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Neue Regeln für Fernsehen und Video-Plattformen



 
Das Europäische Parlament macht die Regeln für Fernsehen und Videodienste fit für das digitale Zeitalter: Die neuen, überarbeiteten Rechtsvorschriften für audiovisuelle Mediendienste gelten für Rundfunkanstalten, aber auch für Video-On-Demand und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube oder Facebook, sowie für das Live-Streaming auf Videoplattformen.
Mit der neuen Richtlinie will das Parlament einen besseren Schutz für Kinder und strengere Vorschriften für Werbung schaffen. Außerdem sollen damit europäische Filme stärker gefördert werden.
Nach der informellen Übereinkunft zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat am 26.04.2018 stimmte am 11.07.2018 auch der zuständige Ausschuss für Kultur und Bildung dem Kompromiss zu. Eine Abstimmung im Plenum zur Annahme der neuen Regeln wird am 02.10.2018 stattfinden.
Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung
Die Abgeordneten haben neue Regeln in das Gesetz aufgenommen, die Inhalte mit Aufruf zu Gewalt, Hass oder Terrorismus verbieten. Genauso werden kostenlose Inhalte, die Gewalt oder Pornografie enthalten, strengen Regeln unterworfen.
Co-Regulierung und Selbstregulierung haben dabei Priorität. Video-Sharing-Plattformen sollten aber schnell reagieren, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet werden. Wie vom Parlament gefordert, müssen Plattformen zukünftig transparente, einfache und wirksame Mittel schaffen, damit Nutzerinnen und Nutzer Inhalte melden oder markieren können.
Das neue Gesetz enthält auch strenge Regeln für Werbung oder Produktplatzierung in Kinderfernsehprogrammen oder auf VOD-Plattformen. Es sollen zudem Maßnahmen ergriffen werden, damit Kindern weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel oder Getränke angezeigt wird. Produktplatzierung und Teleshopping werden in Kinderprogrammen verboten. Die Mitgliedstaaten können individuell entscheiden, ob sie auch das Sponsoring von Kinderprogrammen ausschließen wollen.
Die EP-Verhandlungsführer haben außerdem einen Mechanismus zum Schutz personenbezogener Daten für Kinder eingerichtet, damit die von audiovisuellen Medienanbietern erhobenen Daten nicht zum Tracking und Profiling für kommerzielle Zwecke weiterverarbeitet werden.
Werbegrenzen neu definiert
Die neuen Vorschriften sehen eine maximale Werbequote von 20% für den täglichen Sendezeitraum zwischen 6:00 und 18:00 Uhr vor. Die Sender können flexibel entscheiden, wann in diesem Zeitraum Werbung gezeigt wird. Zwischen 18:00 und 00:00 Uhr wurde ein Prime-Time-Fenster eingerichtet, auch hier darf die Werbung nur maximal 20% der Sendezeit beanspruchen.
Um die kulturelle Vielfalt der europäischen Filmbranche zu unterstützen, stellten die EU-Abgeordneten außerdem sicher, dass 30% der Inhalte in den Katalogen der VOD-Plattformen europäisch sein sollten. Video-On-Demand-Plattformen werden auch aufgefordert, zur Entwicklung europäischer audiovisueller Produktionen beizutragen, entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. Die Höhe des Beitrags in jedem Land sollte proportional zu den Einnahmen sein.
Zwischenzeitlich hat der EuGH in seinem Urteil vom 16.05.2018 (T-818/16) eine Klage des Videostreaming-Dienstes Netflix gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung abgewiesen.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments v. 28.09.2018 juris

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