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Lachnummer zum Herrentag: Jobcenter erstmals richtig als Strafbehörden bezeichnet

Der Informationsdienst des Deutschen Bundestages begeht freudsche Fehlleistung und bezeichnet Jobcenter irrtümlich als Strafgesetzbuch II Behörden.

 Hier der Auszug aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages:
"8.   Im Bundestag notiert: Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden


Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/TYH) Die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden (SGB-II-Behörden) ist in den vergangenen sieben Jahren gestiegen. Wie der Antwort der Bundesregierung (17/9335 <http://dip.bundestag.de/btd/17/093/1709335.pdf> ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9223 <http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709223.pdf> ) zu entnehmen ist, haben auch die Klagen im Rechtskreis des SGB II zwischen 2005 bis 2011 zugenommen. Die Widersprüche sind demnach von 666.969 auf 721.600 und die Klagen von 38.655 auf 144.180 gestiegen.

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Freudscher Versprecher

Kommentare

  1. Dürfen wir das jetzt auch so übernehmen was die Antschrift betrifft?
    An die
    Strafbehörde/Jobcenter Köln ???

    Siggipix

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  2. Nun, so falsch ist diese Bezeichnung eigentlich gar nicht. Vom Sinn her gibt es durchaus Parallelen. Die Bezeichnung »Strafgesetzbuch-II-Behörden« für SGB-II-Behörden, kann man durchaus als zutreffend ansehen. Nichtarbeitende, die nicht ohne staatliche Unterstützung existieren können, werden über das SGB II »bestraft« und sind daher eigentlich Gefangene im Sinne des SGB II. Es gibt ja neben den staatlich untergebrachten Gefangenen, inzwischen auch solche mit Fußfesseln. ALG II (nicht Hartz IV ! - wie selbst Juristen immer falsch schreiben !) Empfänger könnte man daher als Gefangene neuen Typs bezeichnen, also als »Finanzielle Gefangene i.S.d. SGB II. Der eigentliche Unterschied ist nur, das hier versuchte oder vollendete »Fluchtversuche« aus dem »SGB II-Gewahrsam« vom Staat ausdrücklich erwünscht sind. Die »SGB II-Vollzugsbehörden« sind auch angehalten durch »Vollzugsmethoden« negative Anreize (Sanktionen) zum Entfliehen zu schaffen. Auch im Bezug auf Mißachtung oder Nichtbefolgen von Anweisungen der »Gefangenen-Wärter« (Fall-Manager, bzw. Jobcenter-Mitarbeiter) gibt es Ähnlichkeiten. Kürzungen der Leistungen wegen »Aufsässigkeit« kommen bei beidenen Gefangenen-Gruppen vor. Von daher kann man es nur begrüßen, das, wenn auch nur versehentlich, die eigentlich zutreffendene Bezeichnung verwendet wurde.

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  3. http://dejure.org/gesetze/GG/11.html

    Artikel 11 des Grundgesetzes.

    Die Freizügigkeit kann bei Sozialleistungsempfänger
    -besser noch als bei Terroristen-

    eingeschränkt werden; Denn durch einfaches Gesetz.

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