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Es werden Posts vom September, 2012 angezeigt.

Im Dickicht der Formulare - Beratung durch Behörde mangelhaft

Berliner Arbeitslosenzentrum bilanziert »Jobcenter-Tour«. Beratung durch Behörde mangelhaft Von Daniel Bratanovic Behördendrangsal ist eine nach wie vor verallgemeinerbare Alltagserfahrung vieler Erwerbsloser in ihrer Begegnung mit den Jobcentern. 1. Einer Mutter, die an Niereninsuffizienz leidet, und deren Sohn, der an einer Glutenunverträglichkeit und an Multipler Sklerose erkrankt ist, wurde der Mehrbedarf für eine spezielle und daher kostenaufwendigere Ernährung verweigert. 2. Ein junger Mann erhielt vom Jobcenter ein Stellenangebot als Lagerarbeiter, das sich als Tätigkeit mit Atemschutzmaske in der Kunststoffproduktion herausstellte. Der Mann lehnte die Arbeit aufgrund einer Asthmaerkrankung, die er sich ärztlich attestieren ließ, ab. Dennoch bestrafte das Jobcenter die Ablehnung mit der Einstellung der kompletten Hartz-IV-Bezüge für die Dauer von drei Monaten. Diese Einzelfälle, die den Umgang der Behörden mit ihren »Kunden« schlaglichtartig illustrieren, listet das B

Richter mit Herz - Vergesslichkeit ohne Folgen - Junge Mutter vergaß Termin bei Jobcenter – Hartz-IV-Kürzung aufgehoben

Vergessener Termin beim Jobcenter muss nicht Sanktion zur Folge haben,denn es lag ein Versagen vor,wie es jedem trotz entsprechender Vorkehrungen einmal passieren kann. Dass sie ihren Termin beim Jobcenter um einen Tag verpasste, blieb für eine junge Mutter (26) aus Plauen letztlich folgenlos. Eine vom Jobcenter Vogtland deshalb veranlasste Leistungskürzung hob das Sozialgericht Chemnitz wieder auf. Das Jobcenter hatte die Klägerin während deren Elternzeit zur Vorsprache am 24.11.2010 eingeladen. Es wollte klären, wann die Elternzeit der Klägerin endet. Obwohl die Klägerin den Einladungsbrief gelesen und ihn mit einem Magneten an den Kühlschrank geheftet hatte, erschien sie erst am 25.11.2010 beim Jobcenter. Sie hatte sich schlicht den falschen Tag gemerkt. Ihrem Arbeitsvermittler konnte sie dann trotzdem die geforderte Auskunft erteilen. Das Jobcenter kürzte nun die Regelleistung der Klägerin wegen „Verstoßes gegen die Meldepflicht“ um 10 % für drei Monate. Die damalige Regellei

EuGH: Grundversorgung von Asylbewerbern während der Antragsprüfung

EuGH, Vierte Kammer, Urt. v. 27.09.2012 - C-179/11 Asylanträge – Richtlinie 2003/9/EG – Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten – Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Verpflichtung, Asylbewerbern während der Dauer des Verfahrens zur Aufnahme oder Wiederaufnahme durch den zuständigen Mitgliedstaat Mindestbedingungen für die Aufnahme zu garantieren – Bestimmung des Mitgliedstaats, der die mit der Gewährleistung der Mindestbedingungen verbundene finanzielle Belastung zu tragen hat“ Grundversorgung von Asylbewerbern während der Antragsprüfung Der EuGH hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat, der mit einem Asylantrag befasst ist, die Mindestbedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern auch dann gewähren muss, wenn er einen anderen Mitgliedstaat, den er für die Prüfung des Antrages für zuständig hält, um Aufnahme ersucht. Diese Verpflichtung gelte grundsätzlich ab der Einreichung des Asylantrages bis zur tatsächlichen Überstellung des Asylbewerbers in den

