Das einkommensabhängige Arbeitslosengeld wird in Deutschland nur relativ kurze Zeit gezahlt. Deshalb sind Arbeitslose hierzulande stärker von Armut bedroht als in anderen europäischen Staaten.Böckler Impuls 02/2012 - Hans-Böckler-Stiftung
In der Bundesrepublik liegt das Einkommen von 70 Prozent der Menschen ohne Job unterhalb der Armutsgrenze. Im EU-Durchschnitt beträgt die Quote dagegen lediglich 45 Prozent. Das zeigen die aktuellsten vorliegenden Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat aus dem Jahr 2010, die WSI-Sozialexperte Eric Seils aufbereitet hat. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens hat. In Deutschland verläuft diese Schwelle bei 940 Euro im Monat für einen Alleinstehenden.
Die Versicherungspauschale von 30 EUR nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO kann von einem einzelnen Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft nur einmal abgezogen werden.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 06.06.2011, - L 1 AS 4393/10 - Die Versicherungspauschale von 30 EUR nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-VO kann von einem einzelnen Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft nur einmal abgezogen werden(BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R-; Rdnr. 4). Eine erneute Berücksichtigung scheidet auch dann aus, wenn eine sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft vorliegt und Einkommen eines nichtbedürftigen Mitglieds einem bedürftigen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet wird. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=144213&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive = Anmerkung: 1. Vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger ist ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11 Abs 2 Nr 3 SGB II als Pauschbetrag abzusetzen (§ 6 Abs 1 Nr 1 Alg II-V ). Diese Pauschale in Höhe von 30 Euro ist
Sie dazu auch einen Artikel in der Tageszeitung "Junge Welt" von heute, 25.05.2012, mit dem Titel: Prost Armut!. http://www.jungewelt.de/2012/05-25/054.php
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