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Es werden Posts vom Juli, 2014 angezeigt.

Jetzt kommt das Geld schneller ! Auch vom Staat

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr  Zahlungsfristen können nur noch bis maximal 60 Tage vereinbart werden, darüber hinaus nur unter besonders engen Voraussetzungen. Bei öffentlichen Auftraggebern ist die Frist maximal 30 Tage und nach 60 Tagen ist alles unwirksam. Bei Verstoß gegen die neue Regelung ist die Rechnung sofort fällig. Bei Verzug müssen jetzt 40,00 € Pauschale gezahlt werden. Der Basiszinssatz bei Unternehmergeschäftten erhöhte sich von 8 auf 9  Prozentpunkte. Bundesanzeiger

Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

Der BFH hat entschieden, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können. Der Kläger lebt seit 1997 mit seinem Partner, dem er vertraglich zum Unterhalt verpflichtet war, in einer Lebensgemeinschaft. Er beantragte beim Finanzamt und später beim Finanzgericht vergeblich, für das Jahr 2000 zusammen mit seinem Partner zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. Das anschließende Revisionsverfahren beim BFH war bis zum Beschluss des BVerfG v. 07.05.2013 (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07), durch den die einkommensteuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten und von eingetragenen Lebenspartnern für verfassungswidrig erklärt wurde, ausgesetzt. Der Kläger hielt auch nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses an seiner Revision fest, obwohl im Jahr 2000, für das er die Zusammenveranlagung begehrte, die Möglichkeit zur Eingehung

Rechtmäßige Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungsausgleich bei gegenseitigem Unterhaltsverzicht

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente ohne Kürzung aufgrund der im Rahmen eines Versorgungsausgleichs an seine geschiedene Ehefrau übertragenen Rentenanwartschaften nicht besteht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) in der bis zum 31.08.2009 geltenden Fassung seien dann nicht erfüllt, so das Landessozialgericht. Der 1941 geborene Kläger wurde im Jahre 2000 rechtskräftig von seiner 1948 geborenen Ehefrau geschieden. Im Rahmen der Entscheidung zum Versorgungsausgleich wurden für die mit September 1969 beginnende Ehezeit Rentenanwartschaften des Klägers auf das Versicherungskonto seiner geschiedenen Frau übertragen. Mit einer notariell beglaubigten Erklärung verzichteten der Kläger und seine geschiedene Ehefrau ab Rechtskraft der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt und U

Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2014 die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt. Der Mindestlohn gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Mit der Verordnung werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt: Mindeststundenlohn ab 01.08.2014 7,75 Euro ab 01.12.2014 8,00 Euro ab 01.10.2015 8,60 Euro ab 01.12.2016 bis 31.12.2017 8,75 Euro In der Fleischindustrie sind in Deutschland etwa 81.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Die Tarifparteien hatten sich Mitte Januar 2014 erstmals auf den Abschluss eines gestuften Mindestlohnes geeinigt. Die Fleischwirtsch

BVerfG: Großeltern müssen bei Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

Das BVerfG hat entschieden, dass Großeltern ein Recht darauf haben, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden, soweit eine engere familiäre Bindung zwischen ihnen und dem Enkelkind besteht. Eine erste Enkeltochter der Beschwerdeführerin kam 2001 zur Welt und wurde von ihrer Mutter, der Tochter der Beschwerdeführerin, nach der Geburt in die Obhut der Beschwerdeführerin gegeben. Im Jahr 2008 kam die zweite Enkeltochter zur Welt und lebte, zusammen mit der Mutter, zunächst im Haushalt der Beschwerdeführerin. Im August 2011 zog die Mutter zu einem Freund und nahm das jüngere Kind mit sich. Im Wege der einstweiligen Anordnung entzog das Familiengericht der Mutter im Herbst 2011 die elterliche Sorge für beide Kinder und setzte zunächst das Jugendamt als Vormund ein. Im Dezember 2011 wechselte die jüngere Enkeltochter in eine Pflegefamilie, in der sie bis heute lebt. Im Hauptsacheverfahren entzog das

Ehemalige Heimkinder aufgepasst! Frist des Fonds Heimerziehung läuft bald ab.