Hartz IV auch für Studenten? Antrag kann sich lohnen

Ein Beitrag von Rolf Winkel Für Studenten gibt es normalerweise kein Hartz IV. Denn grundsätzlich – so die Logik des Gesetzgebers – kann ihre Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Doch es gibt jede Menge Ausnahmeregeln. Wer studiert und bedürftig ist, für den gibt es die staatliche Ausbildungsförderung, kurz: Bafög – und keine andere Sozialleistung. Punkt. So einfach hat es sich der Gesetzgeber zunächst gedacht. Doch mittlerweile ist diese Regel gleich mehrfach durchlöchert. Für Studenten lohnt es sich daher in vielen Fällen doch, sich mit Hartz IV zu beschäftigen. In Härtefällen: Hartz-IV-Darlehen auch während der Ausbildung Wenn der Leistungsausschluss für Studierende „eine besondere Härte“ bedeutet, kann Hartz IV (Arbeitslosengeld II, ALG II) als Darlehen gewährt werden. Dies regelt Paragraf 27 Absatz 4 SGB II. Als Härtefall gilt dabei insbesondere eine finanzielle Notlage in der Examensphase. Zudem kann im ersten Studienmonat Hartz IV ebenf

Grundsicherung - Bedürftigkeit - Kein Verlust von ALG II - trotz großer Erbschaft

Hilfebedürftig und damit anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem SGB II - Hartz -IV - sind nur bedürftige Personen. Wer Vermögen hat, muss das für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Ausnahmen bestehen wie zB für das durch Freibeträge geschützte Schonvermögen. Als Vermögen sind nach § 12 Abs.1 SGB II alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist der Bestand aus Sachen und Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten. Es ist nur verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können. Nicht zum Vermögen zählt, was nicht verwertet werden kann. Vermögensgegenstände, über die der Inhaber nicht uneingeschränkt verfügen kann, sind rechtlich nicht verwertbar i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II, wenn der Inhaber nicht in der Lage ist, dieses Hindernis in absehbarer Zeit (i.d.R. binnen sechs Monaten zu beseitigen. Hierzu hat das Landessozialgericht Hamburg einen einprägsamen Fall entschieden. Ein Hausgrundstück im Wert von 290

Achtung Jobcenter aufgepasst: Inanspruchnahme von Schülerbeförderungskosten - Kein Abzug eines Teilbetrages vom für Verkehrsausgaben enthaltene Anteil des Regelbedarfs

So die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Kassel,Urteil vom 03.08.2012, - S 10 AS 958/11 - . Ein berufliches Gymnasium stellt einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 28 Abs. 4 SGB II dar. Es ist dem Grundsicherungsträger verwehrt, einen Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten eines Leistungsberechtigten - der ein berufliches Gymnasium besucht - mit der Begründung abzulehnen, beim Besuch einer näher gelegenen gymnasialen Oberstufe entstünden keine zusätzlichen Kosten. Eine Reduzierung der erstattungsfähigen Kosten der Schülerbeförderung, um einen im Regelsatz enthaltenen Teilbetrag scheidet so lange aus, bis der Gesetzgeber einen solchen konkreten Absatzbetrag festgelegt hat. Es ist unzumutbar den Schulweg von ca. 8 km zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen (vgl. zur Zumutbarkeit Leopold, in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28 ). Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann: Bei Reduzierung eines Teilbetrages vom f

Hartz IV : Vollständige Versagung des Arbeitslosengeld II nach § 66 SGB I wegen fehlender Mitwirkung bei der Klärung der Erwerbsfähigkeit ist grundsätzlich möglich

So die Rechtsauffassung des Bayerischen Landessozialgerichts,Beschluss vom 31.08.2012,- L 7 AS 601/12 B ER - Weigert sich ein Hartz IV - Empfänger zwecks Klärung seiner Erwerbsfähigkeit den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindung vorzulegen,die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag entweder an das Jobcenter oder direkt an den ärztlichen Dienst der BA zu übersenden,ist eine Versagung des ALG II grundsätzlich möglich. Bei den Regelungen zu Sanktionen handelt es sich nicht um Sondervorschriften zur Versagung nach § 66 SGB I(anderer Auffassung Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 59 Rn. 25; LSG Hessen, Beschluss vom 22.06.2011, L 7 AS 700/10 B ER) . Sanktionen beziehen sich darauf, Leistungen wegen eines Fehlverhaltens zu vermindern, deren sonstige Anspruchsgrundlagen geklärt sind. Die Versagung soll dagegen eine Mitwirkung durchsetzen, weil die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind. Es handelt sich also um verschiedene Ziel

