Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) fordert, den Inkassogebühren Grenzen zu setzen, da die Gebühren seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 gestiegen sind.
Inkassokosten für Verbraucher zu senken - das sei ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken gewesen. Doch das Ziel sei verfehlt worden: Die Inkassokosten seien seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. Das gehe aus einer Evaluierung des Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Der Evaluierungsbericht, den das BMJV Mitte April 2018 auf seiner Website veröffentlicht habe, zeige eindrücklich den Handlungsbedarf. So summiere sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifache sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderungen, also sehr niedrigen Forderungen, hätten sich im Vergleich zu den Gebühren, die vor 2014 verlangt worden seien, im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Daneben belegten die Evaluierungsergebnisse anschaulich die Fantasie der Inkassobranche bei der Erhebung zusätzlicher Gebühren: Gängig seien z.B. ein Kontoführungsentgelt, Entgelte für Datenerfassung und Datenspeicherung, Reaktivierungsgebühren, Extrakosten für Telefoninkasso oder ein Entgelt für die Rufnummerermittlung.
Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren
Die Untersuchung belege, dass die Gebühren regelmäßig mit 1,3-fachem Satz nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnet werden. Dies entspreche der Gebührenhöhe, die für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als angemessen bewertet werde. Die Inkassotätigkeit sei aber von einfacherer Art als die typische Anwaltstätigkeit. Es werde keine rechtliche Prüfung vorgenommen und keine rechtliche Empfehlung erteilt. Die Inkassotätigkeit bestehe lediglich in einem kaufmännischen Forderungseinzug. Gerade in Zeiten der Digitalisierung sei sie weitgehend automatisiert und EDV-gestützt ausführbar, sodass sie nach einer Anlernphase ausgeübt werden könne. Inkassomitarbeiter benötigten daher lediglich kaufmännische Grundkenntnisse und keine juristischen Staatsexamina.
Der vzbv mahnt aber nicht nur Handlungsbedarf mit Blick auf die Höhe der Inkassokosten an: "Verbraucher müssen auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken wie etwa der systematischen Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt sowie vor unangemessenen Drohungen geschützt werden", Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Weitere Informationen
Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. zur Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken v. 28.05.2018 (PDF, 330 KB)
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 28.05.2018 -. juris
Inkassokosten für Verbraucher zu senken - das sei ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken gewesen. Doch das Ziel sei verfehlt worden: Die Inkassokosten seien seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. Das gehe aus einer Evaluierung des Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Der Evaluierungsbericht, den das BMJV Mitte April 2018 auf seiner Website veröffentlicht habe, zeige eindrücklich den Handlungsbedarf. So summiere sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifache sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderungen, also sehr niedrigen Forderungen, hätten sich im Vergleich zu den Gebühren, die vor 2014 verlangt worden seien, im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Daneben belegten die Evaluierungsergebnisse anschaulich die Fantasie der Inkassobranche bei der Erhebung zusätzlicher Gebühren: Gängig seien z.B. ein Kontoführungsentgelt, Entgelte für Datenerfassung und Datenspeicherung, Reaktivierungsgebühren, Extrakosten für Telefoninkasso oder ein Entgelt für die Rufnummerermittlung.
Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren
Die Untersuchung belege, dass die Gebühren regelmäßig mit 1,3-fachem Satz nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnet werden. Dies entspreche der Gebührenhöhe, die für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als angemessen bewertet werde. Die Inkassotätigkeit sei aber von einfacherer Art als die typische Anwaltstätigkeit. Es werde keine rechtliche Prüfung vorgenommen und keine rechtliche Empfehlung erteilt. Die Inkassotätigkeit bestehe lediglich in einem kaufmännischen Forderungseinzug. Gerade in Zeiten der Digitalisierung sei sie weitgehend automatisiert und EDV-gestützt ausführbar, sodass sie nach einer Anlernphase ausgeübt werden könne. Inkassomitarbeiter benötigten daher lediglich kaufmännische Grundkenntnisse und keine juristischen Staatsexamina.
Der vzbv mahnt aber nicht nur Handlungsbedarf mit Blick auf die Höhe der Inkassokosten an: "Verbraucher müssen auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken wie etwa der systematischen Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt sowie vor unangemessenen Drohungen geschützt werden", Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
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Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 28.05.2018 -. juris
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