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Es werden Posts vom Oktober, 2012 angezeigt.

WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“

Weiterlesen : Arbeitslose bedrohen uns | WAZ.de Auszug/Zitat ( Hervorhebungen von mir. ): Auch wenn das Maß an Sanktionen gegen Arbeitslose zugenommen hat, so behaupte ich, dass kein Mitarbeiter des Jobcenters willkürlich und schon gar nicht, weil es ihm Freude bereitet, Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt, sondern sich Gedanken macht, ob unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Ermessens eine Sanktion angemessen und nötig war. Hier wird es grotesk. Denn das ist durch Prof. Ludwig-Mayerhofer bereits widerlegt. Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariane Sondermann: Auf der Suche nach der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen Arbeitsmarktregime, - Konstanz: UVK-Verlagsges, 2009. - 302 S . In dieser Studie zeigt Prof. Ludwig-Mayerhofer auf, dass trotz Standardisierung, sehr wohl die Möglichkeit der willkürlichen Machtsausübung innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich ist. ( Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern sie findet regelmäßig auch sta

Jobcenter soll Zahl der Widersprüche senken - SOZIALPOLITIK Dezernent will andere Philosophie - Wir brauchen Mitarbeiter, die die Grundlagen der Gesetze verstehen

  Jobcenter soll Zahl der Widersprüche senken Sozialdezernent Robert Krumbein will die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters verringern. Um das zu erreichen, soll die Arbeit der Beschäftigten in der Leistungsabteilung verbessert werden, sagte der SPD-Mann im ST-Gespräch. „Wir brauchen Mitarbeiter, die die Grundlagen der Gesetze verstehen und Entscheidungen treffen – ohne jedem Buchstaben der Paragrafen sklavisch zu folgen.“ 2000 Widersprüche gab es im vergangenen Jahr bei rund 8000 Bedarfsgemeinschaften. Im Jobcenter-Vorläufer, der von Nürnberg aus gesteuerten Arbeitsagentur, sei oft noch zu starr gehandelt worden:  „Da wurden zunächst 20 000 Seiten durchgearbeitet, um sich zu vergewissern, ob es einen vergleichbaren Fall wie den gerade zu entscheidenden schon gegeben habe.“  Davon müsse das kommunale Jobcenter weg, sagte Krumbein. Ziel müsse es sein, dass sich das Center zu einem „ganz normalen städtischen Dienst“ entwickele. Es

Hartz-IV-Empfänger können Fortbildungskosten vom Einkommen abziehen

Berufstätige Hartz-IV-Empfänger dürfen Kosten für eine notwendige Fortbildung von ihrem Einkommen abziehen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Antragsverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz Az.: L 13 AS 3794/12 ER-B. Der Antragsteller absolvierte eine berufsbegleitende Ausbildung zum Psychotherapeuten. Sein Arbeitgeber, eine Klinik, hatte dem Antragsteller bescheinigt, dass sie ihn nur bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss dauerhaft beschäftigen werde. Dennoch erkannte die Behörde die Kosten von monatlich 250 Euro nicht als "notwendige Ausgaben zur Einkommenserzielung" an und kürzte das Arbeitslosengeld II entsprechend. Laut Beschluss erfüllen die vom Antragsteller für seine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu zahlenden Kursgebühren in Höhe von monatlich 250,00 Euro den Tatbestand des § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II und sind deshalb von dessen Einkommen abzusetzen. Ausgaben im Sinne der genannten Bestimmung können auch Fortb

Keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer unangemessenen Unterkunft

So die Rechtsauffassung des Bayerischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 17.07.2012, - L 11 AS 406/12 B ER. Die Abgrenzung von Schulden nach § 22 Abs 8 SGB II von den übrigen Kosten der Unterkunft und Heizung, die nach § 22 Abs 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen sind, ist unabhängig von der zivilrechtlichen Einordnung zu treffen. Ausgehend von dem Zweck der Leistungen nach dem SGB II ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen tatsächlich eingetretenen und bisher noch nicht von dem SGB II-Träger gedeckten Bedarf handelt oder nicht (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R, Rn.17 = BSGE 106, 190-199; Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R, Rn. 17 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 38). Sofern Alg II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist (§ 22 Abs 8 Satz 1 SGB II). Sie sollen übernomme

Wann ist der Umzug für einen unter 25 - jährigen Leistungsbezieher aus der elterlichen Wohnung erforderlich?

