Am 09.11.2018 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen mit dem spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden sollen.
Für viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege sei die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Folgen: Der Krankenstand steige und Pflegekräfte scheiden frühzeitig aus dem Beruf aus. Mit einem "Sofortprogramm Pflege" will die Bundesregierung den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen noch besser werden.
Ein wichtiger Baustein des Sofortprogramms ist das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals. Am 01.08.2018 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen, am 09.11.2018 vom Bundestag verabschiedet.
In der Krankenpflege sollen künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gelte auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen gingen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser, sondern sollen von den Kostenträgern finanziert werden.
Mit dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" sollen auch Neueinstellungen in der Altenpflege gefördert werden. Das Gesetz sehe 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Sie sollen in vollem Umfang von der Krankenversicherung finanziert werden.
Ab 2020 sollen die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet werden. Erstmals sollen Pflegepersonalquotienten ermittelt werden, die das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreiben. Ziel sei, eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege zu erreichen. Krankenhäuser, die nicht genug Pflegepersonal hätten, müssten mit Sanktionen rechnen. Im Gegenzug sollen die Kliniken mehr finanzielle Mittel erhalten, um mehr Pflegekräfte einzustellen.
Der Pflegeberuf stelle wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und Pflegediensten sollen künftig Maßnahmen gefördert werden, die zur besseren Vereinbarkeit beitragen. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung werde unterstützt. Künftig sollen die Krankenkassen dafür zusätzlich gut 70 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen.
Zur Entlastung der Pflegekräfte könne ebenso die Digitalisierung erheblich beitragen. Abrechnung von Pflegeleistungen, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzteschaft und Pflegeheimen, Videosprechstunden: Das seien nur einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten könnten. In den Jahren 2019 bis 2021 soll jeder ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung ein einmaliger Zuschuss für digitale Maßnahmen bereitgestellt werden. Der maximale Förderbetrag je Einrichtung betrage 12.000 Euro. Das seien 40% der anerkannten Maßnahme.
Auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds stelle Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen zur Verfügung – etwa für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Der Fonds werde ab 2019 für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Mrd. Euro jährlich fortgesetzt. Aus seinen Mitteln sollen künftig zudem Ausbildungsstätten für Pflegepersonal gefördert werden. Damit trage er ebenfalls zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung bei.
juris-Redaktion
Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 09.11.2018 juris
Für viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege sei die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Folgen: Der Krankenstand steige und Pflegekräfte scheiden frühzeitig aus dem Beruf aus. Mit einem "Sofortprogramm Pflege" will die Bundesregierung den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen noch besser werden.
Ein wichtiger Baustein des Sofortprogramms ist das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals. Am 01.08.2018 wurde es vom Bundeskabinett beschlossen, am 09.11.2018 vom Bundestag verabschiedet.
In der Krankenpflege sollen künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen – die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gelte auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen gingen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser, sondern sollen von den Kostenträgern finanziert werden.
Mit dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" sollen auch Neueinstellungen in der Altenpflege gefördert werden. Das Gesetz sehe 13.000 neue Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen vor. Sie sollen in vollem Umfang von der Krankenversicherung finanziert werden.
Ab 2020 sollen die Pflegepersonalkosten in Kliniken krankenhausindividuell vergütet werden. Erstmals sollen Pflegepersonalquotienten ermittelt werden, die das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreiben. Ziel sei, eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege zu erreichen. Krankenhäuser, die nicht genug Pflegepersonal hätten, müssten mit Sanktionen rechnen. Im Gegenzug sollen die Kliniken mehr finanzielle Mittel erhalten, um mehr Pflegekräfte einzustellen.
Der Pflegeberuf stelle wegen der Arbeit am Wochenende und im Schichtdienst außerordentlich hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen und Pflegediensten sollen künftig Maßnahmen gefördert werden, die zur besseren Vereinbarkeit beitragen. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung werde unterstützt. Künftig sollen die Krankenkassen dafür zusätzlich gut 70 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen.
Zur Entlastung der Pflegekräfte könne ebenso die Digitalisierung erheblich beitragen. Abrechnung von Pflegeleistungen, Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzteschaft und Pflegeheimen, Videosprechstunden: Das seien nur einige Beispiele, wo digitale Anwendungen Pflegekräfte entlasten könnten. In den Jahren 2019 bis 2021 soll jeder ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung ein einmaliger Zuschuss für digitale Maßnahmen bereitgestellt werden. Der maximale Förderbetrag je Einrichtung betrage 12.000 Euro. Das seien 40% der anerkannten Maßnahme.
Auch der in der letzten Legislaturperiode eingerichtete Krankenhausstrukturfonds stelle Mittel für den Einsatz digitaler Anwendungen zur Verfügung – etwa für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Der Fonds werde ab 2019 für weitere vier Jahre mit einem Volumen von einer Mrd. Euro jährlich fortgesetzt. Aus seinen Mitteln sollen künftig zudem Ausbildungsstätten für Pflegepersonal gefördert werden. Damit trage er ebenfalls zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung bei.
juris-Redaktion
Quelle: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 09.11.2018 juris
Kommentare
Kommentar veröffentlichen