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Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung jetzt auch für das Erreichen einer besseren Schulempfehlung


Laut Erlass des Ministeriums für Integration und Soziales können bei der Beantragung von Mitteln zur Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab diesem Schuljahr auch Schüler und Schülerinnen gefördert werden, die formal nicht versetzungsgefährdet sind.


Gefördert werden kann nun auch die "Erreichung eines höheren Lerniveaus", zum Beispiel: Erreichen einer besseren Schulempfehlung.


Diese Änderung beruht auf ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen, in dem festgestellt wurde, dass die im Bildungs- und Teilhabegesetz einschränkenden Auslegungskriterien zum sogenannten Lernziel zu erweitern sind.


Wörtlich heißt es dort: "Lernziel ist nicht nur die Versetzung, sondern z. B. auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus".


http://www.lokalkompass.de/herne/politik/bildungs-und-teilhabepaket-lernfoerderung-jetzt-auch-fuer-das-erreichen-einer-besseren-schulempfehlung-d206659.html


Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:


Ein zu begrüßender Entschluss des Ministeriums für Integration und Soziales , denn die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen,Beschluss vom 28.02.2012, - L 7 AS 43/12 B ER - wird von uns geteilt.


Am 27.04.2012 hatte das Taem des Sozialrechtsexperten den Beschluss des LSG NSB bekannt gegeben.



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/bildungspaket-anspruch-auf.html



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