Der Fonds Heimerziehung stellt Sachleistungen und Geldmittel zur Verfügung. Es bestehen zwei Fonds und zwar:
1. Für Heimkinder der Bundesrepublik 1949 bis 1975 Hier können Ansprüche bis zum
31.Dezember 2014 geltend gemacht werden und
2. Für Heimkinder in der ehemaligen DDR 1949 bis 1990. Hier können Ansprüche bis zum
30. September 2014 geltend gemacht werden.
Ob eine Anrechnung von Mitteln aus diesem Fonds auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder der Sozialhilfe (SGB XII) erfolgt ist noch nicht abschließend geklärt.
Es werden wohl in erster Linie Sachleistungen erbracht. Für ehemalige Heimkinder in der DDR werden Ausgleichzahlungen geleistet für Arbeiten, die nicht Sozialversicherungspflichtig waren und zu einer Rentenminderung führen. Diese Ausgleichzahlungen sind nach meiner Ansicht nicht anrechenbar (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II).
Nähere Informationen finden Sie hier.
1. Für Heimkinder der Bundesrepublik 1949 bis 1975 Hier können Ansprüche bis zum
31.Dezember 2014 geltend gemacht werden und
2. Für Heimkinder in der ehemaligen DDR 1949 bis 1990. Hier können Ansprüche bis zum
30. September 2014 geltend gemacht werden.
Ob eine Anrechnung von Mitteln aus diesem Fonds auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder der Sozialhilfe (SGB XII) erfolgt ist noch nicht abschließend geklärt.
Es werden wohl in erster Linie Sachleistungen erbracht. Für ehemalige Heimkinder in der DDR werden Ausgleichzahlungen geleistet für Arbeiten, die nicht Sozialversicherungspflichtig waren und zu einer Rentenminderung führen. Diese Ausgleichzahlungen sind nach meiner Ansicht nicht anrechenbar (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II).
Nähere Informationen finden Sie hier.
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AntwortenLöschenANFANG DES ZITAT.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [ BAFzA in Köln ]
FONDS HEIMERZIEHUNG
Informationsblatt Fonds "Heimerziehung West"
Informationen zu Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ ab 01. September 2014
Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ gewährt materielle Leistungen, die ehemaligen Heimkindern dabei helfen sollen, mit ihrem heutigen Leben, das von dem seinerzeit erlebten Leid geprägt ist, besser zurecht zu kommen. Außerdem gewährt er Rentenersatzleistungen zum Ausgleich entgangener Rentenansprüche aus erzwungener Arbeit während des Heimaufenthalts.
Der Fonds wurde zum Start am 01. Januar 2012 von der Bundesregierung, den westdeutschen Ländern und Berlin sowie der evangelischen und der katholischen Kirche mit 120 Millionen Euro ausgestattet. Dieses Geld war aufgrund der unerwartet hohen Zahl ehemaliger Heimkinder, die Fondsleistungen in Anspruch nahmen, im August 2014 verbraucht. Bund, Länder und Kirchen haben sich bereits grundsätzlich bereit erklärt, den Fonds mit neuem Geld aufzustocken, damit er – wie ursprünglich vereinbart – bis Ende Dezember 2016 laufen kann. Details werden derzeit abgestimmt.
Die Leistungsleitlinien bleiben dabei nach wie vor gleich. [ ... ].
Die wichtigsten, ab 01. September 2014 gültigen Regeln für den Abschluss von Ver-einbarungen lauten:
● Pro Betroffener/Betroffenem können materielle Hilfen im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro vereinbart werden. Diese Hilfen können individuell gewählt werden. Voraussetzung ist, dass sie geeignet sind, Folgeschäden aus der Heimerziehung abzumildern, und dass kein gesetzliches Hilfesystem (z.B. Krankenkasse) die Hilfe gewähren würde. Es muss verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden können, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
● Über diese materiellen Hilfen kann eine Vereinbarung abgeschlossen werden. In-nerhalb dieser einen Vereinbarung können mehrere Leistunge vereinbart werden. Darüber hinaus kann eine Pauschale vereinbart werden für Kosten, die der/dem Be-troffenen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Beratung entstehen (z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten, Kosten der Aktenrecherche). Außerdem können Rentenersatzleistungen vereinbart werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
● Leistungen, die aus mehreren kleinteiligen Bedarfen bestehen, können in Rahmenvereinbarungen zusammengefasst werden (z.B. Wohnungsrenovierung). Für diese Rahmenvereinbarungen können Gesamtsummen vereinbart werden. Innerhalb die-ser Gesamtsummen können die einzelnen Gegenstände und Dienstleistungen, die zu der Leistung gehören (z.B. Tapeten, Farbe, Rechnung des Fliesenlegers), flexibel erworben und abgerechnet werden. Dabei ist nur darauf zu achten, dass der vereinbarte Rahmen nicht überschritten wird.
● Für Kleidung, Schuhe und Hausrat können bis zu 1.000 Euro in Anspruch genommen werden, ohne das hierfür Rechnungen oder Kostenvoranschläge vorgelegt werden müssen. Es genügt eine Erklärung der/des Betroffenen, dass die Mittel entsprechend dem vereinbarten Zweck verwendet werden.
