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Es werden Posts vom Juni, 2012 angezeigt.

Arbeitslosengeld II - tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft nur für eine Wohnung - Doppelmiete als so genannte Überschneidungskosten

1. Eine Übernahme der Miete der bisherigen Wohnung neben der Miete für die neue Wohnung kommt nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn die "Überschneidungskosten" unvermeidlich waren. 2. Eine von einem Mitarbeiter des JobCenters erteilte mündliche Aufforderung, schnellstmöglich umzuziehen, befreit den Leistungsempfänger nicht von der Obliegenheit zu wirtschaftlichem Verhalten.  Auch in diesem Fall ist er gehalten, unnötige Kosten und insbesondere die Entstehung sog. "Doppelmieten" möglichst zu vermeiden.

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens

Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 11.06.2012, - S 205 AS 11266/12 ER - 1. Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung Deutschland vom 19. Dezember 2011 gegen die Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB 2) ist wirksam. 2. Art 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr 883/2004) ist nicht auf besondere beitragsunabhängige Geldleistungen im Sinne von Artt 3 Abs. 3, 70, Anhang 10 Verordnung (EG) Nr 883/2004 wie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzuwenden. 3. § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 ist europarechtskonform dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Norm nur auf Ausländer anzuwenden ist, die weder in Deutschland integriert sind noch Verbindungen zum nationalen Arbeitsmarkt aufweisen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg ,Urteil vom 22.05.2012,- L 13 AS 3213/11 -

Sind die zur Finanzierung des Eigenheims abgeschlossenen Darlehensverträge durch den Darlehensgeber gekündigt worden, stellt der vom Darlehensgeber geltend gemachte Verzugsschadensersatz keine tatsächliche Aufwendung für die Unterkunft i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152260&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive =

Kläger scheitert mit seiner Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte

Die 9. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass eine Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht in Betracht kommt. Der 32-jährige, aus Wuppertal stammende Kläger hatte in dem Rechtstreit gegen die Bergische Krankenkasse Solingen datenschutzrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung der eGK erhoben. Die Datenspeicherung auf der eGK wird gegenüber der bisherigen Krankenversicherungskarte so erweitert, dass auf freiwilliger Basis neben den schon heute gespeicherten Daten (wie Name, Anschrift, Gültigkeitsdauer) nun auch vertrauliche personenbezogene, den Gesundheitszustand betreffende Angaben auf der Karte hinterlegt werden können. Zu diesen Daten gehören z.B. Angaben zur Versorgung im Notfall, ein elektronischer Arztbrief oder Angaben zur Medikamenteneinnahme. Derzeit verfügt der Kläger noch über eine bis zum Ende des Jahres gültige Krankenversicherungskarte. Die Kammer hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung hat

Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig - Diakonie-Umfrage ergibt: SGB-II-Rechtsansprüche regelmäßig nicht umgesetzt und BA Geschäftsanweisungen zu SGB I und X

Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dies zugrundegelegt und festgestellt, dass die Regeleistungen des SGB II nicht verfassungskonform sind. Den anschließenden Gesetzgebungsprozess hat die Diakonie kritisch begleitet und immer wieder deutlich gemacht, dass die Ermittlung des Regelsatzes wiederum weder ausreichend transparent, noch sach- und realitätsgerecht erfolgt ist. Diakonie-Text 05.2012: Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig (pdf, 239,95 KB) Weiterlesen : Diakonie-Text 05.2012: Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig Geschäftsanweisungen zum SGB I - www.arbeitsagentur.de (Die Geschäftsanweisungen zum SGB I wurden aktualisiert.) Geschäftsanweisungen zum SGB X - www.arbeitsagentur.de (Weisungen zum Verwaltungsverfahren)

Celle: Beratungshilfe am Amtsgericht – Streit beigelegt

Im Streit um die Streichung der Beratungshilfe am Amtsgericht Celle ( CelleHeute berichtete ) hat es heute eine Einigung gegeben. Diese lautet: 1. Der Anspruch auf mündliche Antragstellung wird beachtet und gewährleistet. Man habe ungeprüft das ?Lüneburger Verfahren? übernommen. 2. Rechtsuchende, die Hartz IV ? Empfänger sind und den Sozialhilfebescheid vorliegen haben, werden von den Mitarbeitern der Wachtmeisterei an der Pforte darauf hingewiesen, dass sie sogleich einen Termin beim Anwalt vereinbaren können, wenn der Sozialhilfebescheid und das Antragsformular zur Beratung mitgebracht werden. Die Ratsuchenden erhalten in diesem Fall das Formular an der Pforte ausgehändigt. Die nachträgliche Antragstellung erfolgt in ausschließlich diesen klaren wirtschaftlichen Fällen über die Anwaltschaft. 3. In allen anderen Fällen der wirtschaftlichen Voraussetzungen, z.B. bei Geringverdienern oder Personen, die erst Sozialhilfe beantragt, aber noch keinen Bescheid vorliegen haben und ihre Bedü

Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R - Haftungsbeschränkung zugunsten des minderjährigen Kindes auch im SGB II

Anmerkung zu : BSG 14. Senat, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R Autor : Dr. Stefan Klaus Normen : § 24 SGB 10, § 11 SGB 10, § 33 SGB 10, § 50 SGB 10, § 1629a BGB, § 161 SGG, § 65a SGG Haftungsbeschränkung zugunsten des minderjährigen Kindes auch im SGB II Leitsätze 1. Das Schriftformerfordernis für die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision ist gewahrt, wenn ein Beteiligter die ihm als Telefax zugesandte Zustimmungserklärung eines anderen Beteiligten einscannt, in eine PDF-Datei umwandelt und als Anhang zu einer den Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr genügenden Revisionsschrift übersendet. 2. Für die finanziellen Folgen, die Minderjährigen über die Vertretungsregelung für Bedarfsgemeinschaften im SGB II aufgebürdet werden, gilt die Vorschrift im BGB über die Beschränkung der Minderjährigenhaftung entsprechend. Weiterlesen : juris - Haftungsbeschränkung zugunsten des minderjährigen Kindes auch im SGB II

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 26.06.2012 - 2 U 10/11 ( Schleswig-Holstein – Oberlandesgericht - Presse – Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig ) Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Bank in ihren allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben darf. Banken sind seit dem 01.07.2011 verpflichtet, auf Antrag des Kontoinhabers ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Greift ein Gläubiger durch Kontopfändung auf das Kontoguthaben des Schuldners zu, verbleibt dem Schuldner bei einem Pfändungsschutzkonto der monatliche Betrag zur Existenzsicherung (Pfändungsfreibetrag) auf dem Konto, über den er dann verfügen kann. Seit dem 01.01.2012 können Schuldner nur noch mit Hilfe eines Pfändungsschutzkontos ihr Kontoguthaben vor Pfändungen schützen Die nach der früheren gesetzli

LSG NSB: Kein Mehrbedarf nach SGB II für Nahrungsergänzungsmittel

LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 28.02.2012 - L 9 AS 585/08 § 21 Abs 5 SGB 2 Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - kostenaufwändige Ernährung - Hypertonie und Hyperlipidämie bei Adipositas - Nahrungsergänzungsmittel - keine Erforderlichkeit aus medizinischen Gründen Nahrungsergänzungsmittel sind zwar Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie begründen jedoch keinen Mehrbedarf i.S.d. § 21 Abs. 5 SGB II; denn es handelt sich nicht um kostenaufwändige Ernährung, die aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Kein Mehrbedarf nach SGB II für Nahrungsergänzungsmittel Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht um kostenaufwändige Ernährung handelt, die aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Der Kläger begehrte in dem zugrundeliegenden Verfahren von dem beklagten Jobcenter die Gewährung eines Mehrbedarfs für Nahrungsergänzungsmittel (insbesondere hochdosierter Vitamin-, Mineralstoff-,

BVerfG: Urteilsverkündung in Sachen Asylbewerberleistungsgesetz / Grundleistungen

Zu: sozialrechtsexperte: BVerfG: Karlsruhe hat Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz BVerfG - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 Urteilsverkündung in Sachen "Asylbewerberleistungsgesetz / Grundleistungen" Das BVerfG wird am 18.07.2012 sein Urteil zu der Frage verkünden, ob die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, hier bezogen auf einen Erwachsenen und ein Kind, verfassungsgemäß sind. Rechtlicher Hintergrund: Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde mit Wirkung ab 01.11.1993 ein Gesetz zum Mindestunterhalt von bestimmten ausländischen Staatsangehörigen geschaffen, das außerhalb des für Deutsche und diesen Gleichgestellte geltenden materiellen Rechts deutlich abgesenkte Leistungen festsetzte und vorrangig Sachleistungen anstelle von Geldleistungen vorsah. Das Asylbewerberleistungsgesetz stand im Kontext der Bemühungen der damaligen Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 1993, die damals relativ hohe Zahl der Flüchtlinge nach Deutschland zu begrenzen, einem Missbrauch des Asylrec

Düsseldorf, 28.06.2012: Gerichtsprozess Meine Krankenakte gehört mir!

