Das einkommensabhängige Arbeitslosengeld wird in Deutschland nur relativ kurze Zeit gezahlt. Deshalb sind Arbeitslose hierzulande stärker von Armut bedroht als in anderen europäischen Staaten.Böckler Impuls 02/2012 - Hans-Böckler-Stiftung
In der Bundesrepublik liegt das Einkommen von 70 Prozent der Menschen ohne Job unterhalb der Armutsgrenze. Im EU-Durchschnitt beträgt die Quote dagegen lediglich 45 Prozent. Das zeigen die aktuellsten vorliegenden Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat aus dem Jahr 2010, die WSI-Sozialexperte Eric Seils aufbereitet hat. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens hat. In Deutschland verläuft diese Schwelle bei 940 Euro im Monat für einen Alleinstehenden.
Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
Sie dazu auch einen Artikel in der Tageszeitung "Junge Welt" von heute, 25.05.2012, mit dem Titel: Prost Armut!. http://www.jungewelt.de/2012/05-25/054.php
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