1. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.10.2012,- L 7 AS 434/12 -
Ablehnung von Prozesskostenhilfe, wenn nach Abzug des prozesskostenhilferechtlich relevanten Freibetrages das verbleibende Vermögen die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt.
Das Schonvermögen nach § 12 Zweites Buch Sozialgesetzbuch bleibt nur für die Bewilligung von Leistungen nach jenem Gesetz unberücksichtigt. Die im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigenden Freibeträge sind andere und ergeben sich aus § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch ((SGB XII); vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 – B 4 AS 180/10 R, RdNr. 25).
2. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.10.2012,- L 19 AS 1393/12 B ER - und - L 19 AS 1394/12 -
Griechischer Staatsbürger hat Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII im Rahmen der Folgenabwägung.
3. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2012,- L 19 AS 191/12 -
Kein krankheitsbedingt erhöhter Ernährungsbedarf bei, denn es liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor, die eine von der Vollkost abweichende, besondere Ernährung erfordern.
Es bestehen folgende Gesundheitsstörungen: - eine atopische Diathese, Typ IV Sensibilisierung, Hautekzem, Nahrungsmittelsensibilisierung, Reizdarmsyndrom, Somatisierungsstörung, Verschleißleiden der Wirbelsäule bei Fehlhaltung mit wiederkehrenden muskulären Reizerscheinungen, Thrombozytopenie, Bluthochdruck, Kniegelenksbeschwerden, Reizdarmsyndrom.
Ablehnung von Prozesskostenhilfe, wenn nach Abzug des prozesskostenhilferechtlich relevanten Freibetrages das verbleibende Vermögen die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt.
Das Schonvermögen nach § 12 Zweites Buch Sozialgesetzbuch bleibt nur für die Bewilligung von Leistungen nach jenem Gesetz unberücksichtigt. Die im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigenden Freibeträge sind andere und ergeben sich aus § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch ((SGB XII); vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 – B 4 AS 180/10 R, RdNr. 25).
2. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.10.2012,- L 19 AS 1393/12 B ER - und - L 19 AS 1394/12 -
Griechischer Staatsbürger hat Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII im Rahmen der Folgenabwägung.
3. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2012,- L 19 AS 191/12 -
Kein krankheitsbedingt erhöhter Ernährungsbedarf bei, denn es liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor, die eine von der Vollkost abweichende, besondere Ernährung erfordern.
Es bestehen folgende Gesundheitsstörungen: - eine atopische Diathese, Typ IV Sensibilisierung, Hautekzem, Nahrungsmittelsensibilisierung, Reizdarmsyndrom, Somatisierungsstörung, Verschleißleiden der Wirbelsäule bei Fehlhaltung mit wiederkehrenden muskulären Reizerscheinungen, Thrombozytopenie, Bluthochdruck, Kniegelenksbeschwerden, Reizdarmsyndrom.
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