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Scheidet eine Ermessensausübung wegen § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III gänzlich aus, ist auch für die Anerkennung eines atypischen Falls kein Raum, weil dieser als Rechtsfolge im originären Anwendungsbereich der Soll -Vorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zur Wiedereröffnung uneingeschränkt pflichtgemäß auszuübenden Ermessens führt.

§ 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III , § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.07.2011, - L 12 AS 671/11 B -


Fehlt es jedoch bereits an einem Ermessenstatbestand, weil nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III eine gebundene Entscheidung vorliegt, scheidet auch in atypischen Fällen eine Ermessensentscheidung aus und ist der Verwaltungsakt auch dann mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben (einhellige Auffassung, s. BSG 28.11.2007 - B 11a/7a AL 14/07 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 7 - Rdnr. 14; LSG Berlin-Brandenburg 07.05.2009 - L 28 AS 1354/08 - Rdnr. 38 [Juris]; Pilz, in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 2011, § 40 SGB II Rdnr. 17 u. § 330 SGB III Rdnr. 26; Eicher, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 40 Rdnr. 62; Düe, in: Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 330 Rdnr. 50).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=144311&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Sozialgericht Berlin Urteil vom 29.03.2011, - S 115 AS 30483/08 -


§ 330 Abs 3 S 1 SGB 3 modifiziert die Rechtsfolge des § 48 Abs 1 S 2 SGB 10 insoweit, als er bestimmt, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufhebung des Verwaltungsakts mit Wirkung Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an eine entsprechende Verwaltungsentscheidung obligatorisch ist ("ist ... aufzuheben"). Der Grundsicherungsträger hat also auch in atypischen Fällen generell kein Ermessen auszuüben, sondern eine gebundene Entscheidung zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 05.06.2003 -B 11 AL 70/02 R- und Urteil vom 09.02.2006 -B 7a AL 58/05 R-).

http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/08/fur-eine-als-waise-im-haushalt-der.html

Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.

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