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Es werden Posts vom November, 2018 angezeigt.

Schüler muss in 7. Klasse der Gesamtschule aufgenommen werden - Brandenburgisches Schulgesetz rechtswidrig

  Das Verwaltungsgericht Potsdam hat "in einem Eilverfahren entschieden, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine weiterführende Schule aus „besonderen Gründen“ einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Mit dem - nunmehr rechtskräftigen - Beschluss hat das Gericht demgemäß die Schulleiterin einer Gesamtschule verpflichtet, einen Schüler in die 7. Jahrgangsstufe aufzunehmen.  Die Schulleiterin hatte den Aufnahmeantrag aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Sie hatte in dem Auswahlverfahren insgesamt 23 Schülerinnen und Schüler aus besonderen Gründen aufgenommen, im Übrigen erfolgte die Aufnahme nach der Nähe der jeweiligen Wohnung zur Schule. Als „besondere Gründe“ erkannte die Schulleiterin eine besondere Geeignetheit im Hinblick auf das Sportprofil der Schule sowie Geschwisterkinder, die bereits die Schule besuchen, an. Zehn Schülerinnen nahm sie im Rahmen der „besonderen Gründe“ auf, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mädchen und Jungen herzustellen.  Diese Ausw

Kein Unfallversicherungsschutz bei Telefonat mit Handy

Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass kein Unfallversicherungsschutz bei einem Unfall während eines Telefonats mit dem Handy besteht. Die zum Zeitpunkt des Unfalls 56-jährige Klägerin war als Hausdame in einem großen Hotel in Frankfurt beschäftigt. Auf dem Heimweg vom Hotel wurde sie beim Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs von einer Bahn erfasst. Sie erlitt dabei unter anderem Frakturen im Kopfbereich und eine Hirnblutung und befand sich deshalb in monatelanger stationärer Behandlung. Die Berufsgenossenschaft erhielt vom zuständigen Ordnungsamt Unterlagen zum Unfallhergang. In diesen waren die Auswertungen einer Videoaufzeichnung sowie Zeugenaussagen enthalten, aus denen sich jeweils ergab, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Handy telefoniert hatte. Daraufhin lehnte es die Beklagte ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das Sozialgericht hat die gegen die Berufsgenossenschaft erhobene Klage abgewiesen. Zwar sei die Klägerin als

Betriebsfußballturnier am Wochenende ist keine versicherte Beschäftigung

  Das SG Dresden hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Betriebsfußballturnier keine in der Unfallversicherung versicherte Tätigkeit ist, wenn sie am Wochenende und unter nicht unerheblichem finanziellen Eigenaufwand der Teilnehmer stattfindet und auch Betriebsfremden offensteht. Der bei der Regionaldirektion Dresden einer Versicherung als Versicherungskaufmann beschäftigte Kläger nahm an einem von seinem Arbeitgeber ausgerichteten Fußballturnier in Hamburg teil. An der von Freitag bis Sonntag stattfindenden Veranstaltung nahmen ca. 1.350 der etwa 6.000 Mitarbeiter der Versicherung sowie ca. 70 externe Personen (Ehe- und Lebenspartner) teil. Mitglieder der Betriebssportgruppe mussten maximal 100 Euro, sonstige Mitarbeiter 120 Euro für die Teilnahme zahlen; betriebsfremde Mitreisende trugen die vollen auf sie entfallenden Kosten. Im Anschluss an die Siegerehrung am Samstagabend rutschte der Kläger gegen 1 Uhr in der Nacht zum Sonntag an einer Bordsteinkante aus und zog sich

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen

  Am 09.11.2018 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen mit dem spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden sollen. Für viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege sei die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Folgen: Der Krankenstand steige und Pflegekräfte scheiden frühzeitig aus dem Beruf aus. Mit einem "Sofortprogramm Pflege" will die Bundesregierung den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen noch besser werden. Ein wichtiger Baustein des Sofortprogramms ist das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals. Am 01.08.2018 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen, am 09.11.2018 vom Bundestag verabschiedet. In der Krankenpflege sollen künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, a

Stadt Frankfurt muss Schwerbehinderte als Wohnungsberechtigte anerkennen

  Das VG Frankfurt hat auf die Klage einer Schwerbehinderten die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, in ihrem Fall die soziale Dringlichkeit für die Überlassung von Sozialwohnungen anzuerkennen und damit den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern. Die Klägerin ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 60. Seit 2009 ist sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Frankfurt am Main beschäftigt und erhält – neben ihrem Arbeitsentgelt – Grundsicherungsleistung nach dem SGB XII. Sie wohnt bei ihren Eltern außerhalb Frankfurts. 2017 beantragte die Klägerin beim Amt für Wohnungswesen der Beklagten, sie als Wohnungssuchende zu registrieren und ihr eine Wohnung zu vermitteln, weil sie selbstständiger wohnen und leben wolle. Dies lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, bei dem Stadtgebiet Frankfurt am Main handele es sich um ein Gebiet mit erhöhtem Wohnraumbedarf. Nach Maßgabe der Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frank