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Der Wunsch, mit dem Freund zusammenzuziehen, macht den Umzug einer unter 25- jährigen aus der elterlichen Wohnung nicht erforderlich, denn er ist

Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung

1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.10.2012,- L 6 AS 1503/12 B ER Bulgarische Staatsangehörige haben im Rahmen der Folgenabwägung Anspruch auf ALG II. Es spricht viel dafür, dass Art. 4 VO (EG) 883/2004 den Leistungsausschluss verdrängt und die Antragsteller unmittelbar aus dieser Bestimmung Leistungsansprüche ableiten können, wie sie auch deutschen Staatsangehörigen zustehen (vgl. hierzu etwa LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse v. 29.06.2012 - L 14 AS 1460/12 B ER - ; v. 23.05.2012 - L 25 AS 837/12 B ER - ; LSG Hessen Beschl. v. 14.07.2011 - L 7 AS 107/11 B ER - (bejahend); aA LSG Berlin-Brandenburg Beschl. V. 12.06.2012 - L 20 AS 1322/12 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. V. 23.05.2012 - L 9 AS 347/12 B ER -). 2. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.09.2012, - L 7 AS 758/12 B ER  Gewährung von Regelbedarfen nach §§ 27, 27a SGB XII im Rahmen der Folgenabwägung für bulgarische Staatsangehörige. 3. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16

Zu viel gezahlte Betriebskosten müssen an die Jobcenter zurückgezahlt werden - Keine Schuldentilgung

Zu viel gezahlte Betriebskosten müssen an die Jobcenter zurückgezahlt werden - Keine Schuldentilgung Für eine Ostallgäuerin AZ-Leserin kam es zuletzt ziemlich hart: Sie verlor ihren Job, bezog deshalb zunächst Arbeitslosengeld I, dann ALG II. Als sie auch noch Mietrückstände hatte, kam ihr zwar eine Betriebskostenrückerstattung zugute, aber der Vermieter verrechnete das Geld mit den Schulden. Dennoch forderte nun das Jobcenter einen Teil seines Mietzuschusses zurück. Sei das denn rechtens, fragt die Leserin. Das sei es, versichert Kaufbeurens Sozialabteilungsleiter Peter Kloos. „Denn es findet keine Verrechnung von Guthaben und Schulden statt.“ Im konkreten Fall bekam die Leserin zwar Geld vom Vermieter zurück, doch der behielt es gleich ein, um die angefallenen Mietrückstände zu begleichen. Doch für Hartz IV-Empfänger gelte, dass sie zu viel gezahlte Betriebskosten dem Jobcenter zurückzahlen müssen – schließlich seien die Leistungen auf die Miete und die tatsächlichen Betr

Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgt - eine "Ghettobildung" soll ausgeschlossen werden.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, - S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG und lässt sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage keine angemessene Vergleichsmiete bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2012 - S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 415/11 NZB). Der Grundsicherunsträger hat zur Ermittlung des aus seiner Sicht angemessenen Mietpreises Angebotsmieten aus Inseraten (Tageszeitungen, Wochenblättern, Internet) ausgewertet. Wenngleich auch die Betrachtung von Angebotsmieten – als Teilelement, etwa neben einer Erhebung der Daten für bereits vermietete Wohnungen– nicht per se für ungeeignet zur Erstellung eines schlüssigen Konzepts zu halten ist (vgl. hierzu auch BSG Urteil vom 23.08.2011 – B 1

Armen Haushalten droht dunkler Winter - Durch die Sperrung der Stromversorgung ist ein menschenwürdiges Dasein in Sinne von Art 1 GG nicht mehr möglich

Die Übernahme von wiederholten Stromschulden ist nicht im Sinne von § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II gerechtfertigt, wenn zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten nicht - ausgeschöpft worden sind.  So die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2012, - L 12 AS 1442/12 B ER. Der Hartz IV - Empfängerin war und ist es zumutbar, sich um andere Stromanbieter zu bemühen, da sie einen Stromanbieterwechsel offensichtlich bereits einmal vorgenommen hat. Ebenfalls ist es ihr zumutbar, sich im Zivilrechtsweg gegen eine angekündigte oder ausgeübte Stromsperre zu wenden (LSG NRW Beschluss vom 20.08.2012 - L 2 AS 1415/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 08.08.2011 - L 5 AS 1097/11 B ER). Anmerkung vom Sozialberater Willi 2, alias D. Brock , freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann: Eine sehr bedenkliche Entscheidung, die anderen, zu diesem Thema ergangenen Gerichtsentscheidungen zuwiderläuft. Die Schulden führen regelmäßig zu negativen Schu

