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Es werden Posts vom September, 2013 angezeigt.

Anti-Hartz-Aktivist Ralph Boes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorerst gescheitert

Ralph Boes, der weithin bekannte Anti-Hartz-Aktivist will es wissen. Er verweigert seine Eingliederung in Arbeit und lehnte die Beschäftigung in einem Call-Center ab. Das brachte wohl das Fass zum überlaufen und das Jobcenter von Berlin Mitte verhängte gegen ihn eine 100% Sanktion. Das Sozialgericht Berlin hat nun auf seinen Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die letzte Sanktion herzustellen mit Beschluss vom 18.09.2013 zum Geschäftszeichen S 147 AS 20810/13 ER zurückgewiesen. In dem Beschluss führt das Sozialgericht aus, auch eine Totalsanktion sei nicht verfassungswidrig, weil der Betroffene es durch Wohlverhalten in der Hand habe, die sich hieraus ergebenden Folgen zu tragen.Die Verletzung von Mitwirkungspflichten könne im Sozialrecht durchaus zu einer Versagung der Leistungen führen. Ralph Boes sieht wohl, wie er mehrfach angekündigte, die Sanktion als Teil einer Kampagne gegen Hartz IV und für das bedingungslose Grundeinkommen an, so dass ein Erfolg in der

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz konkretisiert

Das VG München hat im Streit um die Zuweisung eines Platzes für ein knapp 13 Monate altes Kind in einer freigemeinnützigen Kindertageseinrichtung entschieden, dass ein angebotener Krippenplatz, der eine halbe Stunde von der Wohnung und der Arbeitsstätte der Eltern entfernt ist, zumutbar ist. Die beklagte Landeshauptstadt München hatte für das Kind Betreuungsplätze in freigemeinnützigen Kindertagesstätten angeboten, die dieselben Gebühren wie die städtischen Kindertagesstätten erheben. Diese Einrichtungen sind von der elterlichen Wohnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln jeweils in ca. einer halben Stunde erreichbar. Der Weg von diesen Tagesstätten bis zum Arbeitsplatz der Eltern, die beide in Vollzeit arbeiten, beträgt ebenso ca. eine halbe Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das VG München hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hätte der Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (§ 24 Abs. 2 SGB VIII)

Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

Der BGH hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Baden-Württemberg vier Straftätern Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung zahlen muss. Die Kläger waren zwischen 1977 und 1986 durch Urteile baden-württembergischer Landgerichte zu langjährigen Freiheitsstrafen (von 5 bis 15 Jahren) verurteilt worden. Den Verurteilungen lagen jeweils schwere Straftaten zugrunde, insbesondere solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In allen Fällen hatte das Gericht anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese wurde nach Verbüßung der Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Freiburg vollzogen. Nach der im Zeitpunkt der Verurteilung der Kläger geltenden Fassung des § 67d Abs. 1, Abs. 3 StGB durfte die Dauer der erstmaligen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zehn Jahre nicht übersteigen; nach Ablauf dieser Höchstfrist war de

Haftung für Behandlungsfehler: CT ohne Neurologen beurteilt

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Krankenhaus und der behandelnde Chefarzt haften, weil sie es behandlungsfehlerhaft versäumt haben, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung einer Computertomographie hinzuzuziehen. Infolgedessen wurde ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin (Verschluss der Arteria basilaris) zu spät erkannt, die Patientin erlitt schwerwiegende Lähmungen (Locked-in-Syndrom), in deren Folge sie Monate später verstarb. Die im Jahre 1934 geborene Patientin aus Dorsten wurde seit dem Jahre 2002 wegen Herzerkrankungen mehrfach stationär behandelt, u.a. im beklagten Krankenhaus in Dorsten in der Abteilung des ebenfalls beklagten Chefarztes. Mit einer Halbseitenlähmung wurde die Patientin im November 2005 als Notfall in das beklagte Krankenhaus eingeliefert, in dem sie bewusstlos ankam und kurz darauf einen Krampfanfall erlitt. Am Tag der Aufnahme veranlassten die behandelnden Ärzte eine native Computertomographie, de

Mindestlöhne für Steinmetze und Bildhauer

Für die Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gelten ab 01.10.2013 erstmals tarifliche Mindestlöhne, für Gebäudereiniger und das Baugewerbe werden die bisherigen Lohnuntergrenzen angehoben und auch die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche sollen ab 01.01.2014 mehr Geld erhalten. Die Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums haben das Kabinett passiert. In zwölf Branchen mit insgesamt mehr als 4 Mio. Arbeitnehmern sind inzwischen Mindestlöhne festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Steinmetze und Steinbildhauer neu dabei Erstmals haben sich nun die Steinmetze und Bildhauer auf eine Entgeltuntergrenze geeinigt. Ab 01.10.2013 erhalten die rund 11.000 Beschäftigten bundesweit einen einheitlichen Branchen-Mindestlohn. In den alten Bundesländern und Berlin verdienen sie künftig 11 Eu

