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Es werden Posts vom Juni, 2018 angezeigt.

Rente ab 63: Arbeitslosengeldbezug in den letzten 2 Jahren nur ausnahmsweise auf Wartezeit anrechenbar

  Das BSG hat entschieden, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die 45-jährige Wartezeit für die sogenannte Rente ab 63 grundsätzlich auch dann nicht anrechnungsfähig sind, wenn sie vor dem Inkrafttreten der dies regelnden Norm am 01.07.2014 liegen. Außerdem liege eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers als Voraussetzung für die ausnahmsweise mögliche Anrechenbarkeit von Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die Wartezeit nur dann vor, wenn das gesamte Unternehmen des Arbeitgebers als Basis vorhandener Beschäftigungen wegfalle, so das BSG. Die sog. Rente ab 63 – Altersrente für besonders langjährig Versicherte – setzt unter anderem die Erfüllung einer 45-jährigen Wartezeit voraus. Auf diese werden grundsätzlich Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet, es sei denn dieser erfolgt in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Von dieser Ausnahme sind rückausgenommen die

AfD kann Nutzung der Stadthalle Troisdorf beanspruchen

  Das OVG Münster hat entschieden, dass die Stadt Troisdorf der AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag am 02.07.2018 die Stadthalle zur Verfügung stellen muss. Die AfD-Landtagsfraktion plant für den 02.07.2018 eine Veranstaltung mit dem Titel "AfD Fraktion vor Ort - Bürgerdialog" und will dafür die Stadthalle der Stadt Troisdorf nutzen. Die Stadt hat die Überlassung mit der Begründung abgelehnt, wegen aktueller Bauarbeiten im Bereich zwischen der Stadthalle und dem Rathaus sowie zu erwartender Gegendemonstrationen und des Erfordernisses eines unbehelligten Besucherverkehrs zu dem an diesem Tag bis 19 Uhr geöffneten Rathaus sei eine Veranstaltungsdurchführung an diesem Termin in der Gesamtschau nicht vertretbar. Das OVG Münster hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das VG Köln bestätigt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die Erwägungen der Stadt nicht tragfähig. Insbesondere sei es nach Lage der Dinge möglich, dass die zuständige Ve

Höhere Renten ab 01.07.2018 und Startschuss für gleiches Rentenrecht in Ost und West

  Der 01.07.2018 ist in doppelter Hinsicht eine wichtige Wegmarke in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Renten steigen spürbar an – nämlich in Westdeutschland um 3,22% und in den neuen Ländern um 3,37% – und das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) tritt in Kraft. Grundlage der Rentenanpassung für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist die Lohnentwicklung, bis zur Rentenangleichung die Lohnentwicklung im jeweiligen Rechtskreis. Neu in der diesjährigen Anpassung ist, dass für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes zu beachten sind. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist in diesem Jahr mindestens so anzupassen, dass er 95,8% des Westwerts erreicht. Verläuft die Angleichung unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern jedoch günstiger, als es die im Gesetz fixierte Angleichungsstufe vorsieht, sichert die Anpassungsformel die höhere Anpassung. Das ist in diesem Jahr

Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2018

  Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen zum Juli 2018 informiert: Zum 01.07.2018 steigen die Renten in Ost und West an, Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten ein individuelles Erkennungsmerkmal und Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. Renten steigen in Ost und West Ab dem 01.07.2018 erhalten die mehr als 20 Mio. Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Im Osten steigen die Altersbezüge um 3,4%, im Westen um 3,2%. Erstmals werden die Ost- und Westrenten gesetzlich angeglichen. 2018 erreicht der Rentenwert Ost fast 96% des Westwerts. Betriebsdaten werden Arbeitsschutzbehörden übermittelt Die Bundesagentur für Arbeit leitet ab dem 01.07.2018 Betriebsdaten an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter. Dadurch soll der Arbeitsschutz in den Betrieben länderübergreifend besser überwacht werden. Warnhinweis auf Schmerzmittel-Verpackungen "Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärz

Freiheitsstrafe für 89-jährige Holocaust-Leugnerin

  Das OLG Hamm hat die Verurteilung einer 89-Jährigen, die im Internet den Holocaust leugnende Artikel veröffentlicht und im Sitzungssaal Schriften hierzu verteilt hatte, wegen Volksverhetzung bestätigt. Die Angeklagte hatte in der Zeit von Juli bis Dezember 2014 eine Internetseite mit von ihr selbst verfassten, zum Teil auch auf dem Postweg versandten Artikeln unterhalten. In diesen hatte sie u. a. den Holocaust und ein in Ausschwitz unterhaltenes Vernichtungslager geleugnet. Als sich die Angeklagte wegen Volksverhetzung im September 2016 vor dem AG Detmold zu verantworten hatte, verteilte sie in einer Sitzungspause vor der Urteilsverkündung – das letzte Wort war ihr bereits erteilt worden – mehrere Blattsammlungen u. a. an Pressevertreter und Zuhörer, in denen sie erneut den Holocaust und ein Vernichtungslager in Ausschwitz in Abrede stellte. Aufgrund dieser Taten war die Angeklagte in erster Instanz wegen Volksverhetzung von dem AG Bad Oeynhausen und dem AG Detmold jeweils zu

Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019 für Wachstum, Solidarität und Sicherheit

  EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hat am 23.05.2018 den Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019 präsentiert: Darin sind 166 Milliarden Euro an Mitteln für Verpflichtungen – 3% mehr als 2018 – für Investitionen in eine stärkere, besser gewappnete Wirtschaft sowie für mehr Solidarität und Sicherheit diesseits und jenseits der Grenzen der EU veranschlagt. "Unser Haushalt ist ambitioniert und steht weiterhin im Dienst unserer Prioritäten. Die Mittel sind vor allem für Investitionen, Beschäftigung, Jugend, Migration, Solidarität und Sicherheit vorgesehen und sollen einen europäischen Mehrwert zum Vorteil unserer Bürgerinnen und Bürger bringen", sagte Oettinger. "Wir brauchen Stabilität für die EU, und ich freue mich darauf, mit dem Parlament und dem Rat so rasch wie möglich eine Einigung zu erzielen." Dieser Haushalt ist der sechste, der im Rahmen der gegenwärtigen langfristigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014-2020 und der darin festgelegten Beschränku

Rückerstattung des Reisepreises bei Nachtfernbusreise

  Das AG München hat entschieden, dass ein Münchner Reiseveranstalter, der bei einer Fernbusreise keinen hinreichend deutlichen Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht gegeben hatte, einem Ehepaar den vollen Reisepreis erstatten muss. Die Klägerin aus Wetzlar buchte für sich und ihren Ehemann eine Busreise an die Côte d'Azur für den Zeitraum 17.10.2016 bis 25.10.2016, bezahlte EUR 1.394 und erhielt eine Buchungsbestätigung vom 15.06.2016. Im Reiseprospekt war angekündigt worden, dass man die Reisenden an "Zustiegsmöglichkeiten in der Nähe ihres Wohnortes" abholen würde. Mit Anschreiben vom 29.09.2016 erhielt die Klägerin Reisedokumente, aus denen sich erstmals ergab, dass der Zustieg der Klägerin am 17.10.2016 um 23:45 Uhr an einer Tankstelle in Gießen erfolgen sollte. Daraufhin teilte die Klägerin der Beklagten durch Schreiben vom 01.10.2016 mit, dass sie hiermit nicht einverstanden sei und forderte Abhilfe. Da die Beklagte hierzu nicht bereit war, kündigte die Klägerin

Mit Motorrad durch Norderney - Bußgeld wegen Raserei

  Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Motorradfahrer, der innerorts 51 km/h zu schnell gefahren war, ein Bußgeld von 560 Euro zahlen und seinen Führerschein für drei Monate abgeben muss. Mit 101 km/h statt wie vorgeschrieben mit maximal 50 km/h war ein Inselbewohner innerorts mit einem Motorrad durch Norderney gerast. Dafür erhielt er einen Bußgeldbescheid über 560 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Das wollte der Mann nicht akzeptieren und zog vor das AG Norden. Als Entschuldigung für die Raserei führte er an, bei einem Überholvorgang sei ihm ein anderes Fahrzeug entgegengekommen, da habe er zur Vermeidung eines Unfalles beschleunigen müssen. Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen. Die Sache mit dem Überholvorgang sei angesichts der außergewöhnlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht plausibel. Gegen das Urteil rief der Mann das OLG Oldenburg an. Er gab an, er habe das Motorrad an jenem Tag erstmalig genutzt und es daher nicht richtig einschätzen können. Da

Beginn einer vertraglichen Ausschlussfrist

  Das BAG hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch gegen einen Arbeitnehmer, der sich auf den Schaden, der der Arbeitgeberin durch einen vertragswidrigen Entzug eines PKW durch einen Dritten entstanden ist richtet, fällig wird, wenn bei objektiver Betrachtung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der PKW dauerhaft entzogen und mit seiner Rückgabe oder Bezahlung nicht zu rechnen ist. Der Beklagte war in dem Autohaus der Klägerin als Verkäufer beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien war bestimmt, dass mit Ausnahme von Provisionsansprüchen alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit verfallen, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie nicht vorher gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Im Betrieb der Klägerin bestand die Anweisung, ein Neufahrzeu

Bugwellenstunden: Lehrer haben Anspruch auf Bezahlung

  Der VGH Mannheim hat den Klagen zweier pensionierter Lehrer auf Bezahlung sogenannter Bugwellenstunden stattgegeben, die – ergänzend zu ihrer normalen Besoldung – Anspruch auf Bezahlung der zusätzlich zu ihrem regulären Deputat gehaltenen Unterrichtsstunden gefordert hatten. Grundsätzlich ist zur Abgeltung von Mehrleistungen dienstrechtlich ein Zeitausgleich vorzunehmen. Dieser kann im Schulbereich häufig nicht realisiert werden, so dass Lehrkräfte von Jahr zu Jahr nicht ausgeglichene Mehrleistungen wie eine "Bugwelle" vor sich herschieben. Im Schuljahr 2016/17 hatten diese Bugwellenstunden nach Angaben des Landes Baden-Württemberg einen Umfang von 861 Deputaten bei den allgemein bildenden Gymnasien und von 1.835 Deputaten bei den Beruflichen Schulen erreicht. Einer der Kläger war bis zum Eintritt in den Ruhestand zum Ende des Schuljahrs 2013/2014 Lehrer im Amt eines Oberstudienrates an einer Gewerbeschule. Seit dem Schuljahr 2005/2006 befand er sich in Altersteilzeit

Keine studentische Krankenversicherung für Doktoranden

  Das BSG hat entschieden, dass Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können. Studenten sind nach Ende der Familienversicherung (Altersgrenze: 25 Jahre) regelmäßig in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Die zu erbringenden Beiträge sind verhältnismäßig niedrig, weil sie sich am BAföG-Bedarfssatz orientieren und nur nach 70% des allgemeinen Beitragssatzes berechnet werden. Aktuell zahlen Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung einen monatlichen Beitrag von 66,33 Euro, zuzüglich Zusatzbeitrag. Beide Kläger nahmen jeweils nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums ein Promotionsstudium auf und waren als Promotionsstudenten eingeschrieben. Ihre Anträge auf weitere Durchführung der Versicherung als Student lehnten die beklagten Krankenkassen ab.

Aufschub der Versicherungspflicht erfordert keinen Anspruch auf Entgeltersatz im Krankheitsfall

  Das BSG hat entschieden, dass der Aufschub des Beginns der Versicherungspflicht nicht voraussetzt , dass der Beschäftigte über eine dem Krankengeld vergleichbare Absicherung gegen den krankheitsbedingten Ausfall von Arbeitsentgelt verfügt. Wird in einem Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Versicherungspflicht wegen Beschäftigung festgestellt, beginnt diese grundsätzlich ab Aufnahme der Tätigkeit. Unter Umständen sind dann auch Beiträge nachzuzahlen. Das Gesetz lässt aber unter bestimmten Voraussetzungen einen späteren Beginn der Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status zu. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Beschäftigte in ausreichendem Umfang Eigenvorsorge betrieben hat. Die jeweils beigeladenen Beschäftigten waren krankenversichert, aber nur mit Krankentagegeld nach sechs Wochen beziehungsweise ganz ohne Anspruch auf Krankengeld. In beiden Verfahren haben di

Effizientere Handelsschutzinstrumente treten am 08.06.2018 in Kraft

  Die neuen handelspolitischen Schutzinstrumente werden ab 08.06.2018 in Kraft treten: Ab dann unterliegen neu eingeleitete Untersuchungen von Marktverzerrungen und unfairen Handelspraktiken den modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften. "Europa steht für offenen und fairen Handel, doch sind wir keine naiven Verfechter des Freihandels. Wenn dies nötig war, haben wir uns durch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zu wehren gewusst", sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. "Jetzt können wir auf neue und bessere handelspolitische Schutzmaßnahmen zurückgreifen und damit einige der Herausforderungen bewältigen, mit denen wir im Welthandel heute konfrontiert sind. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Wir werden alles tun, um die Unternehmen und die Arbeitnehmer Europas zu verteidigen, wenn andere den Markt verzerren oder die Spielregeln nicht einhalten", sagte Juncker weiter. Handelskommissarin Cecilia Malmström ergänzte: "End

Grundsteuerhebesätze für 2017 in Paplitz und Gladau rechtswidrig

  Das VG Magdeburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Stadt Genthin, in welche die Gemeinden Paplitz und Gladau eingegliedert wurden, bis zum 31.12.2018 nicht die Grundsteuerhebesätze für die beiden Gemeinden erhöhen darf. Im Jahre 2009 haben die früher selbstständigen Gemeinden Paplitz und Gladau die Eingliederung in die beklagte Stadt Genthin beschlossen. Die entsprechenden Gebietsänderungsvereinbarungen sehen insbesondere die Weitergeltung der Hebesatzsatzungen der eingegliederten Gemeinden bis Ende 2018 vor. Im September 2016 hat die Beklagte Stadt die Hebesätze für das gesamte Gemeindegebiet auf 420% (Grundsteuer B) bzw. auf 370% (Grundsteuer A) festgesetzt und damit die für die Ortschaften Paplitz und Gladau seit der Eingliederung geltenden Hebesätze (300% für die beiden Steuerarten) erhöht. Die Klägerinnen waren der Auffassung, dass die Stadt mit der Erhöhung der Hebesätze gegen die Gebietsänderungsvereinbarung verstoßen hat. Insoweit begehrten sie die Aufhebung d

Keine Zwangszuweisung von Patienten an Ärzte

  Das LSG Erfurt hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Ärzten keine Patienten zwangszuweisen darf. Eine Arzt klagte gegen die Zwangszuweisung von Patienten an eine angestellte Fachärztin durch die KV. Das SG Gotha hatte der Klage stattgegeben. Das LSG Erfurt hat die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts in der Sache bestätigt. Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann der Praxisinhaber durch die KV nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Für eine Zuweisung fehle es generell an einer Rechtsgrundlage. Eine solche sei weder in der Satzung der KV noch im SGB V enthalten. Gericht/Institution: Thüringer Landessozialgericht Erscheinungsdatum: 06.06.2018 Entscheidungsdatum: 06.06.2018 Aktenzeichen: L 11 KA 1312/17 Vorinstanz SG Gotha, Urt. v. 14.06.2017 - S 2 KA 5743/14 Quelle: Pressemitteilung des LSG Erfurt Nr. 7/2018 v. 06.06.2018 - juris

Paritätische Finanzierung: Milliardenentlastung für Krankenversicherte - Krankenversicherung: Mindestbeitrag für Selbständige sinkt

  Das Bundeskabinett hat einen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, wonach ab 01.01.2019 die derzeit allein von den Mitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden sollen. Arbeitnehmer und Rentner sollen dadurch um 6,9 Mrd. Euro jährlich entlastet werden; im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen. Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit nied

Buchwertübertragung eines Mitunternehmeranteils trotz taggleicher Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen

  Das FG Düsseldorf hat sich mit den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils und taggleichem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens befasst. Im Streitfall bestand eine sog. Betriebsaufspaltung zwischen der Klägerin als Besitzgesellschaft und der A GmbH als Betriebsgesellschaft. An beiden Gesellschaften waren C mit rund 75% und A mit rund 25% beteiligt. Mit Notarvertrag vom 17.12.2013 übertrug C ihren Miteigentumsanteil an dem der Betriebsgesellschaft überlassenen Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn F. Zugleich trat sie von ihrem Anteil an der A GmbH einen Anteil von 30% an F ab. Mit weiterem Notarvertrag vom 17.12.2013 verkaufte C die ihr verbliebenen Geschäftsanteile an der A GmbH an ihren Mitgesellschafter und dessen Bruder. Das beklagte Finanzamt behandelte den Vorgang als Aufgabe des Anteils der C an der Besitzgesellschaft und unterwarf alle stillen Reserven der Besteuer

BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs

  Der BFH hat zur Rechnungserteilung über die Lieferung von PKWs entschieden, dass sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben kann, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Im Streitfall hatte die Klägerin den Vorsteuerabzug aus an sie ausgeführten PKW-Lieferungen in Anspruch genommen. Allerdings enthielten die ihr hierfür erteilten Rechnungen weder Angaben zur Steuernummer des Lieferanten noch zum Lieferzeitpunkt. Die Rechnungen wurden später um die Angabe der Steuernummer, nicht aber auch um die Angabe der Lieferzeitpunkte ergänzt. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug aus den PKW-Lieferungen. Demgegenüber hatte die Klage zum Finanzgericht Erfolg. Umsatzsteuerrechtlich verlangt § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG für eine Rechnung die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder der sonstigen Leistung. Nach § 31 Abs. 4 der Umsatzsteuerdurch

Datenschutzrechtliche Verantwortung für Facebook-Fanpage

  Der EuGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich ist mit der Folge, dass die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaates, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen kann. Die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist ein auf den Bereich Bildung spezialisiertes Unternehmen. Sie bietet u.a. über eine auf Facebook unter der Adresse www.facebook.com/wirtschaftsakademie unterhaltene Fanpage Bildungsdienstleistungen an. Fanpages sind Benutzerkonten, die bei Facebook von Privatpersonen oder Unternehmen eingerichtet werden können. Der Fanpage-Anbieter kann nach einer Registrierung bei Facebook die von diesem unterhaltene Plattform dazu benutzen, sich den Nutzern dieses sozialen Netzwerks sowie Personen, die die Fanpage besuchen, zu präsentieren u

Jobcenter muss nicht für Hochzeitsfeier zahlen

  Das SG Mainz hat die Entscheidung des Jobcenters bestätigt, dass es nach dem SGB II kein "Heiratsgeld" für die Ausrichtung einer Hochzeitsfeier gibt. Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte heiraten und dies auch in einem schönen Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter und beantragten "Heiratsgeld", für Eheringe, Brautkleid, Anzug für den Bräutigam, Kleidung für die Kinder sowie die Feier an sich. Das Jobcenter lehnte dies ab, da das Gesetz hierfür keine Leistungen vorsehe. Das Paar erhob Klage vor dem Sozialgericht und beantragte die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das SG Mainz hat den Antrag abgelehnt. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Entscheidung des Jobcenters zutreffend. Das SGB II biete keine Rechtsgrundlage für die Gewährung von "Heiratsgeld" und ein Darlehen komme nur in Betracht, wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliege. Der Wunsch nach einer Hochzeits

Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen

  Das OLG Hamm hat entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm eine angemessene Ausbildung, welche den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, finanziert haben und es in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. Das antragstellende Land Nordrhein-Westfalen verlangt von den Eltern einer im Jahr 1991 geborenen Tochter, die Zahlung von Ausbildungsunterhalt i.H.v. ca. 6.400 Euro. In Höhe dieses Betrages bewilligte das Land der Tochter für ein Studium in der Zeit von Oktober 2015 bis September 2016 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nach dem BAföG haben Eltern dem fördernden Land derartige Zahlungen zu erstatten, wenn sie für die geförderte Ausbildung Unterhalt schulden. Die Tochter der Antragsgegner hatte sich in der 9. Schulklasse, seinerzeit 15 Jahre alt, entschieden, den Beruf einer Bühnentänzerin zu erlernen. Sie hatte

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für angrenzendes Gartengrundstück

  Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt. Die Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des Erblassers. Der Erblasser war Eigentümer von zwei Flurstücken, die aneinander angrenzen und im Grundbuch auf verschiedenen Blättern eingetragen sind. Das Flurstück 1 (ca. 1.800 m²) ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Flurstück 2 (ca. 1.700 m²) ist unbebaut. Beide Flurstücke sind aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten Baugenehmigung einheitlich eingefriedet. Die Klägerin nutzt beide Flurstücke zu eigenen Wohnzwecken. Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer begehrte sie für beide Flurstücke die Anwendung der Steuerbefreiung für mit einem Familienheim bebaute Grundstücke. Das beklagte Finanzamt gewährte die Steuerbefreiung nur für das Flurstück 1. Es vertrat die Ansicht, dass es sich um zwei selbstständige wirtschaftliche Einheiten handele. Das Flurstück 2 sei unbebaut und falle dah

Sorge über hohe Kosten in der Heimpflege

  In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 04.06.2018 in Berlin schlugen Gesundheitsexperten unterschiedliche Lösungen zu den teilweise stark steigenden Eigenanteilen in der Heimpflege vor. Die Anhörung fand über einen Antrag der Linksfraktion statt ( BT-Drs. 19/960 – PDF, 127 KB). Einig sind die Experten darin, dass die Pflegekosten in den nächsten Jahren deutlich steigen werden, u.a. durch höhere Löhne und mehr Personal, was zu höheren Beiträgen führen könnte und auch zu höheren Eigenanteilen. Während einige Experten empfehlen, aus der Teilkostendeckung auszusteigen und eine Pflegevollversicherung zu entwickeln, sehen andere Fachleute darin ein zusätzliches Kostenrisiko sowie einen systematischen Fehlanreiz. Auch die Idee einer Teilkostenversicherung mit fixem Eigenanteil der Versicherten wurde in der Anhörung vorgeschlagen. Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Eigenanteile in Pflegeheimen zu begrenzen und die Teilkostendeckung zu einer Pflegevollversiche