Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des 15. Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, das Ermessen der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden kann.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Anwalt in Steinfurt.
http://sozialrecht-spezial.blogspot.com/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html
Volltext der Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden kann.
Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Anwalt in Steinfurt.
http://sozialrecht-spezial.blogspot.com/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html
Volltext der Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
bin alleinerziehende mutter eines astma kranken kindes übernimmt die arge die kosten für mein führerschein???
AntwortenLöschenGilt das für alle Bundesländer? Komme aus Baden-Württemberg!
AntwortenLöschenFür alle Bundesländer gilt das.
AntwortenLöschenGruß Detlef Brock
Hallo,
Löschenfolgender Sachverhalt liegt vor: ich habe eine 100%ige Zusage beim Arbeitgeber Bedingungen wäre Führerschein der Klassen B (PKW)und C1 E (LKW mit Anhänger) die Arge hier in BaWü lehnt mir das ab da ich langarbeitsloser bin und da ich kein FS habe.
Ist das Rechtens oder kann ich dagegen vorgehen weil diese ARGE mir das Geld bezuschussen muss, da ich von ALG2 lebe und mir selber innerhalb von 10 Wochen (Arbeitgeber hat mir die zeit gegeben) nicht selber den FS selbst zahlen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Wie sieht es aus wenn man ne psychische erkrankung hat und auf grund derer nicht mit bus und bahn fahren kann weil man panikattacken bekommt wegen den menschenmassen?
AntwortenLöschenich finde das einfach einfach nur grausam wenn ich ehrlich bin
AntwortenLöschenes muss doch etwas geben das ein mensch wie ich ( allein stehend ohne Eltern und ohne weiteren finanzielen mittel) den Führerschein machen kann
ich habe mich oft genug beworben,
und bin bestimmt auch keiner von dennen die nur auf der faulen haut sitzten
nur konnte ich mir selbst nicht mal mit kleinen Jobs denn Führerschein leisten und brauche da irgendwie hilfe um mich auch weiter bewerben zu können und in einem größeren radius arbeiten kann
zum Beispiel hatte ich sogar eine 2te Ausbildung als Altenpfleger und bin in der Frühschicht immer etwas zu spät gekommen weil die züge halt nicht früh genug gefahren sind und absprachen konnte ich nicht mit jeder Arbeitskraft machen da diese freundlich gesagt nicht tollerant wahren
und ich darauf hin meine Ausbildung verlor
Bei mir wurde der Antrag auf kosten Übernahme ab gelent da ich schon angefangen hatte mit dem Führerschein. Den habe ich in Mecklenburg Vorpommern angefangen und jetzt bin ich in Bayern wegen Arbeit und habe hier weiter gemacht. Ich muss dazu sagen oben haben sie mir den Antrag genehmigt für die kosten Übernahme.
AntwortenLöschenWas könnte ich da gegen machen?
Ich habe selber auch schon Stück weit gezahlt . Es wäre nicht mal mehr viel nur ich kann es zu Zeit nicht zahlen und hätte zwei mal schon die Prüfung gehabt.
Kann ich irgendwas gegen machen ?
Mit ein kridit das ich es zurück zahle machen die auch nicht.
Bitte um Hilfe vielen dank
Ich finde es nich wirklich lustig.
AntwortenLöschenIch bin gelernte Kauffrau im Einzelhandel und jetzt seit dem 01. Juli angemeldet als Fotografin im Nebenerwerb. Das heißt ich bewerbe mich auch noch weiter ... und bin noch im Leistungsbezug des Jobcenters solange bis ich mich selbst tragen kann.
Ich habe bereits mit meinen zuständigen Sachbearbeitern wegen einer eventuellen Kostenübernahme für den Führerschein gesprochen oder etwaiger anderer Förderungen. - Solange ich nicht auf Vollzeit ummelde würde mir keine Förderung zu stehen und den Führerschein könnte ich ja zusammen sparen. Bei Hochzeiten könnte ich ja viel verdienen.
Nun ich komme aus einer sehr ländlichen Gegend was wiederrum bedeutet, dass Samstags mit dem öffentlichen Nahverkehr ab 16.oo Uhr nachmittags schluss ist. - Unglaublich bescheiden für Hochzeiten.
Habe dem Jobcenter dann erklärt dass ich Hochzeiten ja erst dann anbieten kann wenn ich mal mindestens den Führerschein habe ... was ja auch gleich bedeutend damit ist dass ich mich dann auch schneller selbst tragen kann.
Zumal eben weil es hier so ländlich ist - gerade im Einzelhandel mit den Öffnungszeiten für eine Anstellung der Führerschein "zwingend erforderlich" ist. Aber auf diese Argumente stellt das Jobcenter Stumm.
wie sieht es aus wenn man schon jahrelang arbeitlos ist und das nur aus der Tatsache das man keinen Führerschein besitzt ich hätte schon des öfteren Arbeit haben können vorraussetzung ist ein FS den ich leider nicht besitze.
AntwortenLöschenIch versuche seit jahren von dem Jobcenter eine Umschulung durch zubekommen aber es wird alles abgelehnt nun bewerbe ich mich zwar weiterhin aber in allen Anzeigen steht FS vom vorteil
Das heist praktisch erst muss das kind krank sein damit die arge was ubernimt ich bin asthma kranke wie ist es dan überemt dan die arge die kosten für führeschein? bin in Baden Wütemberg
AntwortenLöschenwie sieht es aus mit einem azubi ,der grad in eine robezeit ist und es von dem Führerschein
AntwortenLöschenabhängt ob er übernommen wird oder nicht ?
Und ich mir den von meinem azubi Gehalt nicht leisten kann .
Lebe in Berlin
Hallo,ich habe eine schriftliche zusage von einem großen Busunternehmen erhalten , trotzdem habe ich keine Bewilligung von ALG 2 für einen Busführerschein bekommen.könnte ich dagegen etwas unternehmen?
AntwortenLöschenDanke im Vorraus!
Hallo,wie sieht es mit der Kostenübernahme aus wenn ich mich Selbstständig machen will.mfg Micha
AntwortenLöschenIch bräuchte dringend Hilfe icj mache Abitur in der 12 klasse. Ich bin 35 Stunden die Woche in der schule und beziehe hartz 4. Es ist mir nicht möglich mein Führerschein zu finanzieren damit ich zu meiner späteren Uni komme. Was soll ich tun ?
AntwortenLöschenIch bin Kleinunternehmerin, mobil in einem Radius von rd. 35km. Ich habe 2014 über 15 000km mit dem Rennrad zurückgelegt (nur Arbeitswege!), seit Mai diesen Jahres fahre ich mit einem 50ccm Roller.
AntwortenLöschenMitte August, nach Auszug meines Lebenspartners musste ich zum Jobcenter...ich knacke ohne Weiteres den Vollerwerb, kriege damit aber noch nicht beide Kinder satt bzw. die Miete alleine gestemmt. Meine Sachbearbeiterin hat mich schon im ersten Gespräch nach dem FS Kl. B gefragt und mir dann eröffnet, dass die Möglichkeit auf Förderung besteht. Ende September kam die Bewilligung über Kostenübernahme bis 2000€. Nun bin ich dabei und werde zu Weihachten meinen FS in Händen halten. Es geht also wirklich :-).
Kann ich auch einen Antrag auf Übernahme in Form eines Dahrlens stellen ?
AntwortenLöschen