Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Oktober, 2017 angezeigt.

Verkehrsunfall/Kaskoschaden immer sofort der Versicherung anzeigen

sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes und man muss seinen Schaden selbst tragen. Ein Autofahrer hatte seinen Schaden erst später als sechs Monate nach dem Unfall angezeigt. Dies war zu spät, meinte die Versicherung, verweigerte die Zahlung und behielt Recht. Oberlandesgericht Hamm 21.6.2017 Az 20 U 42/17

Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen für das Finanzamt bescheinigen

Durch eine Klausel in einem vorgefertigten Mietervertrag hatte sich eine Vermieter davon befreit, dem Mieter auf Verlangen eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen für das Finanzamt zu erteilen. Hintergrund: Nach § 35a Einkommensteuergesetz können die mit Einkommensteuern belastete Bürger Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise geltend machen. Die Aufwendungen mindern dann das zu versteuernde Einkommen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zBsp. Reparaturen von Handwerkern oder Aufwendungen für Reinigung oder Grünpflege. Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.10.2017 Az 18 S 339/16 die Klausel für unwirksam gehalten und den Vermieter verpflichtet, die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen gesondert aufzuführen.

Kaffee und Brötchen vom Chef muss der Arbeitnehmer nicht versteuern

Ein Softwareunternehmen bestellte für seine 80 Mitarbeiter und Kunden täglich ca. 150 Brötchen, Laugenstange, Käse und andere Brötchen. Aufschnitt und sonstiger Brotbelag wurde nicht zur Verfügung gestellt. Diese standen in der Kantine auf dem Buffet zum Verzehr. Außerdem konnten die Mitarbeiter ganztägig sich am Automaten mit Heißgetränken wie Kaffee versorgen. Das Finanzamt meinte es handele sich hier um ein kostenloses Frühstück und rechnete einen Sachbezug in Höhe von 1,50 bis 1,57 EUR je Mitarbeiter und Arbeitstag. Das Finanzgericht Münster Urteil vom 2.10.2017 Az 11 K 4108/14 entschied nun, dass sich nicht um Frühstück handelt, sondern um einen Sachbezug in Form von "Kost" i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG und daher steuerfrei sei.

Krankenkassen müssen eine Borreliosebehandlung in der Türkei nicht zahlen

Ein 40jähriger Mann mit türkischen Wurzeln ließ sich wegen einer Borreliose in der Türkei behandeln und schickte die Rechnungen über ca. 860 EUR an seine Krankenkasse. Diese weigerte sich die Kosten zu übernehmen. Auch die nachfolgende Klage vor dem Sozialgericht und die Berufung vor dem Landessozialgericht waren erfolglos. Eine Auslandskrankenbehandlung muss nur im Notfall und bei einer vorigen Zustimmung der Krankenkasse durch diese bezahlt werden. Außerdem hätte die Behandlung ebenso gut in Deutschland erfolgen können. Mit dem Einwand des Mannes er habe erst durch die Behandlung in der Türkei eine wesentliche Linderung seiner Schmerzen erfahren wurde er nicht gehört.  Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.10.2017 Wann hat man Anspruch auf Übernahme der  Kosten für eine Behandlung im Ausland? Es kommt darauf an, ob die Behandlung im Raum der EU (europäische Union) oder im sonstigen Ausland erfolgt. Bei Besitz einer europäischen Versicherungskarte kann bei einem vor

Auch für ehrenamtliche Redakteure muss man Künstlersozialabgaben zahlen

Die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt ein "Ärzteblatt/Mitgliedzeitschrift" heraus, die von sechs ehrenamtlich tätigen Ärzten betreut wird und die auch die Artikel verfassen. Die Ärzte erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. Hinsichtlich der gezahlten Aufwandsentschädigung wurde die Ärztekammer zur Zahlung von Künstlersozialabgaben herangezogen. Die Heranziehung sei rechtmäßig entschied nun das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28.9.2017

Kein Kindergeld für Kinder im Ausland

Ein Vater, der in Deutschland Hartz IV bezog wollte für sein Kind, dass bei seiner Mutter in Großbritannien lebt, Kindergeld erhalten. Ein Anspruch auf Kindergeld bestehe nicht, weil maßgeblicher Wohnort des Kindes hier nicht Deutschland sein, so dass vorrangig Leistungen aus Großbritannien in Anspruch genommen werden müssen, entschied das Finanzgericht Kiel 2.10.2017