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Es werden Posts vom Dezember, 2013 angezeigt.

Das ändert sich im neuen Jahr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar 2014 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden. © Colorbox 1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende  2. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz 3. Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch 1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende  a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 391 €. Die Höhe der Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2014 im Einzelnen: Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte):

Leiharbeiter entscheiden über Hartz IV

Ex-Langzeitarbeitslose arbeiten für die Hälfte des Lohns   Eine absolut ungewöhnliche Konstruktion: Im Landkreis Oberhavel werden Hartz-IV-Anträge teilweise von Leiharbeitern bearbeitet, die selbst noch vor Kurzem von der Grundsicherung lebten. Aus Jobcentern ist solch ein Modell nicht bekannt. Bundesweit sucht man vergebens nach einem solchen Fall. Potsdam . Fünf Beschäftigte des Jobcenters in der Kreisstadt Oranienburg haben keine regulären Dienstverträge, sondern sind bei der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Oberhavel (WFO) angestellt. Dort werden sie nach Leiharbeitstarif bezahlt, sagt Kreissprecher Ronny Wappler. Das bedeutet, dass sie nur etwa halb so viel wie ihre festangestellten Kollegen verdienen. Aus Sicht der Linken im Kreistag ist das ein skandalöser Zustand. „Einen Dumpinglohn für diese Art von Arbeit darf es nicht geben“, sagt der Abgeordnete Peter Ligner. Auch die Gewerkschaft Verdi erhebt Einspruch. „Leiharbeit ist dazu da, Engpäs

Hartz-IV-Empfänger profitieren

 Schützenhilfe für den Versandhändler: Arbeitsagentur lobt Amazon als Job-Magnet Sonntag, 22.12.2013, 20:58 · von FOCUS-Redakteur Joachim Hirzel     Die Gewerkschaft Verdi attackiert den Internethändler Amazon heftig - und doch darf sich das US-Unternehmen über lobende Worte freuen. Absender: die Bundesagentur für Arbeit und ein Bürgermeister. Sie erkennen in dem Versandhändler einen Arbeitsplatzmotor. Im Dauerstreit mit der Gewerkschaft Verdi um bessere Arbeitsbedingungen erhält Online-Händler Amazon nun Image-Hilfe von unparteiischer Seite: Die acht Zweigstellen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die mit den Logistikzentren zusammenarbeiten, bewerten auf FOCUS-Anfrage Amazon überraschend positiv. Die Arbeitsagenturen betonen vor allem eines: Dass der US-Konzern auch Menschen einstellt, die sonst kaum Job-Chancen haben. Das Unternehmen sei für die Region ein wichtiger Arbeitgeber, weil es "keine sp

Langjähriges Versorgungsdefizit: Gericht ordnet Hörgerät für Versicherten per Eilentscheidung an

Das LSG Celle-Bremen hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass Verzögerungen der Sozialversicherungsträger bei der Versorgung eines schwerhörigen Menschen mit Hörgeräten dazu führen können, dass eine auf umgehende und effektive Versorgung ausgerichtete Eilentscheidung durch das Gericht erlassen wird. Ein 50-jähriger hochgradig schwerhöriger Mann war mit seinen bisherigen Hörgeräten nur noch sehr unzureichend versorgt. Die bisherigen Hörgeräte waren insbesondere durch eine weitere Verschlechterung des Hörvermögens so insuffizient geworden, dass der Kläger sich an privaten und beruflichen Gesprächen in weitem Umfang nicht mehr beteiligen konnte. Obwohl er bereits im Jahr 2008 bei der beklagten Rentenversicherung einen Antrag auf eine verbesserte Hörgeräteversorgung gestellt hatte, leitete dieser keine Unterstützung ein. Die Rentenversicherung räumte den Versorgungsbedarf durchaus ein, verwies aber auf eine Zuständigkeit der Krankenka

Wohngeld

Kein Almosen, sondern ein Recht Wohnen kostet Geld - für Menschen mit geringen Einkommen oft zu viel. In solchen Fällen hilft der Staat mit Wohngeld. Dieses Geld ist kein Almosen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Grundlage hierfür: das Wohngeldgesetz. Rechtsanspruch auf Wohngeld Foto: Bundesregierung/Stutterheim Wohngeld wird gezahlt: als Mietzuschuss für Personen, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind. Wer erhält Wohngeld? Ob jemand Wohngeld in Anspruch nehmen kann und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Ein Antrag muss sein Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen

Haar- und Barterlass der Bundeswehr rechtmäßig

Das BVerwG hat entschieden, dass der so genannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist. Der Antragsteller leistete ab Januar 2009 als Wehrpflichtiger Grundwehrdienst in einem Ausbildungsregiment. Er trug bei Antritt des Wehrdienstes rund 40 cm lange Haare, die offen getragen auf den Rücken fielen. Im Dienst sicherte er die Haare zunächst mit mehreren Haargummis, so dass sie einen langen, über den Uniformkragen hinaus bis zu den Schulterblättern reichenden Pferdeschwanz ergaben; später trug er die Haare hochgebunden. Seine Disziplinarvorgesetzten befahlen dem Antragsteller mehrfach, sich mit einer Frisur zum Dienst zu melden, die den Bestimmungen des Haar- und Barterlasses entspricht. Dieser sieht für männliche Soldaten vor, dass das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden; das Haar muss so getragen werden, dass bei aufre

Entgeltklausel für Nacherstellung von Kontoauszügen unwirksam

Der BGH hat die Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen gegenüber Verbrauchern bestätigt.  Der klagende Verbraucherschutzverband nimmt die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenüber Verbrauchern in Anspruch: "Nacherstellung von KontoauszügenPro Auszug15,00 EUR". Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hatte ihr auf die Berufung des Klägers stattgegeben. Der BGH hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der beklagten Bank zurückgewiesen. Nach Auffassung des BGH ist die Klausel, die nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle unterliegt, nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Sie werde den Vorgaben des § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB nicht gerecht, demzufolge das Entgelt für die Nacherstellung von Kontoauszügen unter anderem in dem hier gegebenen Fall von § 675d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB

Weil die Wirtschaft boomtWeniger Hartz-IV-Familien in Sachsen

Sachsens Sozialministerin Christine Ursula Clauß (61, CDU) freut sich. Laut neuesten Zahlen sinkt die Zahl der Familien, die von Hartz-IV leben Foto: Olaf Rentsch 16.12.2013 - 00:10 Uhr Von CHRISTIAN FISCHER Dresden – Sachsens Wirtschaft brummt wie seit Jahren nicht. Eine Statistik zeigt dies besonders: die positive Entwicklung der Hartz-IV-Familien im Freistaat . Vergrößern Sozialministerin Christine Clauß (63, CDU ) legte diese jetzt dem Landtag im Zuge einer Kleinen Anfrage vor. Daraus ergibt sich, dass dieses Jahr 26 442 Familien mit Kindern Hartz IV bezogen. Im Jahr 2010 waren es noch 35 251. Die meisten Hartz-Familien leben in Leipzig. Die Anzahl ist mit 4758 konstant hoch. In Dresden sind es dagegen nur 3481 Familie

Hartz IV-Ehepaar organisiert illegale Sex-Partys

 Von  Oliver Teutsch Sex-Partys für 180 Euro. Ein Ehepaar ist nun aufgeflogen. Foto: AFP Ein als arbeitslos gemeldetes Ehepaar in Frankfurt soll rund 450 Sex-Partys illegal organisiert haben. Jetzt muss es sich wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verantworten. Allein dem Finanzamt soll ein Schaden von einer Million Euro entstanden sein.   Frankfurt. –   Die Sex-Party hatte noch gar nicht angefangen, da war sie auch schon wieder beendet. Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamts platzten am Mittwochabend in ein Hotelzimmer in der Frankfurter Innenstadt bevor die Teilnehmer richtig loslegen konnten. „Gang Bang verhindert – Betrug und Steuerhinterziehung aufdeckt“, vermeldete das Ordnungsamt gleichermaßen stolz wie vollmundig. Prost

Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung

Das BVerwG hat entschieden, dass die Erhöhung der gesetzlichen Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für das Entstehen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts des ausländischen Ehegatten von zwei auf drei Jahren auch für Ausländer gilt, die nach altem Recht zwar die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erfüllt hätten, einen entsprechenden Antrag aber erst nach Inkrafttreten der Neuregelung gestellt haben. Zum 01.07.2011 wurde die gesetzliche Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für das Entstehen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts des ausländischen Ehegatten von zwei auf drei Jahre erhöht. Der aus Syrien stammende Kläger reiste im Jahre 2000 mit einem Visum für ein Studium in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der ihm für seine Ausbildung erteilte Aufenthaltstitel wurde zuletzt bis März 2009 verlängert. Am 04.03.2009 heiratete er eine deutsche Staatsangehörige und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusam

Keine Härtefallleistung für kieferorthopädische Behandlung

Das BSG hatte zu entscheiden, ob ein Anspruch auf "Mehrbedarfsleistungen im Härtefall" nach dem SGB II für Aufwendungen auf Grund einer kieferorthopädischen Behandlung besteht, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden. Die zuständige gesetzliche Krankenkasse der 1996 geborenen Klägerin hatte ihr eine Kostenzusage für eine kieferorthopädische Behandlung auf Grundlage eines Behandlungsplans des behandelnden Kieferorthopäden erteilt. Der Kieferorthopäde erstellte darüber hinaus einen ergänzenden Heil- und Kostenplan. Die Übernahme der hieraus resultierenden Kosten lehnte das beklagte Jobcenter ab. Auch vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht konnte die Klägerin mit ihrem Begehren, das Jobcenter möge die Kosten der ergänzenden kieferorthopädischen Behandlung durch die Gewährung einer Härtefallleistung übernehmen, nicht durchdringen. Die Voraussetzungen hierfür, so das Landessozialgericht, seien nicht gegeben. Be

Zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Einwänden des Kunden gegen die erteilte Jahresrechnung

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Versorgungsunternehmen die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrechen kann, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.   Der Kläger wird von der Beklagten seit August 2005 als Tarifkunde nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit Strom versorgt. Die Beklagte erhöhte jeweils zum Anfang der Jahre 2006, 2007 und 2008 ihre Preise. Auf die Jahresrechnung der Beklagten vom 7. November 2008 über 1.311,98 € für den Zeitraum bis zum 29. September 2008 leistete der Kläger zunächst keine Zahlungen. Die Beklagte mahnte mehrfach den Zahlungsrückstand unter gleichzeitiger Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung an und ließ am 20. April 2009 die Stromsperre vollziehen. Der Kläger bestreitet die Richtigkeit und Angemessenheit der Abrechnung sowie eine Preisanpassungsberechtigung der Beklagten u

Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen Frist zur Rückkehr in die GKV läuft ab

Die Zeit wird knapp: GKV-Rückkehrer sollten sich schnell melden Bild: Veer Inc. Nur noch bis 31.12. besteht für bisher Nichtversicherte die Möglichkeit, ohne Beitragszahlung für die Vergangenheit Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Wer hat die Chance auf Rückkehr in die GKV? Wer bisher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, hat jetzt eine einmalige Chance zur Mitgliedschaft. Interessant ist diese Regelung vor allem für Personen, die eigentlich schon seit 2007 versicherungspflichtig sind. Bisher mussten diese „Nichtversicherten“ bei einer Wiederaufnahme in einer Krankenkasse bzw. der Rückkehr in die GKV die Beiträge für die nichtversicherte Zeit nachzahlen. Aber gerade für den betroffenen Personenkreis stellt diese Beitragsnachzahlung eine fast unüberwindbare Hürde dar. Bislang mussten Beiträge für die Vergangenheit nachgezahlt werden Denn insbesondere stehen ehemalige Selbstständige ohne Kra

Rundfunkbeitragspflicht behinderter und pflegebedürftiger Menschen

Der VGH München hat ein Urteil des VG Ansbach bestätigt, mit dem in einem Einzelfall eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt wurde. Die in einer Privatwohnung lebende Klägerin berief sich zum einen auf ihre Behinderung und Pflegebedürftigkeit und machte zum anderen geltend, einkommensschwach zu sein. Wegen der Behinderung und Pflegebedürftigkeit hatte ihr die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) eine Reduzierung des Beitrags auf ein Drittel (5,99 Euro) zugestanden; bei Bezug bestimmter staatlicher Sozialleistungen könne neben der Ermäßigung eine Befreiung beantragt werden. Der Befreiungsantrag der Klägerin wurde abgelehnt, weil sie das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür nicht ausreichend nachgewiesen habe. Der VGH München hat festgestellt, dass die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen einer Behinderung nach den einschlägigen Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht als Befreiung, so

Kosten für Seminar "Meditativer Tanz" keine vorweggenommenen Betriebsausgaben

Das FG Neustadt hat entschieden, dass Seminargebühren für "Meditatives Tanzen" nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Der Kläger besuchte im Jahr 2010 ein dreitägiges Seminar "Meditatives Tanzen" in einem Exerzitienhaus. Die Seminarkosten (170 Euro) machte er in seiner Einkommensteuererklärung als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend, mit der Begründung, er wolle zukünftig selbst solche Kurse anbieten. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an, worauf der Kläger Klage erhob. Er machte geltend, er sei krankheits- und altersbedingt nicht mehr so leistungsfähig und suche daher nach anderen Formen einer Erwerbstätigkeit. Er habe in einem seiner Miethäuser einen Tanzraum eingerichtet, in dem er Tanz-, Kunst- und  Meditationskurse anbieten wolle. Das Vorhalten dieses Raumes belege, dass er die Absicht zur Einkunftserzielung habe. Um dort Tänze lehren zu können, müsse er diese auch lernen. Sein privates I