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Es werden Posts vom September, 2018 angezeigt.

Neue Regeln für Fernsehen und Video-Plattformen

  Das Europäische Parlament macht die Regeln für Fernsehen und Videodienste fit für das digitale Zeitalter: Die neuen, überarbeiteten Rechtsvorschriften für audiovisuelle Mediendienste gelten für Rundfunkanstalten, aber auch für Video-On-Demand und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube oder Facebook, sowie für das Live-Streaming auf Videoplattformen. Mit der neuen Richtlinie will das Parlament einen besseren Schutz für Kinder und strengere Vorschriften für Werbung schaffen. Außerdem sollen damit europäische Filme stärker gefördert werden. Nach der informellen Übereinkunft zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat am 26.04.2018 stimmte am 11.07.2018 auch der zuständige Ausschuss für Kultur und Bildung dem Kompromiss zu. Eine Abstimmung im Plenum zur Annahme der neuen Regeln wird am 02.10.2018 stattfinden. Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung Die Abgeordneten haben neue Regeln in das Gesetz aufgenommen, die Inhalte mit Au

Bayerischer Landtag muss Presse Auskunft über Vergütung der im häuslichen Abgeordnetenbüro beschäftigten Ehefrau erteilen

  Das BVerwG hat entschieden, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über das von einem Landtagsabgeordneten an seine Ehefrau für die Beschäftigung im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Bruttogehalt geben muss. Das Verwaltungsgericht München hatte der Klage auf Auskunftserteilung stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die schutzwürdigen Interessen des Abgeordneten und seiner Ehefrau stünden der begehrten Auskunft entgegen. Dem ist das BVerwG nicht gefolgt. Nach Auffassung des BVerwG gebührt nach der hier erforderlichen Abwägung dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Auskunftsanspruch der Presse der Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau. Gericht/Institution: BVerwG Erscheinungsdatum: 28.09.2018 Entscheidungsdatum: 27.09.2018 Aktenzeichen: 7 C 5.17 Vorinstanzen

Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von Atomwaffentestgelände möglich

  Das BSG hat entschieden, dass die von einem in Kasachstan gelegenen Atomwaffentestgelände ausgehende Strahlung für die in unmittelbarer Nähe internierten Wolgadeutschen Versorgungsansprüche wegen erlittener Gesundheitsschäden auslösen kann. Der Kläger ist als Spätaussiedler anerkannt. Seine Eltern waren Wolgadeutsche und wurden im Jahr 1941 nach Kasachstan in eine Sondersiedlung zwangsweise umgesiedelt. In dieser Region befand sich das Atomwaffentestgelände der Sowjetunion, die dort von 1949 bis 1991 nukleare Bombentests durchführte. Der 1947 geborene Kläger und seine Eltern standen bis 1956 unter sowjetischer Kommandanturaufsicht und durften die Sondersiedlung ohne behördliche Genehmigung unter Strafandrohung nicht verlassen. Das BSG hat das Urteil des Landessozialgerichts, das keine ausreichenden Grundlagen für eine Verurteilung des beklagten Landes zur Gewährung einer Beschädigtenversorgung wegen erlittener Gesundheitsschäden gesehen hatte, aufgehoben und die Sache an die V

nentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

U   Das BVerwG hat entschieden, dass es sich bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts handelt und Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" und eine erforderliche Wertmarke verfügen, daher einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben. Der Kläger ist als Schwerbehinderter anerkannt. Weil er wegen einer Einschränkung des Gehvermögens in seiner Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt ist, weist sein Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G" auf. Die Fähren des beklagten Unternehmens verkehren auf der Verbindung zwischen Emden und Borkum mehrmals täglich in beide Richtungen. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass ihm ein Anspruch auf unentgeltliche Nutzung dieser Fährverbindung zusteht. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Nahverkehr mit Wasserfahrzeugen sei nur dann anzunehmen, wenn es um die im Alltag anfallende Bewältigung