Arbeitslose Akademiker - Die geistige Elite bei der Arbeitsagentur

Arbeitslose Akademiker Die geistige Elite bei der Arbeitsagentur Selbst Promovierte beziehen teilweise Arbeitslosengeld, schreibt Leser Jörg Neunhäuserer. Wie er finden manche Wissenschaftler einfach keine Stelle. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld sitzt täglich vor den primitivsten Formaten des Privatfernsehens, trinkt dazu Bier und lässt seine Kinder verwahrlosen. Er hat kein Abitur, geschweige denn ein abgeschlossenes Studium. An Intelligenz, Intellektualität, Motivation und Disziplin fehlt es ihm, sonst hätte er schließlich Arbeit. Das Bild der Arbeitslosen , das viele Menschen haben, ist menschenverachtend und in vielen Fällen falsch. Auch Intellektuelle und Wissenschaftler, Vertreter der geistigen Elite, sind bei der Agentur für Arbeit: die Bildungsprekarier. Weiterlesen : Arbeitslose Akademiker: Die geistige Elite bei der Arbeitsagentur | Karriere | ZEIT ONLINE

Menschen in Hartz-IV-Haushalten werden weiter ausgegrenzt

Fraktion Die Linken - Menschen in Hartz-IV-Haushalten werden weiter ausgegrenzt Schwerin/MVPO  Die Ablehnung des Antrags der Linksfraktion „Internetfähigen Computer als soziokulturelles Existenzminimum anerkennen“ macht nach Auffassung der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm, deutlich, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und CDU an einer Verbesserung der Lage von Hartz-IV-Familien nicht interessiert sind. „Einmal mehr wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV- Regelsätzen mit Füßen getreten“, erklärte Frau Stramm am Freitag in Schwerin. „Das oberste Gericht hat dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich ist“, so auch der netzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter. Deshalb sei es inakzeptabel, dass im Zeitalter einer digitalisierten Gesellschaft lediglich 2,66 Euro für einen Internetanschlus

Hartz IV - Schülerbeförderung - Bildungsgang - nächstgelegene Schule

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.09.2012, - L 14 BK 2/12 B ER Gemäß § 6b Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) erhalten Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind nach diesem Gesetz oder nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf Kindergeld oder Anspruch auf andere Leistungen im Sinne von § 4 haben und wenn 1. das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a beziehen oder 2. im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind. Keine Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Sinne des § 28 Abs. 4 SGB II , denn grundsätzlich sind Beförderungskosten dann, wenn ein Schüler oder eine Schülerin statt der näher gelegenen Schule des jeweiligen Bildungsgangs (Grundschule, Gymnasium usw.) eine Schule besucht, die nicht als „nächstgelegen“ in diesem Sinne anzusehen ist, nicht zu ge

Hartz IV - Termintipp des BSG Nr. 15/12 vom 26. Oktober 2012 - Zum Ersatzanspruch nach § 34 SGB II

Hartz IV - Termintipp des BSG Nr. 15/12 vom 26. Oktober 2012 - Zum Ersatzanspruch nach § 34 SGB II Kann ein Jobcenter den Ersatz von SGB II-Leistungen an Angehörige verlangen, die durch Untersuchungshaft und Arbeitsplatzverlust des unterhaltspflichtigen Familienvaters enstanden sind? Vorinstanz: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.03.2012, - L 7 AS 314/11

Zur Erinnerung: Zurück zur Sklavengesellschaft? - Rede von Prof. Dr. Helga Spindler, Universität Duisburg-Essen, Studiengang Soziale Arbeit (2004)

"Eine Erpressungsmaschine" Interview mit Helga Spindler über Erschöpfungserscheinungen des Rechtsstaates bei der Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung und die Dämonisierung von Arbeitslosigkeit. Teil 2 Zurück zur Sklavengesellschaft? Rede von Prof. Dr. Helga Spindler, Universität Duisburg-Essen, Studiengang Soziale Arbeit

Unterbrechung der Stromversorgung ist eine der Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage, die Leistungsträger zur Darlehensgewährung verpflichtet

