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Es werden Posts vom Oktober, 2014 angezeigt.

Kuchenbasar nicht in Gefahr: Die "Gaga-Verordnung" zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gilt nur für Unternehmen

Durch einige deutsche Medien schwirren derzeit Gerüchte, dass aufgrund der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, die am 13.12.2014 in Kraft tritt, Kuchenbasare in Schulen und Kindergärten oder Wohltätigkeitsveranstaltungen in Gefahr wären. Die "Gaga-Verordnung" würde dazu führen, dass für jeden angebotenen Kuchen oder alle Schnittchen Inhaltsstoffe deklariert werden müssten. Dazu stellt die Europäische Kommission klar: Das ist falsch. In Punkt 15 der Verordnung heißt es: "Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbere

BVerfG zu Hartz IV : Sind die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes im SGB II ab dem Jahre 2011 verfassungsgemäß ?

Leitsätze 1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein. 2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern. A. Problemstellung Sind die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes im SGB II ab dem Jahr 2011 verfassungsgemäß? B. Inhalt und Gegenstand der Ents

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.11.2014

Luftdrucksensoren für Reifen bringen mehr Sicherheit im Straßenverkehr, Verbraucher sind jetzt besser gegen unlautere Geschäftsmethoden geschützt und im Rat der EU gilt das neue Abstimmungsverfahren der doppelten Mehrheit – diese und weitere Neuregelungen treten im November 2014 in Kraft. 1. Reifendrucksensoren Pflicht für Neuwagen Ab dem 01.11.2014 schreibt die EU für jedes neu zugelassene Fahrzeug elektronische Reifendruckkontrollsysteme vor. Diese überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald der Luftdruck abfällt. Somit ist man nicht nur sicherer unterwegs, sondern spart obendrein noch Sprit. 2. Mehr Schutz vor Abzockerei Verbraucher und kleine Gewerbetreibende sind ab dem 01.11.2014 besser vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt: Gewinnspiel-Verträge, die am Telefon geschlossen werden, gelten nur noch, wenn sie auch schriftlich bestätigt werden. Bei Urheberrechtsverletzungen werden die Abmahngeb

BSG aktuell: Jobcenter muß erhöhten Freibetrag für Hartz IV Empfänger bei Ehrenamt immer berücksichtigen

Die Revisionen der Klägerinnen sind nur in Höhe von 4 Cent hinsichtlich der Berechnung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende der Klägerin zu 1 erfolgreich, und im Übrigen ebenso wie die Revision des beklagten Jobcenters erfolglos. Das Sozialgericht hat zu Recht das Erwerbseinkommen der Klägerin zu 1 um den allgemeinen Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II von 100 Euro und deren Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit um einen weiteren Freibetrag nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II von 12,50 Euro bereinigt. Entgegen der Ansicht der Klägerinnen bewirkt der Bezug eines privilegierten Einkommens nach § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II nicht, dass dessen erhöhter Freibetrag vom gesamten Einkommen abzuziehen ist. Anders als der Beklagte meint, ist der erhöhte Freibetrag nicht erst zu berücksichtigen, wenn die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit über 100 Euro beträgt. Sachverhalt: Streitig ist die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach d

BSG aktuell: keine vollständige Anrechnung von Überbrückungsgeld bei SGB II - Empfänger im Monat der Haftentlassung

Entgegen der Ansicht des Klägers bewirkt § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II in der seit dem 01.04.2011 geltenden Fassung, dass ein Alg II-Antrag grundsätzlich auf den Monatsersten des betreffenden Monats zurückwirkt und die in diesem Monat anfallenden Einnahmen auch vor Antragstellung nicht als Vermögen, sondern als Einkommen anzusehen sind. Andererseits ist zu beachten, dass die als Einkommen zu berücksichtigende einmalige Einnahme Überbrückungsgeld nach § 51 Abs. 1 StVollzG den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichern soll und damit einer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung unterliegt (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II). Es war daher nur für die Zeit vom 13.06. bis zum 10.07.2012 als Einkommen zu berücksichtigen, so dass sich die tenorierten Nachzahlungen ergeben. Sachverhalt: Streitig ist die Höhe des dem Kläger zustehenden Arbeitslosengeldes II für den Zeitraum von Juni bis November 2012 unter Berücksichtigung von Üb