Vier Monate Haft wegen Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Spinner" und "Spasti"

  Das OLG Hamm hat die Verurteilung eines der politisch rechten Szene in Dortmund angehörenden Mannes zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung wegen Beleidigung eines Polizeibeamten bestätigt. Der Verurteilung liegt folgendes Tatgeschehen zugrunde: Am 08.07.2017 sollte in Dortmund ab 20.00 Uhr die Geburtstagsfeier eines Bekannten des Angeklagten stattfinden. Hierzu waren Bierbänke auf einem Parkplatzbereich aufgebaut. Gegen 18.00 Uhr versahen drei Polizeibeamte in diesem Ortsbereich ihren Dienst. Aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung für das Gebiet, in dem die Geburtstagsfeier stattfinden sollte, führten die Zeugen eine polizeiliche Kontrolle durch. Dabei forderte ein Polizeibeamter den Angeklagten auf, sich durch einen Personalausweis auszuweisen. Hierauf erwiderte der Angeklagte lautstark: "Den habe ich schon abgegeben, du Spinner!". Im weiteren Verlauf verlangte der Polizeibeamte von dem Angeklagten, seine Messerhalskette abzulegen und sie der Polizei

Verzugspauschale bei verspäteter Zahlung des Arbeitsentgelts?

  Das BAG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung besteht. Die Parteien streiten in der Revision noch über die Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Kläger ist langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Er hat diese auf Zahlung rückständiger Besitzstandszulagen für die Monate Mai bis September 2016 in Anspruch genommen. Zudem hat er von der Beklagten wegen Verzugs mit der Zahlung der Besitzstandszulage für die Monate Juli bis September 2016 die Zahlung von drei Pauschalen à 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangt. Insoweit hat er die Ansicht vertreten, § 288 Abs. 5 BGB sei auch im Arbeitsrecht anwendbar. Die Beklagte hat demgegenüber im Wesentlichen eingewandt, § 288 Abs. 5 BGB sei im Arbeitsrecht gemäß § 12a ArbGG ausgeschlossen. Zudem lägen die Voraussetzungen des § 288 Abs. 5 BGB nicht vor, da sie sich nicht schuldhaft in Verzug befunden

Psychologische Berater: Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe § 53 SGB XII

Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe, die eine selbständig tätige Psychologische Beraterin als "sonstige qualifizierte Person" gegenüber zugelassenen Anbietern für hilfsbedürftige Personen erbringt, waren im Jahr 2010 nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k (jetzt: Buchst. l) UStG steuerfrei, wenn diese Leistungen aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe bewilligt und mittelbar vergütet wurden. Quelle: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.6.2018, XI R 20/16 - BFH  online

Startschuss für das Baukindergeld

  Mit dem am 18.09.2018 gestarteten Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Das selbstgenutzte Wohneigentum sei eine wichtige Säule des Wohnungsmarktes. Es habe zudem einen hohen Stellenwert für die individuelle Vermögensbildung und Altersvorsorge. Bestehende Stadtstrukturen werden durch Wohneigentum stabilisiert. Gerade in strukturschwachen Regionen wirkten Investitionen in den Wohnungsbestand positiv auf das städtische und dörfliche Gesamtgefüge. Eigentumsbildung sei insbesondere für Familien mit Kindern wichtig. Die Bundesregierung habe daher im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Baukindergeld für die Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern einzuführen. Mit dem Baukindergeld werden gezielt Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt. Das Baukindergeld senke die individuelle Finanzieru

Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust

  Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass sich der Zeitraum zur Elterngeldberechnung ausnahmsweise verschieben kann, wenn die werdende Mutter nach einem Arbeitsplatzverlust wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung keinen neuen Job finden konnte und sich deswegen ihr Erwerbseinkommen in den Monaten vor der Geburt vermindert hat. Geklagt hatte eine Hotelfachfrau aus der Region Hannover, deren Arbeitsplatz nach langer Mobbingsituation gekündigt wurde. Die Frau bemühte sich danach um eine neue Anstellung und war bei zwei Arbeitgebern zum Probearbeiten. Zu einer Einstellung kam es nicht, denn die Frau wurde mit Zwillingen schwanger und ihre Frauenärztin sprach ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft aus. Nach der Geburt der Zwillinge berechnete die Behörde das Elterngeld einschließlich des Nulleinkommens in den Monaten zwischen Jobverlust und Geburt. Denn die Ursache des Einkommensverlustes lag nach ihrer Ansicht in der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und ni

Freihandelsabkommen mit Vietnam

  Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam könnte zum Ende des Jahres 2018 von der EU ratifiziert werden. Dies geht aus der Antwort ( BT-Drs. 19/4121 – PDF, 102 KB) auf eine Kleine Anfrage ( BT-Drs. 19/3797 – PDF, 123 KB) der FDP-Fraktion hervor. Die Bundesregierung unterstütze diesen ambitionierten Zeitplan. Das Abkommen besteht aus einem EU-only-Teil und einem gemischten Investitionsschutzabkommen. Derzeit würden diese in die Amtssprachen der EU übersetzt. Die Bundesregierung erklärt, den Abkommen einen hohen Stellenwert einzuräumen. Sie sendeten ein wichtiges Signal in die wachstumsstarke ASEAN-Region und hätten damit eine bedeutende Vorbildfunktion für weitere Freihandelsabkommen. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 668 v. 17.09.2018 juris

Löschungsanspruch gegen Google nach DS-GVO setzt umfassende Interessenabwägung voraus

  Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten, da es auch nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darauf ankommt, ob das Interesse des Betroffenen im Einzelfall schwerer wiegt als das Öffentlichkeitsinteresse. Der Kläger war Geschäftsführer einer bekannten gemeinnützigen Organisation. Diese wies im Jahre 2011 ein erhebliches finanzielles Defizit auf. Kurz zuvor hatte der Kläger sich aus gesundheitlichen Gründen krankgemeldet. Die Presse berichtete wiederholt über die finanzielle Schieflage, teilweise unter namentlicher Nennung des Klägers sowie der Tatsache, dass er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht im Dienst befinde. Die in den USA-ansässige Beklagte betreibt die Suchmaschine Google. Der Kläger begehrt nunmehr von Google, es zu unterlassen, bei einer Suche nach seinem Vor- und Zunamen, f

Hilfe zur Pflege für stationäre Unterbringung in Pflegeheim

  Das SG Gießen hat entschieden, dass eine Sterbegeldversicherung im Einzelfall von der Verwertung ausgeschlossen sein kann, wenn deren Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin war seit Oktober 2013 in einem Seniorenzentrum als Selbstzahler untergebracht. Im Juli 2015 beantragte die Klägerin bei dem beklagten Landkreis die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2016 und 02.05.2016 lehnte der Beklagte die Zahlung von Leistungen nach den Bestimmungen des 7. Kapitels des SGB XII für die Zeit von Oktober 2015 bis Januar 2016 mit der Begründung ab, die Eheleute verfügten über ein Vermögen in Höhe von insgesamt 11.270,61 Euro. Bei der Ermittlung des Vermögensstandes berücksichtigte der Beklagte den Rückkaufswert der Sterbegeldversicherungen der Eheleute in Höhe von 5.398,43 Euro, weil die Versicherungen jederzeit gekündigt werden könnten und somit sofort verwertbar seien. Die Klage hiergegen ha

Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

  Der BFH hat entschieden, dass die Gewährung von Krankenversicherungsschutz in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann; demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem von ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erheblich. Danach sind Sachbezüge bis 44 Euro im Kalendermonat steuerfrei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend. Im Fall VI R 13/16 schloss der Arbeitgeber des Klägers als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter des Unternehmens bei zwei Versicherungen (Gruppen-)Zusatzkrankenversicherungen für Vorsorgeuntersuchung

