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Es werden Posts vom 2019 angezeigt.

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis hat, weil ihm aus seiner Sicht nur Cannabis Linderung verschafft. Seit 10.03.2017 ist es Patienten in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, Cannabisarzneimittel zu Lasten der Krankenkassen zu erhalten. Während bei Patienten mit Krebs im Endstadium eine Cannabisversorgung meist unstreitig erfolgt, sind oft die Fälle umstritten, bei welchen die Grunderkrankung der Patienten in der Regel nicht tödlich ist, aber nach Ansicht der Kläger schwerwiegende Beeinträchtigungen im Alltag nach sich zieht. Die Bandbreite der Erkrankungen, in welchen die Versorgung mit Cannabis vor Gericht eingeklagt wird, geht derzeit beispielhaft aufgezählt von ADHS über Morbus Crohn, Multipler Sklerose bis hin zu rein psychiatrischen Erkrankungen. Neben den übrigen Anspruchsvoraussetzungen hat das Sozialgericht in jedem Einzelfall zu prüfen, ob durch die Versorgung mit Canna

Leistungen der häuslichen Krankenpflege für Bewohner von Demenz-WGs

Das LSG München hat entschieden, dass Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse haben. Eine große bayerische Krankenkasse verweigert Senioren, die in Demenz-Wohngemeinschaften oder Senioren-Wohngemeinschaften leben, seit kurzem die Leistungen zur häuslichen Krankenpflege wie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Medikamentengabe, Blutzuckermessungen, obwohl eine ärztliche Verordnung vorliegt. Zur Begründung wird angeführt, dass es sich dabei um Maßnahmen handle, die keine medizinische oder pflegerische Fachkunde erfordern und daher von anderen Personen, die in der WG sich um die Betreuung der Bewohner kümmern, durchzuführen seien. Das SG Landshut hatte in drei Musterverfahren den Klagen der Versicherten stattgegeben. Hiergegen richten sich die Berufungen der Krankenkasse Das LSG München hat die Berufungen der Krankenkasse zurückgewiesen und entschieden

Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"

Das BSG hat entschieden, dass ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, gesetzlich unfallversichert ist. Der Kläger, der sich auf eine Stelle als Lkw-Fahrer bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen beworben hatte, vereinbarte im Vorstellungsgespräch mit dem Unternehmer, einen "Probearbeitstag" zu absolvieren. Der Kläger sollte mit dem Lkw mitfahren und Abfälle einsammeln; eine Vergütung sollte er dafür nicht erhalten. Der Kläger stürzte an dem Probearbeitstag vom Lkw und zog sich unter anderem Verletzungen am Kopf zu. Der beklagte Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, weil der Kläger nicht in den Betrieb eingegliedert gewesen sei. Sozialgericht und Landessozialgericht hatten hingegen das Vorliegen eines versicherten Arbeitsunfalls festgestellt. Auch ohne Bestehen eines Arbeitsverhältnisses könne eine Beschäftigung vorliegen, wenn der Verletzte – wie

Parkinson als Berufskrankheit

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" (ÄSVB) untersucht zurzeit die Frage, ob der berufliche Umgang mit Pestiziden Morbus Parkinson auslösen kann. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( BT-Drs. 19/12242  – PDF, 297 KB) auf eine Kleine Anfrage ( BT-Drs. 19/11875  – PDF, 138 KB) der Fraktion Die Linke. In seiner letzten Sitzung am 06.06.2019 habe der ÄSVB einen Beschluss über die generelle Eignung bestimmter Stoffe aus dem Bereich der Pestizide zur Verursachung des Morbus Parkinson getroffen. In einem nächsten Schritt werde unter Beteiligung neurologischer Fachmediziner die medizinisch-wissenschaftliche Beschreibung des Krankheitsbildes erarbeitet. Mit dem Beschluss vom 06.06.2019 sei nur der erste Prüfungskomplex für eine neue Berufskrankheit, die sog. "generelle Geeignetheit", abgeschlossen worden. Es handele sich um einen Zwischenschritt einer umfangreichen Gesamtprüfung, so die Bundesregierung. Die Beratungen im Ä