DDR-Heimaufenthalt kann Freiheitsentziehung im Sinne des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes darstellen

Das BVerfG hat entschieden, dass durch die unzureichende Aufklärung, ob die Heimeinweisung eines Kindes in der DDR mit dem Ziel erfolgt ist, die Mutter unter Kontrolle zu halten, das Gebot effektiven Rechtsschutzes verletzt wurde. Der Beschwerdeführer beantragte im Dezember 2006 seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Kinderheimen der ehemaligen DDR in den Jahren 1961 bis 1966 und 1967 bis 1970. Mit Beschluss vom 21.12.2007 wies das LG Magdeburg den Antrag zurück. Es sei nicht ersichtlich, dass die Einweisung des Beschwerdeführers in ein Kinderheim unter Zugrundelegung des Standes der pädagogischen Wissenschaften im Jahr 1961 mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar gewesen sei. Die dies bestätigende Entscheidung des OLG Naumburg hob das BVerfG auf und verwies die Sache zurück (BVerfG, Beschl. v. 13.05.2009 - 2 BvR 718/08). Mit Beschluss vom 22.10.2010 hob das OLG Naumburg den Beschluss des LG M

Gesetzlich unfallversichert auf Arbeitsweg trotz Wahl der weiter entfernt liegenden Bushaltestelle

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall bei einem Fußmarsch zu einer Bushaltestelle auch dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn eine deutlich nähere Haltestelle am Wohnort liegt. Der in Schwieberdingen im Kreis Ludwigsburg wohnende Kläger war im Februar 2013 zu Fuß zur mehr als 1 km entfernten B-Haltestelle unterwegs. Von dort wollte er mit dem Bus zur Arbeit fahren. Beim Überqueren des Zebrastreifens wurde er von einem Auto erfasst und auf den Gehweg geschleudert. Hierbei brach er sich mehrfach den rechten Unterschenkel. Seine Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung dieses Ereignisses als Arbeitsunfall ab: Der Kläger habe nicht den unmittelbaren Weg zur Arbeit genommen, da er auch von der A-Haltestelle hätte abfahren können. Diese sei nur 290m vom Wohnort entfernt. Das SG Heilbronn hat der Klage stattgegeben und die Berufsgenossenschaft verpflichtet, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Nach Auffassung des Sozi

Hartz IV: Auch Alleinstehende haben Anspruch auf Waschmaschine

Das SG Dresden hat entschieden, dass auch Alleinstehende einen Anspruch nach dem SGB II auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine haben. Der 35-jährige arbeitslose Antragsteller bezog nach Obdachlosigkeit zum August 2014 eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung. Das Jobcenter Dresden bewilligte dem Antragsteller zunächst im Wesentlichen gebrauchte Möbel als Sachleistung für deren Erstausstattung. Für nicht gebraucht verfügbare Gegenstände erhielt der Antragsteller insgesamt 548 Euro. Weitere Geldleistungen, insbesondere für eine Waschmaschine lehnte das Jobcenter ab. Seine Wäsche könne der Antragsteller in dem in der Nähe befindlichen Waschsalon waschen. Hiergegen wandte sich der Antragsteller vor dem Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das SG Dresden hat dem Antrag überwiegend stattgegeben und unter anderem Geldleistungen für eine Waschmaschine zugesprochen. Nach Auffassung des Sozialgerichts umfasst der A

