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Es werden Posts vom Mai, 2018 angezeigt.

Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

Leitsätze 1. Die Verrechnung mit dem unpfändbaren Teil einer Altersrente ist auch nach erteilter Restschuldbefreiung zulässig. 2. Die Entscheidung über die Niederschlagung einer Forderung ist nicht vom Rentenversicherungsträger im Rahmen der Entscheidung über die Verrechnung, sondern ausschließlich vom Inhaber der Forderung zu treffen. A. Problemstellung Das LSG München hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Verrechnung von Sozialleistungen (hier Altersrente) mit Beitragsforderungen nach § 52 SGB I i.V.m. § 51 Abs. 2 SGB I auch nach erteilter Rechtschuldbefreiung zulässig ist. B. Inhalt und Gegenstand der Entscheidung Der Kläger wendet sich gegen die Verrechnung seiner Altersrente in Höhe von monatlich 590,82 Euro mit einer Beitragsforderung einer gewerblichen Berufsgenossenschaft in Höhe von 56.307,14 Euro durch den beklagten Rentenversicherungsträger nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Über das Vermögen des Klägers wurde am 23.12.

vzbv möchte Anstieg bei Inkassogebühren stoppen

  Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert, den Inkassogebühren Grenzen zu setzen, da die Gebühren seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 gestiegen sind. Inkassokosten für Verbraucher zu senken - das sei ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken gewesen. Doch das Ziel sei verfehlt worden: Die Inkassokosten seien seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. Das gehe aus einer Evaluierung des Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Der Evaluierungsbericht, den das BMJV Mitte April 2018 auf seiner Website veröffentlicht habe, zeige eindrücklich den Handlungsbedarf. So summiere sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifache sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderunge

Bundesnetzagentur verfolgt harte Linie gegen Ping-Anrufe

  Die Bundesnetzagentur ist erneut gegen Ping-Anrufe vorgegangen und hat die Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen zu mehreren weißrussischen Rufnummern untersagt. "Wir gehen weiterhin konsequent gegen Ping-Anrufe vor. Der Schutz der Verbraucher vor telefonischer Belästigung hat für uns Priorität", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der deutliche Rückgang der Beschwerden über Ping-Anrufe zeigt, dass unsere Maßnahmen erfolgreich sind. Gerade die Preisansageverpflichtung hat Wirkung gezeigt." Rückruf kostet mehrere Euro pro Minute Ping-Anrufe sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen. Wenn Mobilfunkkunden die Nummer zurückrufen, erreichen sie häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst l

Jobcenter muss nicht für vertraglich vereinbarte Armut zahlen

  Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass Behörden und Sozialgerichte Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen müssen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen. Geklagt hatte ein damals 59-jähiger Hartz-IV-Empfänger. Nach der Trennung von seiner Ehefrau unterschrieb er eine notarielle Unterhaltsvereinbarung über die Zahlung von 1.000 Euro/Monat. Mit 60 Jahren wurde eine Betriebsrente von rund 260 Euro/Monat fällig, die als Unterhaltszahlung direkt an die getrenntlebende Ehefrau überwiesen wurde. Das Jobcenter rechnete die Betriebsrente trotzdem als Einkommen des Mannes an und bewilligte ihm dementsprechend niedrigere Leistungen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit dem Argument, dass die Betriebsrente zur Erfüllung der notariell titulierten Unterhaltspflicht nicht an ihn, sondern an seine Ehefrau gezahlt werde und daher nicht angerechnet werden dürfe. Das LSG Celle-Bremen hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgericht

Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für pornographische Internetseiten vor

  Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern, über die Werbe-SMS versandt wurden, angeordnet. Die Kurznachrichten versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte. Öffnet der Nutzer diese Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert. Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert. SMS-Werbung ist gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag, wie das ob

Datenschutz-Grundverordnung gilt ab 25.05.2018

  Die EU-Kommission hat häufige Fragen rund um die ab dem 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung beantwortet. Ab dem 25.05.2018 gelten in der EU neue Datenschutzregeln. "Die jüngsten Datenskandale haben bestätigt, dass wir mit den strengeren und klareren Datenschutzregeln in Europa richtig handeln", erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, dazu am 24.04.2018 in Brüssel. Justizkommissarin Věra Jourová wies angesichts der gerade in Deutschland verbreiteten Verunsicherung darauf hin, dass die Bestimmungen verhältnismäßig sind und kein Grund zur Panik besteht. Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat im Folgenden häufige Fragen und Antworten zusammengestellt. "Unternehmen, die mit unseren Daten Geld verdienen, tragen eine höhere Verantwortung", sagte Jourová heute. "Für Unternehmen, zu deren Kerngeschäft nicht die Verarbeitung von Daten gehört, gibt es weniger Verpflichtungen. Sie müssen hauptsäc

Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

  Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Kraftfahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde, so das BVerwG. Die Klägerin stellte ihr Fahrzeug am 19.08.2013 vor dem Nachbarhaus ihrer Wohnung in Düsseldorf ab und flog anschließend in den Urlaub. Am Vormittag des darauffolgenden Tages wurden in diesem Straßenabschnitt zur Vorbereitung eines privaten Umzugs zwei mobile Haltverbotsschilder für den Zeitraum vom 23. bis zum 24.08.2013, jeweils von 7:00 bis 18:00 Uhr, aufgestellt. Am Nachmittag des 23.08.2013 beauftragte ein Mitarbeiter der beklagten Stadt ein Abschleppunternehmen mit der Entfernung des Fahrzeugs. Dort holte es die Klägerin am 05.09.2013 gegen Zahlung von 176,98 Euro ab. Die beklagte Stadt setzte für den Vorgang überdies eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 62 Euro fest. Die auf Er

Keine Entschädigung für Lehrerinnen mit Kopftuch

  Das ArbG Berlin hat die Klagen zweier Lehrerinnen mit muslimischem Kopftuch abgewiesen, die eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht hatten und entschieden, dass das Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist. Eine Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei von dem beklagten Land nicht als Lehrerin eingestellt worden, weil sie ein muslimisches Kopftuch trage; hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Das beklagte Land hatte sich in diesem Zusammenhang auf das Berliner Neutralitätsgesetz berufen, wonach religiöse oder weltanschauliche Symbole in öffentlichen Schulen – mit Ausnahme von beruflichen Schulen – von Lehrkräften nicht getragen werden dürfen. Das ArbG Berlin hat das beklagte Land für berechtigt gehalten, die Klägerin nicht einzustellen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts wendet das beklagte Land zu Recht das Neutralitätsgesetz an. Dieses Gesetz sei verfassungsgemäß. Der Berliner Gesetzgeber habe damit eine

Bestellabschlussseite bei Amazon verstößt gegen "Button-Lösung"

  Das LG München I hat entschieden, dass Amazon auf der Bestellabschlussseite die wesentlichen Merkmale der zu bestellenden Ware angeben muss. Im konkreten Fall gab es auf der Bestellabschlussseite von Amazon im Hinblick auf einen zum Kauf ausgewählten Sonnenschirm außer der Abbildung eines Produktfotos nur folgende Produktangaben: "S. …Sonnenschirm Rhodos, natur ca. 300 x 300 cm, 8-teilig, quadratisch EUR 328,99 Anzahl: 1  Ändern Ein Link auf die Produktseite war nicht vorhanden. Bei einem Kleid beschränkte sich Amazon auf der Bestellabschlussseite auf die Angabe des Namens und der Farbe des Kleides. Das LG München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale Amazon verurteilt, es zu unterlassen, im Onlineshop Sonnenschirme und/oder Bekleidungsstücke anzubieten, ohne auf der Bestellabschlussseite – d.h. auf der Seite, auf der der Verbraucher sein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann – die wesentlichen Merkmale der zu bestelle

Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegen der Umsatzsteuer

  Das FG Kassel hat entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit steuerbar und steuerpflichtig sind, eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein. Geklagt hatte ein Unternehmer, der aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte. Das Finanzamt ging von der Steuerpflicht dieser Umsätze aus und lehnte eine Steuerbefreiung ab. Dagegen wollte der Unternehmer vor Gericht erreichen, dass die Automatenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Wegen der Zufallsabhängigkeit fehle bereits der erforderliche Leistungsaustausch zwischen Unternehmer und Spieler. Zudem seien die Umsätze entgegen der nationalen Regelung im Umsatzsteuergesetz steuerfrei, was sich auch aus europarechtlichen Rechtsgrundsätzen und insbesondere aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) sowie aus der neueren Rechtsprechung des EuGH und BFH ergebe. Er – der Kläger – werde gegenüber den subventionierten staatlichen Spielbank

Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

  Das BAG hat entschieden, dass eine selbständige "Tagesmutter", die als Tagespflegeperson Kinder in der Kindertagespflege betreut und schwanger wird, keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz hat. Ein Anspruch folge auch nicht aus Unionsrecht, so das BAG. Die Klägerin ist als Tagespflegeperson in der Kindertagespflege tätig. Der beklagte Landkreis erteilte ihr als örtlich zuständiger Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe die Erlaubnis zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern in der Kindertagespflege. Die Betreuungszeiten wurden in Absprache zwischen der Klägerin und den Eltern festgelegt. Für die Betreuung gewährte der beklagte Landkreis der Klägerin laufende Geldleistungen nach § 23 SGB VIII in Höhe von 3,90 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Dieser Anerkennungsbetrag wurde pro Betreuungsjahr für bis zu sechs Wochen Urlaub und bis zu zwei Wochen Krankheit weitergezahlt. Die Klägerin gebar im

Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Zuweisung eines Ganztagsbetreuungsplatzes für Dreijährigen

  Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ganztagsplatzes in einer Tageseinrichtung besteht; zudem seien Mehrkosten, die Eltern durch die Inanspruchnahme einer privaten Betreuungseinrichtung entstehen, nur zu ersetzen, wenn sie unzumutbar sind. Die Kläger verlangen von der beklagten Stadt Bad Homburg Schadensersatz wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung. Die Kläger haben einen Sohn. Die Stadt betreibt Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die Kläger bewarben sich um einen städtischen Ganztagsbetreuungsplatz für ihr dann drei Jahre altes Kind. Dieses konnte nur bis Ende August 2015 in der bislang besuchten privaten Krippe betreut werden. Da die Kläger trotz Nachfragen keine Zusage für einen städtischen Ganztagsplatz erhielten, meldeten sie ihren Sohn auch in einer privaten Kindertagesstätte (Kita) an. Dort wurde das Kind zum September 2015 aufgenommen. Ende September 2015 erhielten die

Duisburger Alkoholkonsumverbot rechtswidrig

  Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass es einer Duisburger Bürgerin nicht untersagt ist, in der Duisburger Innenstadt alkoholische Getränke zu konsumieren oder solche Getränke zum Zweck des Konsums mit sich zu führen. Ein entsprechendes Verbot der Stadt Duisburg sei rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht. Der Rat der Stadt Duisburg hatte in seiner Sitzung vom 08.05.2017 die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Duisburg" um eine Regelung ergänzt, die es innerhalb eines bestimmten Bereichs der Duisburger Innenstadt verbot, alkoholische Getränke außerhalb von Gaststätten zu konsumieren sowie solche Getränke in der Absicht mit sich zu führen, sie innerhalb dieses Bereichs zu konsumieren. Die Geltung dieser Regelung, die zunächst bis zum 16.11.2017 befristet war, wurde im Anschluss zunächst bis zum 31.03.2018 und sodann bis zum 30.06.2021 verlängert. Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass das Duis

Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß

  Das OLG Schleswig hat einen Antrag des Generalstaatsanwalts auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls gegen Carles Puigdemont abgelehnt. Das Oberlandesgericht sieht nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr von Carles Puigdemont, so dass dieser auf freiem Fuß bleibt. Die Anordnung vom 05.04.2018 bleibt bestehen, wonach Carles Puigdemont vom Vollzug der Auslieferungshaft unter Auflagen (u.a. wöchentliche polizeiliche Meldepflicht) verschont ist. Der Generalstaatsanwalt hatte den Antrag auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls mit neuen Informationen aus Spanien und einer sich hieraus ergebenden erhöhten Fluchtgefahr begründet. Das Oberlandesgericht sah aufgrund der vorgelegten Informationen keine erhöhte Fluchtgefahr. Wann mit einer abschließenden Entscheidung des 1. Strafsenats über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, ist derzeit noch offen. Bisher liegt kein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Feststellung

Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

  Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs "bekömmlich" in einer Bierwerbung unzulässig ist. Die Beklagte betreibt eine Brauerei im Allgäu. Sie verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan "Wohl bekomms!". In ihrem Internetauftritt warb sie für bestimmte Biersorten mit einem Alkoholgehalt von 5,1%, 2,9% und 4,4% unter Verwendung des Begriffs "bekömmlich". Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hält die Werbeaussage "bekömmlich" für eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die nach Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent unzulässig sei. Er hat die Beklagte auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte

Unklare Legionellen-Erkrankung: Benutzung einer Hoteldusche keine abstrakte Gefahr für Anerkennung einer Berufskrankheit

  Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass das morgendliche oder abendliche Duschen während einer auswärtigen Tätigkeit im Hotel vor Berufsbeginn oder nach Feierabend im Regelfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Um eine tödliche Legionellen-Infektion als Berufskrankheit anzuerkennen, müsse geklärt sein, dass der versicherten beruflichen Tätigkeit eine abstrakte Gefährdung innegewohnt habe und sich diese generelle Gefahr auf Grund der im Gefahrenbereich ausgeübten Tätigkeit auch tatsächlich realisiert haben könne, so das Landessozialgericht. Der 58-jährige Versicherte wurde Ende August 2014 mit Fieber und grippeähnlichen Symptomen ins Krankenhaus eingeliefert, wo eine Infektion mit dem Bakterium Legionella pneumophila nachgewiesen wurde. Am 12.11.2014 verstarb der Versicherte. Der gelernte Elektrotechniker war zuvor langjährig als Monteur und Inbetriebnehmer u.a. für die Automobilindustrie tätig gewesen, zuletzt im August 2014 bei Niederlassungen

inforadio Donnerstag 17.05.2018 | 09:45 | Nahaufnahme "Gefangen in Hartz IV"

Die Mitarbeiterin des Sozialrechtsexperten, Rechtsanwältin Vera Munz, im Interview bei inforadio: "Die deutsche Wirtschaft brummt, überall werden Arbeitskräfte gesucht - von der Aushilfe bis zur Fachkraft. Und trotzdem gibt es 800.000 Langzeitarbeitslose. Welche Probleme haben diejenigen, die erst einmal in der Hartz IV – Spirale stecken? Für den zweiten Teil ihrer Reportage hat Inforadio-Reporterin Sylvia Tiegs in Berlin und Potsdam nach Antworten gesucht. Seite 2 von 3 "In der Regel nicht ohne Grund langzeitarbeitslos" Wenn Vera Munz von Lebensläufen wie diesem hört, fühlt sie sich ein Stück weit bestätigt. Munz hat in einer ruhigen Seitenstraße von Potsdam eine Praxis als  Rechtsanwältin, Fachgebiet: Sozialrecht. Seit mehr als 13 Jahren vertritt sie Hartz IV-Empfänger vor Gericht. Zur fünffach-Mutter Nicole sagt sie: "Man kann argumentieren: Wer Kinder in die Welt setzt, trägt dafür Verantwortung. Die Realität sieht eben so aus: Der Hartz IV – Emp

Als "Gewinnvorab" geleistete Zahlungen für Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Umsatzsteuer

  Das FG Münster hat entschieden, dass als "Gewinnvorab" für die Überlassung von Vieheinheiten geleistete Zahlungen einer KG an ihren Gesellschafter keine umsatzsteuerbaren Entgelte darstellen. Das Unternehmen des Klägers umfasst unter anderem die Land- und Forstwirtschaft, die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und Maschinen sowie die Überlassung von Vieheinheiten. Daneben ist er Komplementär einer KG, deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen aus dem Erwerb, der Aufzucht und der Veräußerung von Schweinen besteht. Nach dem Gesellschaftsvertrag erhält der Kläger von der KG jährlich neben einer Haftungsvergütung von 1.500 Euro und einem "Gewinnvorab" von 80.000 Euro zusätzlich eine ebenfalls als "Gewinnvorab" bezeichnete Zahlung in Höhe von 10 Euro für jede von ihm an die KG überlassene Vieheinheit. Diese belief sich in den Streitjahren auf jeweils 4.470 Euro und wurde vom Finanzamt als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt behandelt. Der Kläger wa

