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Neu ab 01.07.2014: Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren, Mütter-Rente und höhere Erwerbsminderungsrente


Rente mit 63 bei 45 Versicherungsjahren 

Wer 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.Die Auswirkungen auf die SGB II Bezieher und Hartz IV Empfänger in den Verfahren der vorzeitigen Rentenbeantragung bleibt abzuwarten. Zwei Menschen Jahrgang 1950 konnte der Sozialrechtsexperte vor der Zwangsverrentung bereits retten. Weitere Verfahren laufen derzeit. 
Auch freiwillig Versicherte können ohne Abschläge ab 63 in Rente gehen, sie 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt haben und 45 Jahre Beitragszeit vorliegen. Handwerker aufgepaßt, die sich am Ende ihres Berufslebens selbständig gemacht haben, könnten hier profitieren.

Mütter-Rente
Mütter -oder Väter (!)-   bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro pro Monat.



Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
Ab dem 1.7.2014 werden bei Neurentner mit Erwerbsminderung zwei Jahre dazugerechnet (Zurechnungszeit) und dadurch erhöht sich die Rente um durchschnittlich ca. 40 Euro im Monat. 
Quelle: Bundesregierung PM vom 13.6.2014

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