EuGH: Recht auf medizinische Behandlung im EU-Ausland gestärkt

Die Erstattung im Ausland entstandener Behandlungskosten darf nicht verweigert werden, wenn das Fehlen von grundlegendem medizinischen Material verhindert, dass der Versicherte die Krankenhausbehandlung in seinem Land rechtzeitig erhält Diese Unmöglichkeit ist sowohl auf der Ebene sämtlicher Krankenhauseinrichtungen zu beurteilen, die in der Lage sind, diese Behandlung im betreffenden Mitgliedstaat vorzunehmen, als auch im Hinblick auf den Zeitraum, in dem diese Behandlung erlangt werden kann Nach dem Unionsrecht1 kann einem Arbeitnehmer die Genehmigung erteilt werden, sich in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben, um eine seinem Gesundheitszustand angemessene ärztliche Behandlung zu erhalten, wobei er dort die erforderlichen Leistungen empfängt, als ob er in diesem Staat sozialversichert wäre, und die Kosten durch den Wohnmitgliedstaat erstattet werden. Der Wohnmitgliedstaat darf diese Genehmigung nicht verweigern, wenn die Behandlung, die der Arbeitnehmer benötig

VG Stuttgart: Rundfunkbeitrag europarechtskonform und verfassungsgemäß

Das VG Stuttgart hat in zwei Musterverfahren die Klagen gegen den Südwestrundfunk (SWR) wegen Rundfunkbeitragspflicht abgewiesen. Seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 01.01.2013 müssen grundsätzlich alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag i.H.v. 17,98 Euro entrichten, unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist. Bis Ende 2012 konnten sich Behinderte von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie das Merkzeichen "RF" in ihrem Schwerbehindertenausweis hatten. Dieses wurde unter anderem erteilt, wenn der schwerbehinderte Mensch ans Haus gebunden war und dabei mindestens einen GdB von 80 hatte. Mit dem jetzt eingeführten Rundfunkbeitrag wurden die Befreiungsregelungen geändert. Befreit sind weiterhin Hartz-IV-Bezieher, Asylbewerber oder auch Empfänger von Blindenhilfe. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "RF" müssen dagegen nun einen ermäßigten Beitrag (ein Drittel von 17,98 Euro ) zah
Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2015 Das Kabinett hat am 15.10.2014 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 5.950 Euro im Monat (2014) auf 6.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt 2015 auf 5.200 Euro im Monat (2014: 5.000 Euro im Monat). In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.450 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.350 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2015 bundeseinheitlich auf 34.999 Euro im Jahr festgesetzt. Versicherungspflichtgrenze angehoben Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2014 (53.550 Euro

BSG: Kostengünstiger Krankenversicherungsschutz als Student endet spätestens mit 37 Jahren

Das BSG hat entschieden, dass die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Fall des nahtlosen Vorliegens von Hinderungsgründen (Erkrankung, Behinderung) spätestens mit dem 37. Lebensjahr endet. Der 1963 geborene Kläger, der seit 1996 fachtherapeutisch behandelt wird (Diagnosen 2006: Asperger Syndrom; Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), begann 1983 ein Hochschulstudium, das er auf ärztlichen Rat hin im Alter von 34 Jahren abbrach und sich dann – fachwechselnd – einem Jurastudium zuwandte. Nachdem die beklagte Krankenkasse den Kläger aufgrund seiner Erkrankung durchgehend als versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) geführt hatte, stellte sie im Juni 2009 durch Bescheid das Ende dieser Versicherungspflicht zum 30.09.2009 fest. Das Sozialgericht hat die dagegen nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage abgewiesen: Ein Fortbestand der KVdS über die gesetzliche Höchstgre