Nach Angriff auf Jobcenter-Mitarbeiterin: BA-Vorstand Alt zeigt sich entsetzt über Brutalität

Nürnberg (ots) - Nach dem brutalen Angriff auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss in dessen Folge die Kollegin verstorben ist, zeigt sich Vorstandsmitglied Heinrich Alt entsetzt und betroffen. "Nichts, aber auch gar nichts, rechtfertigt eine solche Handlungsweise. Mein tiefstes Mitgefühl ist jetzt bei der Familie und Freunden, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen, die diese Tat hautnah miterleben mussten." "Unsere Mitarbeiter können sich nicht hinter Schutzglas verschanzen. Wir brauchen eine Vertrauensbasis mit unseren Kunden. Dazu müssen wir eine offene Behörde sein", so Alt. " Aber alle Sicherheitsmaßnahmen die wir in den Jobcentern haben, können leider einen Vorfall dieser Art nicht verhindern." Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Nach-Angriff-auf-Jobcenter-Mitarbeiterin-BA-Vorstand-Alt-zeigt-sich-entsetzt-ueber-Brutalitaet-2066876   Das Taem des Sozialrecht

Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden

BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 153/11 R - Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken im Sinne einer im Rahmen des Art 100 Abs 1 GG vorausgesetzten Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit (vgl BVerfG Beschluss vom 7.4.1992 - 1 BvL 19/91 - BVerfGE 86, 52, 56) gegen den für Alleinstehende in § 19 Abs 1 Satz 1, § 20 Abs 1 und Abs 2 Satz 1 SGB II nF für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 30.4.2011 mit 364 Euro festgelegten Regelbedarf bestehen nicht. Der Gesetzgeber hat den ihm zugewiesenen Auftrag, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, erfüllt. Bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Neuermittlung der Regelbedarfe ist der Entscheidungsprozess des Gesetzgebers bei der Neuordnung der §§ 28 ff SGB XII auf die Bemessung des Regelbedarfs in § 20 Abs 2 Satz 1 SGB II nF zu übertragen. Er hat den Umfang des konkreten gesetzlichen Anspruchs in einem transparenten und sachgerechten Verfahren ermittelt, das den Vorgaben des BVerfG im Urteil v

Hartz IV-Leistungen müssen auch bei ordnungsgemäßer Mitteilung über die Erzielung des Einkommens zurück gezahlt werden

So die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt,Urteil v,01.03.2012,- L 5 AS 339/09 - Erhält ein Leistungsbezieher nach dem SGB II später zusätzlich Einkommen oder Krankengeld , muss er die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsaufnahme und erhaltene Leistungen ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Auf ein Verschulden des Leistungsbeziehers komme es nicht an. Allerdings führt nur ein tatsächlicher Einkommenszufluss zur Rückzahlungspflicht für den jeweiligen Monat des Leistungsbezugs. Wird z.B. das Krankengeld verspätet überwiesen, könne es erst diesem Monat angerechnet werden. Abweichend von § 50 des Zehnten Buches sind 56 Prozent der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft nicht zu erstatten(§ 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II). Dies gilt jedoch gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 SGB II unter anderem nicht in den Fällen, in denen die Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben w

Veranstaltungsreihe: Aussortiert und abgeschoben mit Hartz IV

Aussortiert und abgeschoben mit Hartz IV ein Seminar im Mehringhof Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin- Kreuzberg U-Bhf. Mehringdamm Eintritt frei Freitag, den 9.11. 2012 um 19 Uhr Erst arbeitsunfähig, dann schwerbehindert mit Alg-II Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich? (Anne Allex) Mitunter erkranken erwerbslose Alg-II-Berechtigte schwer und sind im Anschluss schwerbehindert. JobCenter-Mitarbeiter und kranke Alg-II-Berechtigte finden sich im Geflecht verschiedener Sozialversicherungssysteme schwer zurecht. Fragen wie "Arbeitsunfähigkeit, stationärem Aufenthalt und Meldepflicht", "Schweigepflichtentbindung", "Anschlußheilbehandlung oder medizinische Rehabilitation und Leistungen" müssen geklärt werden, um das Überleben zu sichern. Wieder arbeitsfähige, aber schwerbehinderte Alg-II-Beziehende fragen sich, ob sie was davon haben, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen? Die Rechte Alg-II-Berechtigter in diesen Situationen werd

Zur Betriebskostenrückzahlung, die dem Hilfebedürftigen nicht ausgezahlt wurde, sondern mit aufgelaufenen noch ausstehenden Mietrückständen des Vermieters von diesem verrechnet wurde

Beim Betriebskostenguthaben handelt es sich grundsätzlich um zugeflossenes Einkommen iS von § 11 Abs 1 SGB II(BSG,Urteil v.16.5.2012, B 4 AS 132/11 R ) Eine Betriebskostenrückzahlung, die dem Hilfebedürftigen nicht ausgezahlt wird, sondern mit aufgelaufenen oder künftigen Mietforderungen des Vermieters von diesem verrechnet wird, bewirkt aber bei ihm einen wertmäßigen Zuwachs, weil sie wegen der damit ggf verbundenen Schuldbefreiung oder Verringerung anderweitiger Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit oder Zukunft einen bestimmten, in Geld ausdrückbaren wirtschaftlichen Wert besitzt (s zu einem von der Vermieterin verrechneten Betriebs- und Heizkostenguthaben mit zukünftigen Mietzahlungen: BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 139/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 55, RdNr 16). Die Betriebskostengutschrift( § 22 Abs. 3 SGB 2) stellt zwar grundsätzlich Einkommen dar, dieses kann aber nur dann mindernd angerechnet werden, wenn es auch realisierbar ist! Zu prüfen ist vom Jobcenter, ob de

Hartz IV - Empfänger saß circa eineinhalb Jahre im Dunkeln - Stromsperre - Jobcenter muss das Licht wieder anknipsen

Denn auch die das Bewohnen einer Wohnung im üblichen Rahmen gewährleistende Energieversorgung gehört zum menschwürdigen Existenzminimum, auf dessen Gewährleistung sich ein Anspruch gegen den Staat unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ableiten lässt(vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09). Dies ist bei der Auslegung des den Leistungsanspruch konkretisierenden SGB II sowohl von den Leistungsträgern als auch von den Gerichten zu beachten. Eine lang andauernde Stromsperre(eineinhalb Jahre)ist vergleichbar mit drohender Wohnungslosigkeit im Sinne von § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II,so die Rechtsauffassung des LSG  Sachsen-Anhalt,Beschluss v. 13.03.2012,- L 2 AS 477/11 B ER -. Der Verweis auf Selbsthilfemöglichkeiten (Wechsel zu einem anderen Anbieter oder die Aufhebung der Stromsperre notfalls durch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen bei dem zuständigen Zivilgeric

LSG Rheinland - Pfalz: Leibrente KdU i.S.v. § 22 SGB II

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ,Beschluss vom 03.09.2012,- L 6 AS 404/12 B ER - § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt die Berücksichtigung der Leibrente nicht aus. Leibrentenzahlungen führen nicht unmittelbar zu einer Vermögensvermehrung, sondern dienen eher der Sicherung des bereits erlangten Vermögensvorteils(vgl. SG Mainz,Beschluss v. 20.03.2012,- S 10 AS 178/12 ER -). Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann: Regelmäßig keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Unterkunftskosten (so die Rechtsauffassung der Vorinstanz - SG Mainz, Beschluss v. 01.08.2012, - S 12 AS 717/12 ER -). Leibrentenzahlungen, die als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks zu zahlen sind, sind im Regelfall nicht als Unterkunftskosten zu berücksichtigen, weil ihre Übernahme zu einer Vermögensmehrung des Leistungsberechtigten führt. Eine ausnahmsweise Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen setzt voraus, dass mit einem baldigen Ende d

