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Neue Regeln für Hartz-IV-Mieter

Mehr Geld - aber auch mehr Bürokratie


Angesichts der steigenden Lebenserhaltungskosten in Berlin haben Hartz IV-Empfänger jetzt Anspruch auf mehr Geld. Das klingt erst mal gut. Doch Verbände, Wohnungsunternehmen und Sozialgericht warnen schon jetzt vor längeren Bearbeitungszeiten und einer neuen Klageflut.



Jahrelang wurde die alte Verordnung über die Kostenübernahme von Hartz-IV-Mieten rechtswidrig angewandt; und auch die seit Mai geltenden neuen Regelungen werden bereits heftig kritisiert. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Mieterverein und Wohnungsunternehmen melden sich mit mahnenden Worten zu Wort, seit der Senat die neue „Wohnaufwendungenverordnung“ Ende April beschloss. Umstritten sind die neuen Grenzwerte für Mietkosten, die Kritiker weiterhin als viel zu niedrig bewerten, sowie die zunehmende Bürokratie.



Jetzt müssen Kaltmiete, Wohnungsgröße sowie Heizkosten gesondert berücksichtigt werden. Früher gab es lediglich je nach Haushaltsgröße einen Grenzwert für die Bruttowarmmiete. Das Bundessozialgericht hatte jedoch die seit 2005 geltende „AV Wohnen“ als nicht schlüssig und rechtswidrig gerügt.
„Die Mitarbeiter der Jobcenter werden überfordert sein, diese Angaben richtig zu bewerten“, heißt es bei einer Wohnungsbaugesellschaft, die viele Wohnungen in Großsiedlungen verwaltet. Bereits früher seien viele Ungereimtheiten in den Bescheiden aufgetreten.


 „Nun haben die Jobcenter viel mehr Interpretationsspielraum.“ Dies werde dazu führen, dass Hartz-IV-Empfänger noch länger auf Bescheide warten müssen als bisher. Auch am Sozialgericht fürchten Richter, dass die Rechtsunsicherheit zu längeren Bearbeitungszeiten und so zu mehr Verfahren wegen Untätigkeit der Behörden führt.

Außerdem erwarten sie aufgrund der größeren Komplexität der Verordnung mehr Fehler in den Bescheiden – zumindest vorübergehend. „Die Zahl der Hartz-IV-Klagen wird absehbar nicht weniger werden“, erwarten die Richter.


Am Kottbusser Tor steigen die Mieten - die Bewohner gehen auf die Straße:


http://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-regeln-fuer-hartz-iv-mieter-mehr-geld-aber-auch-mehr-buerokratie-/6705804.html

Kommentare

  1. Der Artikel (und erst recht die Kommentare) berücksichtigt nicht genug, dass § 4 WAV gemäß § 22b Abs. 1 S. 3 SGB II eine Gesamtangemessenheitsgrenze zugrundelegt.

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