Gründerzuschüsse des EXIST-Programms führen nicht zu Sonderbetriebseinnahmen

  Das FG Münster hat entschieden, dass an Gesellschafter einer GbR gezahlte Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms keine Sonderbetriebseinnahmen darstellen. Die Klägerin ist eine GbR, deren ebenfalls klagende zwei Gesellschafter Stipendiatenverträge mit einer Universität abschlossen. Danach erhielten die Gesellschafter Mittel aus dem Programm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" zur Realisierung eines Gründungsvorhabens im Bereich der Softwareentwicklung. Nach dem jeweiligen Stipendiatenvertrag sollte das Stipendium den Gesellschaftern ermöglichen, sich ganz der Verfolgung und Realisierung ihrer Gründungsidee zu widmen. Es war weder als Vergütung noch als Arbeitsentgelt ausgestaltet, sondern diente vielmehr allein der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit des Existenzgründers während der Phase der Weiterverfolgung und Realisierung der Gründungsidee. Die nach diesen Vereinbarungen

Entscheidung des Landgerichts im Fall Erdoğan gegen Böhmermann bestätigt

Im Verfahren über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann hat das Hanseatische Oberlandesgericht heute das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Februar 2017 bestätigt. Danach bleibt es Böhmermann untersagt, sich über den Kläger wie in Teilen des Satire-Gedichts „Schmähkritik“ aus der Sendung „Neo Magazin Royale“ vom 31. März 2016 geschehen zu äußern. Die fraglichen Passagen beinhalten schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gibt. Anders als die übrigen Verse, die tatsächliches Verhalten Erdoğans in satirischer Weise kritisieren und daher hinzunehmen sind, dienen die untersagten Äußerungen allein dem Angriff auf die personale Würde und sind deshalb rechtswidrig. Mit dieser Entscheidung hat der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts sowohl die Berufung Böhmermanns gegen das landgerichtlic

SGB II: Nachhilfekosten umfassen keine Fahrtkosten

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Form von Lernförderung keine Fahrtkosten zum Unterrichtsort einschließen. Geklagte hatte eine Realschülerin der 10. Klasse aus einem Dorf im Landkreis Nienburg, die auf Kosten des Jobcenters einen Nachhilfekurs an der Volkshochschule Nienburg in Physik und Mathematik belegt hatte. Da ihre Schülermonatskarte nicht bis zum Unterrichtsort gültig war, wurde sie von ihren Eltern mit dem PKW gefahren. Für die entstandenen Fahrtkosten verlangte sie eine Erstattung von 0,20 €/km. Das Jobcenter übernahm nur einen Teil der Kosten. Es verwies darauf, dass im Regelbedarf monatliche Mobilitätskosten von 15,55 € berücksichtigt seien und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstiger gewesen wären. Die weitergehende Klage der Schülerin hat das LSG abgewiesen. Zur Begründung hat es sich auf zwei Gesichtspunkte gestützt: Fahrtkosten seien nicht als Annex zu Lernförderungsleistungen ers

Rechtswidrige Beschränkung des persönlichen Budgets eines Behinderten

  Das SG Fulda hat entschieden, dass ein behinderter Mensch, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe hat, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist. Der mittlerweile 28 Jahre alte Kläger erlitt aufgrund eines Verkehrsunfalls im Jahr 2012 ein massives Schädelhirntrauma. Wegen der bestehenden Behinderungen erhält er Leistungen der Pflegeversicherung gemäß Pflegegrad 5 (bis zum 31.12.2016 Pflegestufe III). Der festgestellte Grad der Behinderung beträgt 100, die Merkzeichen G, aG, H und RF sind zuerkannt. Er bewohnt eine Erdgeschosswohnung in einem kleinen Ort mit rund 500 Einwohnern, der zum Landkreis Fulda gehört. Seine Mutter lebt in einer Einliegerwohnung in demselben Haus. Im März 2014 stellte der Kläger beim beklagten Landkreis zum ersten Mal einen Antrag auf Leistungen in Form der Hilfe zur Pflege und von Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Le

Kein Ausgleich von überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage

  Das BVerwG hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen. Das gelte auch für Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, so das BVerwG. Das klagende Universitätsklinikum Köln führt für die bei ihm beschäftigten Ärzte sog. Arbeitszeitschutzkonten, um die Einhaltung der höchstzulässigen Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt sicherzustellen. Dabei werden die wöchentliche Höchstarbeitszeit als Soll verbucht und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden als Haben erfasst. Tage des gesetzlichen Mindesturlaubs werden so verbucht, als sei an ihnen regulär gearbeitet worden. Darüber hinausgehende Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, wertete der Kläger hingegen als Ausgleichstage mit einer geleisteten Arbeitszeit von null Stunden. Dam