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Security-Attacke im Jobcenter Köln-Kalk

Ausweispflicht? > Soziales Netzwerk Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau - Thema anzeigen - Keine Unwirksamkeit d. pers. Arbeitslosmeldung ohne Ausweis

Am 3. Mai 2012 kam es zu einem körperlichen Übergriff dreier Security-Mitarbeiter gegenüber eines sogenannten "Kunden" des Jobcenters Köln-Kalk. Wieder musste die Polizei eingreifen. Der Vorfall blieb nicht unbeobachtet.


Womöglich wird sich im Falle eines gerichtlichen Prozesses – gegen wen auch immer – erweisen, was das Jobcenter alles falsch gemacht hat. Das Opfer der Attacke hat Anzeige erstattet, mehrere Zeugen können angeblich seine Version des Hergangs bestätigen und wurden von der Polizei erfasst. Unseren bisherigen Recherchen nach hätte es nicht zur Eskalation kommen müssen, wenn das Jobcenter sich einfach an Recht und Gesetz gehalten hätte.


Der Betroffene, der den KEAs namentlich bekannt ist, da er sich noch am selben Tag bei uns meldete und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen ließ, reihte sich nach 9:00 Uhr in die Schlange der wartenden Erwerbslosen. Im Jobcenter Kalk zieht man nicht einfach eine Wartemarke. Seit Neuestem muss man sich hier auch dafür erst anstellen und auf die gönnerhafte Entscheidung einer Mitarbeiterin hoffen. Ralf B. (Name geändert) hoffte an jenem Donnerstag vergeblich.

Weiterlesen: Security-Attacke im Jobcenter Köln-Kalk | Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion

Kommentare

  1. Ich frage mich nun ernsthaft, wie soll Jemand seine sozialrechlichen Ansprüche durchsetzen der mit einem Hausverbot belegt ist?

    Man stelle sich vor, dieser Hilfebedürftige ist allein, hat Niemanden, nicht mal einen Beistand!

    Wie soll er das praktisch ablaufen?

    Jedem Bürger muss es möglich sein, seine gesetzlich zugesicherten Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen zu können!

    Und genau dort sollten auch die Keas ansetzen!

    Für den Zeitraum wo ein Hilfebedürftiger sozialrechtliche Belange regeln muss/will, muss die Aussetzung des Hausverbotes erzwungen werden!

    Die rechtlichen Möglichkeiten sind vorhanden!


    Sie müssen nur umgesetzt werden und eingefordert werden!

    Also, fordert eure rechte ein!

    Notfalls vor dem Sozialgericht durch eine einstweilige Verfügung auf Aussetzung des Hausverbotes für diesen Zeitraum !

    Macht was!

    Alles ist möglich!


    Gruß
    Manni

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    1. .....ich bin im vergangenen Jahr aus dem Jobcenter Köln Nord verwiesen worden ( Security und Polizei) weil ich mir die unterlassene Hilfeleistung und die persönlich angreifende Wortwahl der Teamleiterin als Reaktion auf Mittellosigkeit und der Bitte um dringende Hilfe (bin allein erziehend, damals Säugling 3 Monate) schriftlich geben lassen wollte...noch heute geht es mir schlecht bzgl. diesem Vorfalls und ich habe Angst dieses Büro nochmal betreten zu müssen....

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  2. Ich frage mich nun ernsthaft, wie soll Jemand seine sozialrechlichen Ansprüche durchsetzen der mit einem Hausverbot belegt ist?

    Man stelle sich vor, dieser Hilfebedürftige ist allein, hat Niemanden, nicht mal einen Beistand!

    Wie soll er das praktisch ablaufen?

    Jedem Bürger muss es möglich sein, seine gesetzlich zugesicherten Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen zu können!

    Und genau dort sollten auch die Keas ansetzen!

    Für den Zeitraum wo ein Hilfebedürftiger sozialrechtliche Belange regeln muss/will, muss die Aussetzung des Hausverbotes erzwungen werden!

    Die rechtlichen Möglichkeiten sind vorhanden!

    Sie müssen nur umgesetzt werden!

    Also, fordert eure rechte ein!

    Notfalls vor dem Sozialgericht durch eine einstweilige Verfügung auf Aussetzung des Hausverbotes für diesen Zeitraum !

    Macht was!


    Gruß
    Manni

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  3. Zu Hausverbot s.: sozialrechtsexperte: Aufsatz aus ZfF-10/2011: Das Hausverbot im JobCenter von Dr. Manfred Hammel - http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/02/aufsatz-aus-zff-102011-das-hausverbot.html
    Dr. Hammel geht hier unter Pkt. E) auch auf die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Sozialleistungsträger während der Dauer des Hausverbots ein und verweist auf die entsprechende Rechtsprechung.

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  4. Ach, über ein Hausverbot gegen mich wäre ich garnicht böse, wenn es denn eines gäbe und wenn damit garantiert wäre, daß ich meinen @/&%$§$%& von "Fallmanager" nicht mehr ertragen müßte.
    Alles nötige kann in der Regel auch schriftlich erledigt werden (von Ausnahmen natürlich abgesehen).

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