Außerschulische Lernförderung: Jobcenter kommt nur für Stunden in den beantragten Fächern auf -Nachhilfestunden blieben unbezahlt

Maria  muss sich ganz schön anstrengen, um in der Schule richtig mitzukommen. Die Zwölfjährige aus dem Landkreis Stendal hatte die Versetzung in die jetzt sechste Klasse auch durch Förderunterricht geschafft - den das Jobcenter bezahlte. Denn Mutti und Lehrerin hatten für das Mädchen aus einer Hartz-IV-Familie bei der SGB-II-Behörde im vergangenen Schuljahr Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Zwei Unterrichtseinheiten pro Woche zur Nachhilfe in den Fächern Geografie und Geschichte wurden bewilligt. Doch Maria brachte auch in Mathe und Bio nur noch schlechte Noten nach Hause, so dass für diese Fächer ebenfalls zusätzlich "gepaukt" wurde. Mit Erfolg, denn die für die Zeugnisnote entscheidenden Klassenarbeiten bewältigte sie zwar nicht mit Bravour, versagte aber auch nicht. Der Nachhilfelehrerin aber versagte das Jobcenter die Honorierung dieser Förderstunden. Der Bildungsauftrag ist originär durch die Schule zu erfüllen, stellte die Behörde fest. Hal

Mehr Sanktionen gegen Sachsens Arbeitslose, weil sie Meldevorschriften nicht einhalten

Weil sie Meldevorschriften nicht einhalten, werden vielen Erwerbslosen in Sachsen Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen gekürzt. Die Linke sieht in der steigenden Fallzahl einen Beleg für immer weiter anziehende soziale Daumenschrauben. Sachsens Arbeitslose handeln sich mehr Leistungskürzungen ein. Bei den Hartz-IV-Empfängern stieg die Anzahl der neu verhängten Sanktionen von knapp 49.000 im Jahr 2007 auf fast 60.000 im vergangenen Jahr. Dies geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, die von der Zwickauer Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Linke) angefordert wurde. Danach wurden 2011 knapp 13 Millionen Euro an Hartz-IV-Leistungen einbehalten, weil die Betroffenen Vorschriften nicht einhielten. Allein 41.000 Mal und damit in 69 Prozent aller Fälle wurden ihnen Meldeversäumnisse angekreidet. Im Jahr 2007 waren es noch 30.000 Meldeversäumnisse gewesen, die damals 61 Prozent der beanstandeten Verstöße ausmachten. Ein solches Meldevergehen führt zu einer

Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Anwendbarkeit auf Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Gleichbehandlungsgebot - Gewährung von vorläufigen Grundsicherungsleistungen bei Vorlagebeschlüssen zum Bundesverfassungsgericht

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2012,- S 55 AS 13349/12 - 1. Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 besteht für nach Art 2, 3, 4, 70 EGV 883/2004 Berechtigte nicht, weil das Gleichbehandlungsgebot des Art 4 EGV 883/2004 wegen § 30 Abs 2 SGB 1 unmittelbar rechtswirksam ist. Ansprüche auf Arbeitslosengeld II nach §§ 19 Abs 1 S 1 und 3, 20 Abs 1, 2 und 5, 7 Abs 1 Satz 1 und 22 Abs 1 SGB 2 werden als besondere beitragsunabhängige Geldleistungen von Art 70 EGV 883/2004 erfasst. 2. Das Ermessen der Jobcenter nach §§ 40 Abs 2 Nr 1 SGB 2, 328 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen wird hinsichtlich der Vorlagebeschlüsse des SG Berlin vom 25. April 2012 ( S 55 AS 9238/12 , 1 BvL 10/12 und S 55 AS 29349/11 , 1 BvL 12/12)  zur Vereinbarkeit der Regelbedarfe mit dem Grundgesetz bis zu einer Entscheidung des BVerfG bzw des Gesetzgebers regelmäßig auf die Erteilung einer Vorläufigkeitsbestimmung reduziert, denn eine solche Bestimmung wahrt umfassend

