Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
"Das ist der Spruch des Tages - der Mann hat völlig recht."
AntwortenLöschenZu kurz gesprungen, denn das gesamte System gehört auf den Prüfstand.
Die hochverehrte Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler hat die diesbezüglichen Probleme und sich daraus ergebenden im System innewohnenden Widersprüche in den 2 Aufsätzen, insbesondere in "Eine Erpressungsmaschine" bei Telepolis, die auch hier verlinkt sind, eindrucksvoll herausgearbeitet.
Einerseits möchte man es gerne glauben, was der Herr da sagt. Es würde auch ganz gut zu seinem Werdegang passen, denn da er Jurist ist und in den Jahren 1977 bis 1986 studiert hat, müßte er zu den Juristen gehören, deren Studium noch frei von rechtspositivistischen Tendenzen und der Dominanz des sogenannten "Wirtschaftsrechts" gewesen ist.
AntwortenLöschenAuf der anderen Seite scheint mir seine nach außen getragene Position kaum wirklich glaubhaft, denn er ist mindestens seit 1995 in der Politik und sollte von daher mitbekommen haben, was in diesem Metier läuft. Denn daß die "Bundesagentur" zusammen mit dem Bundesministerium jährliche rigide Einsparungen im Leistungsbereich bei Hatz4 von den "Jobcentern" verlangt ("vereinbart"), ist ja keine krude Erfindung von mir, sondern läßt sich in den "Zielvereinbarungen" nachlesen, die auch im Internet zu finden sind. Und hierin sind die Kommunen, gewollt oder nicht, Vollstrecker des von oben oktroyierten. Wenn sie etwas anderes tun wollten, käme das einer Graswurzelrevolution gleich.
Kaum glaubhaft.