Für alle, die sich keinen Beratungshilfeschein besorgen wollen oder diesen nicht erhalten, biete ich eine kostengünstige Erstberatung im SGB II/Hartz IV an.
Wie geht es? Sie überweisen die Beratungsgebühr in Höhe von 50 EUR und rufen in meinem Büro an und vereinbaren einen Beratungstermin zudem Sie von mir telefonisch Beraten werden wollen. In der Regel ist dies von Montag bis Freitag 11 bis 17 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich wegen auswärtiger Termine usw. nicht immer erreichbar bin. Die Beratung findet erst bei meinem Rückruf statt, d.h. wenn Sie einen Rückruf vereinbart haben. Bitte geben Sie auch an, dass Sie ein telefonische Erstberatung im SGB II wünschen.
Sie können mich kontaktieren unter der Nummer 0331-2709271
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
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