Gerichtsprozess "Meine Krankenakte gehört mir!" Düsseldorf/Köln (NRhZ/KfGuD, 25.6.) Auf den ersten Prozess gegen die Elektronische Gesundheitskarte unter dem Motto "Meine Krankenakte gehört mir!" machen die Versichertenorganisation "Neuanfang e.V." und das Komitee für Grundrechte und Demokratie aufmerksam. Kläger Sven S. ist bei der Wuppertaler Bergischen Krankenkasse versichert. Er gehört zu den ersten Versicherten in Deutschland, die die neue "Elektronische Gesundheitskarte" (e-GK) erhalten sollten, verlangt aber, weiterhin ohne diese Karte medizinische Leistungen von seiner Krankenkasse zu bekommen und will sein Verfahren zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe bringen. Das Verfassungsgericht soll die technische Vernetzung der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken mit zentralen Servern stoppen, für die die Karte der Schlüssel sei. Der erste Schritt auf diesem Weg von Sven S. nach Karlsruhe ist diese Verhandlung in Düsseldorf. Kläger Sve

Notkredite: Zahl der Darlehen für Hartz-IV-Empfänger steigt auf Rekordniveau

Bundesagentur für Arbeit in Halle: Immer mehr "unabweisbare Bedarfe" Hartz IV soll per Definition den Lebensunterhalt absichern - doch offenbar trifft das immer seltener zu: Im vergangenen Jahr haben so viele Bezieher von Arbeitslosengeld II Darlehen bei ihrem Jobcenter beantragt wie nie zuvor, weil sie einen "unabweisbaren Bedarf" geltend machten. Nürnberg - Die Jobcenter werden im großen Stil zu Kreditgebern für die Ärmsten: Immer mehr Hartz-IV-Empfänger brauchen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zinslose Darlehen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im Jahr 2011 mussten durchschnittlich pro Monat 18.400 sogenannte Bedarfsgemeinschaften bei ihrem Jobcenter einen solchen Kredit beantragen, um unvorhergesehene Sonderausgaben - wie Stromnachzahlungen oder Haushaltsgeräte - bezahlen zu können. Behördensprecherin Anja Huth bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Im Jahr zuvor lag diese Zahl noch bei 15.300, im Jahr 2007 waren es erst

Sonder-AU für Hartz-IV-Empfänger - G-BA stellt Maßstab klar

"Arbeitsunfähig" ist ja für Arbeitslose egal. Fürs Amt nicht, denn sie werden nicht als Arbeitslose gezählt, solange sie krank sind. naja ... -  geht ins Ranking mit ein.   Jetzt gibt es eine zusätzliche Kategorie: "Eingliederungsmaßnahmeteilnahmeunfähig".   WICHTIG ABER.   Bei einer Vorladung zum Amt reicht auch das nicht. Da braucht es einen Schein, auf dem steht: "bettlägerig", oder "ämterterminwahrnehmungsunfähig". In echt, ist kein Witz!   ------------------------------------------------   Ärzte Zeitung online, 22.06.2012: Neuer Job für Ärzte: AU für Hartz-IV-Empfänger BERLIN (HL). Auf die Vertragsärzte kommt zusätzliche und in manchen Konstellationen auch unangenehme Arbeit zu. Sie werden verpflichtet, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten (Hartz-IV-Empfänger), die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat dafür jetzt eine Defini

Die Aufforderung an den Hilfeempfänger, eine Altersrente zu beantragen, stellt einen Verwaltungsakt dar, der eine Ermessensausübung des SGB II-Leistungsträgers notwendig macht

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 12.06.2012,- L 7 AS 916/12 B ER - Denn nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II können die Leistungsträger, sofern Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht stellen, nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Daraus folgt aber, dass nicht nur die Stellung des Antrags an Stelle des Leistungsempfängers im Ermessen des Leistungsträgers steht ("können stellen"), sondern schon die Aufforderung einer Ermessensentscheidung bedarf (LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2010 - L 19 AS 371/09 AS ER Rn. 9 juris; LSG Hessen, Beschluss vom 24.05.2011 - L 7 AS 88/11 B ER Rn. 21 juris; Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl., § 5 Rn. 32; Luthe in Hauck/Noftz, SGB II, § 5 Rn. 119; Armborst in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2012, § 5 Rn. 49).