Kein Insolvenzgeld bei bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  Das SG Heilbronn hat einen Anspruch auf Insolvenzgeld abgelehnt, wenn ein Arbeitgeber bereits zu Beginn einer etwaigen betrieblichen Tätigkeit zahlungsunfähig oder überschuldet war. Der 1970 geborene Kläger K. schloss mit der A. GmbH & Co. KG zum 01.05.2016 einen Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit als "Regional Sales Director" im Home-Office für eine monatliche Vergütung von monatlich 6.000 Euro brutto + 10% Umsatzprovision zzgl. 13. und 14. Monatsgehalt. Im Anschluss hieran wurde jedoch weder Lohn gezahlt noch die zugesagte Ausstattung (Smartphone, Laptop und ein Firmen-Kfz mit einem Budget-Limit von 70.000 Euro) zur Verfügung gestellt. Kommanditistin der A. GmbH & Co. KG war die wegen Betruges vorbestrafte L. In deren Privatwohnung befand sich der Unternehmenssitz. Das Mietverhältnis wurde mit einer Zahlungs- und Räumungsklage u.a. wegen Mietrückständen durch den Vermieter beendet. Über eigene Firmenräume verfügte die A. GmbH & Co. KG nicht, die von ihr e

Kosten für Unterbringung im Frauenhaus zahlt Herkunftskommune

  Das SG Heilbronn hat entschieden, dass die Herkunftskommune die Kosten für die Unterbringung und Betreuung in einem Frauenhaus zahlt, wenn eine Hilfeempfängerin vor häuslicher Gewalt in eine andere Stadt flüchten muss. Die 1990 geborene, mittellose K. lebte mit ihrem gewalttätigen Ehemann im Kreis Borken. Im Mai 2016 floh sie mit ihren drei 2011, 2013 und 2015 geborenen Kindern in das dortige Frauenhaus, welches in der Nähe der Ehewohnung lag. Aufgrund der fortbestehenden Gefährdungslage wurde sie mit ihren Kindern an das Frauenhaus Ludwigsburg vermittelt. Hier hielten sie sich von Juli 2016 für ungefähr ein Jahr auf. Die Kosten für Unterkunft und psychosoziale Betreuung zahlte das Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg. Der Kreis Borken lehnte es nach Einholung verschiedener Sozialberichte ab, dem Landkreis Ludwigsburg die für den Zeitraum von Februar 2017 bis zum Auszug aus dem Frauenhaus im Juli 2017 entstandenen Kosten i.H.v. mehr als 30.000 Euro zu erstatten: Der Aufenthalt

IMRT-Strahlentherapie bei Prostatakarzinom medizinisch notwendig

  Das LG Lüneburg hat festgestellt, dass die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind. Dies hat das LG Lüneburg in mehreren Urteilen im Juli und August 2016 entschieden. Nach Auffassung des Landgerichts ist die IMRT-Bestrahlung wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern. Nachdem gegen diese Urteile durch die private Krankenversicherung jeweils Berufung eingelegt worden war, sind die Entscheidungen nunmehr nach Berufungsrücknahme rechtskräftig. Gericht/Institution: LG Lüneburg Erscheinungsdatum: 06.11.2018 Entscheidungsdatum: 02.08.2018 Aktenzeichen: 5 O 179/13, 5 O 238/14, 5 O 253/15 juris-Redaktion Quelle: Pressemitteilung des L

Urlaubsanspruch ist vererbbar

  Der EuGH hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub könne nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen, so der EuGH. Der verstorbene Ehemann von Frau B. war bei der Stadt Wuppertal und der verstorbene Ehemann von Frau Br. bei Herrn W. beschäftigt. Da die Verstorbenen vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, beantragten Frau B. und Frau Br. als deren alleinige Rechtsnachfolgerinnen von den ehemaligen Arbeitgebern ihrer Ehemänner eine finanzielle Vergütung für diese Urlaubstage. Die Stadt Wuppertal und Herr W. lehnten die Zahlung ab, worauf Frau B. und Frau Br. die deutschen Arbeitsgerichte anriefen. Das mit diesen Rechtsstreitigkeiten befasste BAG ersucht den EuGH, in die

Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch

  Der EuGH hat entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verfallen darf, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Weise der Arbeitgeber jedoch nach, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet habe, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, nachdem er in die Lage versetzt worden war, seinen Urlaubsanspruch tatsächlich wahrzunehmen, stehe das Unionsrecht dem Verlust dieses Anspruchs und – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – dem entsprechenden Wegfall einer finanziellen Vergütung nicht entgegen, so der EuGH. Herr K. absolvierte als Rechtsreferendar beim Land Berlin seinen juristischen Vorbereitungsdienst. Während der letzten Monate nahm er keinen bezahlten Jahresurlaub. Nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes beantragte er eine finanzielle Vergütung für die nicht genommenen Urlaubstage. Das Land lehnte den Antrag ab. Herr K. focht daraufhin die Ablehnung vor den deutschen Ve