Hartz-IV-Schicksal: Ausgemustert vom Amt - Erklärt das Jobcenter Betroffene aus Kostengründen für psychisch krank?
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Erklärt das Jobcenter Betroffene aus Kostengründen für psychisch krank?
Chemnitz. Mehrere Hundert Hartz-IV-Bezieher müssen sich pro Jahr allein in Chemnitz dem Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur vorstellen. Mit bisweilen fatalen Folgen, wie der Fall eines 32-jährigen Qualifizierungswilligen zeigt. Mehrere Bildungsträger attestierten ihm eine hervorragende Eignung und Motivation für eine Umschulung. Da erklärte ihn die Behörde kurzerhand für psychisch behindert.
Siehe auch: sozialrechtsexperte: Bundesagentur für Arbeit fördert Ausbildung beim Sozialrechtsexperten selbstverständlich nicht ohne vorherige gerichtliche Hilfe
Viele Dauerarbeitslose sind psychisch nicht gut drauf und müssen vor einer Wiedereingliederung ermals umfassend rehabilitiert werden. Die Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, die Einsatzfähigkeit der Arbeitslosen zu untersuchen.
AntwortenLöschenZitat aus dem Zeitungsartikel: "Überdies, so behauptete Meiers Vermittlerin, gebe es eine Vorschrift, wonach vor Umschulungen jeder Bewerber vom Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit noch einmal gesondert auf seine Eignung zu überprüfen sei."
AntwortenLöschenJa, diese tollen "Jobcenter"-Sesselfurzer, gehirngewaschen wie die sind, behaupten die auch noch, der Himmel sei rot. Meiner hat mal ausgestoßen, die Öffnungszeiten der "Jobcenter" stünden im Gesetz. - So jemandem kann man doch nur dringend raten, Weißwurst oder Gelbwurst zu essen. In beiden ist Hirn drin. Die scheint im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung geeignet dafür, daß damit die wesentlichen physiologischen Defizite ausgeglichen werden können, ebenso wie eine "Maßnahme" dazu geeignet ist, dadurch zu einer echten Arbeit zu kommen.
Zitat: ""Es steht mir nicht zu, die Ergebnisse der vom Fachdienst erstellten Gutachten zu bewerten", kommentiert Katrin Heinze, die Geschäftsführerin des Jobcenters, im Gespräch mit "Freie Presse" den Fall. Dass finanzielle Gründe für die Ablehnung des Bildungsgutscheines ausschlaggebend gewesen sein könnten, weist sie entschieden zurück. "Jeder Kunde, der die gesetzlichen Voraussetzungen für Weiterbildungsmaßnahmen mitbringt, erhält von uns die notwendige Unterstützung."
Brutale Propaganda, die von Gehirngewaschenen Verbreitet wird.
Zitat: "Nach einer gezielten Nachfrage der "Freien Presse" nahm der Psychologische Dienst der Agentur für Arbeit das fragwürdige Gutachten nochmals unter die Lupe und revidierte es in den wichtigsten Punkten. ... Ganz offenbar seien bei der Bewertung der Test-Ergebnisse Fehler gemacht worden,..."
Ganz offenbar ist hier vorsätzlich ein falsches Ergebnis als Auftragsarbeit produziert worden. - Aber es sind ja angeblich immer nur "Einzelfälle", "Fehler" oder "Mangelnde Ausbildung" wie Systematische Verbrechen, Vorsatz und Dummheit im Neusprech der "Jobcenter" heißen.
Mir wurde vom Psychologischen Dienst eine psychische Erkrankung attestiert, die dafür verantwortlich sei, dass ich mich in den vergangenen Jahren in unzureichendem Maße beworben habe (in Wahrheit habe ich mich meiner Ansicht nach leidensgerecht (Gelenkerkranung) beworben; daher die angeblich zu geringe Anzahl an Bewerbungen; nicht umsonst begehre ich eine Umschulung!).
AntwortenLöschenTrotzdem sollte ich nun eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der ich mich zu einer unrealistisch hohen Anzahl an mtl. Bewerbungen verpflichten sollte, mit der Androhung von verfassungswidrigen Sanktionen im Falle einer Pflichtverletzung.
Aber Moment mal! Der zur Bundesanstalt für Arbeit gehörende Psychologische Dienst stellt fest, dass ich unter pschischen Blockaden leide, die den Antrieb zu Bewerbungsbemühungen störten und dann würde ich nun also in Zukunft für ein auf Krankheit beruhendes Verhalten sanktioniert werden???!
Seit eann kann man für Krankheiten sanktioniert werden??
noch besser wäre es die Jobcenter machen Sie nicht er psychisch krank. Das dürfte wohl eher zutreffen sein.
AntwortenLöschenUnd beim Leipziger Jobcenter ist das Programm