● Wenn die vereinbarten Beträge für andere Leistungen nicht ganz ausgeschöpft werden, können Restbeträge in Höhe von bis zu 20% der ursprünglich vereinbarten Summe ebenfalls für Kleidung, Schuhe und Hausrat verwendet werden, ebenfalls ohne Rechnungen und auf Grundlage einer Erklärung wie oben.
● Stornierungen [ ... ]
Darüber hinaus gelten die bestehenden Regularien für den Fonds weiterhin. Details zu den Regeln und zu den möglichen Leistungen, die der Fonds ehemaligen Heimkindern gewähren kann, werden im Beratungsgespräch mit der Anlauf- und Beratungsstelle erläutert.
ENDE DES ZITAT.
QUELLE: BAFzA in Köln - FONDS HEIMERZIEHUNG @ http://www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/user_upload/downloads/Handbuch_Infoblatt_Betroffene_West.pdf ( ingesamt 2 Seiten )
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AntwortenLöschenFonds-Verfahrensregelungen-Handbuch Betroffenen bisher vorenthalten ----- jetzt aber jedem zugänglich.
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»Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« den Ehemaligen Heimkindern bisher vorenthalten.
Dies kam erst am Di. 07.04.2015 ans Licht.
Erst ab diesem Zeitpunkt steht dieses 54-Seiten umfassende »Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch« uneingeschränkt allen Ehemaligen Heimkindern – in OST und WEST – zur Verfügung.
Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«), sofort nachdem der Verein erstmalig auf die Existenz dieses Dokuments aufmerksam wurde, hat es jetzt für alle auf seiner Vereinswebseite ins Internet gestellt
@ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/wp-content/uploads/2015/04/handbuch_heimkinderhilfsfonds_ost_-und-west-2014.pdf
In diesem »Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen« wird, auf Seite 8, auch angegeben wer staatlicherseits und kirchlicherseits damit „beauftragt“ „ist“, „die Interessen“ „der Betroffenen“ zu „vertreten“, bzw. „wahrzunehmen“:
ANFANG EINES KURZEN ZITATS AUS DIESEM HANDBUCH.
»Zur Wahrung der Belange der ehemaligen Heimkinder haben die Lenkungsausschüsse im Einvernehmen mit den Vertreter/innen der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch [Heimerziehung (2009/2010)] eine Ombudsperson benannt. Sie ist vor Beschlüssen zu hören und nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Diese Funktion nimmt Herr Prof. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg/Stendal) in beiden Lenkungsausschüssen [OST und WEST !] wahr. Zudem gehören den Lenkungsausschüssen jeweils eine Vertretung der Betroffenen an, die ebenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt und eigene Vorschläge einbringen kann. Für den Fonds „Heimerziehung West“ nimmt Frau Heidelore Rampp dieses Amt wahr, für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ Herr Ralf Weber.«
ENDE EINES KURZEN ZITATS AUS DIESEM HANDBUCH.
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Die im Internet zu findenden allgemein bekannten Kontaktdetails für diese drei „Repräsentanten“ lauten wie folgt:
Prof. Dr. Peter Schruth
Tel. [ nicht bekannt ]
peter.schruth@hs-magdeburg.de
Heidelore Rampp
Tel. +49(0)711 6158905
Heidelore.Rampp@kabelbw.de
Ralf Weber
Tel. [ nicht bekannt ]
ralf558@hotmail.com
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Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Heimkinder, Betroffenen, Opfer, Ehemalige Heimkinder, Fonds Heimerziehung-WEST, Fonds Heimerziehung-DDR, Fonds, Hilfsfonds, Rentenersatzfonds, Fonds Heimerziehung, Fonds Heimkinder, Heimkinderfonds, Verfahrensregelungen, Fonds-Verfahrensregelungen, Verfahrensregelungen-Handbuch, Fonds-Verfahrensregelungen-Handbuch, Ehemaligen Heimkindern, Heimkinder-OST, Heimkinder-WEST, DDR-Heimkinder, BRD-Heimkinder, Handbuch, uneingeschränkt, allen Heimkindern, zur Verfügung, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., http://veh-ev.eu , Verein, Heimkinder-Verein, Vereinswebseite, geltenden Verfahrensregelungen, staatlicherseits, kirchlicherseits, beauftragt, Interessen der Betroffenen, vertreten, wahrnehmen, wahrzunehmen, Wahrung der Belange der ehemaligen Heimkinder, Sitzungen, Lenkungsausschuss, Lenkungsausschüsse, Beschlüssen, Runden Tisch Heimerziehung, Runder Tisch Heimerziehung, Ombudsperson, Ombudsmann, mit beratender Stimme, Prof. Dr. Peter Schruth, Peter Schruth, Vertretung der Betroffenen, eigene Vorschläge einbringen, Heidelore Rampp, Ralf Weber, Repräsentanten, Heidelore.Rampp@kabelbw.de , ralf558@hotmail.com , peter.schruth@hs-magdeburg.de ,
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