https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
In der oben verwiesenen Entscheidung versagte das Gericht, das Schulgeld für eine Privatschule, weil es einen staatlichen Bildungsauftrag gibt, also die Bildung der Kinder durch staatliche Schulen sicherzustellen ist.
In der oben verwiesenen Entscheidung versagte das Gericht, das Schulgeld für eine Privatschule, weil es einen staatlichen Bildungsauftrag gibt, also die Bildung der Kinder durch staatliche Schulen sicherzustellen ist.
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