Karlsruhe - Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.
Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten.
Demnach erhalten die Betroffenen von nun an Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. Davon müssen 130 Euro "für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens" in bar ausbezahlt werden. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide.
Die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Sie liegen bei monatlich 224 Euro und damit um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen - die zurzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und eigentlich als Existenzminimum gelten.
Der Erste Senat urteilte nun, die Höhe der Geldleistungen sei evident unzureichend, weil sie trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland so lange nicht verändert worden sei.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-spricht-asylbewerbern-mehr-geld-zu-a-845029.html
Link zum Urteil : http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Wer als Deutscher also nun weniger hat möge bitte entweder einen aufstockenden Asylantrag stellen und oder dazu seine Grundrechtsgewährleistungseinforderung gleich mit abgeben.
AntwortenLöschenSelbst nur um 10% sanktionierte Menschen haben dann weniger.
Info unter www.qualkampf.org für die die langsam wach werden.
Allen Asylanten gratuliere ich hiermit zum neuerwobenen Status "Mensch".
AntwortenLöschenDas wurde ja langsam mal Zeit.
Bleibt nur zu hoffen, daß das BVerfG bei den noch anstehenden Entscheidungen (Regelbedarf, Sanktionen) auch weiterhin die Konsistenz wahrt.
In Randnummer 125 des Urteils lese ich: "Die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen ist angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar. Der elementare Lebensbedarf der Leistungsberechtigten ist in dem Augenblick zu befriedigen, in dem er entsteht."
AntwortenLöschenDas könnte (und sollte) man auch auf die Strafnormen (sog. Sanktionen) des SGB münzen. Wenn eine sogenannte Sanktion zu einer Unterdeckung des Bedarfs führt, ist sie bereits deswegen verfassungswidrig und gehört durch das BVerfG verboten.
Ganz abgesehen ist eine solche Strafnorn auch deswegen verfassungswidrig, weil sie zu unverhältnismäßigen Strafen (10 bis 100 Prozent des Einkommens) führt, die in anderem Zusammenhang nie und nimmer als rechtmäßig angesehen würden.
Solche Bedenken werden im Bereich des Sozialrechts aber häufig weggewischt. Vorreiter darin ist die deutsche Sozialgerichtsbarkeit, allen voran das Bundesantisozialgerich: Man lese im Urteil die Randziffern 73 und 82.
Wer klagt als Erster??
(Vielleicht ich?)
Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide.
AntwortenLöschenwas heißt das???
gilt das auch für abgelehnte, aber geduldete asylbewerber?