Erstattung des Flugpreises nach Annullierung umfasst auch Provisionen

  Der EuGH hat entschieden, dass im Fall der Annullierung eines Fluges die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten muss, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte. Herr Dirk H. erwarb für sich selbst und seine Familie auf der Website opodo.de Flugtickets für einen Flug mit Vueling Airlines von Hamburg nach Faro (Portugal). Nachdem der Flug annulliert worden war, verlangte Familie H. von Vueling Airlines die Erstattung des beim Kauf der Flugtickets an Opodo gezahlten Preises von 1.108,88 Euro. Vueling Airlines war zur Erstattung des Betrags, den sie von Opodo erhalten hatte (1.031,88 Euro), bereit. Sie lehnte es aber ab, auch den Restbetrag von 77 Euro zu erstatten, den Opodo als Provision erhalten hatte. Das mit dem Rechtsstreit befasste AG Hamburg ersucht den EuGH in diesem Zusammenhang um die Auslegung der Verordnung über die Fluggastrechte (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung fü

Antrag der AfD wegen Beschränkung der Redezeit im Thüringer Landtag nicht zulässig

  Der VerfGH Weimar hat entschieden, dass ein Antrag der AfD im Thüringer Landtag im Organstreitverfahren wegen Beschränkung der parlamentarischen Redezeit unzulässig ist. Mit ihrem Antrag hatte sich die Antragstellerin gegen Kürzungen von Redezeiten in der 52. bis 54. Plenarsitzung des Thüringer Landtages gewehrt und Verstöße gegen das Demokratieprinzip nach Art. 44 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (Thüringer Verfassung - Verf TH), gegen die Freiheit des Mandats nach Art. 53 Abs. 1 und 2 Verf TH und – der Sache nach – das Recht der Chancengleichheit der Fraktionen nach Art. 59 Abs. 2 Verf TH gerügt. Antragsgegner war der Ältestenrat des Thüringer Landtags. Der VerfGH Weimar hat den Antrag verworfen. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes ist der Antrag unzulässig und war daher zu verwerfen. Die Unzulässigkeit ergebe sich aus der fehlenden Antragsbefugnis der Antragstellerin. Nach § 39 Abs. 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (VGH

Voraussetzungen für Rückzahlungsverpflichtung der Ausbildungskosten des ausländischen Arbeitnehmers

  Das ArbG Siegburg hat entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitgeber die Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte übernimmt, die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers wirksam vertraglich geregelt werden muss. Der Kläger ist philippinischer Staatsangehöriger. Die Beklagte betreibt eine Pflegeeinrichtung. Die Beklagte warb auf den Philippinen Pflegekräfte an, die zunächst einen Deutsch- sowie Pflegekurs absolvieren mussten. Sämtliche Kosten übernahm die Beklagte. Die Parteien schlossen einen Darlehensvertrag über 12.900 Euro, die der Kläger in monatlichen Raten von 400 Euro zurückzahlen sollte, unabhängig davon, ob er tatsächlich einen Arbeitsplatz als Pfleger erhalte. Der Kläger bekam einen Arbeitsplatz als Pfleger und erhielt für seine Tätigkeit in Deutschland ein Gehalt von 530 Euro brutto für zehn Stunden Arbeit pro Woche. Zudem gab es sog. "Schattendienste", in denen er eine erfahrene Pflegekraft begleiten und lernen sollte. Der Kläger begehrte mit seiner K

