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Es werden Posts vom August, 2013 angezeigt.

Apotheker haftet bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe wie Arzt

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln, der die Spezialzuständigkeit für Arzthaftungsverfahren hat, hat mit Urteil vom 7. August 2013 eine bislang ungeklärte Haftungsfrage entschieden: Gibt ein Apotheker in grob fehlerhafter Weise ein falsches Medikament an einen Patienten aus und bleibt unaufklärbar, ob ein gesundheitlicher Schaden des Patienten auf diesen Fehler zurückzuführen ist, muss der Apotheker beweisen, dass der Schaden nicht auf der Fehlmedikation beruht. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wurde im Juni 2006 mit einem Down-Syndrom (freie Trisomie 21) und einem Herzfehler geboren. Für September 2006 war eine Herzoperation geplant. Zur zwischenzeitlichen Behandlung sollte der Kläger ein digitalishaltiges, herzstärkendes Medikament erhalten. Aufgrund eines Versehens stellte der Arzt das Rezept in einer 8-fach überhöhten Dosierung aus. Der Apotheker, der nach Ansicht des Gerichts angesichts des Alters des Patienten die Überd

Beleidigung durch Aushang diffamierenden Schreibens an Wohnungstür

Das AG München hat entschieden, dass auch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen keine Schreiben mit beleidigendem Inhalt öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Zwischen zwei Eigentümern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in München kam es schon länger zu Streitigkeiten. Eine Eigentümerin beschwerte sich darüber, dass von einer anderen Partei im Hause ständig Lärmbelästigungen ausgingen. Ende November 2011 eskalierte der Streit. Die Eigentümerin, die sich belästigt fühlte, befestigte an der Außenseite der Wohnungseingangstüre der anderen mit Tesafilm ein handgeschriebenes Schriftstück, das mit den Worten begann: "ihr unverschämtes, egoistisches Herumschlagen in den frühen Morgenstunden [...]". Jeder, der vorbeikam, konnte das Schreiben lesen. Die so Beschimpfte verlangte von der anderen Wohnungseigentümerin, dass diese zusichere, kein Schreiben mehr hinzuhängen oder sonst irgendwo in dem Anwesen öffentlich bekannt zu machen. Das Schreiben sei sehr ver

Was ist ein Winkeladvokat? Ist der etwa mit allen Wassern gewaschen und beherrscht alle Winkelzüge?

Die Rechtsprechung weiss es: "Unter einem Winkeladvokaten sei derjenige zu verstehen, der eine Sache entsprechend seinem Berufsstand nicht verantwortungsbewusst zu vertreten befähigt sei." Oberlandesgericht Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11. Da hatte doch glatt ein Rechtsanwalt in einem Prozess einen Kollegen als Winkeladvokaten  bezeichnet. Der Beleidigte hatte den Collegen nicht zum Duell gefordert, sondern gegen den Collegen geklagt, sich also des modernen Duells mit ungewissen Ausgangs bedient. Anders als bei den Duellen des 18. und 19. Jahrhunderts kam es nicht darauf an ob der erste, sondern der letzte Schuss trifft. Und der traf: So ging der Streit bis vor Bundesverfassungsgericht  BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12 das entschied, die Bezeichnung eines anderen als Winkeladvokat sei dann nicht unzulässig, wenn sie in einem Prozess und nicht in  der Öffentlichkeit getätigt sei. Die bisher ergangenen Urteile zugunsten des geharnischten Collegen wurden aufgehoben.

Warnung vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen

Das baden-württembergische Justizministerium warnt vor gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren. In den bisher bekannt gewordenen Fällen wurde in gefälschten Rechnungen auf tatsächliche Gerichtsverfahren (Restschuldbefreiungsverfahren und Vereinsregisterverfahren) Bezug genommen. Die angegebene internationale Kontonummer IBAN des Zahlungsempfängers lässt auf eine bulgarische Bankverbindung schließen. Auch in Hessen und Bayern sind kürzlich gefälschte Kostenrechnungen aufgetaucht. Im Verdachtsfall sollte die auf den Kostenrechnungen angegebene IBAN-Nummer kontrolliert werden. Beginnt sie nicht mit DE als Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Das Justizministerium rät zudem, im Zweifel bei der auf der Rechnung angegebenen, ausstellenden Behörde nachzufragen. Gericht/Institution: Landesportal BW Erscheinungsdatum: 27.08.2013 Quelle:  juris

