BSG, Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 35/12 R -
Kassel - Allein wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unbegründet zurückgewiesen.
Die Frau hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber ihrer Meinung nach falsch gerundet worden war.
Naja, also mal ehrlich. Wegen 20 Cent. Sollen die sich ihre 20 Cent doch wohin stecken, deswegen lege ich mich doch nicht mit §$%?)ern an. Lieber spare ich meine Kräfte für wichtigere Gefechte.
AntwortenLöschenIch nehme mal an, daß da noch mehr Klagen zur selben Zeit anstanden und daß da eine Sache hochgekocht wurde. Aber trotzdem bleibt es eine Lappalie. - Leider ist eine solche Sache auch dazu geeignet, Vorurteile zu schüren (die müssten gaaanz hohe Prozessgebühren zahlen - Die haben nichts besseres zu tun - Die sollen ihre Ansprüche mal herunterschrauben). Also: nicht blöd sein, und nicht gleich blödes tun! (Blöd waren hier übrigens mindestens Zweie: Die Klägerin und ihr Anwalt).