Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden. Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...
"Das ist der Spruch des Tages - der Mann hat völlig recht."
AntwortenLöschenZu kurz gesprungen, denn das gesamte System gehört auf den Prüfstand.
Die hochverehrte Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler hat die diesbezüglichen Probleme und sich daraus ergebenden im System innewohnenden Widersprüche in den 2 Aufsätzen, insbesondere in "Eine Erpressungsmaschine" bei Telepolis, die auch hier verlinkt sind, eindrucksvoll herausgearbeitet.
Einerseits möchte man es gerne glauben, was der Herr da sagt. Es würde auch ganz gut zu seinem Werdegang passen, denn da er Jurist ist und in den Jahren 1977 bis 1986 studiert hat, müßte er zu den Juristen gehören, deren Studium noch frei von rechtspositivistischen Tendenzen und der Dominanz des sogenannten "Wirtschaftsrechts" gewesen ist.
AntwortenLöschenAuf der anderen Seite scheint mir seine nach außen getragene Position kaum wirklich glaubhaft, denn er ist mindestens seit 1995 in der Politik und sollte von daher mitbekommen haben, was in diesem Metier läuft. Denn daß die "Bundesagentur" zusammen mit dem Bundesministerium jährliche rigide Einsparungen im Leistungsbereich bei Hatz4 von den "Jobcentern" verlangt ("vereinbart"), ist ja keine krude Erfindung von mir, sondern läßt sich in den "Zielvereinbarungen" nachlesen, die auch im Internet zu finden sind. Und hierin sind die Kommunen, gewollt oder nicht, Vollstrecker des von oben oktroyierten. Wenn sie etwas anderes tun wollten, käme das einer Graswurzelrevolution gleich.
Kaum glaubhaft.