Zu: Gegenwind - Sklavenmarkt in Zwickau

Zu : Die Börse, die Kontakte schafft. - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau (K ommentare lesen ) Nutzen Sie die Gelegenheit um viel zu arbeiten und wenig zu verdienen, um unbezahlte Überstunden zu leisten und sich als Aufstocker immer noch mit dem JC herumzuschlagen und das noch krasser, als wenn Sie nur die reine Regelleistung beziehen würden. Denn die Erfahrung lehrt, wer Einkommen hat, der hat oft zurück zu zahlen, der bekommt oft gar nichts oder man hat sich zu Ungunsten des Sklaven verrechnet, da viele Mitarbeiter der JCs schlicht keine Ahnung haben. Hier : Job-Chancen oder doch „Sklavenmarkt“? - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e. V. hatte diese Aktion in einer Pressemitteilung als „Sklavenmarkt“ kritisiert. Warum sind es lediglich Zeitarbeitsfirmen, die sich vorstellten. Die Erwerbslosen, die dort aus der Not heraus einen meist unterbezahlten und unwürdigen Job annehmen werden innerhalb von drei bis sechs Monaten wie

Sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis ? Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträgern und Einrichtungsträgern

Einführung in die rechtlichen Grundlagen Prof. Dr. Andreas Kurt Pattar, Kehl (Der Autor ist Professor für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Sozialrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Bei diesem Text handelt es sich um die um Belege und Fußnoten ergänzte und leicht erweiterte Fassung des am 13.02.2012 beim 44. Kontaktseminar des Deutschen Sozialrechtsverbandes in Kassel gehaltenen Vortrages. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten.) Einleitung Das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis, also die Gesamtheit der Verhältnisse zwischen leistungsberechtigter Person, Träger der Sozialhilfe und Leistungserbringer, ist zusammen mit allen sozialrechtlichen Dreiecksverhältnissen seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner. Dieser Befund ist auch leicht erklärlich, geht es doch bei allen Beteiligten um viel: Für die auf Hilfe Dritter angewiesenen Leistungsberechtigten um die Sicherung ihrer menschenwürdigen Existenz, für die Träger der Sozialhilfe und die Leistungserbr

Die Frage, ob Einnahmen aus einem Promotionsstipendium als zweckbestimmte Einnahmen nach § 11a Abs. 3 SGB II in der ab dem 01. April 2011 geltenden Fassung zu behandeln sind , ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 06.06.2012,- L 20 AS 95/12 NZB - Die Rechtsfrage, was zweckbestimmte Leistungen im Sinne des § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG vom 24. März 2011 (BGBl. I, S. 453) sind, ist nicht klärungsbedürftig. Die zum 01. April 2004 eingeführte Vorschrift hat im Absatz 3 den Wortlaut der Regelung des § 83 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch übernommen. Die Aufgabe der bis dahin unterschiedlichen Formulierungen in § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II a.F. und § 83 Abs. 1 SGB XII war Ziel der Einführung des § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II und sollte der Klarstellung dienen (BT Drs. 17/3404, Seite 94 zu § 11 a). Bereits zu der Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II a.F. hat das Bundessozialgericht – BSG – entschieden, welche Anforderungen an eine "Zweckbestimmung" zur Annahme einer "zweckbestim

Bereits die Einreichung eines gemeinsames Antragsformulars auf Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ist ein gewichtiges Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft, ferner die Unterschrift des für sich genommen offenkundig nicht hilfebedürftigen Partners auf dem gegen den ablehnenden Bescheid eingelegten Widerspruch; auch das Widerspruchs- und Klageverfahren sind gemeinsam geführt worden.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen,Urteil vom 09.05.2012,- L 13 AS 105/11 - 1. Für die Annahme einer zum Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führenden Partnerschaft müssen nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II drei Voraussetzungen gegeben sein, nämlich ein gemeinsamer Haushalt, eine Partnerschaft und der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. 2. Das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt erfordert keine besonders ausgestaltete Wirtschaftsgemeinschaft, sondern es genügt regelmäßig das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung. 3. Die Abgrenzung zu einer reinen Wohngemeinschaft erfolgt nach der gesetzlichen Systematik nach dem Merkmal, dass Voraussetzung für das tatbestandliche Eingreifen der Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a SGB II das Bestehen einer Partnerschaft ist. 4. Der Verantwortungs- und Einstehenswille bezieht sich auf die Einstandsbereitschaft in sämtlichen not- und Wechselfällen des Lebens. Er ist n

Zu: sozialrechtsexperte: Kundgebung gegen den EFA-Vorbehalt der BRD vor dem Jobcenter Neukölln am 18.06.2012, 10:30 Uhr

