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Es werden Posts vom Juli, 2015 angezeigt.

Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i.S.v. § 2 AMG nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG unterfallen. Die Klägerin leidet an einer chronischen Stoffwechselstörung. Sie nimmt aus diesem Grund – ärztlich verordnet – Vitamine und andere Mikronährstoffe ein. Die hierfür entstandenen Aufwendungen machte sie in ihrer Einkommensteuererklärung vergeblich als Krankheitskosten und damit als sog. außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend. Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte das Finanzgericht abgewiesen. Aufwendungen für Vitamine und andere Mikronährstoffe seien Diätverpflegung und könnten deshalb nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Der BFH hat auf die Revision der Klägerin die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen. Nach Auffassung des BFH hat das Finanzgericht

Erstes Urteil zur Mütterrente

Das SG Berlin hat entschieden, dass keine Rentenerhöhung für die Erziehung eines behinderten Pflegekindes gewährt werden kann, das erst im Alter von 14 Monaten aufgenommen wurde, da die Mütterrente an eine strenge Stichtagsregelung gebunden ist und das Gesetz Ausnahmen für Härtefälle nicht vorsieht. Am 01.07.2014 sind als Teil eines "Rentenpaketes" auch die Vorschriften zur Mütterrente in Kraft getreten. Sie gewähren unter bestimmten Voraussetzungen einen Rentenzuschlag für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern. Damit begünstigen sie insbesondere die damals überwiegend mit der Erziehung befassten Mütter, indem sie deren erziehungsbedingte Einkommenseinbußen abmildern. AM SG Berlin wird derzeit in etwa 75 Fällen um die "Mütterrente" gestritten. Die 1951 geborene Klägerin ist leibliche Mutter eines 1980 geborenen und von ihr erzogenen Sohnes. Außerdem hat sie im Oktober 1979 ein damals 14 Monate altes behindertes Mädchen

Schussverletzung von Taxifahrer als Arbeitsunfall anerkannt

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass es von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn ein Taxifahrer eine Personen, die sich lautstark dem Taxistand nähert, zur Ruhe auffordert und von dieser daraufhin niedergeschossen wird. Dies gelte jedenfalls, soweit kein privates Überfallmotiv vorliege und der Taxifahrer aus betriebsbezogenen Gründen gehandelt habe, so das Landessozialgericht. Ein Taxifahrer war im Gespräch mit Kollegen, als sich zwei ihm unbekannte Männer schreiend dem Taxistand näherten. Der Taxifahrer ging von einem Streit aus und wollte schlichten. Er forderte die Männer mehrfach erfolglos auf, ruhig zu sein und abzuhauen. Einer der Männer zog schließlich eine Schusswaffe und zielte auf den Kopf des Taxifahrers, ohne dass sich jedoch ein Schuss löste. Der Taxifahrer ging daraufhin weiter auf ihn zu und forderte ihn erneut auf, abzuhauen. Da lud der Mann die Pistole durch, schoss den Taxifahrer in den Bauch und

Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen

Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen kann. Der Beklagte, ein Rechtsanwalt, hatte die bei ihm beschäftigte Klägerin bereits während der Probezeit gekündigt. Diese Kündigung hatte das Arbeitsgericht in einem vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren nach § 9 MuSchG für unwirksam erklärt, weil die Klägerin ihrem Arbeitgeber gleich nach der Kündigung unter Vorlage des Mutterpasses mitgeteilt hatte, dass sie schwanger sei und der Arbeitgeber keine Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde zur Kündigung eingeholt hatte. Einige Monate später kündigte der Beklagte erneut ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde. Das ArbG Berlin hat den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 1.500 Euro verurteilt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist auch auch die erneute Kündigung unwirksam. Der Ansp

