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Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter

In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem ALGII-Empfänger eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen. Das JC ignorierte das Gesetz und verwei-gerte dem ALGII-Empfänger sein Geld. Der beauftragte daraufhin einen Gerichtsvoll¬zieher.



Als auf die telefonische Mahnung des Gerichtsvollziehers das JC eigen¬mächtig nur eine Teilzahlung leistete, zog der Gerichtsvollzieher andere Saiten auf: er marschierte in einem unangemeldeten Besuch in die städtische Behörde und pfändete vor Ort aus der Barkasse wie bei einem gewöhnlichen Privatschuldner.

Die Vorgeschichte des dramatischen Vorfalls ist alltäglich und gewöhnlich im Regime des Sozialgesetzbuches Zwei: das Leipziger Jobcenter hatte den 44-jährigen Familienvater einer Arbeitsgelegenheit bei den Kommunalen Eigenbetrieben Engelsdorf zugewiesen, die für die Stadt Leipzig Arbeitskräfte (Ein-Euro-Jobs) zur Verfügung stellt.

Trotz Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ein-Euro-Jobs war er dort erschienen, hatte aber keinen Lebenslauf vorgelegt. Der Leiter der Einrichtung schickte den ALGII-Empfänger wieder nach Hause. Das Jobcenter unterstellte ihm, dass er die Maßnahme nicht antreten wolle und verhängte eine Sanktion i.H. Von 30 Prozent des ALGII-Regelbedarfs, der damit für drei Monate auf 235,90 reduziert war.

Der ALGII-Empfänger legte sofort Widerspruch ein und ersuchte vor dem Sozialgericht Leipzig um Rechtsschutz. Das Gericht gab dem Antrag vollumfänglich statt, widersprach auch der Rechtsauffassung des Jobcenters, nach der ein Anbieter von Ein-Euro-Jobs Anspruch auf die Lebensläufe der Ein-Euro-Jobber habe und verpflichtete das Jobcenter, die bereits einbehaltenen zwei Monatsraten der Sanktion in Höhe von jeweils 101,10 unverzüglich an den ALGII-Empfänger auszuzahlen.

Da ein solches Urteil unmittelbar vollstreckbar ist, ging der ALGII-Empfänger mit dem Beschluss unverzüglich in das Jobcenter und verlangte die Auszahlung des Geldes, was die Behörde ihm allerdings verweigerte.

Der ALGII-Empfänger suchte daraufhin Rat bei einem Rechtsanwalt, der kurz entschlossen den Gerichtsvollzieher beauftragte, denn: nach einmonatiger Frist wäre der Gerichtsbeschluss nicht mehr vollstreckbar gewesen und dann hätte das Jobcenter gar nicht mehr bezahlen müssen.

Der Leipziger Gerichtsvollzieher hatte die Behörde noch schonen wollen, indem er ihr das peinliche Auftreten vor Ort ersparen wollte und sie daher telefonisch angemahnt. Erst als die sture Behörde auch dies ignorierte, indem sie einfach nur einen Teil der Forderung überwies, griff er zu dem rabiaten Mittel der Zwangspfändung in den Räumen der Behörde.

Hier dann das Urteil zum Thema:
SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER -



Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).


Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12 ER - Rdnr. 8).
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1811013

Kommentare

  1. Was ist denn mit eurere Formatierung los? Schonmal was von & s h y ; (Soft Hyphen) gehört? Da setzt der Browser dann automatisch einen Bindestrich, falls es das Layout erfordert :)

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  2. Hurra!! Haißa! Juppie Jeh!!!

    Ach, übrigens: Das unterstreicht meinen Zweifel, in den "Jobcentern" Behörden zu sehen.

    Denn eine Behörde ist eine Einrichtung der öffentlichen Hand (=Staat) zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. Die vollziehende Gewalt ist gemäß dem Grundgesetz (Art. 20) an Recht und Gesetz gebunden. Da die sogenannten Jobcenter selber offenbar diese Bindung ignorieren wo es nur geht, können sie (auch) aus diesem Grund allenfalls Scheinbehörden sein.


    Und auch wenn ich mich wiederhole: Wir brauchen in Deutschland endlich ein wirkungsvolle Strafnormen für Verbrechen von Politikern, Richtern, Staatanwälten und vor allem von Verwaltungsmitarbeitern, egal ob sie angestellt oder verbeamtet sind, in unmittelbar handeln oder öffentlich verpflichtet (zum Beispiel durch Beleihung) sind.

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  3. Mehr davon. Den Heinis in den Ämtern muss Hören und Sehen vergehen.

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  4. Danke für diese Information.
    Aber was sind denn das "nach einmonatiger Frist wäre der Gerichtsbeschluss nicht mehr vollstreckbar gewesen und dann hätte das Jobcenter gar nicht mehr bezahlen müssen." für Fristen.
    Womit wird denn so etwas begründet?

