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Aktuelle Rechtsprechung des Bayerisches Landessozialgerichts zum SGB II

1. Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss vom 27.04.2012,- L 7 AS 241/12 B ER -


Eine Aufrechnung des Darlehens für Heizkosten mit laufenden Leistungen nach § 42a Abs. 2 SGB II wird nicht von § 39 Nr. 1 SGB II erfasst , so dass Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben (Hegelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 42a Rn. 217; Conradis in LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 42a Rn. 19; zum engen Anwendungsbereich von § 39 Nr. 1 SGB II vgl. auch Beschluss BayLSG vom 12.04.2012, L 7 As 222/12 B ER).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152069&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


2. Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 29.03.2012,- L 7 AS 960/11 -


Keine Übernahme der Kosten für vier Autoreifen,wenn der Antragsteller sie benötigt wegen eines Vorstellungsgespräches.



Die Leistung ist nicht notwendig für die Anbahnung einer Tätigkeit gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152070&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




3. Bayerisches Landessozialgericht ,Urteil vom 29.03.2012,- L 7 AS 961/11 -,Revision zugelassen


Hat der Leistungsbezieher mit seinem Verhalten gezeigt, dass er sich regelmäßig Einladungen mittels Vorlage schlichter AU-Bescheinigungen entzieht,kann im Falle des Nichterscheinens zu einem Untersuchungstermin aus gesundheitlichen Gründen statt einer AU-Bescheinigung ein Attest verlangt werden.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151810&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=



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