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Krankhaftes Untergewicht kann zu Mehrbedarf führen


Das SG Gießen hat das Jobcenter Wetterau verurteilt, einem stark untergewichtigen Mann aus einer Gemeinde in der Wetterau zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu zahlen.

Der 56jährige Kläger wog bei einer Körpergröße von 184 cm noch 55 kg. Nach einem Attest seines Hausarztes litt er an einer "pulmonalen Kachexie" – hierbei handelt es sich um eine schwere Form der Abmagerung, die sich auf die Lungenleistung auswirkt. Er musste daher eine besonders kalorienreiche Kost zu sich nehmen. Das Jobcenter hatte es abgelehnt, die Kosten hierfür zu übernehmen, da es sich nicht um eine Erkrankung handele, für die ein Mehrbedarf zu gewähren sei, und sich hierzu auf ein aus einem Satz bestehendes "Gutachten" des Amtsarztes bezogen.
Das SG Gießen hat der Klage stattgegeben.
Das Sozialgericht ging demgegenüber davon aus, dass der Kläger eine besondere Ernährung benötige, um ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Es verwies hierbei auf eine Empfehlung des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" zur Gewährung von Krankenkostenzulagen in der Sozialhilfe. Danach könne bei einem Body-Mass-Index (BMI) von unter 18,5 und fortschreitenden Gewichtsverlust als Folge einer Erkrankung regelmäßig von einem erhöhten Ernährungsbedarf ausgegangen werden. Beides liege hier vor. Der BMI des Klägers betrage aktuell 16,2 und der Kläger habe innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten fünf Kilogramm abgenommen.
Das Jobcenter müsse nun ermitteln, in welcher Höhe dem Kläger Mehrkosten zu zahlen sind.

Gericht/Institution:SG Gießen
Erscheinungsdatum:12.09.2013
Entscheidungsdatum:09.07.2013
Aktenzeichen:S 22 AS 866/11 WA
Quelle: juris

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