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SG Chemnitz: Hartz IV-Empfänger müssen sich ihr Nebenkosten - Guthaben nicht als Einkommen anrechnen lassen

Dies gilt zumindestens in Fällen, in denen ein Guthaben durch Nebenkostenvorauszahlung erzielt worden ist, die aus der Regelleistung bestritten wurden, so die Rechtsauffassung des SG Chemnitz, Urteil vom 14.03.2013 - S 14 AS 4157/13 , Berufung wird zugelassen.


Begründung des Gerichts:

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen Einnahmen in Geld- oder Geldeswert abzüglich der nach § 11 b SGB II abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11 a SGB II genannten Einnahmen zu berücksichtigen.

In stetiger Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht herausgearbeitet, dass Einkommen grundsätzlich all das ist, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (vgl. Urteil des BSG vom 24.02.2011, Az.: B 14 AS 45/09 R, Rn. 19 m.w.N.).

Davon ausgehend handelt es sich bei der Erstattung zuviel geleisteter Nebenkosten um Einkommen.  


Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass das Gesetz in § 11 a Abs. 1 Nr. 1 SGB II aus-drücklich vorsieht, dass Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen im Sinne des SGB II zu berücksichtigen sind.

In erster Linie verhindert diese Vorschrift, dass es bei der Ermittlung der nach dem SGB II zustehenden Leistungen zu einem Zirkelschluss kommt. Denn wenn als Leistungen alles das anzurechnen ist, was jemand wertmäßig während des Leistungsbezuges dazu erhält, müssten an sich auch die Leistungen nach dem SGB II als Einkommen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus erfährt diese Vorschrift eine weitere Bedeutung im Zusammenspiel mit § 20 SGB II. Denn der Regelsatz wird im Bereich des SGB II als Pauschale gewährt. Dadurch wird der Leistungsempfänger in die Lage versetzt, die Regelleistung, die anhand eines Statistikmodells berechnet wurde, nach eigenem Bedarf und eigenen Prioritäten zu verwenden.

Macht der Leistungsempfänger sodann von der damit eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die ihm zustehenden Mittel, auf welcher Art auch immer, anzusparen bzw. so zu verwenden, dass sie ihm zeitversetzt erneut zur Verfügung stehen, ist aus § 11 a Abs. 1 Nr. 1 SGB II auch der Schluss zu ziehen, dass auch diese zurückgelegten Leistungen in dem Zeitpunkt, in dem sie dann wieder zur Verfügung stehen, nicht als Einkommen anzurechnen sind.

Insoweit schließt sich die Kammer ausdrücklich den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 23.08.2011, Az.: B 14 AS 185/10 R, Rn. 13 ff.an.

Jede andere Entscheidung würde die Möglichkeit, einen Teil der Regelleistung anzusparen, aushebeln und letztlich zum o. g. Zirkelschluss, wenn auch zeitversetzt, führen.

Zur Überzeugung der Kammer ist auch in Fällen, in denen ein Guthaben durch Nebenkostenvorauszahlung erzielt worden ist, die aus der Regelleistung bestritten wurden, von einer Anrechnung als Einkommen abzusehen (im Ergebnis ebenso das SG Chemnitz im Urteil vom 31.01.2013, Az.: S 40 AS 5401/11, Rn. 29 ff., zitiert nach Juris; Piepenstock in juris-PK-SGB II, 3. Aufl. 2012, Stand 08.01.2013, § 22 Rn. 136.)


Anmerkung: Die Berufung ist gemäß § 144 Abs. 2 Satz 1 SGG zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Dem Gericht ist bekannt, dass in einer Vielzahl von Fällen Kosten der Unterkunft und Heizung durch Leistungsempfänger aus der Regelleistung "aufgestockt" werden. Dementsprechend handelt es sich bei dem vorliegenden Fall nicht um einen Einzelfall. Wie Nebenkostenerstattungen in diesen Fällen zu behandeln sind, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, sondern vom BSG in der Entscheidung vom 16.05.2012, Az.: B 4 AS 132/11 R, Rn. 19, ausdrücklich offen geblieben. 