Kündigung von Polizei-Angestelltem wegen Totenkopf-Foto unwirksam

Das ArbG Hamburg hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Polizeiangestellten wegen der Veröffentlichung eines Totenkopf-Fotos, aufgenommen vor einer jüdischen Schule, auf der Facebook-Seite des Angestellten, unwirksam ist und dieser weiterbeschäftigt werden muss. Herr W., ein Angestellter im Polizeidienst, hat sich mit seiner Klage gegen die außerordentliche fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch seine Arbeitgeberin, die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit Schreiben vom 11.04.2013 gewehrt. Die FHH wirft Herrn W. vor, auf seiner persönlichen Facebook-Seite das Foto eines Totenschädels mit Polizeimütze veröffentlicht zu haben, das im Postencontainer vor dem Schutzobjekt Joseph-Carlebach-Schule (Rotherbaum) der Jüdischen Gemeinde in Hamburg aufgenommen wurde. Herr W. war dort als Objektschützer eingesetzt. Herr W. hat die Anfertigung und das Einstellen des Fotos auf seiner Facebook-Seite eingeräumt und angeführt, es habe s

Anforderungen an Hörgeräteversorgung durch Krankenkasse

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass gesetzlich Versicherte sich Hörgeräte unter bestimmten Voraussetzungen auch oberhalb des Festbetrages zu Lasten der Krankenkassen verschaffen können, wenn die Krankenkasse nicht die Möglichkeit wahrgenommen hat auf den Hörgeräteakustiker dergestalt einzuwirken, dass dieser dem Kläger die – den Hörverlust bestmöglich ausgleichenden – Hörgeräte zum Festbetrag zur Verfügung stellt. Die Krankenkassen hätten für einen bestmöglichen Ausgleich der Hörstörungen ihrer Versicherten Sorge zu tragen, so das Landessozialgericht. Der 1952 geborene Montagearbeiters, der unter einer angeborenen Schwerhörigkeit litt, hatte bei dem Integrationsamt einen Kostenzuschuss für eine Hörgeräteversorgung beantragt, da seine bisher getragenen Hörgeräte so verschlissen seien, dass die anfallenden Reparaturkosten den Wert der Geräte überstiegen. Das Integrationsamt leitete den Antrag nach acht Wochen an die Rentenversicherung weiter. Diese le

Keine PKH für Klagen wegen verfassungswidriger Regelsätze

Das LSG Halle (Saale) hat entschieden, dass bei einer Klage gegen die bewilligten Leistungen nach dem SGB II allein mit der Begründung, die Regelsätze für Erwachsene seien verfassungswidrig, kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren wird nur bewilligt, wenn die Kläger wirtschaftlich bedürftig sind und hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das BVerfG hatte am 09.02.2010 (1 BvL 1/09) die bis dahin geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings wurde nicht festgestellt, dass die Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimum unzureichend sind. Vielmehr wurden methodische Mängel bei der Ermittlung der Regelsätze gerügt. Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2011 die Regelsätze neu ermittelt und die Vorgaben des BVerfG aufgegriffen. Das BSG hat schon mehrfach entschieden, dass die neu ermittelten Regelsätze verfassungskonform sind. Eine Entscheidung des BVerfG steht

Krankenversicherung für Studierende

Die Bundesregierung informiert pünktlich zum Semesterbeginn am 1. Oktober über die Möglichkeiten für Studenten sich krankenzuversichern. Bei den Eltern mitversichert Viele Studenten sind bei den Eltern familienversichert. Sie müssen keinen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen. Studenten können aber nur bis zum 25.Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, danach müssen sie sich selbst versichern. Durch den freiwilligen Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen anerkannten Freiwilligendienst verschiebt sich die Altersgrenze um maximal 12 Monate. Wenn eines der beiden Elternteile privat krankenversichert ist, ist eine Familienversicherung für Studenten nicht mehr möglich. Arbeiten ist erlaubt Wer in der Familienversicherung ist, darf hinzuverdienen, aber nur begrenzt: Das monatliche Einkommen darf 385 Euro beziehungsweise bei einem Minijob 450 Euro nicht übersteigen. Falls Studenten selbst krankenversichert sind, dürfen Sie nich

