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Hartz IV Sanktionen: Der disziplinierende Staat

Buch-Hinweis: Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte

Grießmeier, Nicolas: Der disziplinierende Staat

Eine kritische Auseinandersetzung mit Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern aus der Sicht der Sozialen Arbeit und der Menschenrechte - 14,95 EUR Tacheles: Hinweis auf Bucherscheinung: Hartz IV Sanktionen: Der disziplinierende Staat

Sanktionen bei ALG 2. Explorationsstudie


und:

Stappers Revolte

Stapper probt die Revolte. Der Familienvater auf Hartz IV lässt sich nichts mehr gefallen! Ob im Bioladen, im Nobelrestaurant oder beim Tantra-Tai-Chi: Stapper wird zum Phantom der Wohlstandsgesellschaft, das mit anarchischem Spaß überall Angst und Schrecken verbreitet. Doch dann gewährt dieser moderne Don Quijote der Großstadt seinem Mittelschichtsfreund Schober Asyl und verliebt sich ausgerechnet in eine vegetarische Power-Pilates-Prinzessin. Plötzlich hat Stapper Feuer unterm Dach und die Revolte auch in den eigenen vier Wänden
Robert Griess hat mit Stappers Revolte eine so aktuelle wie unterhaltsame Unter- und Mittelschichts-Saga voller satirischer Kabinettstückchen geschrieben. Ein hochkomischer Polit-Psycho-Action-Milieu-Roman zwischen Aufstand und Ayurveda.

Stappers Revolte - Robert Griess | buecher.de

"Robert Griess, Stappers Revolte" – bei booklooker

Kommentare

  1. Zum "disziplinierenden Staat". Ich weiß nicht, ob der Autor diesen Aspekt anspricht, aber was wichtig in diesem Zusammenhang ist:

    Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Rechts- und Werteordnung bekanntlich auf dem Grundgesetz (GG) aufgebaut. Nach (noch) gültigem Staatsverständnis determiniert (=bestimmt) das GG damit, wie das Verhältnis zwischen Staat (also allen Bürgern), Verwaltung und Politik ausgestaltet ist oder ausgestaltet werden soll. Dem liegt ein bestimmtes Menschenbild zugrunde. Der Mensch des Grundgesetzes (also das Menschenbild, welches die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, der Verfassunggebenen Versammlung 1948/49 hatten) ist ein selbstbestimmter, aufgeklärter Bürger seines Staates, der neben seinen staatsbürgerlichen Rechten auch feste, nicht oder nur unter bestimmenten Umständen beschränkbare Rechte hat. Dazu gehört, wie schließlich zuletzt das BVerfG in seinem Regelsatzurteil bestätigt hat, auch das (unabdingbare) Recht auf soziale Sicherung.

    Für Disziplin ist in diesem Menschenbild wenig, für Disziplinierung noch weniger Raum.
    Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1960, glaube ich, eine zentrale disziplinierende Vorschrift des damals noch geltenden Reichsfürsorgegesetzes für ungültig weil unvereinbar mit dem GG erklärt.

    Das war der Auslöser dafür, daß 1962 (ja, so schnell ging das damals) das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Kraft trat, in dem die allermeisten alten Zöpfe der Drangsalierung und Disziplinierung von Sozialhilfeempfängern abgeschnitten wurden.

    Später wurden einige oder neue "alte" Zöpfe wieder eingeführt, und schließlich wurde das BSHG zur Gänze auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen, wobei man sich erblödete, disziplinierende Elemente einzuführen, die noch vor die Zeit von 1924 zurückgehen.

    Damit dürfte klar sein, daß im Grunde entsprechende Regeln im SGB auf tönernen Füßen stehen, soweit man sie an den Grundfesten des GG mißt.

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