Rentenanpassung von 0,25% zum 01.07.2013 rechtmäßig

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts (West) auf 28,14 Euro zum 01.07.2013 durch die Bundesregierung per Verordnung vom 12.06.2013 als rechtmäßig und verfassungsgemäß bestätigt. Dem lag der Fall einer 1950 geborenen Klägerin zugrunde, die seit dem 01.09.2010 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog. Bis einschließlich 30.06.2013 betrug der monatliche Zahlbetrag ihrer Rente 439,48 Euro, ab dem 01.07.2013 440,89 Euro. Im gerichtlichen Verfahren machte die Klägerin geltend, dass die Anpassung der Rente um nur 0,25% gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und die allgemeinen Menschenrechte verstoße. Die Erhöhung der Altersbezüge für pensionierte Beamte falle dagegen höher aus. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Anpassung der Rente durch die Deutsche Rentenversicherung bestätigt. Nach Auffassung des Landessozialgerichts entspricht die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 01.07.2013 in der o.g

Rückwirkende GdB-Feststellung vor Eingang des Erstantrages möglich?

juris Das LSG München hat entschieden, dass bei einem berechtigten Interesse (zum Beispiel wegen Inanspruchnahme steuerrechtlicher Nachteilsausgleiche) auch eine rückwirkende Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) erfolgen kann. Ein 1974 geborener intersexueller, schwerbehinderter Mensch begehrte die rückwirkende Feststellung eines GdB von 80 ab dem 01.08.1994. Weiterer zusätzlicher Streitpunkt war die Zuerkennung des Merkzeichens "G". Das zuständige Amt erkannte auf den Antrag von 2008 hin einen GdB von 50 rückwirkend ab 1994 an. Das Sozialgericht verurteilte die Behörde zur Bemessung eines GdB von 60 ab 01.08.2006 und von 80 ab 01.06.2007. Das LSG München hat entschieden, dass der Kläger ein besonderes Interesse an der rückwirkenden höheren GdB-Feststellung hat. Denn dafür komme die Inanspruchnahme von rückwirkenden Nachteilsausgleichen nach dem Einkommenssteuerrecht in Betracht. Zudem rechtfertigten die medizinischen Befun

Jobcenter zahlt SGB II Empfänger mit gültigem Füührerschein Fahrten mit eigenem Pkw zur Arbeitsstelle

Das LSG Halle hat entschieden, dass Arbeitslose nur dann einen Anspruch auf Kostenersatz für die Fahrten mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstelle haben, wenn sie einen gültigen Führerschein besitzen. Dem Kläger war der deutsche Führerschein mehrfach und endgültig entzogen worden. Er erwarb daraufhin einen tschechischen Führerschein. Dieser berechtigte ihn jedoch nicht zu Fahrten in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Klage auf Erstattung von Fahrtkosten bei der Arbeitsaufnahme blieb vor dem LSG Halle erfolglos. Arbeitslose können bei Aufnahme einer Tätigkeit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragen; auch die Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstelle. Es muss nach Auffassung des LSG Halle aber ein gültiger Führerschein vorliegen. Die Behörde müsse keine Beihilfen für ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis erbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gericht/Institution: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Er

BSG: keine Künstlersozialabgabe bei Werbeagentur in Form einer OHG

Das BSG hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Nach der Rücknahme der Klage gegen die Feststellung der grundsätzlichen Abgabepflicht der Klägerin nach § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG (Beauftragung von Künstlern und/oder Publizisten im Rahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen) war allein noch die Festsetzung der Künstlersozialabgabe für die Jahre 2003 bis 2008 in Höhe von 42.791,24 Euro streitig. Der entsprechende Abgabenbescheid vom 08.04.2009 ist rechtswidrig und daher vom Landessozialgericht zu Recht aufgehoben worden. Die festgesetzten Abgaben beziehen sich ausschließlich auf Zahlungen an eine in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) betriebene Werbeagentur für die Erstellung von Werbemitteln. Die Zahlungen an eine OHG unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe, weil sie nicht als Entgelt für Werke oder Leistungen von "selbständigen Künstlern" i.S.v. § 25 KSVG anzusehen sind. Da Vertreter der freien Berufe, der