Krankhaftes Untergewicht kann zu Mehrbedarf führen

Das SG Gießen hat das Jobcenter Wetterau verurteilt, einem stark untergewichtigen Mann aus einer Gemeinde in der Wetterau zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu zahlen. Der 56jährige Kläger wog bei einer Körpergröße von 184 cm noch 55 kg. Nach einem Attest seines Hausarztes litt er an einer "pulmonalen Kachexie" – hierbei handelt es sich um eine schwere Form der Abmagerung, die sich auf die Lungenleistung auswirkt. Er musste daher eine besonders kalorienreiche Kost zu sich nehmen. Das Jobcenter hatte es abgelehnt, die Kosten hierfür zu übernehmen, da es sich nicht um eine Erkrankung handele, für die ein Mehrbedarf zu gewähren sei, und sich hierzu auf ein aus einem Satz bestehendes "Gutachten" des Amtsarztes bezogen. Das SG Gießen hat der Klage stattgegeben. Das Sozialgericht ging demgegenüber davon aus, dass der Kläger eine besondere Ernährung benötige, um ein Fortschreiten der Erkran

Überweisungsvermerk an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht Sozialgeheimnis

Das LSG München hat entschieden, dass durch die Verwendung des Zusatzes "BG" bei Überweisungen von Arbeitslosengeld II auf das Bankkonto von Leistungsberechtigten das Sozialgeheimnis nicht verletzt wird. Der Kläger bezieht Hartz IV-Leistungen und klagte gegen eine neue Überweisungspraxis der Bundesagentur für Arbeit. Seit der Umstellung der Software im Jahr 2011 erfolgen die Überweisungen mit dem Vermerk "Bundesagentur für Arbeit" und enthalten neben der Kundennummer das Kürzel "BG". Der Kläger verlangte von der Beklagten, es künftig unterlassen, der Bank des Klägers Kenntnis von dessen Leistungsbezug nach dem SGB II durch Verwendung der Angaben "Bundesagentur für Arbeit" und "BG" im Überweisungsvermerk zu geben. Die Herkunftsbezeichnung sei zu anonymisieren und die Kundennummer, die den Zusatz "BG" enthalte, durch eine "neutrale" Nummer zu ersetzen. Nachdem der Beklagte im Laufe des Verf

Haftung des Frauenarztes bei verspäteter Diagnose von Brustkrebs

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Frauenarzt, der einer Patientin, bei der im Jahre 2010 Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der im Jahre 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zu einem Mammographiescreening geraten hat, auf Schadensersatz haftet. Die heute 66-jährige Klägerin aus Dorsten befand sich seit langen Jahren in frauenärztlicher Behandlung beim beklagten Arzt in Dorsten. Der Beklagte nahm jährliche Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen vor, bei denen er neben der klinischen Untersuchung eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) der Brust veranlasste. Im Jahre 2001 fand eine Mammographie statt, zu deren Wiederholung der Beklagte der Klägerin erst im Jahre 2010 riet. Aus der dann durchgeführten Mammographie ergab sich der Verdacht eines Mammakarzinoms in einer Brust. Der Tumor wurde in der Folgezeit diagnostiziert und operativ behandelt, wobei befallene Lymphknoten entfernt werden mussten. Im Anschluss hieran hatte sich die Klä

Keine Leihgebühren für Cello als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets

Das BSG hat entschieden, dass Leihgebühren für ein schulisch genutztes Cello nicht als Leistungen zur Teilhabe nach dem "Bildungs- und Teilhabepaket" des SGB II zu übernehmen sind. Der Kläger besuchte im streitigen Zeitraum die Klassenstufe 7 eines Gymnasiums im musischen Zweig. Nach der Abbuchung der Leihgebühren für ein ausschließlich schulisch eingesetztes Cello vom Konto der Mutter beantragte er die Übernahme dieser Aufwendungen durch den Beklagten als Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Übernahme von Leihgebühren für ein Instrument grundsätzlich nicht als Teilhabeleistung förderfähig sei. Nachdem der Kläger vor dem Sozialgericht zunächst erfolgreich gewesen ist, hat das Landessozialgericht der Berufung des Beklagten mit der Begründung stattgegeben, Leistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II würden nicht für einen durch den Schulbesuch entstehenden Bedarf gewährt. Das BSG hat das Ur

Sozialrechtsexperte Rechtsanwalt Zimmermann erfolgreich in Sachen Wohnaufwendungenverordnung (WAV)