Unter dem Motto "Gegen den Hartz-IV-Ausschluß von EU-Bürger_innen!" fand am Montag vormittag eine Kundgebung vor dem Jobcenter Neukölln (JCNK) statt. Zentraler Kritikpunkt war und ist der von der Bundesregierung ausgesprochene Vorbehalt gegen das sogenannte EFA-Abkommen (Europäisches Fürsorge Abkommen), der dazu führt, dass EU-Bürger_innen der HartzIV-Leistungsbezug nicht weiter bewilligt wird, ihnen also ihrer Existenzgrundlage entzogen wird. Und obwohl es mittlerweile eine Gerichtsentscheidung vom Landesgericht Berlin-Brandenburg gibt, das das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, dazu verurteilt, "vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" zu zahlen, verweigern die Jobcenter weiterhin die Auszahlung der durch das Gericht angeordenten Zahlungen und gehen stattdessen in die nächste gerichtliche Instanz, obwohl oder gerade weil sie wissen, dass das für die Betroffenen z.B. die Obdachlosigkeit bedeuten kann. Weiterlesen : de.indymedia.org | Berich

Keine zuschussweise Gewährung von ALG II, denn das Zweifamilienhaus ist nicht gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von der Verwertung ausgenommen, da es sich nicht um ein durch diese Vorschrift privilegiertes selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung handelt

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 09.05.2012,- L 12 AS 1464/11 - Nicht allein die Wohnfläche der selbst genutzten Wohnung, sondern die Wohnfläche des gesamten Eigentums ist maßgeblich (vgl. BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2007 - L 12 SO 12/07; LSG NRW Urteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 Rn 27; Löns in Löns/Herold-Tews, a.a.O., § 12 Rn 25). https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152783&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive =

BVerfG: Karlsruhe hat Zweifel an Asylbewerberleistungsgesetz

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen  "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen" Verhandlungsgliederung zur mündlichen Verhandlung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Sachen  „Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen“ am 20. Juni 2012 Verfassungsgericht - Existenzminimum für Asylbewerber Seit fast 20 Jahren sind die Geldleistungen für Asylbewerber nicht erhöht worden - ein Verstoß gegen die Menschenwürde? Selbst die Vertreterin der Bundesregierung gibt sich vor Gericht zerknirscht. Asylbewerber in Deutschland können auf mehr Geld hoffen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts äußerten am Mittwoch deutliche Zweifel daran, ob die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Weiterlesen : Kölnische Rundsch

Arme an den Stadtrand?

Das Deutsche Institut für Urbanistik warnt vor der zunehmenden sozialen Spaltung in deutschen Großstädten. Dass Arm und Reich zwar in einer Stadt wohnen, aber zunehmend unterschiedliche oder gar strikt getrennte Lebensbereiche bevölkern, ist seit langem bekannt. Um der sozialen Spaltung, die die Fachwissenschaft Segregation nennt, entgegenzuwirken, wurde bereits 1996 ein bundesweites Aktionsprogramm mit dem schönen Namen "Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt" ins Leben zu rufen. Es sollte "einzelsektorale Versuche der Problemlösung, die angesichts der komplexen Situationen vor Ort als unzureichend betrachtet wurden, hinter sich lassen" und die Situation ganzheitlich betrachten, also auch "integrierte Ansätze zur Entwicklung der benachteiligten Stadtteile erproben". Weiterlesen : Arme an den Stadtrand? | Telepolis ( Franz Josef Degenhardt: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern )

BSG, 19.06.2012 - Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine Absetzung von Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche vom Einkommen

Medieninformation Nr. 15/12 Keine Absetzung von Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche vom Einkommen Eine über die steuerrechtlichen Grundsätze hinausgehende Berücksichtigung von Aufwendungen ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geboten, wenn dieses durch das zentrale Anliegen des SGB II, den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, gefordert wird. Insoweit war hier aber zu berücksichtigen, dass für die von der Klägerin geltend gemachten Aufwendungen grundsätzlich die Eingliederungsleistungen des SGB II zur Verfügung stehen. Ob der Klägerin insoweit ein weitergehender Leistungsanspruch zusteht, konnte der Senat schon in Ermangelung einer Verwaltungsentscheidung des Beklagten nicht entscheiden. S. dazu auch : Terminbericht Nr. 31/12 (zur Terminvorschau Nr. 31/12 )

