Die neue Regelung, nach der Berlin Hartz-IV-Empfängern die Miete zahlt, reicht trotz Verbesserung hinten und vorne nicht. 70 000 Haushalte müssen weiterhin Geld von ihrem Regelsatz abknapsen oder umziehen, befürchtet der Berliner Mieterverein.
Der Mieterverein hatte die Firma Topos Stadtforschung beauftragt, die Folgen der Reform zu untersuchen, die zum 1. Mai mit höheren, aber kompliziert zu ermittelnden Sätzen in Kraft getreten war. Topos fand heraus, dass die neuen Sätze die Mietsteigerungen seit 2005 nicht ausgleichen.
Reiner Wild beklagt, dass es kaum noch günstige Wohnungen gibt, in die Hartz-IV-Empfänger ziehen können. Er fordert eine Erhöhung der erlaubten Brutto-Warmmiete von rund 20 bis 50 Euro je nach Haushaltsgröße.
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/hartz-iv--70-000-haushalte-erhalten-zu-wenig-wohngeld,7169128,16092616.html
Geschäftsführer Reiner Wild: „Es war eine schockierende Erkenntnis, dass sich mit der neuen Regelung die Zahl der betroffenen Haushalte nur um rund 30.000 verringert hat.“ Das liege an einer veralteten und unzureichenden Datengrundlage für die Berechnung der zulässigen Miete.
Der Mieterverein hatte die Firma Topos Stadtforschung beauftragt, die Folgen der Reform zu untersuchen, die zum 1. Mai mit höheren, aber kompliziert zu ermittelnden Sätzen in Kraft getreten war. Topos fand heraus, dass die neuen Sätze die Mietsteigerungen seit 2005 nicht ausgleichen.
Das Vorurteil, dass Hartz-Empfänger zu viel Platz haben, wurde gleich miterledigt: Nach der Erhebung müssen zum Beispiel rund 30.000 Kinder in „gravierend übergelegten“ Wohnungen hausen, die zwei oder mehr Zimmer weniger haben als die Familie Mitglieder.
Reiner Wild beklagt, dass es kaum noch günstige Wohnungen gibt, in die Hartz-IV-Empfänger ziehen können. Er fordert eine Erhöhung der erlaubten Brutto-Warmmiete von rund 20 bis 50 Euro je nach Haushaltsgröße.
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Rainer Wild sollte es besser wissen: Nicht die brutto-warm-Miete muss angepasst werden, es muss eine zulässige Kaltmiete errechnet werden! Die Heiz- und Betriebskosten variieren stark, erhöhen sich außerdem ständig. Nur eine Kaltmiete-Obergrenze schützt Hilfeempfänger zuverlässig und gibt ihnen die Möglichkeit, Wohnungen zu vergleichen. Die Heiz- und Betriebskosten, die ja auf Umlage basieren und kaum vom Mieter zu beeinflussen sind, müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
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