zum Beitrag>>Allen Ernstes und kein Scherz die F.D.P. fordert in ihrem "Wahlprogramm" für Berlin gegen die ca. 6.000 Wildschweine vorzugehen. Wers nicht glaubt>>>. Der Staat (die Stadt) soll u.a. private Gartenbesitzer vor Wildschäden durch staatlich entlohnte Jäger schützen, wo die Partei doch sonst auf Eigeninitiative setzt. Die ist doch so einfach: Wo bitte gehts zum Wildschutzzaun? Übrigens ist das Jagen in der Stadt nicht ohne Gefahren möglich, deshalb schränkt das Bundesjagdgesetz die Jagd in Stadtbezirken erheblich ein (§ 20 Abs.1 BJagdG).
Frage wird in Zukunft sein, ob die F.D.P. demnächst auf weitere liberale Errungenschaften verzichtet und aus wahkampftaktischen Gründen wegen Lärmbelästigung den Abschuss von Corvus corax (§ 2 Abs.1 Nr. 2 letztes Tier BJagdG) vorgeht. Fraglich ist dann, wen sie meinen, den Vogel (siehe Video)Rabenfilm oder den hier>>>.
Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
Als Potsdamer ist Ihnen aber nicht entgangen, dass die Wildschweinpopulation in Zehlendorf ein echtes kommunales Problem ist, oder? Klingt alles nämlich gar nicht mehr so witzig, wenn ein Wildschwein mal richtig den teuren Garten umgegraben hat...
AntwortenLöschenHallo Herr Reuter, wie man das Wildschwein Problem im Hausgarten löst, hab ich in meinem kleinen Beitrag mitgeteilt. Demnächst geht man wegen Lärmbelästigung auch noch gegen Corvus Korax vor.
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