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Es werden Posts vom Februar, 2015 angezeigt.

Keine Sozialversicherungspflicht für Museumsführer - anders bei Vorführern, Tutoren, Betreuer von Kindergeburtstagen, Mitarbeiter für Laborangebote

Das LSG Stuttgart hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Museumsführer auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständig Tätige beschäftigt werden können. In erster Instanz hatte das SG Mannheim die Mitarbeiter des Museums noch durchweg als abhängig beschäftigt qualifiziert. Das erstinstanzliche Urteil hatte allerdings neben den Museumsführern auch Vorführer, Tutoren, Betreuer von Kindergeburtstagen und Mitarbeiter für Laborangebote betroffen. Insgesamt hatten Beitragsforderungen und Säumniszuschläge in Höhe von gut 160.000 Euro im Streit gestanden. Die das Museum betreibende Stiftung hatte das Urteil des SG Mannheim jedoch nur im Hinblick auf die Museumsführer mit der Berufung angegriffen. Sie hatte vor dem LSG Stuttgart Erfolg. Das LSG Stuttgart hat den von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg nach einer Betriebsprüfung bei einem Mannheimer Museum erlassenen Beitragsbescheid insoweit aufgehoben.

BFH: Steuern sparen - Häusliches "Keller-Arbeitszimmer" eines Pensionärs: Ermittlung des Anteils der abziehbaren Kosten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für ein im Keller belegenes häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit abzuziehen sind, wenn der Kläger neben Einkünften aus dieser Tätigkeit Versorgungsbezüge als Pensionär bezieht. Der Kläger hatte nach seiner Pensionierung eine selbstständige Tätigkeit als Gutachter aufgenommen. Neben seinen Versorgungsbezügen sowie den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit erzielte er noch geringfügige weitere Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung sowie aus Kapitalvermögen. Für seine Gutachtertätigkeit nutzte er ein Arbeitszimmer im Keller seines privaten Einfamilienhauses. Das Arbeitszimmer verfügte über zwei Fenster, die zur besseren Tageslichtausnutzung ausgekoffert und mit Lichtschächten versehen waren. Der mit Büromöbeln ausgestattete Raum war an das Heizungssystem des Hauses angeschlossen und mit für Wohnräume üblichen Boden- und Wa

Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von Sozialhilfeempfängerin zahlen

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass die dem städtischen Konzept zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze, das auf dem Mietspiegel 2012 für die Stadt Heilbronn beruht, zugrundeliegende Datenerhebung nicht ausreicht. Die 67-jährige L. wohnt allein in einer 58 qm großen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Heilbronn-Böckingen. Für ihre Miete bezahlt sie monatlich rund 440 Euro Bruttokaltmiete (bestehend aus 370 Euro Grundmiete – sog. Nettokaltmiete – zzgl. "kalte Nebenkosten" für Müllabfuhr, Wasser, Abwasser etc.). Neben ihrer Altersrente von rund 340 Euro ist sie auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Ihre Unterkunftskosten übernimmt die Stadt Heilbronn seit April 2013 nur teilweise. Sie beruft sich auf ein von ihr entwickeltes, auf dem "Mietspiegel 2012 für die Stadt Heilbronn" beruhendes "schlüssiges Konzept". Hiernach sei für Einpersonenhaushalte in Heilbronn nur eine Grundmiete von maximal 297 Euro angemessen.

Fahrtkostenerstattung nicht als Einkommen bei SGB II Empfänger anrechenbar

Das SG Detmold hat entschieden, dass die Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber kein Einkommen im Sinne des SGB II ist. Die Klägerin ist Bezieherin von SGB-II-Leistungen und war als Gebietsbetreuerin für einen Werbeverlag tätig. Nach dem Arbeitsvertrag stand ihr neben dem Stundenlohn unter anderem ein Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen PKW zu. Die im Folgemonat von dem Arbeitgeber gewährte Erstattung rechnete das beklagte Jobcenter als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen an. Das SG Detmold hat entschieden, dass dies zu Unrecht geschah. Nach Auffassung des Sozialgerichts gilt die Rechtsprechung des BSG, nach der die Rückerstattung von im Voraus gezahlten Stromabschlägen kein anrechenbares Einkommen ist, entsprechend im Fall des Kilometergeldes. Die Kosten für die berufsbedingten Fahrten mit dem Pkw müsse die Klägerin aus den ihr monatlich zur Verfügung stehenden Mitteln, d.h. ihrem Ei

Kostenübernahme für ambulante Pflegekosten in Behindertenhilfe soll erleichtert werden

Der Bundesrat möchte die Situation von Menschen verbessern, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Mit einer am 06.02.2015 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu formulieren, unter denen auch in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen für pflegerische Maßnahmen – wie zum Beispiel Wundversorgung – bezogen werden können. Nach Darstellung der Länder kommt es bisher immer wieder zu Problemen bei der Kostenübernahme für Behandlungspflege durch die gesetzlichen Krankenkassen. Da hierzu divergierende Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte vorlägen, könne nur eine klarstellende gesetzliche Regelung zu mehr Rechtssicherheit und Leistungsgerechtigkeit führen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Weitere Informationen Entschließung des Bundesrates "Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buc

BGH: Kündigung eines Sozialhilfeempfängers rechtmäßig, wenn Sozialamt nicht rechtzeitig Miete zahlt

Der BGH hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung der Mietwohnung eines Sozialhilfeempfängers wegen Nichtzahlung der Miete auch dann berechtigt ist, wenn der Mieter seine Mietschulden deswegen nicht bezahlen konnte, weil die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten nicht rechtzeitig vom Sozialamt bewilligt worden waren. Der Beklagte ist seit dem 01.12.2010 Mieter einer 140 m² großen Wohnung des Klägers. Die monatliche Nettomiete beträgt 1.100 Euro, zuzüglich Betriebskosten in Höhe von 180 Euro und der Miete für die dazugehörige Garage in Höhe von 50 Euro. Ab Oktober 2011 bezog der Beklagte vom zuständigen Jobcenter Leistungen nach dem SGB II. Seit Januar 2013 leitete er die für seine Wohnung erhaltenen Zahlungen des Jobcenters nicht mehr an den Kläger weiter. Der Kläger erklärte daraufhin wegen der hierdurch entstandenen Mietrückstände am 17.04.2013 die fristlose Kündigung und erhob im Juni 2013 Räumungsklage. Das Jobcenter Mettmann gab in

Behinderte mit "Down-Syndrom" hat auch mit 17 Jahren noch Anspruch auf Spezialdreirad

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass Behinderte mit "Down-Syndrom" auch mit 17 Jahren noch Anspruch auf ein spezielles Dreirad haben können, wenn dies zur Integration in das Lebensumfeld Nichtbehinderter notwendig ist. Die Oktober 1995 geborene M. ist aufgrund eines sog. "Down-Syndroms" in ihrer Intelligenz schwer gemindert und in ihrer Entwicklung einem nichtbehinderten Mädchen von knapp fünf Jahren vergleichbar. Es fällt ihr schwer, sich an Regeln zu halten. Sie neigt zu Wutausbrüchen. In der zuletzt besuchten Sonderschule wurde sie von Mitschülern gehänselt. Sie wohnt bei ihren Eltern und ihrer älteren Schwester auf dem Land (das Dorfzentrum ist rund 5 km entfernt). Sie kann behinderungsbedingt nur kurze Wege zu Fuß bewältigen. So ist z.B. der Weg vom 1 km vom Wohnort entfernt liegenden Wochenendgrundstück zu anstrengend. Tagsüber in einer Beschützenden Werkstätte beschäftigt, beschränken sich die wesentlichen sozialen Kontak