LSG NRW, 12.04.2011- L 13 EG 16/10
§ 2 Abs.1 BEEG
Dies hat das LSG NRW für einen selbstständigen Elterngeldberechtigten entschieden, der seine selbstständige Tätigkeit für die Elternzeit aufgegeben hatte. Die Einnahmen stammen aus der Erwerbstätigkeit vor der Elternzeit.
Anmerlung: Anhängig beim BSG unter B 10 EG 10/11 R
Für Arbeitnehmer hatte das LSG NRW dies bereits vorher Entschieden Zum Arbeitnehmerurteil>>>
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen