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Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2018



 
Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen ab Juni 2018 informiert: Während der Fußball-WM können auch bei späten Anstoßzeiten die Spiele auf Großleinwänden im Freien verfolgt werden und die neue Datenschutz-Grundverordnung schafft in der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Ein modernes Datenschutzrecht für alle Europäer
Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Ergänzend tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Das neue Datenschutzrecht gilt seit dem 25.05.2018 in Deutschland und in der gesamten EU.
Zukunft deutscher Polizeiarbeit gestärkt
Das Bundeskriminalamt wird neu und zukunftssicher aufgestellt. Die Regelungen zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes sind am 25.05.2018 in Kraft getreten. Die Befugnis zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für sog. Gefährder gilt bereits seit Juni 2017.
Mehr Sicherheit in Europa
Daten von Flugreisenden können künftig zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden. Dazu wird der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten verbessert. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und ist schon teilweise in Kraft. Weitere Teile sind am 25.05.2018 in Kraft getreten.
Fußball-Weltmeisterschaft: Public Viewing auch abends
Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland kann der Lärmschutz gelockert werden. So ist es möglich, auch in den Abendstunden die Fußballspiele öffentlich und im Freien zu übertragen. Über diese Ausnahmen entscheiden die Behörden vor Ort. Die Verordnung ist am 05.05.2018 in Kraft getreten.
Deutsch-philippinisches Abkommen zur sozialen Sicherheit
Das deutsch-philippinische Sozialversicherungsabkommen stellt den sozialen Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sicher. Das gilt insbesondere für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen tritt am 01.06.2018 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 31.05.2018 - juris

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