Aktuelle Entscheidungen des SG Karlsruhe zum SGB II

1. Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 04.06.2012,- S 4 AS 1956/12 ER - Gesamtpendelzeiten von arbeitstäglich unter 2,5 Stunden zur Erreichung eines Vollzeitarbeitsplatzes sind Hilfsbedürftigen zumutbar und damit kein wichtiger Grund zur Ausschlagung eines Arbeitsangebots (Absenkung Alg II). https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152649&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive = 2. Sozialgericht Karlsruhe,Urteil vom 24.05.2012,- S 4 AS 2005/11 - Einarmigen Personen mit Verletzung der verbliebenen rechten Hand steht regelmäßig ein wichtiger Grund i. S. v. § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II zur Seite . https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive = Anmerkung: Wichtige Gründe im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II können alle Umstände des Einzelfalls sein, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Hilfebedürftigen in Abwägung mit etwa entgegenstehenden

Hartz IV - Wird das Sparbuch vom Enkel mit angerechnet?

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.04.2012 - L 9 AS 695/08 - 1. Die Hilfebedürftigkeit eines minderjährigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II entfällt nicht dadurch, dass er Kontoinhaber eines von seinem Großvater zu seinen Gunsten angelegten Sparbuches mit der vertraglich vereinbarten Maßgabe ist, dass das Sparbuch frühestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres bei einer Kündigungsfrist von 4 Jahren - mithin zum Eintritt seiner Volljährigkeit - hätte gekündigt werden können und er erst mit Eintritt der Volljährigkeit hätte über das Sparvermögen verfügen können und dürfen. 2. Der Leistungsberechtigte hat nach Rückgabe des Sparbuchs an den Großvater keinen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen seinen Großvater in dem Fall, dass der Leistungsberechtigte zur Beseitigung seiner Hilfebedürftigkeit seitens des Jobcenters dazu veranlasst wird, über das Sparbuch bereits vor Eintritt der Volljährigkeit zu verfügen und seinen L

LSG Sachsen: Spesenzahlungen bei Hartz-IV-Aufstockern gelten nicht als Einkommen

LSG Sachsen, Urt. v. 19.01.2012 - L 3 AS 820/10     BSG - B 4 AS 27/12 R (anhängig) Spesenzahlungen bei Hartz-IV-Aufstockern gelten nicht als Einkommen Erhalten Hartz-IV-Aufstocker von ihrem Arbeitgeber Spesen oder Verpflegungsmehraufwendungen, darf das Jobcenter diese grundsätzlich nicht als anrechenbares Einkommen werten und das Arbeitslosengeld II kürzen. Allerdings sollte der Hilfebedürftige mit Belegen nachweisen, wofür er die Spesen verwendet hat, entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Donnerstag, 14.06.2012, bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 3 AS 820/10 ). Denn werde das Geld nicht entsprechend seines Zwecks verwendet, könne es dann doch noch als Einkommen gewertet werden, so die Chemnitzer Richter. In diesem Fall bleibe lediglich eine Pauschale von 6,00 € pro Arbeitstag berücksichtigungsfrei. Weiterlesen : Spesenzahlungen bei Hartz-IV-Aufstockern gelten nicht als Einkommen - Kanzlei Blaufelder

Der neue Rundfunkbeitrag - Bürgerinnen und Bürger: Rund um das neue Modell

Ein Beitrag für alle Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger: Einfache Regel : Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Zeitgemäßes Modell : Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Stabiler Beitrag : Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil. Ein solidarischer Beitrag Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit: Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.      Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitr

Kundgebung gegen den EFA-Vorbehalt der BRD vor dem Jobcenter Neukölln am 18.06.2012, 10:30 Uhr

Gegen den Hartz-IV-Ausschluß von EU-Bürger_innen! am Montag, 18.6.2012, 10:30 Uhr Mainzer Straße 27 U-Bahnhof Boddinstraße Kundgebung gegen den EFA-Vorbehalt der BRD vor dem Jobcenter Neukölln « Zusammen! gegen das Jobcenter Neukölln Aussetzung des EFA-Abkommens Informationen für betroffene Hartz IV-Bezieher_innen Aussetzung des EFA-Abkommens

RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel: Zur Übernahme doppelter Mietaufwendungen bei Umzug

In einer aktuellen Entscheidung vom 24.04.2012 hat das SG Dortmund zum Az. S 29 AS 17/09 entschieden, dass das Jobcenter zu Übernahme doppelter Mietaufwendungen im Zuge eines vom ihm veranlassten Umzugs verpflichtet ist. Das SG Dortmund ordnet die doppelten Mietaufwendungen zutreffend den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II (= § 22 Abs. 3 SGB II a.F.) zu, die nach vorherigen Zusicherung durch das Jobcenter übernommen werden können. Im vorliegenden Fall (Suche nach einer behindertengerechten Wohnung) ging das Gericht von einer Ermessensreduzierung auf Null aus: Zwar stünde die Übernahmeentscheidung grundsätzlich im Ermessen des Jobcenters („können“), dieses Ermessen sei vorliegend indes dahingehend reduziert, dass nur eine Übernahme als ermessensfehlerfrei erachtet werden könne. Denn zum einen sei behindertengerechter Wohnraum in Dortmund nur schwer zu finden, zum anderen habe das Jobcenter selbst die Zusicherung der Umzugskosten durch ein Umzugsunternehmen für ein Auf

Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urt.l v. 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R - Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage kein Einkommen

Anmerkung zu : BSG 4. Senat, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R Autor : Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Vors. RiLSG a.D Normen : § 11 SGB 2, § 2 SGB 12, Art 19 GG, § 86b SGG, § 133 BGB, § 163 SGG Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage kein Einkommen Leitsatz Erbringen Dritte Zuwendungen zur Substituierung einer vom SGB II-Leistungsträger rechtswidrig verweigerten Leistung, die an eine Rückzahlungsverpflichtung durch den Leistungsberechtigten für den Fall der Nachzahlung des Leistungsträgers geknüpft sind, sind diese Zuwendungen kein Einkommen im Sinne des SGB II. A. Problemstellung Rechtlich einzuordnen ist die Berücksichtigung von regelmäßigen monatlichen Zuwendungen der Eltern eines (potenziell) Leistungsberechtigten nach dem SGB II während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Gegenstand die versagte Grundsicherungsleistung ist. Weiterlesen : juris - Zuwendungen Dritter zur Überbrückung einer Notlage kein Einkommen

SG Berlin: Hartz IV - Anspruch bei Familiennachzug zum deutschen Ehepartner

SG Berlin, Urt. v. 18.01.2012 - S 173 AS 38287/10 Normen : § 7 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, Art 1 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 20 GG Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss für Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts bei Ehegattennachzug - verfassungskonforme Auslegung Leitsatz     1. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2 für die ersten drei Monate des Aufenthaltes ist bei einem Familiennachzug eines ausländischen Ehepartners zu seinem deutschen Ehegatten nicht anwendbar.     2. Der tatsächliche Regelungszweck des § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB - Leistungsausschluss von EU-Bürgern in den ersten drei Monaten ihres (voraussetzungslosen) Aufenthalts - rechtfertigt keinen Eingriff in Art 6 Abs 1 GG. Rn 32     Die Berufung war zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 144 Abs. 2 SGG). Die Frage, ob der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II auch anwendbar ist, wenn ein Familien

Selbständige, GKV: Wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann

Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig sind vor allem Selbstständige. Gekündigt werden darf ihnen zwar nicht. Doch nach Ablauf des Mahnverfahrens haben sie laut Gesetz nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft. Jeder Arztbesuch, der nicht in diese Kategorien fällt, muss privat bezahlt werden. Selbst, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden - die Schulden samt Säumniszuschlägen wachsen weiter. Sobald entsprechende Einkünfte vorhanden sind, können sie eingetrieben werden. Weiterlesen : 13.06.2012: Wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt werden kann (neues-deutschland.de)

Berlin: Weiterhin 70 000 Haushalte mit zu hohen Mieten

Neue Rechtsverordnung in Berlin zu den Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfänger Nach neuer Rechtsverordnung des Senats von Berlin (Wohnaufwendungsverordnung WAV vom 3. April 2012) für die Wohnkostenübernahme von ALG-II-Empfängern werden weiterhin 70 000 Bedarfsgemeinschaften Mieten zahlen, die über den Richtwerten liegen - das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsinstitutes TOPOS, die der Berliner Mieterverein in Auftrag gegeben hat. Die WAV ist am 1. Mai 2012 in Kraft getreten (siehe auch nd-Berlinausgabe vom 23. Mai 2012, Seite 9). Mit Aufforderungen zur Mietkostensenkung wird Druck auf die ALG-II-Bezieher ausgeübt. Der überwiegende Teil der Haushalte wird übergangsweise die Mehrkosten gegenüber den Leistungen des Jobcenters durch Abzug vom Regelsatz aufbringen müssen, da preisgünstiger Wohnraum rar ist. »Die Sparpolitik des Berliner Senats wird auf dem Rücken der wirtschaftlich Schwächsten ausgetragen«, kritisiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild

OLG Saarbrücken: Keine Prozesskostenhilfe nach ausgeschlagener Erbschaft

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.01.2012 - 9 WF 135/11 OLG Saarbrücken zu wirtschaftlichen Verhältnissen Keine Prozesskostenhilfe nach ausgeschlagener Erbschaft Wer eine Erbschaft ausschlägt, bekommt keine Prozesskostenhilfe, wenn er in anderen Angelegenheiten vor Gericht zieht. Dies geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss des Saarländischen OLG hervor. Wer eine Erbschaft ausschlage, könne nicht behaupten, er sei bedürftig, so das Oberlandesgericht (OLG). Vielmehr müsse das Gericht ihn so behandeln, als habe er das Erbe angetreten (Beschl. v. 16.01.2012, Az. 9 WF 135/11). Das OLG lehnte es damit ab, einer Frau Prozesskostenhilfe für ein familiengerichtliches Verfahren zu bewilligen. Diese hatte zuvor eine Erbschaft mit der Begründung ausgeschlagen, sie wolle sich den Ärger ersparen. Nach den Berechnungen des Gerichts wären ihr am Ende etwa 10.000 Euro aus der Erbmasse geblieben. Daher urteilten die Richter, die Klägerin habe zwar tatsächlich kein Vermögen

EuGH: Kindergeld für Saison- und entsandte Arbeitnehmer

EuGH, Urt. v. 12.06.2012 - C 611/10, C 612/10 (Gerichtshof der Europäischen Union - PRESSEMITTEILUNG Nr. 74/12 - Luxemburg, den 12. Juni 2012; PDF; 94,6 KB) Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmern, für die er dem Grundsatz nach nicht zuständig ist, Familienleistungen zu gewähren Wurde von dieser Befugnis jedoch Gebrauch gemacht, verletzt eine nationale Regelung, die diese Leistungen ausschließt, wenn in einem anderen Staat eine vergleichbare Leistung zu zahlen wäre, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer Kindergeld für Saison- und entsandte Arbeitnehmer Der EuGH hat entschieden, dass das Unionsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, entsandten Arbeitnehmern oder Saisonarbeitnehmern, für die er dem Grundsatz nach nicht zuständig ist, Familienleistungen zu gewähren. Wurde von dieser Befugnis jedoch Gebrauch gemacht, verletze eine nationale Regelung, die diese Leistungen ausschließt, wenn in einem andere

OLG Bremen: Trennungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit des unterhaltsbegehrenden Ehegatten

OLG Bremen, Beschl. v. 28.02.2012 - 5 UF 6/12 BGB §§ 1361 Abs. 1 und 2, 1573 Abs. 1, 1574 Abs. 2 und 3, 1575 Familienrecht, Trennungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, angemessene Erwerbstätigkeit, Ausbildungsunterhalt, fiktives Einkommen Wenn nicht gewichtige Umstände entgegenstehen, obliegt es einem Trennungsunterhalt begehrenden Ehegatten grundsätzlich, die von ihm zum Trennungszeitpunkt ausgeübte (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit fortzusetzen und in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres in zumutbarer Weise auszuweiten; dies gilt auch für eine ungelernte Tätigkeit, wenn nicht ausnahmsweise die (hier verneinten) Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt während des Getrenntlebens vorliegen und die bisher ausgeübte Tätigkeit nach den ehelichen Lebensverhältnissen, der Ausbildung, den Fähigkeiten und dem Lebensalter des Unterhaltsgläubigers als angemessen anzusehen ist. Wenn dieser in einem solchen Falle die Erwerbstätigkeit zugunsten der Teilnahme an Sprach- und Beru

VG Wiesbaden 6. Kammer: Auskunftsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz auf Rohdaten zur Ermittlung der Regelsätze nach dem SGB

VG Wiesbaden 6. Kammer, Teilurteil v. 22.05.2012 - 6 K 1374/11.WI Art 1 Abs 1 GG, § 16 Abs 2 BStatG, § 1 Abs 1 IFG, § 5 IFG, Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte, EGV 1177/2003, § 3 Ziff 4 IFG, Art 20 Abs 2 GG Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz Leitsatz 1. Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe nach dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte kommt auf Grund der freiwilligen Beteiligung zu einem nicht sehr repräsentativen Ergebnis. 2. Die Angaben in den Haushaltsbüchern können einer natürlichen Person zugeordnet werden. 3. Bei den sogenannten Rohdaten handelt es sich nicht mehr um Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse handeln, sondern um Daten, welche aus den Haushaltsbüchern zu den jeweiligen Fallgruppen genommen worden sind, ohne dass dafür eine statistische Auswertung erfolgte. 4. Die Rohdaten unterliegen nicht § 16 BStatG, da es sich um statische - aggregie