Der Fonds Heimerziehung stellt Sachleistungen und Geldmittel zur Verfügung. Es bestehen zwei Fonds und zwar: 1. Für Heimkinder der Bundesrepublik 1949 bis 1975 Hier können Ansprüche bis zum   31.Dezember 2014 geltend gemacht werden und 2. Für Heimkinder in der ehemaligen DDR 1949 bis 1990. Hier können Ansprüche bis zum   30. September 2014 geltend gemacht werden. Ob eine Anrechnung von Mitteln aus diesem Fonds auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder der Sozialhilfe (SGB XII) erfolgt ist noch nicht abschließend geklärt. Es werden wohl in erster Linie Sachleistungen erbracht. Für ehemalige Heimkinder in der DDR werden Ausgleichzahlungen geleistet für Arbeiten, die nicht Sozialversicherungspflichtig waren und zu einer Rentenminderung führen. Diese Ausgleichzahlungen sind nach meiner Ansicht nicht anrechenbar (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II). Nähere Informationen finden Sie hier.

Hartz IV: Muß SGB II Empfänger Hartz IV zurückzahlen, wenn er seine Erbschaft für Nachtclubtänzerin ausgibt ?

Das SG Heilbronn hat in einem konkreten Fall entschieden, dass Leistungen nach dem SGB II nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn der Bezieher geerbtes Vermögen für Nachtclubtänzerinnen ausgibt. Der 1955 geborene Kläger bezog in der Vergangenheit Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV"), bis er vorübergehend eine Arbeitsstelle fand. Im März 2009 erbte er (nach Abzug von Steuern und nachlassbedingten Ausgaben) gut 16.000 Euro und bestritt in der Folgezeit allein hiervon seinen Lebensunterhalt, wobei er den Betrag eigenen Angaben zufolge u.a. einer Nachtclubtänzerin zuwendete und für das "Knüpfen von Beziehungen" ausgab. Im Dezember 2009 beantragte der inzwischen wieder mittellose K erneut SGB II-Leistungen, welche ihm das Heilbronner Jobcenter fortlaufend bewilligte. Im Oktober 2011 erließ das Jobcenter folgenden Bescheid: "Sie haben nach den vorliegenden Unterlagen Ihr Einkommen oder Vermögen vermindert. Aus den vorliegenden U

BSG aktuell: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %)

Seit 1. Januar 2011 erhalten Sozialhilfeempfänger gemäß § 27a Abs 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) iVm der Anlage zu § 28 SGB XII nur noch Leistungen für den Lebensunterhalt - im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt ebenso wie bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 (80 %), wenn sie als erwachsene leistungsberechtigte Person weder einen eigenen Haushalt noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen. Entgegen weit verbreiteter Ansicht in der sozialhilferechtlichen Praxis geht der Gesetzgeber dabei jedoch davon aus, dass erwachsenen Personen bei gemeinsamem Haushalt jeweils der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) zusteht. Für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 ist damit nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird; es genügt vielmehr, dass der Leistungsberec

Hartz IV: Keine Erstattung der Kosten für Kabelanschluss

Das LSG Halle hat entschieden, dass Bezieher von SGB II-Leistungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für den Kabelanschlussvertrag zum Empfang von Fernsehen und Rundfunk haben. Der Kläger mietete im Jahr 2009 eine Wohnung an. Nach dem Mietvertrag waren in der Gesamtmiete keine Entgelte für einen Kabelanschluss enthalten. Aufgrund der Versorgung der Wohnanlage mit TV-Kabelanschluss war nach dem Mietvertrag das Anbringen und Betreiben einer SAT-Schüssel nicht gestattet. Zur Nutzung des Kabelanschlusses hat der Kläger einen gesonderten Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen und verlangte dafür die Kostenübernahme. Das LSG Halle hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Landessozialgerichts hat der Kläger keinen Anspruch auf weitere SGB II-Leistungen für die Anschlusskosten oder die monatlichen Entgelte für einen Kabelanschluss. Dies gelte auch, wenn die Anbringung einer Satellitenschüssel vom Vermieter nicht erlaub

Krankenkasse muss Hilfsmittel für behindertes 2-jähriges Kind zum Besuch des Schulkindergartens zahlen

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, ein behindertes 2-jähriges Kind mit einem zusätzlichen Zimmerfahrgestell mit Sitzschale zu versorgen, damit dieses den Schulkindergarten besuchen kann. Das 2-jährige Kind erlitt bei seiner Geburt im Juni 2007 einen Hirnschaden. Er ist nicht in der Lage, frei zu sitzen, zu stehen oder zu gehen. Seine Krankenkasse stellte ihm deshalb u.a. ein Zimmerfahrgestell mit individuell angepasster Sitzschale zur Verfügung. Im Dezember 2009 genehmigte das Schulamt wegen der Förderbedürftigkeit des Kindes dessen Besuch im Kindergarten einer Körperbehindertenschule. So wurde es bereits mit knapp zweieinhalb Jahren in den Schulkindergarten aufgenommen. Allerdings konnte das vorhandene und von ihm weiterhin benötigte Zimmerfahrgerüst wegen seiner Größe (ebenso wenig wie die dazugehörige Sitzschale) nicht täglich vom Fahrdienst in den Kindergarten transportiert werden. Die Eltern des Zweijähr