Kosten für Behandlung mit Lucentis sind voll zu übernehmen

Das BSG hat entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung mit Lucentis voll übernehmen müssen. Lucentis ist als Arzneimittel für die Behandlung der altersbedingten Makuladegeneration, einer weit verbreiteten Augenkrankheit, in einer "Durchstechflasche zum einmaligen Gebrauch" zugelassen. Ein Arzt muss es – gegebenenfalls mehrmals in Zeitabständen – ins Auge des Patienten injizieren. Gesetzlich Krankenversicherte können die Behandlung bisher nur privat-, nicht aber vertragsärztlich erhalten. Denn Injektionen ins Auge sind bisher nicht in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen, der die vertragsärztlichen Leistungen abschließend festlegt. Die Klägerin ist Alleinerbin des verstorbenen, bei der beklagten Krankenkasse versichert gewesenen J.B. (im Folgenden: Versicherter). Der Versicherte beantragte, die Kosten für drei Lucentis-Injektionen wegen altersbedingter Makuladegeneration zu übernehmen (1.523,96 Euro je E

Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

Das FG Neustadt hat entschieden, dass auch ein Profifußballspieler Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abziehen kann. Der Kläger war in den Streitjahren 2008 und 2009 als Profifußballspieler beschäftigt und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er u.a. Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders Premiere (jährlich 120 Euro), für "Arbeitskleidung" (jährlich 137 Euro) und für einen privaten Personal Trainer (nur 2008: 300 Euro) geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht an. Das Einspruchsverfahren blieb erfolglos. Das FG Neustadt hat die Klage abgewiesen. Das Finanzgericht konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Kosten für das Premiere-Abonnement, die Sportbekleidung und den Personal Trainer ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich und nicht auch pr

Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

Das LSG Mainz hat entschieden, dass bei Bestehen begründeter Zweifel an der tatsächlichen Nutzung einer Wohnung durch einen Leistungsempfänger nach dem SGB II ("Hartz IV"), das Jobcenter zur Überprüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft und Heizung berechtigt ist, die tatsächliche Nutzung durch Inaugenscheinnahme der Wohnung zu überprüfen. Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann die Duldung des Hausbesuchs zwar nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Verweigere allerdings ein Leistungsempfänger den Hausbesuch, trage er, soweit die tatsächliche Nutzung der Wohnung nicht durch andere Beweismittel festgestellt werden kann, die Beweislast für diese Nutzung. Lasse sich die Nutzung also nicht anderweitig klären, müsse das Jobcenter Miete und Heizkosten nicht übernehmen. Gericht/Institution: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Erscheinungsdatum: 01.10.2014 Entscheidungsdatum: 02.07.2014 Aktenzeichen:

Zytostatika-Versorgung durch Apotheke: Patientenwahlrecht hat Vorrang vor "Exklusivvertrag"

Das SG Marburg hat entschieden, dass in Millionenhöhe ausgesprochene Retaxationen eines Apothekers, der Zytostatika-Zubereitungen an Versicherte der AOK Hessen abgab, rechtswidrig sind. Seit Dezember 2013 verfolgt die AOK Hessen im Bereich der Zytostatika-Versorgung einen neuen Weg. Sie hat für 23 Gebiete in Hessen Verträge europaweit ausgeschrieben und an die preisgünstigsten Apotheken für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zytostatikazubereitungen Zuschläge erteilt. Ein Apotheker hatte geklagt, weil er für die Versorgung von Versicherten der AOK Hessen seit Dezember 2013 keine Vergütung mehr erhalten hatte. Seine Apotheke befindet sich im gleichen Haus, wie eine onkologische Gemeinschaftspraxis, deren Patienten der Kläger seit Jahren mit Zytostatikazubereitungen versorgt. Die beiden Onkologen hatten trotz entsprechender Information der AOK Hessen über die "Exklusivvereinbarung" mit einer anderen Apotheke weiterhin Verordnungen an ihr