Vermieter nehmen ungern Hartz-IV-Empfänger - Ohne Job wird's doppelt so schwer- 22.000 Haushalte beziehen Hartz - IV in Stuttgart- Knapp hundert dieser Haushalte werden jedoch laut Jobcenter pro Monat aufgefordert, in eine billigere Wohnung zu ziehen.
Ein Beitrag von Eva Funke, vom 22.08.2011 17:02 Uhr
Zitat: " Stuttgart - Hartz-IV-Empfänger, deren Wohnungsmiete die gesetzliche Obergrenze übersteigt, müssen sich eine billigere Bleibe suchen. Experten räumen diesen Bemühungen jedoch kaum Chancen ein. Denn viele Vermieter fürchten, dass die Miete nicht bezahlt wird.
Etwa 41.000 Männer und Frauen beziehungsweise 22.000 Haushalte beziehen derzeit in Stuttgart vom Jobcenter mit Hartz IV das sogenannte Arbeitslosengeld II und erhalten die Mietkosten erstattet. Knapp hundert dieser Haushalte werden jedoch laut Jobcenter pro Monat aufgefordert, in eine billigere Wohnung zu ziehen. Denn die Kaltmiete übersteigt in diesen Fällen die gesetzlich zulässige Obergrenze. Die "angemessenen Kosten" liegen derzeit in Stuttgart bei 333 Euro für den Einpersonenhaushalt. Für jede weitere Person gibt es in etwa 90 Euro mehr. Ist die Miete höher, haben die Betroffenen in der Regel sechs Monate für die Wohnungssuche Zeit. Danach wird nur noch bis zum Höchstbetrag bezahlt, sofern der Hartz-IV-Empfänger nicht nachweist, dass er sich intensiv um günstigere vier Wände bemüht hat. Notwendig wird die Suche, wenn Menschen erstmals in den Hartz-IV-Bezug rutschen, bei Trennungen oder Todesfällen.
Viele Wohnungssuchende scheitern allerdings an der Realität: "Sobald ich sage, dass ich keinen Job habe, winken Makler und Vermieter ab", klagt ein Arbeitsloser, der nicht genannt sein möchte.
Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart und Umgebung, hält die Bemühungen des 50-Jährigen für eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen: "Die Obergrenzen berechnen sich aus den Durchschnittsmieten des aktuellen Mietspiegels. Das sind derzeit 7,40 Euro pro Quadratmeter. Bei Neuvermietungen liegen die Preise aber bis zu 20 Prozent über den Durchschnittwerten", sagt Gaßmann und stellt fest, dass allenfalls geförderte Wohnungen im Kostenrahmen liegen. Die Wartezeiten seien allerdings extrem lang, weil zu wenig Sozialwohnungen gebaut würden.
Beim städtischen Amt für Liegenschaften und Wohnen stehen derzeit 2879 Stuttgarter auf der Warteliste für eine geförderte Wohnung. 1448 Personen haben einen "dringenden Bedarf". Die Wartezeiten liegen laut Behörde für Single-Wohnungen bei 19 Monaten. Paare warten sechs, drei Personen sieben und vierköpfige Familien zwölf Monate auf eine geförderte Wohnung.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wohnungsmarkt-ohne-job-wird-s-doppelt-so-schwer.360493ea-e01f-4670-b1e0-ca2c6b6ad186.html
Anmerkung: "Denn viele Vermieter fürchten, dass die Miete nicht bezahlt wird."
Vergleiche dazu folgenden Beitrag mit weiteren Rechtsprechungshinweisen
Sozialgericht Karlsruhe Urteil vom 11.01.2011, - S 17 AS 5518/08 -
1. Überweisung der Miete an den Vermieter durch den Grundsicherungsträger ist keine Zusicherung und begründet keinen eigenen Anspruch des Vermieters auf Mietzahlungen, Renovierungskosten und Schadensersatz.