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    1. Hallo silentsystem

      LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2006 - L 10 B 752/06

      Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutzverfahren sind nach § 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 929 ZPO ohne Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach Zustellung ohne weitere Zwischenschritte sofort vollstreckbar. Diese besondere Eilbedürftigkeit der Umsetzung von Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutzverfahren ist auch im Rahmen des § 201 SGG zu beachten. Zu vergleichen sind insoweit die Vorschriften der Vollstreckung von Geldforderungen gegen die öffentliche Hand, die zwar grundsätzlich eine Benachrichtigung mit Abwendungsfrist (vgl. § 202 SGG i.V.m. § 882a ZPO oder § 170 der Verwaltungsgerichtsordnung) vorsehen, hiervon aber ausdrücklich die Vollstreckung von Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutzverfahren ausnehmen (§ 882a Abs. 5 ZPO, § 170 Abs. 5 ZPO)

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  5. Gerichtsvollzieher marschiert ins Jobcenter Leipzig
    http://www.l-iz.de/Politik/Kassensturz/2012/07/Gerichtsvollzieher-marschiert-ins-Jobcenter-Leipzig-42905.html

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  6. Was ich hierbei immer noch nicht verstehe, aber wo schon länger darüber gesprochen wird (aber NIE entschieden wird !!!), daß die Sachbearbeiter SELBER in die Pflicht genommen werden, zu bezahlen, wenn sie Fehler machen ...
    Immer geht es auf Staatskosten, also UNSERE Gelder !

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    1. Man kann ruhig davon ausgehen, daß die Schergen (von dir Sachbearbeiter genannt) mit voller Rückendeckung von oben handeln.
      Denn ihr persönliches Ziel ist es, ihr erbärmliches Schergendasein zu halten und damit auch ihr Einkommen zu behalten.
      Ihr "sachliches" Ziel ist es, dabei mitzuwirken, die Arbeitslosenstatistik zu fälschen (Kranke, in "Maßnahmen" und 1Euro-Jobs befindliche Leute gelten ja bekanntlich nicht als arbeitslos) und vor allem, möglichst viel Geld einzusparen. Dies entspricht den "Zielvereinbarungen" zwischen den "Jobcentern" und der "Bundesagentur", in denen jedes Jahr erneut Einsparungen "vereinbart" werden. (Das Resultat ist eigentlich eine Art organisiertes Verbrechen.)

      Es liegen also keine Fehler vor. Der Fehler liegt vielmehr darin, die aufgezeigten Mechanismen auf angebliche "Fehler" oder "handwerklich schlechte Gesetze" zu schieben, wie es auch gerne aus den Reihen der Sozialgerichtsbarkeit heißt. Es ist vielmehr ein abgekartetes, infames und letztlich zynisches System. Wer das nicht erkennt, hat entweder nie darüber nachgedacht, oder spielt das Spiel mit.

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  7. Mein Sachbearbeiter hat mir seit 1-1/2 Jahren jegliche Leistung verweigert. Endlich, nach wie gesagt 1 und ein halbes Jahr später hat mir das Sozialgericht recht gegeben. Mittlerweile bin ich krank, depressiv und suizidal, wirtschaftlich völlig an Ende und überall verschuldet. Damals hätte ich nur eine kleine Hilfe gebraucht. Selbst einen Job wollten Sie mir auch nicht vermitteln. Jetzt werde ich von diesem Menschen weiter gemobbt. Mit allerlei Auflagen denen ich nicht mehr nachkommen kann. Den kann von mir aus der Teufel zum Frühstück fressen!

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  8. Gerichtsvollzieher im Jobcenter – unter diesen und ähnlichen Überschriften ging eine Meldung durch die Medien, welche Unruhe und Verwirrung stiftete.

    Die öffentliche Hauptverhandlung zum Sachverhalt der Sanktion im Verfahren S 25 AS 2286/12 findet am Donnerstag den 20. Februar 2014 um 09:30 Uhr im Saal V, Berliner Straße 11 in 04105 Leipzig statt.

    Das Jobcenter Leipzig wird mit allen Mitteln versuchen, die Verhandlung zu gewinnen. Die Hinzuziehung der Öffentlichkeit passt dem Jobcenter nicht. Der Gesprächsführer vom Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig (KEE), welcher das sogenannte “Einstellungsgespräch” führen sollte, stattdessen aber lieber den Leistungsempfänger beschimpfte, ist zur Verhandlung geladen.

    PS: Liebes Jobcenter Leipzig, der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Tatsache, dass aufgrund Ihres rechtswidrigen Verhaltens ein Gerichtsvollzieher tätig werden musste.

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