Elektronischer Heilberufeausweis kommt

  Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) liegt in der Zuständigkeit der Länder und wird von Nordrhein-Westfalen koordiniert. Als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik werde das Bundesgesundheitsministerium über die Aktivitäten der Länder zum Aufbau des Registers informiert, heißt es in der Antwort ( BT-Drs. 19/4185 – PDF, 90 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( BT-Drs. 19/3929 – PDF, 128 KB) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Über das Gesundheitsberuferegister sollen die elektronischen Heilberufe- und Berufsausweise (eHBA/eBA) für Angehörige der nicht akademischen Gesundheitsberufe ausgegeben werden. Geplant sei, auch Rettungsassistenten mit elektronischen Heilberufeausweisen auszustatten. Zudem soll die Altenpflege zeitnah an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Auch Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden perspektivisch einen elektronischen Heilberufeausweis erhalten. Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 660 v. 1

Bund der Steuerzahler fordert: Halber Zinssatz ist genug!

Der Bund der Steuerzahler fordert die Senkung der Steuerzinsen: Deshalb unterstützt Der Bund der Steuerzahler die Länderinitiativen zu Steuerzinsen Die Steuerzinsen sind zu hoch! Das rechnet der Bund der Steuerzahler der Politik seit langem vor – jetzt schwenken die Bundesländer Bayern und Hessen auf diese Linie ein. Beide Länder wollen sich im Finanzausschuss des Bundesrats am morgigen Donnerstag dafür einsetzen, den Zinssatz für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen zu halbieren. Denn der aktuelle Zinssatz im Steuerrecht entspricht nicht mehr der Realität! „Sechs Prozent Zinsen gibt es nur noch beim Finanzamt“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. „Die Hälfte ist genug!“ Deshalb unterstützen wir die Initiativen der beiden Länder. Darum geht es: Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Der hohe Zinssatz besteht ber

Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche Krankenkassen

  Der BFH hat entschieden, dass sich die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindern, wenn ein Steuerpflichtiger von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Prämie erhält, die auf einem Wahltarif gemäß § 53 Abs. 1 SGB V beruht. Seit April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten sog. Wahltarife, d.h. Selbstbehaltungstarife in begrenzter Höhe oder Kostenerstattungstarife anzubieten. Im Streitfall hatte der Kläger einen Wahltarif mit Selbstbehalten gewählt, aufgrund dessen er eine Prämie je Kalenderjahr bis zur Höhe von 450 Euro erhalten konnte. Die von ihm im Gegenzug zu tragenden Selbstbehalte waren auf 550 Euro begrenzt, so dass er seiner Krankenkasse in dem für ihn ungünstigsten Fall weitere 100 Euro zu zahlen hatte. Im Streitjahr 2014 erhielt der Kläger eine Prämie von 450 Euro, die er bei den von ihm geltend gemachten Krankenversicherungsbeiträgen nicht berücksichtigte. Das Finanzamt sah in der Prämienzahlung eine Bei

Steuerliche Berücksichtigung einer ausgefallenen privaten Darlehensforderung

  Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausfall einer privaten Darlehensforderung mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden kann. Die Beteiligten stritten über die Berücksichtigungsfähigkeit einer ausgefallenen privaten Darlehensforderung. Der Kläger gewährte im August 2010 ein mit 5% zu verzinsendes Privatdarlehen über rund 24.000 Euro. Ab August 2011 erbrachte der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen mehr. Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers eröffnet. Der Kläger meldete daraufhin die Restforderung von rund 19.000 Euro zur Insolvenztabelle an – letztlich ohne Erfolg. Die Insolvenzverwalterin zeigte im Oktober 2012 gegenüber dem Amtsgericht die Masseunzulänglichkeit an. Im Jahr 2016 wurde das Insolvenzverfahren schließlich eingestellt. Die Kläger machten den Verlust aus der Darlehensforderung in ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 geltend. Das beklagte Finanzamt vertrat jedoch – ebenso wie das