Recht auf Elternurlaub darf nicht von Situation des Ehegatten abhängen

Der EuGH hat entschieden, dass die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht arbeiten, ein Elternurlaub versagt wird, gegen Unionsrecht verstoßen. Nach griechischem Recht hat ein Beamter keinen Anspruch auf bezahlten Elternurlaub, wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist, es sei denn, sie kann wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung den Erfordernissen der Kinderbetreuung nicht nachkommen. Ende 2010 beantragte Herr M., Richter in Griechenland, bezahlten Elternurlaub von neun Monaten zur Betreuung seines am 24.10.2010 geborenen Kindes. Dieser Antrag wurde vom Minister für Justiz, Transparenz und Menschenrechte mit der Begründung abgelehnt, dass die Ehegattin von Herrn M. zu dem Zeitpunkt nicht erwerbstätig gewesen sei. Der mit der Rechtssache befasste Symvoulio tis Epikrateias (griechischer Staatsrat) fragt den EuGH, ob es mit der Richtlinie 96/34/EG über den Elternurlaub und der Richtlinie 2006/54/EG über di

Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig

Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war mehrere Jahre als leitender Angestellter in einem Unternehmen tätig. Im Streitjahr wechselte der Kläger an eine Fachhochschule und nahm dort eine Lehrtätigkeit auf. Anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels lud der Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus Wissenschaft und Forschung zu einem Abendessen in ein Hotelrestaurant ein. Die Einladungen stimmte der Kläger mit seinem bisherigen Arbeitgeber ab. Die Anmeldung für die Feier erfolgte über das bisherige Sekretariat des Klägers. Das Hotelrestaurant stellte für die Ausrichtung der Abschiedsfeier, an der ca. 100 Personen teilnahmen, rund 5.000 Euro in Rechnung, die der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskos

Schwerstbehindertes Kind erhält häusliche Krankenpflege

Kurzbeschreibung: Der 5. Senat des Landessozialgerichts Baden Württemberg hat die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Baden-Württemberg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, häusliche Krankenpflege für ein schwerstbehindertes Mädchen zu gewähren. Schwerstbehindertes Kind erhält häusliche Krankenpflege Der 5. Senat des Landessozialgerichts hat die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Baden-Württemberg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, häusliche Krankenpflege für ein schwerstbehindertes Mädchen zu gewähren. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache können die Eltern damit eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ihrer Tochter sicherstellen. Das zweijährige Kind leidet an einer schweren Entwicklungsstörung und ist mehrfach geistig und körperlich behindert. Nach einer Operation mit erheblichen Komplikationen wenige Tage nach der Geburt musste das Mädchen vier Monate lang dauerhaft künstlich beatmet werden. Auch danach war noch häufig eine Beatmung

LSG Baden-Württemberg: Verletzung bei Bergrettung - Unfallkasse muss zahlen

Kurzbeschreibung: Vor dem Landessozialgericht obsiegte ein 33-jähriger Bergwachthelfer aus dem Hochschwarzwald, der bei der Rettung eines verunglückten Skispringers eine schwere Knieverletzung erlitten und bei der Unfallkasse Baden-Württemberg erfolglos deren Anerkennung als Arbeitsunfall beantragt hatte.     Vor dem Landessozialgericht obsiegte ein 33-jähriger Bergwachthelfer aus dem Hochschwarzwald, der bei der Rettung eines verunglückten Skispringers eine schwere Knieverletzung erlitten und bei der Unfallkasse Baden-Württemberg erfolglos deren Anerkennung als Arbeitsunfall beantragt hatte. Die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Tätigkeit als Bergwachthelfer und Rettungsassistent sei ur-sächlich für die Verletzung des Knies gewesen, entschieden die Richter des 9. Senats und stellten fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Der 33-Jährige hatte einen landenden Rettungshubschrauber eingewiesen, der zum Abtransport des verunfallten Ski
Paketzustellerin nicht sozialversicherungspflichtig Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Ein bundesweit tätiger postunabhängiger Paketzustelldienst beauftragt ein Leverkusener Subunternehmen mit der Zustellung von Paketsendungen. Das Subunternehmen wiederum beauftragt eigene Subunternehmer. Das Leverkusener Subunternehmen beantragte die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status einer bestimmten Subunternehmerin, Frau I. aus Leverkusen. Es wollte verbindlich klären lassen, ob für Frau I. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Die beklagte Rentenversicherung stellte fest, dass Frau I. ihre Tätigkeit als abhängige Beschäftigte des Subunternehmens ausübe. Frau I. sei von den Weisungen des Subunternehmens abhängig. Das Auftragsgebiet sei fest zugewiesen und die Durchführung der Arbeit werde durch das Lo