Hinweis: Heizkostenguthaben darf weder im Sinne von § 22 Abs. 3 SGB II noch in sonstiger Weise als "Einkommen" berücksichtigt werden, wenn die Leistungsbezieherin, weil das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten übernahm, die fehlenden Heizkosten aus ihrer Regelleistung bezahlte

SG Chemnitz, Urteil vom 31.01.2013 - S 40 AS 5401/11

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater und Teammitglied des RA L. Zimmermann.



Kommentare

  1. Sozialgericht Berlin ,Urteil vom 15.05.2012,- S 172 AS 15085/11 - ;RdNr.75


    Offen gelassen wird,ob das Betriebs- und Heizkostenguthaben mit dem Wortlaut der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs. 3 SGB II n.F. vollständig (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010, L 3 AS 3759/09, Rn. 36; SG Dresden, Urteile vom 16. Januar 2012, S 36 AS 7571/10, Rn. 27; vom 29. Juni 2010, S 40 AS 391/09, Rn. 68 ff. und S 40 AS 390/09, Rn. 24) oder – wie es das Jobcenter vorgehabt hatte - nur teilweise die Kosten für Unterkunft und Heizung mindert, soweit sie auf Vorauszahlungen beruhen, die von dem Leistungsträger – wie hier anteilig - nicht berücksichtigt worden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011, L 28 AS 1198/09, Rn. 27;SG Kiel, Beschluss vom 2. Dezember 2010, S 38 AS 588/10 ER).

    Mfg Detlef Brock

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  2. also das heist nun das ich das guthaben das ich mir mit sparsamkeit erarbeitet habe bekomme?

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  3. das heißt, dass das Guthaben im Folgemonat - nicht - die Kosten der Unterkunft mindert - § 22 Abs. 3 SGB II.


    Diese Rechtsauffassung ist allerdings umstritten, wenn Ihr Jobcenter das anders sieht, ist ein Widerspruchs bzw. Klageverfahren angesagt.

    MfG Detlef Brock

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  4. Das jobcenter zahlt meine wohnung inkl heizkosten... wenn ich jetzt ein Guthaben in der Nebenkosten Abrechnung habe darf ich dieses behalten? ?

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    1. nur wenn eine überzahlung stattfand und nicht wenn du z.B. deine nebenkosten erhöhen musstest und diese erhöhung von deiner regelleistung, also selbst gezahlt hast, dann würden die dir ja einen teil deiner regelleistung einbehalten, wo wir wieder beim Zirkelschluss wären.

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  5. Nein, da die Nebenkosten in diesem Fall nicht aus der Regelleistung gezahlt , sondern durch das JC komplett übernommen wurden.

    MfG Kittguss

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  6. Hallo, mein Jobcenter überweist meinem Vermieter die Miete inkl. NK, man zog mir das Guthaben von den NK von meiner Regelleistung ab, wobei mir diesen Monat nur 166 Euro überwiesen wurde. Dem Vermieter wurde die übliche Miete inkl. NK überwiesen.Der Sachbearbeiter (Jobcenter) meinte ich müsse mir das Geld jetzt bei meinem Vermieter selber wieder zurückholen. Das sei so, weil ich ja im Prinzip die Miete und NK bekäme inkl. Regelleistung ( rein Theoretisch jedoch nicht Buchführungstechnisch, da ich ja die Miete, NK nicht ausbezahlt bekomme, sondern an den Vermieter überwiesen wird). Ich erklärte dies auch meinem Vermieter, der leider keinen Anstand besitzt und bis heute mir das Nk Guthaben nicht an mich zurückgezahlt hat. Dem Vermieter wird zugestanden das er seine komplette Miete bekommt obwohl er ein Guthaben von 211 Euro hat, mir wird zugestanden das ich diesen Monat mit 106 Euro (Stromk. 60.-) leben kann. Welche Möglichkeiten habe ich, an mein mir zustehendes Geld zu kommen. MFG. Carl