Für die Bewohnbarkeit der Wohnung ist eine Hartz IV - Familie auf Strom angewiesen, dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, eine Wohnung könne auch ohne Strom etwa bei Beleuchtung mit Kerzen und Nutzung eines Campingkochers bewohnt werden. § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II eröffnet dem Jobcenter ein intendiertes ("soll") Ermessen. Jobcenter muss ("soll")  darlehensweise Stromschulden gem. § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II übernehmen, wonach ein "intendiertes Ermessen" zur Verpflichtung zur Leistungsgewährung führt, soweit nicht ein atypischer Fall gegeben ist. So die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2012, - L 18 AS 2308/12 B ER. Als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch kommt § 22 Abs. 8 SGB II in Betracht. Nach Satz 1 der Vorschrift können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder

Prof. Dr. jur. Helga Spindler: Eine Erpressungsmaschine (2. Teil des Interviews von Telepolis)

2. Teil zu: Interview mit Helga Spindler über Hartz IV. Teil 1 - Der Staat verzerrt den gesamten Arbeitsmarkt "Eine Erpressungsmaschine" Reinhard Jellen 24.10.2012 Interview mit Helga Spindler über Erschöpfungserscheinungen des Rechtsstaates bei der Umsetzung der Hartz IV-Gesetzgebung und die Dämonisierung von Arbeitslosigkeit. Teil 2 Mit Hartz IV wurde eine ökonomisch äußerst prekäre Situation für Langzeitarbeitslose geschaffen, die durch die permanente Rechtsunsicherheit der Bezieher ergänzt wurde. Auch wenn der Rechtsstaat in der Auseinandersetzung mit den Jobcentern bisweilen noch funktioniert, wird weiter durch die Überforderung der Gerichte an einer Justierung des juristischen Status von Arbeitslosen in Richtung von Heloten und Metöken gearbeitet. Damit folgt die Politik unter anderem den Vorgaben der Bertelsmann-Stiftung. Telepolis sprach mit der Professorin für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Arbeitsrecht, Helga Spindler darüber, ob und wie der Rechts

Europäer auf Jobsuche haben in Deutschland Anspruch auf Hartz IV - Leistungen

Die Freizügigkeitsbescheinigung erlaubt Europäern, in Deutschland zu arbeiten. Doch auch ohne diese Bescheinigung können sie Hartz IV beantragen, wenn sie auf Jobsuche sind. Die Freizügigkeitsbescheinigung erlaubt Europäern, in Deutschland zu arbeiten. Doch auch ohne diese Bescheinigung können sie Hartz IV beantragen, wenn sie auf Jobsuche sind. Ein Staatsangehöriger eines anderen europäischen Landes, der sich nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Az.: L 3 AS 250/12 B ER. Anmerkung vom Sozialberater Willi 2, freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann: LSG NRW, rechtskräftiger Beschluss vom 02.10.2012 - L 19 AS 1393/12 B ER und L 19 AS 1394/12 Griechischer Staatsbürger hat Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII im Rahmen der Folgenabwägung. Die Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit den Recht der Europäischen Gemeinsch

Bundesregierung fördert ehrenamtliches Engagement - Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - Künftig(ab 01.01.2013) sind für Hartz IV - Empfänger bis zu 200 Euro anrechnungsfrei

Das Bundeskabinett hat am 24.10.2012 einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen, mit dem die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten kann, verbessert werden sollen. Die steuerlichen Vorschriften sollen handhabbarer gemacht werden und den Vereinen eine höhere zeitliche Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung für Investitionen gewährt werden. Zusätzlich sollen die seit Jahren unveränderten Pauschalen maßvoll angehoben werden. Die Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf 2.400 Euro erhöht werden. Das bedeutet, dass künftig Einnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis zu einem Betrag von 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Zudem soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro ansteigen, um u.a. das Schiedsrichterwesen im Amateurbereich von Einzelnachweisen geleisteter Aufwendungen zu entlasten. Außerdem sollen Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Orga

Oh du fröhliche Weihnachtszeit - Großeltern legen den Enkelkindern gerne am Heiligabend ein Sparbuch unter den Tannenbaum - Anrechenbares Einkommen?

