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Es werden Posts vom Januar, 2015 angezeigt.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistung bei Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung eines privat genutzten Wohnhauses als steuerermäßigende Handwerkerleistung anzuerkennen sein können. Der Kläger beantragte in der Einkommensteuererklärung 2010 für eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses vergeblich eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Dichtheitsprüfung – wie die vom TÜV oder anderen autorisierten Fachkräften durchzuführende Sicherheitsprüfung einer Heizungsanlage im Gegensatz zu einer Wartung der Heizungsanlage – mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei. Es berief sich auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.02.2010 (IV C 4-S 2296-b/07/0003 Rn. 12 - BStBl I 2010, 140 ; ersetzt durch BMF-Schreiben vom 10.01.2014 - IV C 4-S 22

Bundeskabinett beschließt 10. Existenzminimumbericht: Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Aus dem Zehnten Existenzminimumbericht geht hervor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden müssen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht besteuert wird. Er liegt derzeit bei 8.354 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag soll die angemessene Versorgung von Kindern gesichert werden. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro. Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diesen Freibeträge erhöht werden müssen: Der Grundfreibetrag für Erwachsene muss um 118 Euro für

Mindestlohn auch für ausländische Pflegekräfte

Ab dem 01.01.2015 gilt in der Pflegebranche der Mindestlohn Dies gilt auch für ausländische Pflegekräfte. Im Gesetz   ist vorgeschrieben, dass der Mindestlohn für alle Pflegekräfte gilt. In Deutschland gibt es nach Regionen unterschiedlich hohe Stundenentgelte für Pflegekräfte. Seit dem 15.07.2010gilt der Mindestlohn, der eine Angleichung bis 2017 bringen soll. Er gilt für alle Unternehmen mit   ambulanten und teil- bzw vollstationären Pflegeleistungen oder ambulante Krankenleistungen. Wenn ausländische Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, gilt auch für sie der Mindestlohn egal, ob ihr Arbeitgeber ein deutsches oder ausländisches Unternehmen ist. Ab Oktober 2015 wird der Mindestlohn auch für die zur Betreuung dementer Menschen eingesetzten Betreuungskräfte , Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte gelten. Grundsätzlich gelten für ausländische   Arbeitnehmer dieselben Regelungen wie für deutsche Arbeitnehmer und damit auch der Mindestlohn. ER kann von dem ausländischen Arbeit

SGB II Empfänger haben Keinen Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste von Jobcenter-Mitarbeitern nach IFG

Das VG Neustadt hat entschieden, dass ein Hartz IV-Empfänger aus Braunschweig nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keinen Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters Kaiserslautern hat. Mit Urteil vom 04.09.2014 hatte das VG Neustadt (Weinstraße) unter Abweisung der Klage entschieden, dass ein in Braunschweig wohnhafter Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") keinen Anspruch gegen das beklagte Jobcenter Kaiserslautern hat, ihm nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Beklagten mit der Angabe ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Unkenntlichmachung der jeweiligen Vornamen bzw. Namen zu gewähren. Gegen dieses Urteil legte der Kläger im Oktober 2014 Berufung ein. Diese hat er nun im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor dem OVG Koblenz zurückgenommen. Damit ist das Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) rechtskräftig. Geri

Kein erhöhtes BAföG für bei Eltern wohnende Studierende

Das VG Mainz hat entschieden, dass ein bei seinen Eltern wohnender Auszubildender keinen Anspruch auf einen erhöhten Mietzuschuss beim BAföG-Bezug hat, auch wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen. Einem Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurden Ausbildungsförderungsleistungen bewilligt. Für die Unterkunftskosten wurden ihm unter Hinweis darauf, dass er bei seiner Mutter wohne, pauschal nur 49 Euro zugesprochen. Dagegen wendet sich der Studierende mit seiner Klage und macht geltend, er habe Anspruch auf einen erhöhten Unterkunftsbetrag über 224 Euro. Er wohne zusammen mit seiner Mutter in einer Mietwohnung, müsse aber anteilig die Miet- und Nebenkosten der Wohnung mittragen. Außerdem beziehe seine Mutter nur Grundsicherung nach dem SGB II. Das VG Mainz hat den für die Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht der Klage auf Erfolg abgelehnt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts differ

Grundsicherung im Alter: Rentnerin muss sparsam mit Vermögen haushalten

Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass eine Rentnerin, die durch zu schnellen Verbrauch ihres Vermögens ihre Sozialhilfebedürftigkeit sehenden Auges herbeigeführt hat, keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält. Die 83-jährige Klägerin hatte zusammen mit ihrem Ehemann ein Reformhaus betrieben. Für das Alter hatte sie privat vorgesorgt; ihre gesetzliche Rente beläuft sich nur auf gut 250 Euro im Monat. Nach der Trennung von ihrem Ehemann verzichtete sie auf Trennungsunterhalt und lebte fortan vom Ersparten; monatlich entnahm sie mindestens 2.200 Euro. Anfang 2006 betrug das Vermögen der Frau noch über 100.000 Euro, Ende August 2009 war es aufgebraucht. Ihren Antrag auf Grundsicherung im Alter lehnte das zuständige Sozialamt ab. Die Frau habe die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt und dabei vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt. Deshalb sei sie von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu

BVerfG: Gegen Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an nicht verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz erforderlich

Das BVerfG hat entschieden, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Der Beschwerdeführer war als Beamter mit der Bearbeitung von Asylanträgen betraut. Über eine Kontaktanzeige lernte er eine Frau kennen, die erfolglos Asyl beantragt hatte. Zwischen dem Beschwerdeführer und dieser Frau kam es zu mehreren Treffen, bei denen eine gemeinsame Tochter gezeugt wurde. Da der Beschwerdeführer die Vaterschaft nicht anerkannte, strengte die Kindesmutter ein familiengerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft an, das vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht geführt wurde. Die Dienstbehörde des Beschwerdeführers bat das Amtsgericht um Mitteilung, ob Presseberichte über einen Beschluss des Oberlandesgerichts zuträfen, der Beschwerdeführer habe sich "d

Hartz-IV zur Eigenheimfinanzierung: Tilgungsraten sind ausnahmsweise als Zuschuss zu übernehmen

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass Grundsicherungsleistungen in Ausnahmefällen auch als Zuschuss für Tilgungsraten zu gewähren sind. Ein Diplom-Ingenieur aus dem Main-Taunus-Kreis wohnt in einem Einfamilienhaus, das er 1984 für 290.000 DM gekauft hat. Das renovierungsbedürftige Haus hat eine Wohnfläche von 78 qm. Der 1950 geborene Mann wurde arbeitslos und erhielt nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldes zeitweise Hartz-IV-Leistungen. Der Main-Taunus-Kreis gewährte ihm jedoch nur ein Darlehen für die Tilgungsraten, weil Sozialleistungen nicht der Bildung von Vermögen dienen sollten. Mittlerweile bezieht der Mann Rente und ist nicht mehr hilfebedürftig. Er klagt auf Übernahme der Tilgungsraten. Das LSG Darmstadt hat der Klage stattgegeben und den Main-Taunus-Kreis verurteilt, für die Tilgungsraten einen Zuschuss anstelle eines Darlehens zu gewähren. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als