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  7. Hallo,
    ich habe eine Rückzahlung von rd. 280 Euro aus meiner Nebenkostenabrechnung für 2012 im Juni 2013 erhalten. Nun verlangt die Arge von mir, das ich dieses Geld an die Arge zurückgeben muß da es sich um Einkommen oder Vermögen handelt. Ich beziehe aber erst seit 01.04.2013 Hartz 4. Nun meine Frage, muß ich wirklich zurückzahlen obwohl ich Miete und NK 2012 selber bezahlt habe?
    MfG

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    1. der 22 abs 3 gibts das nicht her, ganz im gegenteil.
      die gutschrift mindert die KdU und fertig. aus welchen mittel zuvor die nebenkosten betritten wurden, ist irrelevant.

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  8. Guten Tag.In meinem Fall ist es so dass ich 2011 keine Leistungen bezogen habe und mit meinem Partner selbst gewirtschaftet und dementsprechend auch die Nebenkosten plus Miete selber getragen habe.Aus diesem Jahr ergibt sich ein Guthaben.2013 erfolgte Trennung vom Partner.Arge verlangte von mir die Kaution der neuen Wohnung selbst zu tragen da Kaltmiete 10,00 euro zu teuer.Dadurch war mein Dispo mit 1000,00 euro überzogen.Jetzt könnte ich mit dem Guthaben aus den Schulden rauskommen stattdessen wird mir die komplette Regelleistung gestrichen und damit die Miete bezahlt.Meine Frage ist:Ist das rechtens dieses Guthaben als Einkommen anzurechnen wenn ich belegen kann nur die Schulden damit decken zu wollen die ich mir antuen musste für Wohnraum?? Seitdem ich mit meinen beiden Kindern den Antrag stellte bei der Arge befinden wir uns in einer Schuldenspirale was vorher nie ein Thema war.Das ist traurig dass es soweit kommen muss.

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  9. Haben ein Guthaben aus den Jahr 2013. Beziehen aber erst seit Mitte 2014 hartz 4. Wird das jetzt komplett angerechnet? LG

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  10. ich habe für 2011 ein guthaben in höhe von 604, nochwas u für 2012 208, nochwas zurück an die arge überwiesen. aber dieses urteil hier läßt mich verstehen: ja, eigentlich... trallali u trallala aber... dann wird dazu geschrieben "wenn Ihre Arge nicht der Meinung ist, dann..." Wozu gibt es eigentlich Urteile u Gesetze, wenn Behörden meinen unser Rechtssystem gar nicht ernst zu nehmen u weiterhin Bürger verschulden, von denen man weiß, dass sie nix besitzen, um dann von den Zinsen einem noch mehr zu verlangen. Hier gehts nur noch um "wollen wir doch mal sehen, wer sturer ist bzw. erhöhen wir den Druck immer mehr u du kannst nicht mehr, erledigt sich das Problem von selbst, wenn es dich nicht mehr gibt". Zieht euch mal die Selbstmordraten aller Hartz-IV-Empfänger, die einfach nicht mehr konnten u bei den Richtern hab ich auch so langsam das Gefühl, die sprechen erstmal alles mit dem Bund ab, bevor entschieden wird. Wir entfernen uns immer mehr vom Rechtsstaat. Wieso werden diese Behörden nicht endlich bestraft für ihr "uns-die-Seele-zu-zerreissen"? Menschenrechte, Artikel 1-19, freie Berufswahl alleine schon. Wie kann es denn bitte da zu Sanktionen kommen, wenn eine Bürokauffrau gezwungen wird als Bäckerei- oder Callcenterverkäuferin zu arbeiten, mit pflegebedürftigem Kind, das sie ebenfalls mit so schmutzigen Tricks versucht haben mit Wahnsinns-Druckaufbau bis das Kind schon zu heulen anfing vor lauter Angst vor den Reha"berufsberatern", um sie in eine Werkstatt zu zwingen, wo dieser nette "Berater" selbst seinen Sohn drin sitzen hat u somit sogar im Aufsichtsrat sitzt u nur die Bescheide selbst erstellen muß, sogar 1x im Jahr selbst entscheidet, welcher Mensch überhaupt auf freiem Arbeitsmarkt arbeiten gehen "darf". Unfaßbar ist das. Menschenrechte? Ihr entfernt systematisch Behinderte aus der Gesellschaft, während die Regierung von Inklusion spricht u sogar Gelder ins Leben gerufen hat, wovon man selbst die Firma bezahlen kann, wenns langsamer voran geht aufgrund der Behinderung. Das bewilligt dieses "Berufsberatertum" aber nur für Werkstätten ausstellt, wo Menschen mit Zählmaschinen arbeiten müssen hin kommen u meine Tochter gerade das Thema Politik durch nimmt in der Schule aber trotzdem lt. deren Gutachten, das auch noch gebrieft wurde vom Berater an den Psychologen (da kam ich nämlich gerade in den Raum als das geschah), um meine Tochter mit allen Mitteln dazu zu zwingen, nirgends anders Fuß fassen zu können, weil ich mich bei der Bundesregierung beschwert habe wie "ernst" selbst Behörden ihre Vorgesetzten nehmen u alle von den Staatsgeldern profitieren. Dasselbe hat sogar die Schulrätin mit einer Grundschule mit uns abgezogen. Wir hätten echt Schmerzensgeld einklagen sollen als ein Psychiater des Virchows mit bestätigte, das mein Kind zu Unrecht für 2 Jahre aus dem Schulunterricht genommen wurde aufgrund eines falschen Bescheids. Ich glaube, ich schreibe langsam Bücher über die Lebensgeschichte dieses einen Kindes, das seit wir nach Berlin gezogen sind nur noch seelisch u schulisch mißbraucht wurde, weil alle sich bereichern wollen - MIR REICHTS!!!

