Von Marco Schreiber
Entscheiden sich Langzeitarbeitslose für den Bundesfreiwilligendienst, bleibt ihnen viel weniger Geld als bei einem anderen Zuverdienst. Regina Kühnast will das nicht hinnehmen.
Neuhaus/Rennweg - Die Sache mit dem Taschengeld hatte sich Regina Kühnast etwas anders vorgestellt. Seit dem 15. Juli geht die 40-Jährige aus Neuhaus am Rennweg wieder arbeiten. Im Bundesfreiwilligendienst hilft sie acht Stunden täglich in einer Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung. Als Hartz-IV-Bezieherin hatte sich Kühnast genau ausgerechnet, wie viel ihr das Jobcenter übrig lassen müsste vom Taschengeld, das ihr die Werkstatt jeden Monat überweist.
Tatsächlich kommt aber viel weniger bei ihr an als bei einem Ein-Euro-Job, sagt sie frustriert.
Die Zuverdienstregel für Menschen, die wie Kühnast auf Hartz IV angewiesen sind, ist einfach zu verstehen. Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro, der nicht auf den Regelsatz von 364 Euro angerechnet wird. Von allem, was der Bedürftige darüber hinaus verdient, wird ihm ein Fünftel überlassen. Von den 310 Euro Taschengeld, die Kühnast jetzt für den Freiwilligendienst bekommt, müssten nach dieser Rechnung etwa 190 Euro übrig bleiben. Tatsächlich lasse ihr das Jobcenter jedoch nur 88 Euro.
"Davon sind 60 Euro Verpflegungspauschale", sagt Kühnast. "Und die brauche ich auch dafür."
Ehrenamtliche Tätigkeit
Der zierlichen Frau mit dem schräg geschnittenen Pony bleiben nach vier 40-Stunden-Wochen also gerade einmal 28 Euro an zusätzlichem Geld. Zu wenig, findet sie und hat beim Jobcenter nachgehakt. Die Antwort: Die Sozialgesetzgebung sei verantwortlich für die Differenz. Der Freiwilligendienst sei demnach nicht als Erwerbs-, sondern als ehrenamtliche Tätigkeit zu werten, für die andere Freibetragsgrenzen gelten. Kühnast:
"Mir wurde gesagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt untergekommen bin."
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Freiwillig-fuer-ein-Taschengeld;art83467,1767790
Anmerkung: Wie sieht das Verhältnis von Hartz IV Leistungen, also von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, zu den Leistungen des Bundesfreiwilligendienstes aus?
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Entscheiden sich Langzeitarbeitslose für den Bundesfreiwilligendienst, bleibt ihnen viel weniger Geld als bei einem anderen Zuverdienst. Regina Kühnast will das nicht hinnehmen.
Neuhaus/Rennweg - Die Sache mit dem Taschengeld hatte sich Regina Kühnast etwas anders vorgestellt. Seit dem 15. Juli geht die 40-Jährige aus Neuhaus am Rennweg wieder arbeiten. Im Bundesfreiwilligendienst hilft sie acht Stunden täglich in einer Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung. Als Hartz-IV-Bezieherin hatte sich Kühnast genau ausgerechnet, wie viel ihr das Jobcenter übrig lassen müsste vom Taschengeld, das ihr die Werkstatt jeden Monat überweist.
Tatsächlich kommt aber viel weniger bei ihr an als bei einem Ein-Euro-Job, sagt sie frustriert.
Die Zuverdienstregel für Menschen, die wie Kühnast auf Hartz IV angewiesen sind, ist einfach zu verstehen. Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro, der nicht auf den Regelsatz von 364 Euro angerechnet wird. Von allem, was der Bedürftige darüber hinaus verdient, wird ihm ein Fünftel überlassen. Von den 310 Euro Taschengeld, die Kühnast jetzt für den Freiwilligendienst bekommt, müssten nach dieser Rechnung etwa 190 Euro übrig bleiben. Tatsächlich lasse ihr das Jobcenter jedoch nur 88 Euro.
"Davon sind 60 Euro Verpflegungspauschale", sagt Kühnast. "Und die brauche ich auch dafür."
Ehrenamtliche Tätigkeit
Der zierlichen Frau mit dem schräg geschnittenen Pony bleiben nach vier 40-Stunden-Wochen also gerade einmal 28 Euro an zusätzlichem Geld. Zu wenig, findet sie und hat beim Jobcenter nachgehakt. Die Antwort: Die Sozialgesetzgebung sei verantwortlich für die Differenz. Der Freiwilligendienst sei demnach nicht als Erwerbs-, sondern als ehrenamtliche Tätigkeit zu werten, für die andere Freibetragsgrenzen gelten. Kühnast:
"Mir wurde gesagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt untergekommen bin."
http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Freiwillig-fuer-ein-Taschengeld;art83467,1767790
Anmerkung: Wie sieht das Verhältnis von Hartz IV Leistungen, also von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, zu den Leistungen des Bundesfreiwilligendienstes aus?
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen