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Es werden Posts vom März, 2014 angezeigt.

Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete nur bei Vereinbarung über Wohnungsgröße

Das AG München hat entschieden, dass es ein wichtiges Indiz dafür ist, dass der Vermieter keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der Wohnungsgröße machen will, wenn ein Mietvertrag keine Angaben zur Wohnungsgröße enthält. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, wenn daneben eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße zustande kommen solle, so das Amtsgericht. Zum 01.122011 mietete die Klägerin in der Georgenstraße in München eine Wohnung an. Im Mietvertrag wurde keine Wohnfläche ausgewiesen. Als Mietzins wurden monatlich 2.450 Euro zuzüglich Nebenkosten vereinbart. Die Mieterin wurde durch eine Internetanzeige auf die Wohnung aufmerksam. Die Wohnungsgröße war dort mit ca. 164 qm beschrieben. Der Makler gab während eines Besichtigungstermins die Wohnfläche mit 164 qm an. Außerdem übergab er einen Grundrissplan, nach dem die Gesamtfläche 156 qm beträgt. Nach dem Einzug beauftragte die Mieterin einen Architekten, der zum Ergebnis kam, d

"Ping"-Anrufe aufs Handy: Strafbarkeit wegen Betruges bestätigt

Der BGH hat die Revisionen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft und der drei Angeklagten verworfen und das Urteil des Landgerichts wegen des "Anpingens" von Handys (Anklingeln-Lassen mit der Zielsetzung, dass der Angerufene über eine teure Mehrwertdienstnummer zurückruft) in vollem Umfang bestätigt. Das LG Osnabrück hatte am 06.03.2013 entschieden, dass das automatisierte, kurzzeitige Anrufen (Anklingeln-Lassen) von Mobiltelefonen in der Absicht, den Angerufenen zu einem Rückruf auf eine teure 0137-Mehrwertdienstenummer zu veranlassen ("Ping"), als Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar ist. Es hat die beiden Hauptangeklagten wegen Betruges jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage ist eine Summe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Gegen die angeklagte Gehilfin ist eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro

Rückforderung von Meister-BAföG bei Unterrichtsfehlzeiten rechtswidrig

Das VG Hannover hält die bundesweite Verwaltungspraxis zur Rückforderung von Förderleistungen bei Unterrichtsfehlzeiten für rechtswidrig. Eine Arbeitnehmerin wehrt sich gegen die Rückforderung von sog. "Meister-BAföG" für eine neben der beruflichen Tätigkeit durchgeführte Fortbildungsmaßnahme. Die Klägerin hatte im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme Unterrichtszeiten unter anderem deshalb versäumt, weil sie von ihrem Arbeitgeber angewiesen worden war, an den betreffenden Tagen (samstags) zu arbeiten. Diese Fehlzeiten hatte die N-Bank als für die Bewilligung von Meister-BAföG zuständige Behörde nicht als entschuldigt anerkannt und der Klägerin deshalb letztlich eine insgesamt nur unregelmäßige Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme vorgeworfen, die zur Rückforderung der ausgezahlten Förderung berechtige. Hintergrund dafür ist eine bundesweite interne Weisung an die Förderbehörden, wonach nur krankheits- oder schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten als entsc

Deutsch als Verfahrenssprache vor Südtiroler Zivilgerichten

Der EuGH hat entschieden, dass die Möglichkeit, die deutsche Sprache vor den Zivilgerichten der Provinz Bozen zu gebrauchen, nicht allein den in dieser Region wohnhaften italienischen Bürgern vorbehalten werden darf; diese Möglichkeit müsse vielmehr jeder Unionsbürger haben. Vor den italienischen Zivilgerichten ist der Gebrauch der italienischen Sprache vorgeschrieben. Jedes in einer anderen Sprache abgefasste Schriftstück ist nichtig. Für die Gerichte in der Provinz Bozen besteht jedoch eine Ausnahme: Die in dieser Region wohnhaften italienischen Bürger haben die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu gebrauchen. Diese Ausnahme soll die ethnisch-kulturelle deutschsprachige Minderheit in der Provinz Bozen schützen. Das Landesgericht Bozen hat den EuGH gefragt, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass die Möglichkeit, vor den Gerichten der Provinz Bozen die deutsche Sprache zu gebrauchen, allein den in dieser Region wohnhaften italienischen Bürgern vorbeha

EuGH : Schutz bei Verbraucherkrediten im Hinblick auf fehlende vorherige Prüfung der Kreditwürdigkeit

Der EuGH hat klar gestellt, unter welchen Bedingungen die Anwendung der Verwirkung des Anspruchs auf die vertraglich vereinbarten Zinsen als Sanktion für die Verletzung der vorvertraglichen Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das französische Recht sieht vor, dass ein Kreditgeber, der die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers vor Abschluss des Kreditvertrages nicht ordnungsgemäß geprüft hat, seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Zinsen verliert, jedoch von Gesetzes wegen Anspruch auf Zinsen zum gesetzlichen Satz hat, die um fünf Punkte zu erhöhen sind, wenn der Kreditnehmer seine Schuld nicht innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung vorliegt, vollständig beglichen hat. Im Jahre 2011 schloss Herr K. mit Le Crédit Lyonnais (LCL) einen Verbraucherkreditvertrag über einen Betrag von 38.000 Euro mit vertraglich verein

aktuell BSG: Berücksichtigung von Provisionen bei Elterngeldberechnung

juris Das BSG hat entschieden, dass regelmäßig ausbezahlte Provisionen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen werden müssen. Den Klägerinnen, einer Lehrgangsmanagerin, einer Vertriebsbeauftragten und eine Personalvermittlerin im Außendienst wurde Elterngeld gewährt. Alle drei Klägerinnen bezogen ein Grundgehalt von 3.000 bzw. 3.100 Euro brutto, das bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wurde. Die für das Elterngeld zuständigen Stellen hatten es aber abgelehnt, bei der Elterngeldberechnung die an die Klägerinnen erfolgten Provisionszahlungen zu berücksichtigen. In dem für die Berechnung maßgeblichen Bemessungszeitraum, den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes, hatten alle drei Klägerinnen nach arbeitsvertraglich vereinbarten Zeitpunkten mehrmals im Jahr Provisionszahlungen erhalten, eine der Klägerin sogar in jedem Monat. Die zuständigen Stellen berufen sich darauf, dass die Arbeitgeber die Provisionszahlungen bei Ein

Russische Spätaussiedler erstreiten "Hartz IV"-Leistungen vor dem Sozialgericht

Das SG Dresden hat entschieden, dass das Jobcenter Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") nicht allein wegen der Verletzung der Mitwirkungspflichten versagen darf, wenn sich die Antragsteller weigern, einen Rentenantrag in Russland zu stellen. Die 62 und 63 Jahre alten verheirateten Antragsteller kamen 1997 als Spätaussiedler nach Deutschland und sind arbeitslos. Sie besitzen sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft. Das Jobcenter Sächsische Schweiz - Osterzgebirge forderte die Antragsteller auf, einen Antrag auf Gewährung einer russischen Rente zu stellen. Dem kam der Ehemann nicht nach, da die Beantragung der Rente in Russland sehr kompliziert und kostenaufwändig sei. Die Antragsteller hätten im Übrigen die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft beantragt. Daraufhin bewilligte das Jobcenter nur die Kosten der Unterkunft und versagte die Gewährung der Regelleistung. Der Ehemann hätte seine vorrangigen Renten

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Der BGH hat entschieden, dass der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks voraussetzt, dass eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere vorliegt und die Verfehlung Ausdruck einer Gesinnung ist, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten darf. Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, wobei sie sich ein lebenslanges Wohnrecht an allen Räumen des Hauses vorbehielt. Nach einer Vorsorgevollmacht im Jahr 2000 und einer Kontovollmacht im Jahr 2007 erteilte sie dem Beklagten im Januar 2009 eine notariell beurkundete General- und Betreuungsvollmacht. Im August 2009 wurde die Mutter des Beklagten nach einem Sturz in ihrem Haus, das sie bis zu diesem Zeitpunkt allein bewohnte, zur stationären Behandlung in ein Kran
Keine Kostenübernahme für Funk-Rauchwächter bei Taubheit Das LSG Halle (Saale) hat entschieden, dass ein Gehörloser keinen Anspruch gegen die Krankenversicherung auf Versorgung mit einem Funk-Rauchwächter an. Die Beteiligten streiten, ob der gehörlose Kläger zu Lasten der beklagten Krankenversicherung einen Anspruch auf Versorgung mit einem Funk-Rauchwächter i.H.v. 146 € hat. Er meinte, das bei Feuerausbruch durch einen Funksender ausgelöste Lichtsignal sei die einzige Möglichkeit, ihn zu schützen. Das SG Dessau-Roßlau hatte die Klage abgewiesen, der Funk-Rauchwächter sei nicht zum Ausgleich der bei dem Kläger vorliegenden Behinderung erforderlich. Angestrebt werde ein mittelbarer Behinderungsausgleich, da nicht die Behinderung als solche behoben werden solle, sondern die Folgen gemindert. Hierbei seien die Krankenkassen dann nur verpflichtet, die Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens der Versicherten zu gewährleisten. Hierfür sei di

Aufforderung zur vorzeitigen Beantragung von Rente ohne Kenntnis der zu erwartenden Rentenhöhe rechtswidrig

Das SG Dresden hat entschieden, dass ein "Hartz IV"-Empfänger jedenfalls dann nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente aufgefordert werden darf, wenn die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde. Das Jobcenter Dresden forderte die 64-jährige Antragstellerin, die Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") bezog, auf, bei der Deutschen Rentenversicherung unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig Altersrente zu beantragen. Es seien keine Gründe ersichtlich, welche gegen die Beantragung der vorrangigen Leistungen sprächen. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin vor dem SG Dresden im Wege einstweiligen Rechtsschutzes. Das SG Dresden hat dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben. Nach Auffassung des Sozialgerichts kann das Jobcenter eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente nur dann verlangen, wenn es im Wege der Ermessensausübung eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen hat. Das sei dann nicht der F

Keine Rente bei Fahren ohne Führerschein

Das SG Gießen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht mehr erwerbsfähig ist, dann keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat, wenn er betrunken und ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Ein 28-jähriger Mann war nachts auf der Autobahn mit seinem PKW in einen Erdhügel gefahren und hatte sich dabei mehrere Frakturen und eine Armnervenschädigung zugezogen, seinen Beruf und auch andere Tätigkeiten kann er seitdem wegen der Unfallfolgen nicht mehr ausüben. Deshalb beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Rente wegen Erwerbsminderung. Der Mann hatte allerdings zum Unfallzeitpunkt keine Fahrerlaubnis und auch 1,39 Promille Alkohol im Blut. Deshalb war er vom AG Groß-Gerau wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Rentenversicherung lehnte daher
Förderung politischer Jugendverbände in Niedersachsen rechtswidrig Das VG Hannover hat entschieden, dass die Förderung politischer Jugendverbände in Niedersachsen rechtswidrig ist. Die Junge Linke Niedersachsen e.V. (Kläger) ist ein politischer Jugendverband, aber keine Jugendorganisation einer politischen Partei. Von 1986 bis 2009 erhielt der Verein Landeszuwendungen für politische Bildungsmaßnahmen. Eine Zuwendung für das Jahr 2010 hat der Kläger nicht erhalten. Das hierfür zuständige Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie führte zur Begründung an, dass die Förderung nunmehr auf der Grundlage einer zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Richtlinie (ein Runderlass des Sozialministeriums vom 16.11.2010, der mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft tritt) erfolge. Danach komme eine Förderung nicht in Betracht, da die Förderung voraussetze, dass es sich um eine Jugendorganisation handele, die einer der im Niedersächsischen Landtag vertreten

Pflichtverletzung des Heimträgers bei Sturz einer Altenheim-Bewohnerin?

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Heimbewohnerin, die bei einem begleiteten Toilettengang einen Oberschenkelhalsbruch erleidet, keinen Schadensersatz verlangen kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz die Folge eines Spontananbruchs des Oberschenkelhalsknochens war. Die im Jahre 1918 geborene Heimbewohnerin lebte seit 2001 in einem Altenheim des beklagten Heimträgers in Gelsenkirchen. Weil die Bewohnerin sturzgefährdet war, wurde sie im Juli 2007 bei einem Toilettengang von einer Pflegekraft des Beklagten begleitet. Die Heimbewohnerin kam zu Fall und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch, der operativ behandelt werden musste. Sie verstarb im Jahre 2009. Vom Heimträger verlangt die gesetzliche Krankenversicherung der Heimbewohnerin im Wege Schadensersatzes aus übergegangenem Recht der Bewohnerin die entstandenen Behandlungskosten in Höhe von ca. 7.000 Euro. Das OLG Hamm hat die Klage abgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung de

Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete

Das VG Berlin hat entschieden, dass einem Kriminalbeamten Sonderurlaub aus Anlass der Geburt seines Kindes nicht ohne Weiteres mit der Begründung verweigert werden kann, er sei mit der Kindesmutter nicht verheiratet. Der Kläger, ein Kriminalkommissar beim Bundeskriminalamt, hatte im Jahr 2011 die Gewährung von Sonderurlaub von einem Tag wegen der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin beantragt. Dies war mit der Begründung abgelehnt worden, die Sonderurlaubsverordnung gewähre Sonderurlaub nur bei Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Soweit nach der Verordnung daneben Sonderurlaub auch aus anderen gewichtigen Gründen gewährt werden könne, sei der Fall der Geburt durch die speziellere Vorschrift abschließend geregelt. Mit der hiergegen erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung von Sonderurlaub und rügte u.a. seine Ungleichbehandlung gegenüber Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das

Fristlose Kündigung wegen unbefugter Datenlöschung wirksam

Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Account-Managers wegen der umfangreichen Löschung von Daten auf seinem Benutzer-Account im Betrieb gerechtfertigt ist. Der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits war seit 01.01.2009 bei der Beklagten, einem Unternehmen der EDV-Branche in Frankfurt, als Account-Manager beschäftigt. Nach den Ermittlungen eines gerichtlich eingesetzten Sachverständigen hat der Kläger am 29.06.2009 gegen 23:00 Uhr und am 30.06.2009 zwischen 11:02 Uhr und 14:50 Uhr von seinem Benutzer-Account im Betrieb ca. 80 eigene Dateien gelöscht und weitere 374 Objekte, nämlich 144 Kontakte, 51 E-Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine. Hintergrund waren laufende Verhandlungen der Parteien um die Abänderung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages. Am 01.07.2009 entdeckte die Arbeitgeberin die Löschungen und kündigte dem Kläger fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.08.2009. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung nur als ordentli

Brustimplantat kein Hindernis für Polizeidienst

Das VG Berlin hat entschieden, dass die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden darf, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2012 für den Dienst in der Berliner Schutzpolizei beworben. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung mit der Begründung ab, die Brustimplantate begründeten ihre gesundheitliche Nichteignung. Sie könne nicht zu Einsätzen, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten, herangezogen werden, da mit dem hiermit verbundenen Druck ein größeres Risiko einer Fibrosebildung (d.h. einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes) einhergehe. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterlag die Klägerin. Das VG Berlin hat nunmehr die Rechtswidrigkeit der Rechtsauffassung des Beklagten festgestellt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist hierfür eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtsprechung des BVe

Schadensersatzpflicht des Mieters nach Schlüsselverlust

Der BGH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage schuldet, wenn er einen zu seiner Wohnung gehörenden Schlüssel bei Auszug nicht zurückgibt. Der Beklagte mietete ab dem 01.03.2010 eine Eigentumswohnung des Klägers. In dem von den Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass dem Beklagten zwei Wohnungsschlüssel übergeben wurden. Das Mietverhältnis endete einvernehmlich am 31.05.2010. Der Beklagte gab nur einen Wohnungsschlüssel zurück. Nachdem der Kläger die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft darüber informiert hatte, dass der Beklagte den Verbleib des zweiten Schlüssels nicht darlegen könne, verlangte diese mit Schreiben vom 21.07.2010 vom Kläger die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 1.468 Euro für den aus Sicherheitsgründen für notwendig erachteten Austausch der Schließanlage. Sie kündigte an, den Austausch der Schließanlage nach Zahlungsei