Das einkommensabhängige Arbeitslosengeld wird in Deutschland nur relativ kurze Zeit gezahlt. Deshalb sind Arbeitslose hierzulande stärker von Armut bedroht als in anderen europäischen Staaten.Böckler Impuls 02/2012 - Hans-Böckler-Stiftung
In der Bundesrepublik liegt das Einkommen von 70 Prozent der Menschen ohne Job unterhalb der Armutsgrenze. Im EU-Durchschnitt beträgt die Quote dagegen lediglich 45 Prozent. Das zeigen die aktuellsten vorliegenden Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat aus dem Jahr 2010, die WSI-Sozialexperte Eric Seils aufbereitet hat. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens hat. In Deutschland verläuft diese Schwelle bei 940 Euro im Monat für einen Alleinstehenden.
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
Sie dazu auch einen Artikel in der Tageszeitung "Junge Welt" von heute, 25.05.2012, mit dem Titel: Prost Armut!. http://www.jungewelt.de/2012/05-25/054.php
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