BA-Vorstand Alt kritisiert Ein-Euro-Jobs als wirkungslos

Nachdem Programme für Arbeitslose wie ABM und Ein-Euro-Jobs dauerhaft nicht die nötige Wirkung gezeigt haben, hat die Bundesagentur für Arbeit nun Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose vorgeschlagen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt staatliche Lohnzuschüsse vorgeschlagen. „All die vielen Programme, von ABM bis zum Ein-Euro-Job, haben dauerhaft nicht die gewünschte Wirkung gezeigt“, sagte BA-Vorstand Heinrich Alt der „Berliner Zeitung“ (Samstag). „Wir müssen darauf hinarbeiten, dass auch Menschen mit größeren Vermittlungshemmnissen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.“ http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-ba-vorstand-alt-kritisiert-ein-euro-jobs-als-wirkungslos/7167790.html

Sozialhilfeempfängerin muss ihre Wohnung nicht in der Türkei verwerten, denn sie profitiert von Hartz-IV-Freibeträgen

BSG,Urteil vom 20.09.2012,- B 8 SO 13/11 R - In einer sog.gemischten Bedarfsgemeinschaft gilt ein gemeinsamer Vermögensfreibetrag. Bei Annahme eines Vermögenswerts von (nur) 11 024,60 Euro würde die Verwertung der Immobilie in der Türkei für den Ehemann(SGB II) eine Härte iS des § 90 Abs 3 SGB XII darstellen. Denn nach den Kriterien des SGB II steht der Bedarfsgemeinschaft, zu der die Ehefrau trotz des Bezugs von Altersrente gehört, ein gemeinsamer Freibetrag in Höhe von über 30 000 Euro zu. Insoweit kann der Ehemann nicht im Rahmen der Bedürftigkeitsbeurteilung des SGB XII zur Verwertung von Vermögen gezwungen werden, das nach dem SGB II privilegiert ist. Die gemeinsame Vermögensprivilegierung des SGB II entfällt erst, wenn beide Eheleute dem System des SGB XII unterworfen sind; erst dann gilt der weitaus niedrigere - ebenfalls - gemeinsame Freibetrag in Höhe von 3214 Euro. Ohne rechtliche Bedeutung ist , ob die Ehefrau ohne Zustimmung ihres Ehemannes über die Immobilie in der Tü

Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema SGB-II-Leistungen

Die Fachlichen Hinweise (FH) zu den §§ 11 – 11b, 27 SGB II und zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV), Abschnitt A (Versicherungspflicht/Familienversicherung), Abschnitt B (Krankenkassenwahlrecht), Abschnitt C (Beiträge und Einnahmen, Erstattung von Beiträgen) und zur Rentenversicherung (RV) der Bezieher von Arbeitslosengeld II wurden geändert. 1. FH zu §§ 11,11a, 11b SGB II / Stand: 20.09.2012 2. FH zu §  27 SGB II / Stand:  20.09.2012 Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen: 3.1 FH zu §§ 11 – 11b AZ: II-1105 Die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Fragen der Einkommensberücksichtigung wurde integriert: •Bei der Berücksichtigung von Einkommen aus einer Erbschaft ist bei einer Erbengemeinschaft die Einkommensberücksichtigung erst möglich, wenn die Erbauseinandersetzung erfolgt ist. •Zinseinkünfte aus Schmerzensgeldzahlungen sind keine privilegierte Einnahme •Bei mehr als zwei Pflegekindern im Haushalt ist das Einkommen aus Pflegegeld auf der Grundlag