BGH aktuell: Kein Basistarif für Sozialhilfeempfänger SGB XII in privater Krankenversicherung

Der BGH hat entschieden, dass Sozialhilfeempfänger, die ohne den Bezug von Sozialhilfe der Versicherungspflicht in der gesetzliche Krankenversicherung unterlägen, keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung haben. Die seit etwa zehn Jahren in Deutschland lebende Klägerin begehrt für sich und ihre drei minderjährigen Kinder die Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung des beklagten Versicherers. Bis Ende April 2012 bezog sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und wurde bezüglich der Krankenbehandlung von der örtlichen AOK betreut. Seit Mai 2012 bezieht sie Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das zuständige Sozialamt teilte ihr mit, sie müsse einen Antrag auf Abschluss einer Versicherung zum Basistarif bei einer privaten Krankenversicherung stellen. Diesen Antrag lehnte die Beklagte ab. Die Klage, mit der die Klägerin Aufnahme in den Basistarif erstrebt, hat vor dem Landgericht Erfolg gehabt. Das

SGB II: Übernahme der Kosten für Waschmaschine als "Erstausstattung" bei Hartz IV Empfänger nach Trennung vom Partner

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf eine Waschmaschine nicht dadurch verwirkt wird, dass der Leistungsempfänger längere Zeit keine eigene Waschmaschine nutzt. Dem lag der Fall einer 1954 geborenen Klägerin zugrunde, die in der Vergangenheit zunächst bis zum Jahr 1987 gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Waschmaschine, die zuletzt allerdings defekt war, genutzt hatte. Nach der Scheidung konnte die Klägerin die Waschmaschine ihres neuen Lebenspartners nutzen. Nach der Trennung von diesem im Jahr 2004 hatte die Klägerin keine Waschmaschine mehr in der Wohnung, sondern nutzte einen Waschsalon. Nach einem Umzug in einen Wohnort ohne Waschsalon beantragte die Klägerin beim beklagten Landkreis als SGB II-Träger einen Zuschuss zur Waschmaschine. Dieser gewährte jedoch lediglich ein Darlehen in Höhe von 179 Euro, da ein Zuschuss lediglich für die Erstausstattung gewährt werden könne. Das Sozialgericht bestätigte die Entscheidung des Landkre

BSG aktuell: Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung

Treppen sind für Rollstuhlfahrer oft ein unüberwindliches Hindernis. Deshalb besteht vielfach der Wunsch nach Ausstattung mit einer mobilen elektrisch betriebenen Treppensteighilfe, um mit Unter-stützung einer Pflegeperson im Rollstuhl sitzend Treppen überwinden zu können. Der Kläger ist 81 Jahre alt, nahezu erblindet, beidseitig beinamputiert und deshalb pflegebedürftig (Pflegestufe III). Die beklagte Krankenkasse hat ihn mit einem mechanischen Rollstuhl versorgt, mit dem er aber seine in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses gelegene Mietwohnung nicht verlas-sen kann, weil in dem Haus kein Aufzug vorhanden ist. Die Beklagte hat den Leistungsantrag abge-lehnt, weil die Krankenkassen nicht für Hilfsmittel aufzukommen hätten, die ein Versicherter nur we-gen seiner besonderen Wohnsituation benötige. Dazu zählten auch die Treppensteighilfen, weil sie bei ebenerdig gelegenen Wohnungen und bei Häusern mit Aufzügen oder Treppenliften entbehrlich seien. In den Vorinstanzen war die Klage e

SG Dresden stoppt Jobcenter : Sanktionierung psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin rechtswidrig

Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 16. Mai 2014 Die wiederholte Verhängung von Sanktionen gegen eine psychisch behinderte Hartz IV-Empfängerin ist unverhältnismäßig, wenn besondere Betreuungsleistungen erforderlich sind. Das Jobcenter kann in diesem Fall nicht auf die gewöhnlichen Mittel der Massenverwaltung zurückgreifen. Das hat das Sozialgericht Dresden mit Gerichtsbescheid vom 16. Mai 2014 entschieden und acht Sanktionsbescheide aufgehoben. Die 36 Jahre alte Klägerin aus Dresden war in einem geschützten Arbeitsbereich tätig, bevor sie arbeitslos wurde. Eine psychische Behinderung wurde festgestellt. Zu Meldeterminen des Jobcenters erscheint sie nicht mehr. Innerhalb von fünf Monaten lud das Jobcenter sie achtmal zu sogenannten Meldeterminen ein. Nachdem die Klägerin den Einladungen nicht nachkam, verhängte das Jobcenter Sanktionen. Dadurch wird die Regelleistung jeweils für drei Monate um 10 % gemindert. Jede der acht Minderungen betrug monatlich ca.

EuGH kippt Deutschtests bei Ehegattennachzug

Der EuGH hat entschieden, dass die deutschen ausländerrechtlichen Vorschriften gegen das Recht auf Freizügigkeit und Familienzusammenführung verstoßen, soweit Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen Staatsangehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs nur erteilt, wenn sie einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Das 2007 eingeführte Spracherfordernis sei nicht mit der Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens mit der Türkei vereinbar, so der EuGH. Seit 2007 macht Deutschland die Erteilung eines Visums für den Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen grundsätzlich davon abhängig, dass sich der nachzugswillige Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Diese neue Bedingung soll Zwangsverheiratungen verhindern und die Integration erleichtern. Frau D., die türkische Staatsangehörige ist und in der Türkei lebt, möchte zu ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen. Ihr

Anerkennung von nächtlichem Sturz auf Tagung mit knapp 2 Promille als Arbeitsunfall

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass der nächtliche Sturz eines Betriebsratsmitglieds auf einer beruflichen Tagung mit knapp 2 Promille Alkohol im Blut als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Der 58-jährige Kläger K ist Betriebsrat bei einem internationalen Konzern mit Sitz in der Region Stuttgart. Im April 2010 fand in einem Hotel in Bad Kissingen eine dreitägige Betriebsräteversammlung statt. Diese dauerte am ersten Abend bis gegen 19:30 Uhr. Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,99 Promille stürzte K in der Nacht gegen 1:00 Uhr im Treppenhaus des Tagungshotels, wo er mit Kopf- und Lungenverletzungen bewusstlos aufgefunden und gegen 4:00 Uhr in die Notaufnahme gebracht wurde. Anschließend war er längere Zeit arbeitsunfähig. Noch heute leidet er unter Schmerzen und Konzentrationsstörungen. Gegenüber seiner Berufsgenossenschaft gab K an, sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern zu können. Es sei auf der Tagung üblich, auch beim abendlichen geselligen

SGB II aktuell: Gutachten des Landkreises Göttingen zu Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher rechtswidrig

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat mit Urteil vom 29. April 2014 entschieden, dass das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und die dort festgelegten Mietobergrenzen zu niedrig sind. Das Gutachten könne daher nicht als Grundlage für die Leistungsgewährung dienen. In dem zugrundeliegenden Fall musste eine dreiköpfige Familie für eine 68 qm große Wohnung in Göttingen monatlich 520,00 € Miete einschließlich Nebenkosten zahlen. Hiervon hat die Stadt Göttingen nur 470,00 € monatlich übernommen. Grundlage dieser Kürzung war ein vom Landkreis Göttingen in Auftrag gegebenes Gutachten. In dem Gutachten waren durch Befragung ermittelte Bestandsmieten zusammengerechnet worden, wobei die Grenze bei einem Quantil von 33 % angesetzt wurde. Der jeweilige Wohnungsstandard wurde nicht

Neu ab 01.07.2014: Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren, Mütter-Rente und höhere Erwerbsminderungsrente

Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren   Wer 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.Die Auswirkungen auf die SGB II Bezieher und Hartz IV Empfänger in den Verfahren der vorzeitigen Rentenbeantragung bleibt abzuwarten . Zwei Menschen Jahrgang 1950 konnte der Sozialrechtsexperte vor der Zwangsverrentung bereits retten. Weitere Verfahren laufen derzeit.  Auch freiwillig Versicherte können ohne Abschläge ab 63 in Rente gehen, sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt haben und 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Handwerker aufgepaßt, die sich am Ende ihres Berufslebens selbständig gemacht haben, könnten hier profitieren. Mütter-Rente Mütter -oder Väter (!)-   bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro pro Monat. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Ab dem 1.7.2