Selbsthilfeverein MALZ begrüßt Hartz-IV-Urteil zur Miethöhe in NRW
Kreis-Minden-Lübbecke(mr). Der Erwerbslosenselbsthilfeverein MALZ (Mindener Arbeitslosenzentrum e.V.) begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.5.2012, nach der unzweifelhaft 50 m² als angemessene Wohnungsgröße für alleinstehende Hartz IV-Bezieher in Nordrhein-Westfalen anzuerkennen sind (AZ: B 4 AS 109/11 R).
Diese Wohnungsgröße ist damit auch als Basis für Mehrpersonenhaushalte heranzuziehen; für jede weitere Person im Haushalt gelten weitere 15 m? als angemessen. Der Sozialberater Dr. Christopher Kraus fordert den Kreis Minden Lübbecke in Gestalt des Amtes proArbeit ? auf, die Richtlinien für die ?Kosten der Unterkunft? für die Gemeinden im Kreisgebiet unverzüglich der geltenden Rechtslage anzupassen.
Minden-Lübbecke: Hartz-IV Urteil ?Sofortige Umsetzung durch Sozialämter gefordert? | Mindener-Rundschau
Ich habe dies gerade weitestgehend "geshared."
AntwortenLöschenTop-wichtige Information. Kann für viele Menschen ein Aufatmen bedeuten. Wenn es denn auch schleunigst durchgesetzt wird. Daher braucht es entsprechende Öffentlichkeit. DANKE!