Keine Kürzung der Sozialhilfe bei möblierten Zimmer

BSG,Urteil vom 20.09.2012,- B 8 SO 4/11 R - Denn wird der Regelsatz um den darin enthaltenen Anteil für Möbel und Einrichtungsgegenstände gekürzt, kann der Leistungsbezieher gar keine erforderlichen Möbel mehr anschaffen oder austauschen. Es bleibt dem Hilfebedürftigem überlassen, ob er neben den vorhandenen Gegenständen weitere anschafft. Derartigen Unwägbarkeiten soll die Pauschalierung des Regelsatzes Rechnung tragen. Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann: Wichtiger Hinweis für Leistungsbezieher nach dem SGB II : Kosten für die Nutzung von Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Kücheneinrichtung, Waschmaschine etc.) sind übernahmefähig, wenn die Wohnung ohne den Möblierungszuschlag nicht anmietbar war und der Mietpreis insgesamt noch im Rahmen der Angemessenheit liegt. Zwar sind die Aufwendungen für die Anschaffung von Hausrat und Möbeln – abgesehen von der Erstausstattung – im Regelbedarf enthalten. Nach Auffassung des BSG wi

Hartz IV - Villa auf Staatskosten finanziert trotz Mieteinnahmen?

Ein Unternehmensberater wollte vor Gericht durchsetzen, dass das Jobcenter Dortmund ihm trotz Mieteinnahmen weiter Hartz IV bezahlt. Hat man als Besitzer einer 300-qm-Villa, die man teilweise vermietet hat, Anspruch auf Hartz IV? Das Landessozialgericht (LSG) hat dann doch Zweifel. Ein selbstständiger Unternehmensberater (60) hatte in einem Eilverfahren durchsetzen wollen, dass ihm das Jobcenter Dortmund die seit 2008 vorläufig gewährte Unterstützung weiterzahlt. Zudem forderte er Nachzahlungen, weil er sich in der Vergangenheit ungerecht behandelt fühlte. Auf Anraten des Richters zog der Mann die Beschwerden gestern aber zurück. Der Streitfall: Die Villa älteren Datums steht in einem bürgerlichen Viertel der Westfalen-Metropole. Sie ist angeblich 265 000 Euro wert, aber auch erheblich mit Hypotheken belastet. Der Mann bewohnt mit Frau und Sohn 177 qm. 130 qm im Obergeschoss sind apartmentweise vermietet. 840 Euro monatlich bezog der Mann mit seiner Familie zuletzt vom Jobc

Sanktionen bei Arbeitslosen sinnlos

Das berichtet FAZ-Online in einer Meldung vom 20.09. d.J. über die Ergebnisse eines Forschungsprojektes der Universität Lausanne. Weiteres Forschungsergebnis: Eine Gewöhnung an den Zustand Arbeitslosigkeit findet nicht statt. Auch nach jahrelanger Arbeitslosigkeit sinkt die Zufriedenheit der Arbeitslosen weiter. In Deutschland wurden der Seelenzustand der Arbeitslosen vor und nach der Hartz Reform untersucht. Positiver Effekt? Fehlanzeige. Einzig Weiterbildung und Arbeit bringt die Arbeitslosen aus ihrem Zustand. Von der Möglichkeit Arbeitsplätze zu subventionieren, z.B. nach § 16e SGB II wird mangels angeblich leerer Kassen kaum Gebraucht gemacht. Hier zu investieren lohnt sich. Zum FAZ Online Artikel

Jobcenter Köln erkennt die Rechtswidrigkeit des ausgesprochenen Hausverbots vorm Verwaltungsgericht Köln an

Zu: sozialrechtsexperte: KEA vor dem Verwaltungsgericht                      Prozessbericht: "Jobcenter kann sich sein Hausverbot sonstwohin schieben" Die Klägerin, ein Mitglied der KEAs , wollte es genau wissen und siegte am 20. September 2012 vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Die Prozessbevollmächtige des Jobcenters Köln erkannte die Rechtswidrigkeit eines ausgesprochenen Hausverbots an. Der Prozess wurde daraufhin eingestellt, die Kosten gehen zu Lasten der Beklagten. "Das Hausverbot können Sie sich sonstwohin schieben." Der Zeuge der Klägerin räumte freimütig ein, es am 15. September 2011 gesagt zu haben. "Ich komme aus dem Norden, da drückt man sich etwas feiner aus." Die Richterin wiederholte es für das Protokoll. Der Zeuge des Jobcenters - ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes - zitierte es während seiner Aussage ebenfalls, die Richterin wiederholte und dann nochmal und nochmal, um klar festzuhalten, dass es die Klägerin nicht s