2. Keine Fürsorgepflicht des Grundsicherungsträgers, Leistungsempfänger dazu anzuhalten, die von ihnen bewohnten Wohnungen sauber und aufgeräumt zu halten und die Mietwohnung nicht zu beschädigen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/08/uberweisung-der-miete-den-vermieter.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Zitat: " Stuttgart - Hartz-IV-Empfänger, deren Wohnungsmiete die gesetzliche Obergrenze übersteigt, müssen sich eine billigere Bleibe suchen. Experten räumen diesen Bemühungen jedoch kaum Chancen ein. Denn viele Vermieter fürchten, dass die Miete nicht bezahlt wird.
Etwa 41.000 Männer und Frauen beziehungsweise 22.000 Haushalte beziehen derzeit in Stuttgart vom Jobcenter mit Hartz IV das sogenannte Arbeitslosengeld II und erhalten die Mietkosten erstattet. Knapp hundert dieser Haushalte werden jedoch laut Jobcenter pro Monat aufgefordert, in eine billigere Wohnung zu ziehen. Denn die Kaltmiete übersteigt in diesen Fällen die gesetzlich zulässige Obergrenze. Die "angemessenen Kosten" liegen derzeit in Stuttgart bei 333 Euro für den Einpersonenhaushalt. Für jede weitere Person gibt es in etwa 90 Euro mehr. Ist die Miete höher, haben die Betroffenen in der Regel sechs Monate für die Wohnungssuche Zeit. Danach wird nur noch bis zum Höchstbetrag bezahlt, sofern der Hartz-IV-Empfänger nicht nachweist, dass er sich intensiv um günstigere vier Wände bemüht hat. Notwendig wird die Suche, wenn Menschen erstmals in den Hartz-IV-Bezug rutschen, bei Trennungen oder Todesfällen.
Viele Wohnungssuchende scheitern allerdings an der Realität: "Sobald ich sage, dass ich keinen Job habe, winken Makler und Vermieter ab", klagt ein Arbeitsloser, der nicht genannt sein möchte.
Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart und Umgebung, hält die Bemühungen des 50-Jährigen für eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen: "Die Obergrenzen berechnen sich aus den Durchschnittsmieten des aktuellen Mietspiegels. Das sind derzeit 7,40 Euro pro Quadratmeter. Bei Neuvermietungen liegen die Preise aber bis zu 20 Prozent über den Durchschnittwerten", sagt Gaßmann und stellt fest, dass allenfalls geförderte Wohnungen im Kostenrahmen liegen. Die Wartezeiten seien allerdings extrem lang, weil zu wenig Sozialwohnungen gebaut würden.
Beim städtischen Amt für Liegenschaften und Wohnen stehen derzeit 2879 Stuttgarter auf der Warteliste für eine geförderte Wohnung. 1448 Personen haben einen "dringenden Bedarf". Die Wartezeiten liegen laut Behörde für Single-Wohnungen bei 19 Monaten. Paare warten sechs, drei Personen sieben und vierköpfige Familien zwölf Monate auf eine geförderte Wohnung.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wohnungsmarkt-ohne-job-wird-s-doppelt-so-schwer.360493ea-e01f-4670-b1e0-ca2c6b6ad186.html
Anmerkung: "Denn viele Vermieter fürchten, dass die Miete nicht bezahlt wird."
Vergleiche dazu folgenden Beitrag mit weiteren Rechtsprechungshinweisen
Sozialgericht Karlsruhe Urteil vom 11.01.2011, - S 17 AS 5518/08 -
1. Überweisung der Miete an den Vermieter durch den Grundsicherungsträger ist keine Zusicherung und begründet keinen eigenen Anspruch des Vermieters auf Mietzahlungen, Renovierungskosten und Schadensersatz.
2. Keine Fürsorgepflicht des Grundsicherungsträgers, Leistungsempfänger dazu anzuhalten, die von ihnen bewohnten Wohnungen sauber und aufgeräumt zu halten und die Mietwohnung nicht zu beschädigen.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/08/uberweisung-der-miete-den-vermieter.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
"... viele Vermieter fürchten, dass die Miete nicht bezahlt wird.
AntwortenLöschenWohl nicht zu Unrecht, zumal wenn die ARGEn auch entsprechende Abtretungsvereinbarungen ignorieren.