Keine Berufskrankheit: Verursachung einer Atemwegserkrankung durch Tonerstaub nicht nachzuweisen

  Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand nicht davon auszugehen ist, dass Tonerpartikel oder Laserdruckeremissionen generell geeignet sind, beim Menschen Gesundheitsschäden zu verursachen, wobei im Einzelfall eine Verursachung durch einen arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest nachgewiesen werden kann. Ein jetzt 63jähriger Mann war knapp vier Jahre als Vervielfältiger in einem Kopierraum tätig. Infolge zunehmender Atemwegsbeschwerden beantragte er die Anerkennung einer Berufskrankheit. Er verwies darauf, täglich Kopier und Druckaufträge im Umfang von 5.000 bis 10.000 Blatt in einem nur 30 m² großen Raum ausgeführt zu haben. Nach einer Arbeitsplatzanalyse und der Einholung von medizinischen Gutachten lehnte der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Der Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Atemwegserkrankung könne nicht belegt werden. Das LSG Darmstadt hat nach Einholung

Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1%-Regelung

  Der BFH hat zur Anwendung der 1%-Regelung entschieden, dass die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises erfolgt, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Listenpreis sei dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte, so der BFH. Der Kläger nutzte sein Taxi nicht nur für sein Taxiunternehmen, sondern auch privat. Einkommensteuerrechtlich entschied er sich für die sog. 1%-Regelung, d.h. er versteuerte für die Privatnutzung monatlich 1% des Listenpreises gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Maßgeblich ist dabei der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. Im Streitfall legte der Kläger den Bruttolistenpreis aus einer vom Hersteller herausgegebenen Preisliste für Taxen und Mietwagen zugrunde. Das Finanzamt war jedoch der Ansicht, dass der höhere, mit Hilfe der Fahrzeug-

Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug

  Das FG Köln hat entschieden, dass der Altersentlastungsbetrag im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Die Kläger wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Gesamtbetrag der Einkünfte belief sich beim Kläger auf -27.597 Euro und bei der Klägerin auf -1.095 Euro. Für den Kläger wurde ein Altersentlastungsbetrag von 1.216 Euro und für die Klägerin von 1.095 Euro abgezogen. Das Finanzamt ließ die Altersentlastungsbeträge bei der Feststellung des zum 31.12. verbleibenden Verlustabzugs unberücksichtigt und stellte den verbleibenden Verlust für den Kläger auf 26.381 Euro fest. Für die Klägerin unterblieb eine Feststellung. Mit ihrer hiergegen erhobenen Klage hatten die Kläger vor dem FG Köln Erfolg. Nach Auffassung des Finanzgerichts ist ein im Einkommensteuerbescheid angesetzter Altersentlastungsbetrag bei der Verlustfeststellung zum 31.12. auch dann zu berücksichtigen, wenn sich

Mietobergrenzen in Heilbronn rechtswidrig

  Das SG Heilbronn hat entschieden, dass die Mietobergrenzen in Heilbronn nicht auf einem rechtmäßigen "schlüssigen Konzept" beruhen, da dieses Konzept zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze ungeeignet ist. Geklagt hatten die im Hartz IV-Bezug stehenden M und T. Die 1973 geborene M ist die Mutter der 1995 geborenen T. 2017 lebten sie in einer 67 m² großen Zweizimmerwohnung in Heilbronn. Für ihre Miete bezahlten sie im streitigen Zeitraum Juli und August 2017 monatlich 587 Euro (530 Euro Kaltmiete, 50 Euro Nutzungsentgelt für eine Einbauküche sowie 7 Euro für kalte Nebenkosten). Das Jobcenter Stadt Heilbronn übernahm die Unterkunftskosten unter Berufung auf ein von der Firma A entwickeltes "schlüssiges Konzept" jedoch nur teilweise in Höhe von 470 Euro. Hiernach betrage die abstrakt angemessene Nettokaltmiete 463 Euro zuzüglich kalter Betriebskosten i.H.v. 7 Euro. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem SG Heilbronn Erfolg. Nach Auffassung des Sozialge

Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand - Gewerbesteuer - fiktives Anlagevermögen

  Das FG Düsseldorf hat eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand abgelehnt. Die Klägerin betreibt ein Produktionsunternehmen. Im Jahr 2015 präsentierte sie auf einer fünftägigen Fachmesse ihr Produktsortiment. Diese Fachmesse findet alle drei Jahre statt. Auf weiteren Messen stellt die Klägerin nicht aus. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die von der Klägerin gezahlte Miete für den Messestand teilweise ihrem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen sei. Es handele sich um Mietzinsen für die Benutzung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, das im Eigentum eines anderen stehe. Die Kurzfristigkeit der Anmietung sei insofern unbeachtlich. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das FG Düsseldorf hat eine Einordnung der angemieteten Messefläche als fiktives Anlagevermögen der Klägerin abgelehnt. Nach Auffassung des Finanzgerichts muss sich die Prüfung, ob fiktives Anlagevermögen gegeben ist, an den betrieblichen Verhältnissen des S

Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal - Zustelldienste

  Das BAG hat entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. Die Arbeitgeberin erbringt Zustelldienste. Auf ihrem Betriebsgelände sind im Rahmen von Werkverträgen auch Arbeitnehmer anderer Unternehmen tätig. Nachdem sich zwei dieser Beschäftigten bei der Beladung von Paletten infolge wegrutschender Überladebleche verletzten, hat der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die Vorlage von Kopien der Unfallanzeigen erbeten. Zudem will er künftig über entsprechende Arbeitsunfälle des Fremdpersonals informiert werden. Außerdem verlangt er, ihm jeweils die Unfallanzeigen zur Gegenzeichnung vorzulegen und in Kopie auszuhändigen. Die Vorinstanzen hatten die darauf gerichteten Anträge des Betriebsrats abgewiesen. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrates hatte vor dem BAG teilweise Erfolg. Nach Auffa

Tagesmutter hat Anspruch auf hälftige Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

  Das BVerwG hat entschieden, dass Jugendämter selbstständigen Tagesmüttern und -vätern die Hälfte ihrer Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen und sie nicht um Aufwendungen für Beitragsanteile kürzen dürfen, die rechnerisch auf die im Rahmen der Beitragsbemessung angerechneten Einnahmen ihres Ehe- oder Lebenspartners zurückzuführen sind. Die als Tagesmutter tätige Klägerin war im streitigen Zeitraum von Juni bis Dezember 2012 freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Ihr Ehemann gehörte als Polizeibeamter keiner gesetzlichen Krankenversicherung an. Aus diesem Grund berücksichtigte die gesetzliche Krankenkasse entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für die Beitragsbemessung neben den eigenen Einnahmen der Klägerin als Tagesmutter auch Einnahmen ihres Ehemannes und setzte für die Kranken- und Pflegeversicherung monatlich insgesamt rund 253 Euro fest. Damit beliefen sich die sozialversicherungsrech

Steuerrecht: Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

  Das FG Köln hat entschieden, dass zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung mindern. Der Kläger erhielt für seine Zweitausbildung monatlich 750 Euro Aufstiegsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Den Jahresbetrag zog das Finanzamt von den erklärten Studienkosten ab, die der Kläger als "vorweggenommene" Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht hatte. Mit seiner hiergegen erhobenen Klage hatte der Kläger überwiegend Erfolg. Das FG Köln reduzierte die Anrechnung des Stipendiums um 70%. Nach Auffassung des Finanzgerichts werden die Stipendiumsleistungen nämlich sowohl für die Kosten der allgemeinen Lebensführung als auch zur Bestreitung von Bildungsaufwendungen gezahlt. Nur soweit Bildungsaufwendungen ausgeglichen werden, lägen keine Werbungskosten vor. Das Finanzgericht ermittelte die nicht anzurechnenden Beträge anhand der all

Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im Ehegattenbetrieb

  Der BFH hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmen-PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem "Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich und der Arbeitsvertrag daher steuerlich nicht anzuerkennen ist. Im Streitfall beschäftigte der gewerblich tätige Kläger seine Ehefrau als Büro- und Kurierkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von neun Stunden mit einem Monatslohn von 400 Euro. Im Rahmen des Arbeitsvertrages überließ er ihr einen PKW zur uneingeschränkten Privatnutzung. Den darin liegenden geldwerten Vorteil, der nach der sog. 1%-Methode ermittelt wurde, rechnete der Kläger auf den monatlichen Lohnanspruch von 400 Euro an und zog seinerseits den vereinbarten Arbeitslohn als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ab. Das Finanzamt erkannte das Arbeitsverhältnis steuerlich jedoch nicht an, da die Entlohnung in Gestalt einer PKW-Überlassung im Rahmen eines "Minijobs" einem Fremdve

Muss Jobcenter für Homöopathie zahlen?

  Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen muss und für Ausnahmen enge Voraussetzungen gelten. Zugrunde lag der Fall eines 64-jährigen Hartz-IV-Empfängers. Der Mann verlangte Mehrbedarfsleistungen von 150 Euro pro Monat für diverse pflanzliche und alternativmedizinische Präparate (Kytta, Quark, Retterspitz, Ingwer, Glucosamin, Zeel, Platinumchloratum, Neurexan, Iso-C, Magnesium, Arnika, Infludoron und Dekristol). Er begründete dies damit, dass er herkömmliche Arzneimittel nicht vertrage. Da seine Krankenkasse für die Präparate nicht zahle, müsse das Jobcenter die Kosten tragen. Das LSG Celle-Bremen hat einen Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen abgelehnt. Nach Auffassung des Landessozialgerichts muss das Jobcenter grundsätzlich eine ausreichende medizinische Versorgung des Hilfebedürftigen sicherstellen. Dies geschehe bereits durch Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge. Präparate außerhalb des

Rentenversicherung muss für von Versichertem selbst gezahlte Rehabilitationsmaßnahme zahlen

  Das SG Heilbronn hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mehr als 22.000 Euro für eine von einem Versicherten selbst gezahlte Rehabilitationsmaßnahme zahlen muss, weil sie es versäumt hat, den Rehabilitationsantrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten. Geklagt hatte der 1958 geborene und zuletzt als Bereichsleiter in einem IT-Dienstleistungsunternehmen tätige V. Im Februar 2012 erlitt er einen Hirninfarkt. Nach akutmedizinischen Behandlungen mit mehreren operativen Eingriffen sowie zwei Frührehabilitationsmaßnahmen zulasten der beigeladenen Krankenkasse stellte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im November 2012 fest, dass die Erwerbsfähigkeit des V gemindert sei. Deshalb könne er dauerhaft weder seinen Beruf noch eine leichte körperliche Tätigkeit mehr ausüben. Die Krankenkasse forderte V sodann auf, bei seiner Rentenversicherung die Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen. Den daraufhin gestellte

Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist Einkommen i.S.d. § 11 SGB II

  Das SG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Einmalzahlung aus einer privaten Unfallversicherung als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen ist. Die Klägerin wendet sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und eine vom beklagten Jobcenter geltend gemachte Erstattungsforderung. Zwar habe ihr Ehemann eine Einmalzahlung aus einer privaten Unfallversicherung erhalten. Diese Zahlung sei jedoch nicht als Einkommen bei der Berechnung der ihr zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen. Die Klage hatte vor dem SG Karlsruhe Erfolg. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung des Ehemannes der Klägerin als Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zu berücksichtigen. Ausnahmetatbestände des § 11a SGB II seien nicht erfüllt. Die Zahlung stelle keine öffentlich-rechtlich ande