Jugendamt kann bei Schulverweigerung eingreifen

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Jugendamt eingreifen darf, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern die Schulunlust ihres Kindes akzeptieren. Die Eltern könnzen zur Unterstützung eines Schulbesuchs ihres Kindes verpflichtet werden, so das Oberlandesgericht. Der heute elfjährige Junge wohnt bei seinen 49 und 51 Jahre alten Eltern im Kreis Warendorf. Er ist das jüngste Kind der Familie. Im Alter von sieben Jahren eingeschult, fehlte der Junge bereits im ersten Schuljahr an über 40 Tagen in der örtlichen Grundschule, von der ihn die Eltern im Jahre 2010 abmeldeten. In den nächsten Jahren besuchte er zwei weitere Grundschulen, an denen er nur wenige Tage blieb. Ein im Jahre 2012 unternommener Versuch, das Kind durch Lehrkräfte zu Hause zu beschulen, um eine Wiedereingliederung in eine Schule vorzubereiten, scheiterte. Der Junge wird zurzeit durch seine Mutter, von Beruf Informatikerin, unterrichtet und verfügt über einen altersgerechten Wisse

Keine Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Verschweigen von Einkünften

Das LSG Essen hat entschieden, dass erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit bestehen, wenn ein Hartz-IV-Empfänger bereits einmal Einnahmen verschwiegen hat. Bereits in einem früheren Klageverfahren hatte das LSG Essen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des 34-jährigen "Hartz-IV-Empfängers", der seit Jahren im Leistungsbezug bei dem Jobcenter Bad-Oeynhausen steht, abgelehnt. Dieser hatte Kontoauszüge vorgelegt, aus denen u.a. Abbuchungen für Bezahlfernsehen, Handy- und Internetkosten in Höhe von monatlich 100 bis 140 Euro, Versicherungen etc. hervorgingen. Barabhebungen oder Lastschriften bzgl. Ausgaben des täglichen Bedarfs fehlten über zwei Jahre vollständig. Das Landessozialgericht hatte daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass der Antragsteller über verschwiegene Einnahmen verfügen müsse. Daran anknüpfend lehnte das Jobcenter die Bewilligung von Leistungen für den neuen Bewilligungsab

Entschädigung für Demonstranten nach Biss durch Polizeihund

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass einem Demonstrationsteilnehmer, der während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, gegen das Land Hessen eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro zusteht. Der Kläger hatte am 02.10.2011 in Gießen mit etwa 500 weiteren Personen an einem Demonstrationszug teilgenommen, der sich gegen eine Festveranstaltung des Konsulats von Eritrea richtete. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden vor Ort etwa 50 Polizisten eingesetzt. Am Tor des Veranstaltungsgeländes stockte der Demonstrationszug, weil es zu aggressiven Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern der Festveranstaltung und Demonstranten kam. Um die beiden Gruppen auseinanderzuhalten, setzte die Polizei unter anderem Diensthunde ein, die jeweils angeleint und mit einem Maulkorb versehen waren. Die Hunde waren so trainiert, dass sie auf Kommando gezielt die Oberkörper einzelner Störer ansprangen und diese anbellten. Auch der Kläger wurde

Sozialhilferecht: Kinder haften für Ihre Eltern - Kostenersatz als Erbe

Die Urteile der Vorinstanzen und der Bescheid des Beklagten über die Heranziehung der Kläge­rin zum Kostenersatz als Erbe wurden aufgehoben. Zwar ist der Sozialhilfeträger berechtigt, bei einer Erbengemeinschaft, von jedem Miterben als Gesamtschuldner im Wege der Erbenhaftung den gesamten Forderungsbetrag geltend zu ma­chen; insoweit ist die Erbenhaftung auch nicht auf die Fälle beschränkt, in denen der Erblasser bereits zum Zeitpunkt der Sozialhilfegewährung Inhaber des Vermögens war, das bei Eintritt des Erbfalls vorhanden war. Jedoch hat der Sozialhilfeträger regelmäßig Ermessen auszuüben, wel­chen Gesamtschuldner und in welcher Höhe er von diesem Kostenersatz verlangt. Dies hat der Beklagte verkannt. Quelle: Terminbericht  BSG 8 SO 7/12 R Urteil vom 23.08.2013  

Kassen lehnen zu viele Leistungsanträge ab

Krankenkassen versprechen viel und halten wenig - dies ist das ernüchternde Resümee vieler gesetzlich Versicherter. Hunderttausende erhalten negative Bescheide für Krankengeld, Rehabilitation oder Hilfsmittel. Auch MDK-Daten bestätigen zu viele Ablehnungsbescheide. Dem Werben der Krankenkassen für ihre Leistungen in Hochglanzbroschüren zum Trotz, machen Versicherte häufig eine andere Erfahrung: Ihr Leistungsantrag oder die Krankschreibung werden nicht anerkannt. Die zahlreichen Leistungsablehnungen gehen aus Daten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen ( MDK ) hervor. MDK muss Arbeitsunfähigkeit beurteilen Im Jahr 2013 wurden in rund 1,5 Mio. Fällen von den einzelnen Kassen MDK-Gutachten zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit eingeleitet, teilte der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbands mit. Davon wurden nur in 16 % der Fälle durch den MDK eine (vorzeitige) Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt. Leistungsablehnung: Quote knapp unter 40 % Bei

TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen

Das LG Berlin hat in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 06.11.2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten". Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war vor dem LG Berlin erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.  Quelle: juris Gericht/Institution: LG Berlin Erscheinungsdatum: 16.08.2013 Entscheidungsdatum: 15.08.2013 Aktenzeichen: 27 O 183/13

Stadt Kaiserslautern muss Schulbus für Schüler aus Elmstein einsetzen

Das VG Neustadt (Weinstraße) hat im Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Kaiserslautern mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 am 19.08.2013 einen Schulbus für Schülerinnen und Schüler aus Elmstein einsetzen muss, die in Kaiserslautern eine Integrierte Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte am 05.06.2013 gegenüber der Stadt Kaiserslautern eine entsprechende Anordnung erlassen und hierfür, nachdem die Stadt Widerspruch erhoben hatte, am 06.08.2013 die sofortige Vollziehung angeordnet. Der dagegen gerichtete Eilantrag der Stadt Kaiserslautern blieb vor dem VG Neustadt (Weinstraße) ohne Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ergibt sich die Verpflichtung der Stadt zur Einsetzung eines Schulbusses sich aus der Bestimmung des § 69 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes. Nach dieser Bestimmung obliege es den kreisfreien Städten und Landkreisen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, für die Beförde

Diskothek muss Schadenersatz an abgewiesenen ausländischen Besucher zahlen

Das AG Hannover hat die Betreibergesellschaft einer hannoverschen Diskothek zur Zahlung von 1.000 Euro an einen abgewiesenen ausländischen Gast verurteilt. Dem Kläger, einem Deutschen, der als Kind einer kurdischen Familie aus der Türkei nach Deutschland einwanderte, wurde am 14.01.2012 gegen 23.30 Uhr der Einlass in die Diskothek der Beklagten verweigert. Das AG Hannover hat der Klage stattgegeben und ihm 1.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Darüber hinaus wurde die  Betreibergesellschaft verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger künftig den Zutritt zu ihrer Diskothek zu versagen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe vorliegen, die in keinem Zusammenhang mit der ethischen Herkunft des Klägers stehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Amtsgericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Das AG Hannover geht von einem Verstoß gegen § 21 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) aus. Die Beweisaufnahme ergab zur Überzeugung des Amtsger

Kein Zusatzbeitrag für Wäschekennzeichnung in hessischen Pflegeheimen

Der VGH Kassel hat entschieden, dass die Erhebung eines zusätzlichen Kostenbetrages für die Kennzeichnung von Wäsche bei Einzug in ein Pflegeheim in Hessen nicht zulässig ist. Geklagt hatte der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V., der u.a. in Frankfurt am Main ein Pflegeheim mit vollstationären Pflegeleistungen betreibt. Dieser Heimträger erhebt von den Heimbewohnern bei Einzug in die Pflegeeinrichtung einen einmaligen Betrag in Höhe von 50 Euro als Zusatzleistung für die Kennzeichnung von Wäschestücken. Diese Praxis wurde im Oktober 2010 von der Heimaufsichtsbehörde (Hessisches Amt für Versorgung und  Soziales Frankfurt) beanstandet. Der Träger der Pflegeeinrichtung wurde angewiesen, für sämtliche pflegebedürftigen Heimbewohner, die im Pflegeheim in Frankfurt am Main bzw. in einem anderen Heim des Trägers wohnen, die Kennzeichnung von Wäschestücken als Regelleistung anzubieten und seine vertraglichen Bestimmungen entsprechend anzupassen. Die dag

Unfall auf Toilette kein Dienstunfall

Der Kläger ist Polizist und nahm im Rahmen seines Dienstes an einer Prüfung im Polizeipräsidium München teil. Bei einem Gang auf die Toilette während der Prüfung klemmte er sich in der Toilettentür die Finger ein. Der Beklagte verweigert die Anerkennung des Vorfalles als Dienstunfall, da der Toilettengang nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur sei. Dieser Auffassung schloß sich auch das VG München an: Der Unfallversicherungsschutz ende an der Toilettentür, was dahinter geschehe, sei nicht dienstlicher Natur.  Quelle: VG München M 12 K 13.1024 mehr >>

Nachbarschaftsstreit wegen Entsorgung von Asche und Zigarettenkippen über Balkon

Das AG München hat eine Wohnungseigentümerin verurteilt, 3.000 Euro zu zahlen, da sie Asche und Zigarettenkippen über ihren Balkon nach unten entsorgt hat. Zwei Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft in München, beide Raucher, schlossen Ende September 2011 vor dem AG München einen Vergleich dergestalt, dass vereinbart wurde, dass die damalige Beklagte, die ihren Balkon oberhalb der Klägerin hatte, sicherstelle, dass Asche und Zigarettenkippen, die aus ihrer Wohnung kommen, auch dort und nicht über den Balkon nach unten entsorgt werden. Es wurde auch klargestellt, dass die Beklagte für jeden Fall der Zuwiderhandlung 100 Euro an die Klägerin zu zahlen habe. Bereits ab Oktober 2011 stellte die damalige Klägerin Verstöße gegen die Regelung fest. Bis Ende August 2012 hatte sie sich 57 Fälle notiert. Sie forderte daher 5700 Euro. Die betroffene Miteigentümerin weigerte sich zu zahlen. Sie habe nichts gemacht. Sie würde nur in der Küche rauchen und Asche und Ziga

Arbeitslosengeld: Auch während Kündigungsschutzverfahren muss Arbeitsloser verfügbar sein

Das SG Stuttgart hat entschieden, dass ein Arbeitsloser auch während der Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen muss, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Der Kläger beantragte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, nachdem er von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden war. Gegen die Kündigung erhob er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Die Agentur für Arbeit bewilligte zunächst vorläufig Arbeitslosengeld. Weiter übersandte sie dem Kläger ein Stellenangebot, verbunden mit der Aufforderung, sich dort zu bewerben. Dies lehnte der Kläger unter Hinweis darauf ab, dass er während des Kündigungsschutzverfahrens kein anderes Arbeitsverhältnis eingehen dürfe. Auch weigerte er sich, an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Daraufhin hob die Agentur für Arbeit die Bewilligung des Arbeitslosengeldes auf, weil der Kläger den Vermittlungsbemühungen der Agentur

Fehlender Drucker kein Grund für Nichterfüllung von Pflichten aus Eingliederungsvereinbarung

Gegenstand des Rechtsstreits war die Absenkung der vom Kläger bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für drei Monate, weil der Kläger seiner in einer mit dem beklagten Jobcenter abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung niedergelegten Pflicht, sich monatlich auf mindestens vier Stellen zu bewerben und dies   gegenüber dem Jobcenter nachzuweisen, nicht nachgekommen war. Der Kläger hatte sich darauf berufen, keinen funktionsfähigen Drucker und kein Geld für einen neuen Drucker oder die Nutzung eines Copyshops zu haben. Das Gericht hat die Klage gegen den Absenkungsbescheid mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger die Bewerbungen auch persönlich, telefonisch, handschriftlich oder per E-Mail habe vornehmen können.   SG Stuttgart 30.11.2012 - Pressemitteilung vom 07.08.2013  

Ist der Hartz IV Regelbedarf wegen der hohen Stromkosten zu niedrig?