Zuständige Sozialversicherung bei Entsendung von Arbeitnehmern

  Der EuGH hatte zu entscheiden, wo entsandte Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht unterliegen und inwieweit Sozialversicherungsbescheinigungen aus ihrem Heimatland bindend sind. Die österreichische Gesellschaft Alpenrind betreibt in Salzburg einen Schlachthof. In den Jahren 2012 bis 2014 ließ sie dort das Fleisch von nach Österreich entsandten Arbeitnehmern der ungarischen Gesellschaft Martimpex zerlegen und verpacken. Vor und nach diesem Zeitraum wurden die Arbeiten von Arbeitnehmern einer anderen ungarischen Gesellschaft, Martin-Meat, ausgeführt. Für die etwa 250 von Martimpex vom 01.02.2012 bis zum 13.12.2013 entsandten Arbeitnehmer stellte der ungarische Sozialversicherungsträger – teilweise rückwirkend und teilweise in Fällen, in denen der österreichische Sozialversicherungsträger (die Salzburger Gebietskrankenkasse) bereits festgestellt hatte, dass die betreffenden Arbeitnehmer in Österreich pflichtversichert seien – A1-Bescheinigungen (vormals Bescheinigung E 101)

Facebook darf Hassreden löschen und Nutzeraccount sperren

  Das LG Heidelberg hat entschieden, dass Facebook berechtigt ist, Hassreden, die andere Personen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Herkunft oder der religiösen Zugehörigkeit angreifen, löschen und den Account des Verfassers sperren darf. Die Klägerin kommentierte auf der Plattform einen Beitrag zum Thema Integration mit den folgenden Worten: "Respekt! Das ist das Schlüsselwort! Für fundamentalistische Muslime sind wir verweichlichte Ungläubige, Schweinefresser und unsere Frauen sind Huren. Sie bringen uns keinen Respekt entgegen." Am 16.07.2018 entfernte die Beklagte diesen Beitrag und sperrte das Profil der Klägerin für die Dauer von dreißig Tagen. Die Klägerin wandte sich daraufhin im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Sperre und die Entfernung des Kommentars. Der Antrag hatte vor dem LG Heidelberg keinen Erfolg. Das Landgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts war Facebook berechtigt, nach seinen Nutzungsbedingun

Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für Höhe des Arbeitslosengeldes relevant

  Das BSG hat entschieden, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist. Die Klägerin, die als geprüfte Pharmareferentin beschäftigt war, vereinbarte mit ihrer Arbeitgeberin durch Aufhebungsvertrag einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2012. Vereinbarungsgemäß war sie ab dem 01.05.2011 unwiderruflich von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Die Arbeitgeberin zahlte in diesem Zeitraum die monatliche Vergütung weiter. Die Klägerin verpflichtete sich, der Arbeitgeberin in der Freistellungsphase unentgeltlich zur Beantwortung von Fragen sowie zur Erteilung von Informationen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Nachfolgend bezog die Klägerin bis zum 24.03.2013 Krankentagegeld. Im Anschluss daran bewilligte die Beklagte ab dem 25.03.2013 Arbeitslosengeld in Höhe von kalendertäglich 28,72 Euro. Dabei ließ sie die in der Frei

Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

  Das BVerwG hat entschieden, dass ein Beamter einen Dienstunfall, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, auch dann innerhalb der gesetzlichen Meldefristen bei seinem Dienstvorgesetzten melden muss, wenn der Dienstvorgesetzte bereits anderweitig Kenntnis von dem Unfall erlangt hat. Der Kläger war bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung Feuerwehrbeamter bei einer städtischen Berufsfeuerwehr. Bei einem Einsatz im Jahre 1996 rettete er ein Kind aus einem brennenden Gebäude. Dabei kippte die ausgefahrene Drehleiter um und der Kläger stürzte mit der Leiter zu Boden. Der Kläger wurde ärztlich untersucht, eine Dienstunfallmeldung gab er nicht ab. 17 Jahre später beantragte der Kläger die Anerkennung des damaligen Geschehens als Dienstunfall und die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge davon. Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat darauf abgestellt, dass der Kläger die einschlägigen Fristen für die Dienstun