Nicht unbedingt - denn grundsätzlich ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in Fällen, in denen Eltern, Großeltern oder familiär besonders verbundene Personen Vermögen auf den Namen minderjähriger Kinder auf einem Sparbuch anlegen, die jeweils handelnden Volljährigen selbst Inhaber dieser Vermögenswerte bleiben (vgl. LSG NSB, Urteil vom 23.02.2011 - L 13 AS 155/08, Rz. 26). Wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 – X ZR 264/02 = NJW 2005, 980 -  Rn. 10, mit Verweis auf BGH, Urteil vom 9. November 1966 – VIII ZR 73/64 = BGHZ 46, 198), er damit also bei zivilrechtlicher Betrachtungsweise alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt (dem BGH folgend u. a.: Oberlandesgericht (OLG) Bremen, Urteil vom 10. Mai

Eine Unterkunft muss nicht jede religiöse Ausgestaltung des Privatlebens ermöglichen - Keine andere Unterkunft aus religiösen Gründen - Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zumutbar

VG Mainz, vom 18.09.2012 - 1 L 1051/12.MZ Das VG Mainz hat den Eilantrag einer vierköpfigen, von Obdachlosigkeit bedrohten islamischen Familie (Ehepaar und zwei Kinder) abgelehnt, mit dem die Antragsteller die Stadt Mainz einstweilen verpflichtet sehen wollten, ihnen aus religiösen Gründen statt der angebotenen Räume in einer Gemeinschaftsunterkunft eine abgeschlossene Wohnung zuzuweisen. Die Antragsteller beziehen Arbeitslosengeld II und verloren ihre bisherige Wohnung letztlich durch Zwangsräumung, nachdem ihnen zuvor die Sozialbehörde zur Abdeckung aufgelaufener Mietrückstände Darlehen von mehr als 4.000,-- € gewährt hatte. Die Stadt Mainz stellte den Antragstellern infolge der Zwangsräumung in einer Gemeinschaftsunterkunft zwei Zimmer nebst Bad und WC sowie Küchenmitbenutzung zur Verfügung. Diese Unterkunft lehnten die Antragsteller aus religiösen Gründen ab. Nach dem Koran sei es verheirateten Frauen verboten, sich in Abwesenheit des Ehemannes mit anderen Männern in einem

Hartz-IV-Schicksal: Ausgemustert vom Amt - Erklärt das Jobcenter Betroffene aus Kostengründen für psychisch krank?

Hartz-IV-Schicksal: Ausgemustert vom Amt Erklärt das Jobcenter Betroffene aus Kostengründen für psychisch krank? Chemnitz. Mehrere Hundert Hartz-IV-Bezieher müssen sich pro Jahr allein in Chemnitz dem Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur vorstellen. Mit bisweilen fatalen Folgen, wie der Fall eines 32-jährigen Qualifizierungswilligen zeigt. Mehrere Bildungsträger attestierten ihm eine hervorragende Eignung und Motivation für eine Umschulung. Da erklärte ihn die Behörde kurzerhand für psychisch behindert. Weiterlesen : Hartz-IV-Schicksal: Ausgemustert vom Amt - Freie Presse Siehe auch : sozialrechtsexperte: Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildung beim Sozialrechtsexperten selbstverständlich nicht ohne vorherige gerichtliche Hilfe

Keine Bewilligung von PKH für Regelsatzklage, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig ist

So die Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 09.07.2012, - L 6 AS 12/12 B , rechtskräftig. Grundsätzlich keine PKH für Gerichtsverfahren, mit denen allein die Verfassungswidrigkeit des Regelsatzes seit dem 1. Januar 2011 geltend gemacht wird, sofern die Kläger sich nicht erfolglos bemüht haben, ihr Klageziel auf einem einfacheren und kostengünstigeren Weg zu erreichen. Sofern im Gerichtsverfahren ausschließlich die Verfassungswidrigkeit der Regelbedarfe geltend gemacht wird und das konkrete Verfahren keine Besonderheiten aufweist, die von verfassungsrechtlicher Relevanz sein könnten, ist ein Ruhen des Verfahrens nach § 202 SGG in Verbindung mit § 251 ZPO auf Antrag der Beteiligten möglich und zweckmäßig. Für ein solches dann formell ruhend gestelltes oder im Verfahrensablauf zurückgestelltes Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung jedoch nicht erforderlich (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Februar 2012 – L 14 AS 206/12

Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, - L 14 AS 2105/12 B ER Die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Übernahme von Schulden hat nicht den Sinn, den Leistungsberechtigten immer von der Verantwortlichkeit für sein eigenes Handeln freizustellen. Wer sehenden Auges die von ihm eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur im unzureichenden Maß auch durch einen unangemessenen Verbrauch, der auch nicht sonst erklärt werden kann, erfüllt, muss die Folgen tragen. Dies umso mehr, wenn ihm bereits früher Mittel für Stromschulden gewährt worden sind und er sich sein Verhalten von damals nicht vor Augen geführt hat, sondern wiederum Ursachen setzt, so dass Stromschulden auflaufen. " Sein weiteres Verbrauchsverhalten, das zu der jetzt geltend gemachten Forderung geführt hat, lässt aber ebenso wie sein Verbrauchsverhalten bis zur Stromsperrung am 18. Juni 2012 (Verbrauch 1.342 kWh im Zeitraum vom 14. März 2012 bis 18. Juni 2012) den Schluss zu

LSG LSA: Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Landessozialgericht - Pressemitteilung Nr.: 010/2012 Halle, den 23. Oktober 2012 (LSG LSA) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit.   Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser Zeit tatsächliche Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten.   Die Kosten für die Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.   Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS 397/10, rechtskräftig

Prof. Dr. jur. Helga Spindler: Der Staat verzerrt den gesamten Arbeitsmarkt

"Der Staat verzerrt den gesamten Arbeitsmarkt" Reinhard Jellen 22.10.2012 Interview mit Helga Spindler über Hartz IV. Teil 1 Wahrscheinlich wird dieses Jahr die Anzahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher erstmals die Millionenmarke erreichen . Weniger bekannt ist, dass diese Sanktionen mehrheitlich nicht wegen Arbeitsverweigerung, sondern harmloser Vergehen wegen wie Meldeversäumnissen ausgesprochen werden und dass sich der Entzug des Existenzminimums über Monate hinziehen kann, weil der Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung besitzt. Weiterlesen : "Der Staat verzerrt den gesamten Arbeitsmarkt" | Telepolis Anmerkung vom Sozialberater Willi 2, freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann: S.a. Sozialrechtsexperte: Richter mit Herz - Vergesslichkeit ohne Folgen - Junge Mutter vergaß Termin bei Jobcenter – Hartz-IV-Kürzung aufgehoben " Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und der

Hartz IV - Um die Arbeitsweise eines Behördenmitarbeiters negativ zu bewerten, kommt als Klage lediglich eine Feststellungklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG in Betracht

Eine derartige Feststellungsklage ist aber unzulässig, weil es an einem konkreten feststellungsfähigen Rechtsverhältnis fehlt und an einem berechtigten Feststellungsinteresse. So die Rechtsauffassung des Bayerischen Landessozialgerichts, Urteil vom 24.09.2012,- L 7 AS 103/12. Die Klägerin begehrt, dass der Beklagte bzw. dessen Geschäftsführer die Äußerung "Mitarbeiter des Beklagten haben vor der Klägerin Angst" künftig nicht mehr tätigt (Unterlassen). Richtiger Beklagter ist die Behörde. Es kann dahin gestellt bleiben, ob diese Äußerung tatsächlich wie beschrieben erfolgt ist, weil die Klägerin keinen Anspruch auf Unterlassen dieser Äußerung hat. Als Anspruchsgrundlage kommt lediglich eine entsprechende Anwendung von § 1004 BGB in Betracht. Das Datenschutzrecht enthält in §§ 81 ff SGB X keine derartigen Ansprüche. Der Anspruch auf Berichtigung oder Löschung von Sozialdaten bezieht sich auf bereits in den Akten vorhandene Sozialdaten, nicht auf mündliche Meinungsäußeru

Grundsicherung (SGB XII) - Einstandsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - Mietverträge unter Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.12. 2011, - L 8 SO 45/11 1.Eine erklärte Ablehnung, seinen Partner finanziell zu unterstützen, ist nicht glaubhaft, wenn die äußeren Umstände dagegen sprechen. 2. Hält eine Verbindung trotz vielfacher Bekundungen, dass der wirtschaftlich besser gestellte Partner nicht für den Kläger finanziell einstehen wolle, über 9 Jahre an, liegt eine eheähnliche Gemeinschaft vor. 3. Die Hilfe zum Lebensunterhalt lässt keine Feststellungen dem Grunde nach zu, weil sich der Anspruch gerade aus dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Bedarfslage trotz des Einsatzes von Einkommen und Vermögen ergibt. 4. Leistungen für die Unterkunft sind tatsächlicher Aufwendungsersatzes bezogen auf die konkrete Nutzung durch den Leistungsempfänger, nicht auf zivilrechtliche Ausgestaltungen. 5. Zu (Unter)Mietverträgen unter Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft 6.Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87 zu § 137 Abs. 2a A