Ja, meint der Sozialrechtexperte, Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann, weil die Strompreissteigerung bei Abfassung des Regelbedarfs im Regelbedarfsermittlungsgesetz absehbar war und nicht berücksichtigt wurde. Bei Erlass des Regelbedarfsermittlungsgesetzes war das Erneuerbare Energiengesetz bereits erlassen und die Strompreiststeigerungen absehbar. Der Gesetzgeber hat sich aber auf die Einkommens und Verbrauchstichprobe aus dem Jahr 2008 (EVS 2008) verlassen. Dies hätte er nicht machen dürfen, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 ausgeführt, dass der Gesetzgeber den Regelbedarf so gestalten muss, dass er auch gedeckt ist und absehbare Preissteigerungen berücksichtigen muss. "Das dergestalt gefundene Ergebnis ist zudem fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfGK 5, 237 <241>). Der

Stoffschuhe führen nicht zum Wegfall der Entgeltfortzahlung

Der kranke Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hat er die Krankheit jedoch selbst verschuldet, entfällt sein Fortzahlungsanspruch. Das Verschulden muss ein besonderes sein: besonders leichtfertig oder sogar vorsätzlich muss sich der Arbeitnehmer verhalten haben, landläufig als leichtfertig eingestuftes Tun reicht nicht aus.   Trägt der Arbeitnehmer Stoffschuhe-was angesichts der Temperaturen der letzten Tage nicht ungewöhnlich ist- und stürzt während der Arbeit, so dass er vier Wochen krank ist, dann hat er nicht besonders leichtfertig gehandelt, so entschied jetzt das LAG Köln. Die Richter argumentierten, dass ein grober Verstoß gegen die eigenen Interessen des Arbeitnehmers wie zB. beim Tragen von hohen Stöckelschuhen, nicht vorliegt und Stoffschuhe nicht per se ungeeignetes Schuhwerk sind. Zudem hätte der Arbeitgeber den Bereich des Lokals absperren müssen, wenn dort hohe Rutschgefahr herrschte. Quelle: LAG Köln 19.04.2012

Tabelle geltende tarifliche Mindestlöhne 2013

Die Bundesregierung hat auf ihrer website eine Liste der geltenden Mindestlöhne Stand Juli 2013 veröffentlicht. Darin enthalten ist auch der Mindestlohn für Gerüstbauer iHv 10,- € ab dem 01.08.2013. Er gilt für alle Gerüstbauarbeiten in Deutschland, d.h. auch ausländische Firmen, die hier in Deutschland Gerüstarbeiten durchführen, müssen nun den Mindestlohn zahlen. Mindestlohntabelle 2013

Neuregelungen zum 1. August 2013 Was ist neu?

Kita oder Betreuungsgeld: Eltern können wählen. Schnelle Hilfe für die vom Hochwasser betroffenen Menschen. Ergebnisoffene Atomendlagersuche beginnt. Apotheken erhalten für Notdienste mehr Geld. Diese und andere Neuregelungen treten zum 1. August 2013 in Kraft. Mehr Zuschuss für Notdienste Foto: picture alliance / dpa Familie Fluthilfe Steuern Arbeit und Soziales Gesundheit Energie Umwelt Recht Finanzmarktregulierung Kultur Familie Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz Frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege: Zu Gunsten von Kindern ab dem ersten Lebensjahr gibt es dafür jetzt einen Rechtsanspruch. Mehr Informationen:

Neu: Bildungs- und Teilhabepaket ab 1.8.2013

Ab heute gelten Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket : Klassenfahrt/Schulausflug: Neu Geldleistung  Bei Klassenfahrten/Ausflügen ohne konkreten "Anbieter" zahlt das Jobcenter jetzt den Geldbetrag, damit die Kinder auch mitfahren können. Teilhabe:  Die 10,- Euro monatlich gibt´s jetzt auch im Voraus und das bis zu einem halben bzw. einem Jahr je nach Bewilligungszeitraum, wenn eine konkrete Aktivität geplant ist. D.h. bis zu 60,- bzw. 120,- Euro kann das Jobcenter im Voraus bewilligen, wenn das Kind an etwas teilnehmen will. Zudem kann der Betrag von 10,- Euro jetzt auch für die Anschaffung von Sachen verwendet werden, zB Fußballschuhe oder ein Musikinstrument. Schülermonatsfahrkarte Der Eigenanteil beträgt jetzt einheitlich 5,- Euro. Mehr wird nicht mehr angerechnet. Eilfälle: Kostenerstattung auch nachträglich möglich Ausnahmsweise zahlt das Jobcenter nun auch nachträglich und in Bar: wenn Anbieter auf Vorauskasse in Bar bestehen oder