Der 36. Senat der Landessozialgerichtes Berlin Brandenburg hat die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in zwei weiteren Entscheidungen für unzulässig erklärt. Dabei hat der Senat ausdrücklich offen gelassen, wie die richtige Bruttokaltmiete zu ermitteln ist. Das Berliner Sozialgericht stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass die Werte der WAV nach ihren eigenen "Ermittlungen" in aller Regel unterschritten werden und dass obwohl die Ermittlungen der WAV auf einem Mietspiegel beruhen, der nicht die ganz aktuelle Entwicklung auf dem Neuvermietungsmarkt widerspiegelt. Hier bleiben die Leistungsberechtigten Hartz IV Betroffenen und ihre Rechtsvertreter weiterhin gefordert ihre Rechte geltend zu machen. Seite: LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 36 AS 1414/12 NK

Keine Übernahme von Reisekosten von 6.500 Euro zur Ausübung des Umgangsrechts im Ausland

Das SG Berlin hatte zu entscheiden, ob das Jobcenter die Kosten von rund 6.500 Euro für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kindern übernehmen muss. Der 1960 geborene, deutsche Antragsteller kehrte im Sommer 2011 von einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien nach Berlin zurück, arbeitet hier als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Seine drei Kinder leben bei der Mutter in Australien. Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem SG Berlin erkannte der Antragsgegner, das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, im Juli 2013 grundsätzlich an, dass der Antragsteller einen Anspruch auf eine Reise nach Australien zum Besuch seiner Kinder habe. Es machte allerdings keine konkreten Angaben zur Höhe der zu übernehmenden Kosten. Nachdem der Antragsteller beim Antragsgegner mit mehreren Kostenvoranschlägen nicht hatte durchdringen können, ersuchte er im August 2013 um einstweiligen Rechtss

Behörde muss bei Existenzgründung ausdrücklich auf die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung und die Antragsfrist hinweisen - Sozialer Herstellungsanspruch hilft bei Versagen der Behörde

Die Revision der Beklagten war erfolglos. Das Landessozialgericht hat mit seinem Urteilsausspruch zutreffend entschieden, dass für die Klägerin seit 12.02.2007 ein Antragspflichtversicherungsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung besteht. Die Voraussetzungen einer Weiterversicherung für Selbstständige nach § 28a SGB III lagen vor. Entgegen der Ansicht der Beklagten hinderte die Versäumung der einmonatigen Antragsfrist (Antragstellung erst am 17.04.2007) den Eintritt der Versicherungspflicht nicht, weil zugunsten der Klägerin die Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch eingreifen. Nach der Rechtsprechung des BSG kann dieses Rechtsinstitut neben den Wiedereinsetzungsregelungen des § 27 SGB X – auf die das Landessozialgericht abgestellt hat – zur Anwendung kommen, wenn ein Sozialleistungsträger die ihm in einem Sozialrechtsverhältnis gegenüber einem Leistungsberechtigten obliegenden Hinweis- und Beratungspflichten verletzt (BSG, Urt. v. 02.02.2006 -

Prostataoperation verursacht keine Erektionsstörungen

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Patient nach einer fachgerechten, mit einer Vasektomie (Durchtrennung der Samenleiter) durchgeführten Prostataoperation keinen Schadensersatz für eine Erektionsstörung verlangen kann, weil diese nicht auf die Operation zurückzuführen ist. Im Juni 2008 ließ sich der seinerzeit 62-jährige Kläger aus Rietberg im beklagten Krankenhaus in Erwitte von den mitverklagten Ärzten die Prostata operativ verkleinern. Nach dem mit einer Vasektomie durchgeführten Eingriff hat er von den Beklagten Schadensersatz, insbesondere ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro verlangt. Er hat gemeint, die Operation sei aufgrund einer bei ihm aufgetretenen Erektionsstörung nicht fachgerecht durchgeführt worden. Über die Vasektomie und mögliche Ejakulationsstörungen sei er zudem nicht zutreffend aufgeklärt worden. Das OLG Hamm hat die Schadensersatzklage des Klägers abgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Paderborn bes

Statt Rechtsstaat für Hartzer nur staatlich bezahlten "Streitschlichter"

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Da die Hartz IV Gesetze so kompliziert sind, kommt es in den Jobcentern bekanntlich zu einer Fülle von Widerspruüchen und Klagen. Um diese einzudämmen, kommt die Verwaltung zuweilen auf skurrile Ideen. Eine davon ist der Streitschichter, Bescheiderklärer, Ombudsmann oder wie sonst die Leute heissen. Nach einer Meldung in der BZ soll jetzt einem rüstigen Rentner auf der Arbeitsverwaltung ein Zuverdienst gesichert werden um zwischen Jobcenter und Kunden zu vermitteln. Zum BZ Artikel Wieder ein Versuch die Anwaltschaft zu verdrängen und Kosten zu sparen. Statt qualifizierter Rechtsberatung Gemauschele hinter den Kulissen um Geld zu sparen. Ist der Mann wirklich unabhängig, wenn der jahrelang beim Arbeitsamt war?