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  11. Hallo, ich habe ein Guthaben von ca. 150 €

    Beziehe jetzt 1 jahr Hartz 4 Muss die Nebenkosten zurückerststatten ?

    Zählt das als einkommen.

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    1. das guthaben zählt nicht als einkommen, sondern die gutschrift.

      um die gutschrift zu verhindern könnte man mal mit dem vermieter telefonieren.

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  12. Mir geht es ähnlich. Ich habe jetzt für 2014 ein Guthaben aus der Jahresabrechnung (Betriebs-und Heizkosten) bekommen, beziehe aber erst seit Mai 2014 Hartz 4. Im Winter 2013/14 hatte ich an Heizkosten gespart, wo es nur ging..... Kann ich zumindest einen Teil von diesem Guthaben behalten ?

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  13. Mir geht es ähnlich. Ich habe jetzt für 2014 ein Guthaben aus der Jahresabrechnung (Betriebs-und Heizkosten) bekommen, beziehe aber erst seit Mai 2014 Hartz 4. Im Winter 2013/14 hatte ich an Heizkosten gespart, wo es nur ging..... Kann ich zumindest einen Teil von diesem Guthaben behalten ?

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  14. Hallo
    Ich wohne in Hessen und beziehe aufstockend Leistungen von der arge . Meine Miete beträgt 558 Warm. Von der arge bekomme ich für miete und Heizung 182 dazu . Rest zähle ich. Jetzt gab es 2014 eine dicke Rückzahlung in Höhe von 730 zurück . Hat das Amt Anspruch auf dieses Guthaben ?

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  15. Habe die Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten. (vorherige Wohnung) Bei Anmietung der Wohnung im Jahr 2014 wurde die Miete vom Jobcenter aufgrund von Hartz4 übernommen. Lediglich 2 Monate. In dem Abrechnungszeitraum habe ich keine Leistung vom Jobcenter erhalten, da ich berufstätig war. Nun teilt mir der "alte" Vermieter mit, dass ich eine Genehmigung vom Jobceneter benötige um das Guthaben zu erhalten. ISt dies korrekt? Denn zu dem Zeitpunkt habe ich nun mal keine Leistung erhalten, demnach steht mir dieses Guthaben doch zu, oder irre ich mich? Lieben Dank

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