Kein Mehrbedarf nach SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu ambulanter psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung

  Das SG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Bezieherin von SGB II-Leistungen keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung hat. Die Klägerin steht im laufenden Bezug von SGB II-Leistungen bei dem Beklagten. Sie begehrte die Übernahme der Kosten für die Fahrten von C. nach S. zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung. Die Klägerin beantragte bei dem Beklagten die Übernahme der Kosten für die erforderlichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von C. nach S. zu ihrer Psychiaterin und Psychotherapeutin mit der Begründung, die Kosten seien bisher nicht von der Krankenkasse übernommen worden. Die Krankenkasse hatte den Antrag auf Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, der Krankheitsverlauf beeinträchtige die Klägerin nicht so stark, dass eine Beförderung zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden notwendig sei. Der Beklagte lehnte den Antrag ebenfalls ab; ei

Hartz IV: Kein Teilhabe-Zuschuss für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht

  Das SG Berlin hat entschieden, dass Schüler, die im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht haben. Dies gelte für Unterricht gleich welcher Sprache und Religion. Derartige Angebote dienten nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung. Auch der Umstand, dass Unterricht in Gruppen stattfinde, genüge nicht dem erklärten Ziel des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren, so das Sozialgericht. Die damals 5, 6, 8, 10 und 11 Jahre alten Kläger aus Berlin-Kreuzberg nahmen zwischen 2014 und 2016 am Arabischunterricht für Muttersprachler und Islamunterricht der C gGmbH teil. Hierfür hatten sie neben einer einmaligen Anmeldegebühr von 10 Euro jeweils monatliche Gebühren zwischen 10 und 25 Euro zu entrichten. Beim beklagten Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, von dem sie auch Sozialgeld bezogen, beantragten sie hierfür Leistungen zur Bi

BFH Änderung der Rechtsprechung: Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in vermögensverwaltende Personengesellschaft

  Der BFH hat seine bisherige Rechtsauffassung gelockert und entschieden, dass einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eintritt, der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein kann, wenn dies mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden ist. Im Streitfall waren an einer GbR mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung drei Gesellschafter zu jeweils einem Drittel beteiligt. Einer der Gesellschafter veräußerte seinen Anteil an einen neu eintretenden Gesellschafter. Nach dem im Oktober 1997 geschlossenen notariellen Vertrag sollte die Übertragung der Gesellschafterrechte mit Kaufpreiszahlung noch in diesem Jahr erfolgen. Der Kaufpreis wurde aber erst am 30.06.1998 gezahlt. Deshalb kam es erst zu diesem Zeitpunkt zum Gesellschafterwechsel. Im Jahr 1998 entstand bei der GbR ein Verlust i.H.v. ca. 600.000 Euro. Das Finanzamt ver

Kein sozialwidriges Verhalten bei Arbeitsaufgabe wegen Pflege einer Familienangehörigen

  Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Arbeitsaufgabe im Rahmen des § 34 SGB II die in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II niedergelegten Zumutbarkeitskriterien zu berücksichtigen sind. Der Fall betraf eine 38-jähige Frau, die gemeinsam mit ihrer schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt im Landkreis Osterholz lebt. Sie hatte eine Vollzeitstelle als Hallenaufsicht am Bremer Flughafen angenommen und wollte Stewardess werden. Zugleich kümmerte sie sich um die Pflege ihrer Mutter. Nachdem sich deren Gesundheitszustand durch einen Rippenbruch verschlechtert hatte, konnte sie Arbeit und Pflege nicht mehr vereinbaren und schloss sie mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Vom Jobcenter bezog sie Grundsicherungsleistungen (Hartz-IV). Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bewertete das Jobcenter als sozialwidriges Verhalten und nahm eine Rückforderung von zuletzt rund 7.100 Euro vor. Die Frau habe schon bei

Sozialwidriges Verhalten bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Straftat

  Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass sozialwidriges Verhalten vorliegt, wenn mit einem Betriebsmittel während der Arbeitszeit eine Straftat begangen wird und dadurch der Verlust des Arbeitsplatzes folgt. Das Verfahren wurde von einem 49-jährigen Taxifahrer aus Ostfriesland geführt. Der Mann war während der Arbeitszeit mit seinem Taxi zu einem Biergarten gefahren und hatte dort mithilfe des Autos Mobiliar entwendet. Sein Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Für ca. ein Jahr lebte der Mann erneut von Hartz-IV. Das Jobcenter nahm eine Rückforderung von rund 7.800 Euro wegen sozialwidrigen Verhaltens vor. Der Mann habe seine berufliche Existenzgrundlage durch sein Verhalten unmittelbar gefährdet und habe seine Hilfebedürftigkeit grob fahrlässig herbeigeführt. Demgegenüber meinte der Mann, dass er keinen Anlass für die Kündigung gegeben habe. Eine Abmahnung hätte bei dieser Sachlage ausgereicht. Allerdings habe er damals versäumt, eine Kündigungsschutzklag

Sozialwidriges Verhalten bei vorzeitigem Verbrauch einer Erbschaft

  Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass jemand, der seine Hilfebedürftigkeit in missbilligenswerter Weise zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten darf. Ein 51-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Emden, der nach dem Tod seines Onkels im Jahre 2011 zunächst von dessen Erbe lebte, hatte geklagt. Als der Mann ab 2013 erneut Grundsicherungsleistungen bezog, nahm das Jobcenter eine Rückforderung vor. Er habe das geerbte Vermögen in kurzer Zeit verschwendet und hierdurch seine Hilfebedürftigkeit herbeigeführt. Demgegenüber rechtfertigte sich der Mann mit einer vermeintlichen Alkoholerkrankung. Er habe den überwiegenden Teil des Tages in Gaststätten verbracht. Das LSG Celle-Bremen hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Nach Auffassung des Landessozialgerichts hat der Kläger geerbtes Immobilienvermögen von 120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen von 80.000 Euro innerhalb von zwei Jahren verschwende

Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei geringfügiger Beschäftigung als Bürokraft und PKW-Überlassung

  Das FG Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde. Der Kläger war als IT-Berater und im Handel mit Hard- und Software gewerblich tätig. Er beschäftigte seine Ehefrau, die Klägerin, als Bürokraft für 400 Euro monatlich, wobei die Firmenwagennutzung eingeschlossen sein sollte. Die Arbeitszeit sollte sich nach dem Arbeitsanfall richten; eine feste Stundenzahl wurde nicht vereinbart. Überstunden und Mehrarbeit sollten durch Freizeit ausgeglichen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ergänzten die Kläger den Arbeitsvertrag dahingehend, dass Teile des Gehalts monatlich durch Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung und in eine Pensionskasse eingezahlt werden sollten. Das Finanzamt erkannte den Arbeitsvertrag nicht an und kürzte dementsprechend den Betriebsausgabenabzug des Klägers. Das FG Münster hat die Klage abgewiesen.

fristlose Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube ("Volkslehrer") gerechtfertigt

  Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, gerechtfertigt ist. Das ArbG Berlin hatte über die Kündigungsschutzklage eines Lehrers zu entscheiden, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf einem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin fristlos gekündigt wurde. Das beklagte Land macht geltend, dem Lehrer fehle aufgrund dieser Äußerungen die Eignung als Lehrer und Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. Der klagende Lehrer macht geltend, es handele sich um eine politisch motivierte Kündigung, für die es keinen Grund gebe. Das ArbG Berlin hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im