Sprung aus Fenster aufgrund von Neckerei nicht gesetzlich unfallversichert

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass es nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn sich ein Erwachsener durch einen Sprung aus dem Fenster dem Wasserstrahl eines Gummispritztiers entzieht. Ein 27-jähriger Mann befand sich im Rahmen einer beruflichen Umschulungsmaßnahme im 1. OG des Unterrichtsgebäudes. Während einer nicht beaufsichtigten Unterrichtszeit versuchte eine Mitschülerin ihn mit einem Gummispritztier nass zu spritzen. Der Mann stand direkt an dem Fenster und versuchte, sich dem Wasserstrahl zu entziehen, indem er über die Fensterbrüstung sprang. Hierdurch gelangte er auf ein vor dem Fenster befindliches Welldach, durch welches er hindurchstürzte. Dabei verletzte er sich an Fuß und Wirbelsäule. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Mann sei im Rahmen einer Rangelei bzw. Neckerei aus dem Fenster gesprungen. Eine betriebsdienliche Tätigkeit liege nicht vor. Der verletzte Mann führte hingegen an, dass

Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich rechtmäßig

Der VGH München hat entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch deren Inhaber verfassungsgemäß ist. Das VG München hatte dies am 16.07.2014 entschieden. Der VGH München hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung sachgerecht. Aufgrund der Entwicklung der elektronischen Medien habe das Bereithalten eines Fernsehers oder Radios als Indiz für die Zuordnung eines Vorteils aus dem Rundfunkangebot spürbar an Überzeugungs- und Unterscheidungskraft eingebüßt. Rundfunkprogramme würden nicht mehr nur herkömmlich verbreitet, sondern zugleich auch in das Internet eingestellt. Aufgrund der Vielgestaltigkeit und Mobilität neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sei es praktisch nahezu ausgeschlossen, das Bereithalten solcher Geräte verlässlich festzustellen. Deshalb dürfe der Gesetzgeber davo

Neu ab 01.07.2015 : Das ElterngeldPlus

Ab 01.07.2015 gibt es das neue ElterngeldPlus, mit dem sich laut Bundesregierung Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren lassen, wodurch der Bezug des Elterngeldes verlängern werden kann. Das Gesetz gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden. Elterngeldbezug wird verlängert Das neue ElterngeldPlus bedeute für viele Väter und Mütter eine entscheidende Verbesserung: Eltern, die Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld beziehen, bekämen doppelt so lange ElterngeldPlus. Mit der Neuregelung könnten aus 12 Monaten 24 Monate werden: Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, verbrauchen sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate. Bisher habe ein Elternteil höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen können. Eltern, die bisher zugleich Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil gehabt: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die

"Doctor fish": Kosmetikstudiobetreiberin darf Fische unter Auflagen zur kosmetischen Behandlungen einsetzen

Das VG Meiningen hat entschieden, dass die gewerbsmäßig Haltung von Kangalfischen nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich erlaubnisfähig ist und die Tiere unter Beachtung bestimmter Auflagen auch zu Wellnesszwecken eingesetzt werden dürfen. In Frage stand die Zulässigkeit des Einsatzes der sog. "Doctor fish" (Saugbarben). Die Inhaberin eines Fingernagel- und Kosmetikstudios und möchte ihr Angebot um den Einsatz von "Knabberfischen" (Kangalfische, Garra rufa) zu Wellnesszwecken sowie der kosmetischen Behandlung von gesunder Haut erweitern. Der beklagte Landkreis Wartburgkreis hatte dies per Bescheid abgelehnt. Das VG Meiningen hat der Klage der Studioinhaberin stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, über den Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die gewerbsmäßig Haltung von Kangalfischen nach dem Tierschutzgesetz grunds