Was es mit den ersparten Stromkosten auf sich hat. Bundessozialgericht verhindert Spartrick der Jobcenter.
Anmerkung: Die Theorie vom normativen Zufluss besagt, dass alles was dem Leistungsberechtigten nach der Antragstellung zufließt eine Einnahme ist, es sei denn das Gesetz sieht etwas anderes vor. Alles was der Leistungsberechtigte bei Antragstellung bereits hat ist Vermögen, welches ggf. nicht verwertet werden muss weil der Vermögensfreibeträge von mindestens 3.850 Euro nicht überschritten ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 SGB II = 3.100 Euro, § 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB II = 750 Euro).
Rückzahlungen von Steuern wurden nicht als Vermögen, sondern als Einkommen angesehen, weil die Steuererstattung nicht freiwillig angespart wurde. Auch bei der Zahlung von Überschüssen aus der Elektrizitätsabrechnung handelt es sich nicht um freiwillige Ansparungen.
In dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatten die Leistungsberechtigten die Stromvorauszahlungen aus ihrer Regelleistung gezahlt. Die Anrechnung der Rückzahlung der 82,17 Euro aus der Stromabrechnung hätte dazu geführt, dass letztlich mittelbar die Leistungen nach dem SGB II als Einkommen angerechnet werden, was nach § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II gerade nicht vorgesehen ist. Deshalb ist alles was aus dem Regelbedarf während des Leistungsbezuges geleistet wird bei einem Rückfluss nicht als Einnahme anzusehen.
Dumm nur, wenn man eine Erstattung bekommt, und im Jahr zuvor nur zeitweise Leistungsbezieher war. Die Erstattungen für den Zeitraum des Leistungsbezugs sind Regelleistungs-Rückerstattungen und Anrechnungsfrei - der Rest ist Einkomme ... und noch dazu OHNE FREIBETRAG!
AntwortenLöschenAnsonsten: Mal ein gescheites Urteil!
Na, Gott sei Dank! Dann kann ich ja das Wechselgeld vom ALDI behalten, ohne mich strafbar zu machen.
AntwortenLöschenAber mal im Ernst: Alles andere wäre auch ein Skandal gewesen.
Beißt sich da nicht der Hund in den Schwanz,das ist doch alles doppelt gemoppelt und undurchsichtig! Warum konnte das BSG nicht eindeutig und allgemein gültig sagen, dass Stromguthaben wegen zuviel gezahlter Abschläge kein Einkommen ist, da es aus der Regelleistung gezahlt wurde.
AntwortenLöschenHm,Stromkostenguthaben behalten.Amt zahlt Heizkostenpauschale für Nachtspeicher-kann man davon eventuelles Guthaben auch behalten?
AntwortenLöschenHi,
AntwortenLöschenmussten Sie an das Gefälligkeits-Urteil Steuererstattung erinnern? Da kommt einem, trotz der tollen Seite, wieder die Galle hoch.
Das Bundes-Richter "Steuernzahlen" für unfreiwillig = Zwang halten ist schon fragwürdig; beteuert doch schon die Präambel des GG den "FREIEN WILLEN" aller Deutschen oder hatten die die Finanzierung des freien Willen nicht gemeint? Immerhin ist eine Überzahlung das Resultat eines raffgierigen Staates - er könnte ja auch weniger verlangen und nachfordern oder zeitnah - monatlich - korrigieren was natürlich verwaltungstechnisch kaum möglich ist; all dies läßt der Bürger FREIWILLIG mit sich geschehen!
Ein starkes Argument, das einzige, war, "...gerade weil Steuererstattungen NICHT verzinst werden ..." ist natürlich Blödsinn - siehe Abgabenordnung - alle Erstattungen werden verzinst es wirkt sich nur nicht immer pekuniär aus - sinnigerweise wurde just im Jahre des Urteils Steuererstattungen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes betreffend Aufwendungen für deg Weg zur Arbeit ausgezahlt, die durchaus spührbar verzinst waren; bestimmt auch für Bundesrichter. Die haben also wissentlich falsch argumentiert!
An Hohn und Spott kaum zu überbieten der letzte Satz der Begründung " ... man könne auch andere steuerliche Dispositionen treffen..."
welcher AlgII-Enpfänger, der zwischdurch mal einen Job ergattert, kann schon ein Arbeitszimmer oder eine Robe steuerlich vorab geltend machen?
Grüße Hinz
Darf man in der Probezeit oder nach Ende dieser Gekündigt werden, wenn man in dieser Zeit Schwanger wird?
AntwortenLöschenschönen Blog gepostet Deutschen oder hatten die die Finanzierung des freien Willen nicht gemeint? Immerhin ist eine Überzahlung das Resultat eines raffgierigen Staates - er könnte ja auch weniger verlangen Nochmals vielen Dank ...
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