Hartz IV-Regelsatz wird zum 01.01.2014 angehoben

Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum 01.01.2014: ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich neun Euro mehr und auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze. Damit erhöhen sich die Regelbedarfsstufen um 2,27%. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die neuen Regelsätze für Hartz IV Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 391 Euro Grundsicherung, 2013 waren es 382 Euro. Seit 2011 ist die Grundsicherung um 27 Euro monatlich gestiegen. Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig. Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 gegenüber 2013 Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9

Gutscheinaktion für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) stellt in einer einmaligen Sonderaktion 1.000 Energieberatungs-Gutscheine in Höhe von 250 Euro für die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort bereit (sog. Vor-Ort-Beratung). Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250 Euro. Gleichzeitig wird eine Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung des Förderangebotes genutzt werden soll. Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050. Die Vor-Ort-Beratung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50% der Beratungskosten, höchstens aber mit 400 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500 Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert. Unter www.energie-effizienz

Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat bestätigt

Der BGH hat die Verurteilung eines Bürgermeisters einer baden-württembergischen Gemeinde, der einen durch Unbekannte auf seine Person verübten Anschlag vorgetäuscht hatte, bestätigt. Das LG Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten, den Bürgermeister einer Gemeinde in Baden-Württemberg, wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Soweit ihm darüber hinaus Betrug in sechs Fällen durch Einreichung von Rechnungen für medizinisch nicht indizierte Behandlungen zur Last gelegt worden war, hat ihn das Landgericht freigesprochen. Den Mitangeklagten, den Lebenspartner des Angeklagten, hat das Landgericht wegen Beihilfe zum Vortäuschen einer Straftat zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Nach den landgerichtlichen Feststellungen täuschte der Angeklagten mit Hilfe des Mitangeklagten einen durch Unbekannte auf seine Person verübten Anschlag vor. Am Abend des 03.07.2011 befand sich der Angek

Kein Rotlichtverstoß bei Umfahren einer roten Ampel über Tankstellengelände

Das OLG Hamm hat entschieden, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – hier ein Tankstellengelände – umfahren wird. Einem 52jährigen Zahnarzt aus Dortmund wurde ein am 20.09.2012 in Dortmund begangener Rotlichtverstoß zur Last gelegt. Der Betroffene wollte vom Brackeler Hellweg nach links in die Oesterstraße abbiegen. Da die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung für ihn Rotlicht zeigte, bog er vor der Kreuzung nach links auf das Gelände einer im Eckbereich der beiden Straßen liegenden Tankstelle ab, überquerte das Tankstellengelände und verließ dies an der Ausfahrt zur Oesterstraße, in die er nach links einbog. Das OLG Hamm hat das Urteil des AG Dortmund abgeändert und den Betroffenen freigesprochen. Das Umfahren einer Lichtzeichenanlage könne zwar einen Rotlichtverstoß darstellen. Das Rotlicht verbiete aber nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und über eine reguläre Zufah

Anforderungen an Versicherungsbedingungen: Angabe einer Preisgrenze bei Erstattung von Hörgeräten

 Das AG München hat entschieden, dass eine Leistungsbeschränkung in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenversicherung, wonach nur Hörgeräte oder sonstige Hilfsmittel in "angemessener Ausführung" zu erstatten sind, unwirksam ist. Ein Münchner hatte eine private Krankheitskostenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen enthielten eine Klausel, in der folgendes geregelt war: "Erstattungsfähig sind die Kosten für Hörhilfen in angemessener Ausführung (..)". Aufgrund einer beidseitigen Schwerhörigkeit wurden dem Münchner ärztlicherseits Hörgeräte verordnet. Er erwarb solche zum Preis von insgesamt 4.105 Euro und reichte die Rechnungen bei seiner Versicherung ein. Diese erstattete allerdings nur 2.124 Euro mit der Begründung, es seien lediglich Kosten für Hörgeräte zu bezahlen, die durchschnittlichen Anforderungen genügten. Individuelle Bedürfnisse Einzelner seien nicht maßgeblich. Auf andere Weise könnten die ten